Beurkundung in der Schweiz unwirksam?

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 01.12.2009

 Ein Urteil des LG Frankfurt a.M. (Urteil vom 7.10.2009 – Az.: 3-13-O-46-09) hat im Bereich der Unternehmenstransaktionen Anwälte und Mandanten aufgeschreckt. Bislang war es gängige Praxis Unternehmenstransaktionen aus Kostengründen in der Schweiz beurkunden zu lassen. Mit Inkrafttreten des MoMiG (Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen) wurde die Frage erneut diskutiert, ob die Abtretung und Verpfändung von GmbH-Geschäftsanteilen durch notarielle Beurkundung eines Schweizer Notars formwirksam ist. Nun hatte das LG Frankfurt a.M. zwar über das wirksame Entstehen eines privatschriftlich abgeschlossenen Pfandrechts an Geschäftsanteilen einer deutschen GmbH zu entscheiden. In einem obiter dictum hält es das Gericht hinsichtlich der Abtretung von Geschäftsanteilen einer deutschen GmbH jedoch nicht nur für möglich, sondern für wahrscheinlich, dass die erforderliche Gleichwertigkeit der Beurkundung in Basel nach dem Inkrafttreten des MoMiGs nicht mehr bestehe. Als zentraler Punkt gegen die Wirksamkeit der Beurkundung wird § 40 Abs. 2 GmbHG n.F. angeführt. § 40 Abs. 2 GmbHG verpflichtet den an den Veränderungen des Gesellschafterkreises mitwirkenden Notar, eine geänderte Gesellschafterliste anstelle des Geschäftsführers zu unterzeichnen und zum Handelsregister einzureichen. Ein ausländischer Notar ist mangels entsprechender Amtsbefugnisse von dieser Verpflichtung nicht umfasst. Daneben ist auch ungeklärt, ob für Verfügungen über Geschäftsanteile einer deutschen GmbH die Ortsform ausreichend sein kann.

 

Zweifelhaft ist, ob dass Urteil in der zweiten Instanz aufrechterhalten bleibt. Klar ist jedoch, dass das Urteil des LG Frankfurts zu einer hohen Rechtsunsicherheit bezüglich der Wirksamkeit der Geschäftsanteilsabtretungen und -verpfändungen einer deutschen GmbH geführt hat. Klar ist auch, dass das Urteil in der Beratungspraxis (je nach Risikofreudigkeit) berücksichtigt werden muss und bereits zu einigen Nachbeurkundungen in Deutschland geführt hat und noch führen wird.

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