Neu: BaFin geht gegen Aufsichtsräte vor

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 01.09.2010

In der Finanzmarktkrise sind insbesondere auch die Aufsichtsräte der Banken stark in Kritik geraten. Vorwurf ist die mangelnde Überwachungstätigkeit durch die Aufsichtsorgane, die selbst keiner Überwachung unterlagen. Aus diesem Grund wurde das „Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht“ erlassen, dessen wesentliche Teile bereits seit August 2009 in Kraft sind. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhält mit diesem Gesetz mehr Befugnisse, insbesondere auch neue Kontrollbefugnisse über Aufsichtsräte. Die BaFin kann damit sogar die Abberufung von Aufsichtsräten oder ein Tätigkeitsverbot verlangen (vgl. § 36 Abs. 3 KWG). Nun laufen erstmals – wie die FTD gestern berichtete – zehn Abberufungsverfahren, weitere sollen noch in Vorbereitung sein. Gründe für die jetzt eingeleiteten Verfahren sind der FTD zu Folge:

- Inkompetenz (in einem Fall),

- Ausübung von mehr als fünf Kontrollmandaten (in drei Fällen),

- Zweifel an Zuverlässigkeit (in sechs Fällen).

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