EU: Innen-Kommissarin Malmström überprüft Vorratsdaten-Rili

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 01.09.2010

Die „Zeit“ berichtet, dass EU Kommissarin Malmström die EU Vorratsdaten-RiLi überprüfen lässt. Eine EU Arbeitsgruppe  überprüfe "welche Datenmengen erhoben werden, wer Zugriff auf sie hat, wie sie genutzt werden, wie lange sie gespeichert werden."

Die sehr umstrittene RiLi verpflichtet alle TK-Anbieter, die mehr als 10.000 Kunden haben, die sogenannten Verbindungsdaten für (in Deutschland) sechs Monate zu speichern. Umfasst ist gesamte öffentliche Kommunikation via Telefon, SMS, E-Mail oder Internet.

Wie hier im Blog mehrfach berichtet ( z.B. http://blog.beck.de/2010/03/02/bverfg-vorratsdatenspeicherung-verstoesst-gegen-verfassung), hat das BVerfG im März das deutsche Umsetzungsgesetz für die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutete aber nicht das Ende der Vorratsdatenspeicherung. Die ihr zugrunde liegende RiLi hat Karlsruhe nicht angetastet, sie gilt und muss von der Bundesregierung in deutsches Recht übertragen werden.

Wohin wird uns die Debatte zur Vorratsdatenspeicherung, um die es in den letzten Wochen eher ruhig geworden ist, in Deutschland führen?

Quelle: http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2010-09/vorratsdatenspeicherung-m...

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