OLG-Hamm-Urteilsanalyse: Wirkungsloser Garantieausschluss bei "fahrbereitem" Auto

von Carsten Krumm, veröffentlicht am 10.09.2009

Regelmäßig stellt der Beck-Verlag aus seinen Fachdiensten Urteilsanalysen kostenfrei zur Verfügung. Aus dem beck-fachdienst Straßenverkehrsrecht - FD-StrVR 2009, 288252 findet sich derzeit eine Besprechung  des Urteils des OLG Hamm vom 12.05.2009 - 28 U 42/09, BeckRS 2009, 21834 von Rechtsanwalt Ottheinz Kääb. Der Leitsatz hierzu: 

"Die Erklärung eines nichtgewerblichen Verkäufers, das verkaufte Fahrzeug sei «fahrbereit», ist nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm grundsätzlich nicht anders zu verstehen als die Erklärung eines gewerblichen Verkäufers. Daneben vereinbarte Garantieausschlüsse sowie die Bezeichnung des Fahrzeugs als «Teileträger» vermögen die Aussage «fahrbereit» nicht zu entwerten."

 

Aus der Besprechung:

"... Der Klägerin steht nach Ansicht des OLG ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrags (§ 437 Nr. 2; §§ 323, 346 BGB) zu. Zwar sei eine Beschaffenheitsgarantie vom Beklagten nicht abgegeben worden, denn eine bestimmte Gewähr für das Vorhandensein der vereinbarten Beschaffenheit der Kaufsache sei nicht übernommen worden. Auch sei grundsätzlich zu unterscheiden, ob der Verkäufer ein gewerblicher Gebrauchtwagenhändler sei oder ob er als Privatperson handle. In der individuellen Erklärung «fahrbereit» eines nicht gewerblichen Verkäufers liege nur eine einfache Beschaffenheitszusage (Reinking/Eggert, Der Autokauf 10. Aufl., Rn. 1419). Die Klage sei aber begründet, weil die vereinbarte Beschaffenheit «fahrbereit» fehle und der Gewährleistungsausschluss sich darauf nicht erstrecke. Auch die Erwähnung des Wortes «Teileträger» sei in Verbindung mit der Wortwahl «fahrbereit» nicht geeignet, den Beklagten zu entlasten. Seien in einem Kaufvertrag zugleich eine bestimmte Beschaffenheit der Kaufsache und ein pauschaler Ausschluss der Sachmängelhaftung vereinbart, so sei dies regelmäßig so auszulegen, dass der Haftungsausschluss nicht für das Fehlen der vereinbarten Beschaffenheit gelte (BGH, Urteil vom 29.11.2006 - VIII ZR 92/06, NZV 2007, 197).

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