BVerwG: Urteil zur Klagebefugnis bei Frequenzvergabe der BNetzA ("Airdata")

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 02.09.2009

Wichtig für alle, die sich mit Frequenzvergaben beschäftigen: Das BVerwG hat gestern laut Pressemitteilung des Gerichts eine Entscheidung zur Zuteilung freigewordener Frequenzen im 2,6-GHz-Bereich getroffen. Die BNetzA hatte die Vergabe dieser Frequenzen im Wege eines Versteigerungsverfahrens angeordnet und hierfür bestimmte Vergabebedingungen festgelegt. Die Versteigerung selbst steht noch aus. Geklagt hatte ein Unternehmen (Airdata), das bislang einen Teil der in Rede stehenden Frequenzen aufgrund ihm seinerzeit befristet gewährter Zuteilungen nutzt und die Verlängerung seiner mittlerweile abgelaufenen Frequenznutzungsrechte erstrebt.

Das BVerwG meint, schon die Zwischenentscheidungen der BNetzA, ein Vergabeverfahren nach Maßgabe bestimmter Vergabebedingungen im Wege der Versteigerung durchzuführen, können von demjenigen angegriffen werden, der geltend machen kann, durch die eine oder andere dieser Festlegungen in seinem Recht auf diskriminierungsfreien Frequenzzugang verletzt zu sein. Umgekehrt muss, wer die fristgerechte Klage gegen eine anfechtbare Zwischenentscheidung versäumt, diese für den weiteren Gang des Vergabeverfahrens gegen sich gelten lassen.

Droht jetzt der BNetzA eine Klageflut, bevor die Versteigerung von Breitbandspektrum überhaupt erst richtig losgehen?

AZ  6 C 4.09 - Volltext ist noch nicht vom BVerwG veröffentlicht.

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