Standards für unternehmensinterne Ermittlungen

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 07.12.2010

Bei internen Compliance-Ermittlungen im Unternehmen treten häufig Konflikte zwischen Arbeits-, Gesellschafts-, Datenschutz- und Strafrecht auf. Insbesondere an den Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ist hier zu denken (siehe bereits den Beitrag vom 30.06.2010). Die Bundesrechtsanwaltskammer hat nun „Thesen zum Unternehmensanwalt im Strafrecht“ aufgestellt. Es werden Standards für die Durchführung strafrechtlicher Ermittlungen im Unternehmen formuliert. Diese Standards sollen der Einhaltung von grundlegenden rechtsstaatlichen Grundsätzen bei der privaten Erhebung von strafrechtlichen Sachverhalten dienen. Dabei bildet die Befragung von Mitarbeitern einen inhaltlichen Schwerpunkt. Die Regeln sollen auch zur gerichtlichen Verwertbarkeit der Aussagen des Mitarbeiters in einem späteren Verfahren führen.

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