Britische Regierung: Netzabschaltung bei illegalen Downloads?
von , veröffentlicht am 25.08.2009Über die französischen Pläne (Stichwort „HADOPI“) habe ich bereits mehrfach berichtet. Entsprechend einer heute veröffentlichten Mitteilung des britischen Wirtschaftsministeriums will nun auch die Regierung in London die Kompetenzen der britischen Aufsichtsbehörde Ofcom erweitern, so dass äußerstenfalls die Behörde Sanktionen bis zu Netzsperren gegen die illegale Weitergabe von elektronischen geschützten Dateien (Musik, Videos) verhängen kann.
Die neuen Vorschläge sollen den im Juni als Bestandsaufnahme veröffentlichten Bericht "Digital Britain" ergänzen. Es gibt allerdings auch einige Gegenstimmen aus Regierungskreisen. Strittig ist auch, wer die Kosten tragen soll.
Sollte auch BNetzA erweiterte Kompetenzen erhalten, um gegen illegale Filesharer vorgehen zu können?
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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3 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenDr. Klaus Graf kommentiert am Permanenter Link
Wieso nicht gleich die Bundeswehr einsetzen?
http://archiv.twoday.net/stories/5872702/
Nicht die Downloads sind das Problem, sondern dass sie illegal sind.
Maritta Strasser kommentiert am Permanenter Link
In ersten Reaktionen haben verschiedene britische Internet Service Provider Kritik an dem für sie äußerst überraschend verkündeten Vorhaben geübt. Immerhin befinden sie sich sein langem in einem Dialog mit der britischen Regierung über die Frage, wie Geschäftsmodelle für online Content weiterentwickelt werden müssen, und was getan werden kann um Urheberrechtsverletzungen einzudämmen.
Erst vor zwei Monaten ist mit dem Report Digital Britain etwas skizziert worden, was viele britische Provider als vernünftigen Interessenausgleich bezeichnen (auch wenn es aus deutscher Sicht einseitig die Interessen der Rechteinhaber bedient, zu Lasten der Provider und der Internetnutzer).
Die Internetsperren können auch unschuldige Nutzer treffen, entweder weil deren Internetzugang gehackt worden ist oder weil sie das Pech haben, sich einen Haushalt mit einem mutmaßlichen Urheberrechtsverletzer zu teilen. Auch ist die Sanktion des Internetentzugs nicht mit dem Grundrechten auf Informationsfreiheit vereinbar. Statt sich die Kunden mit einem Regime harscher Maßnahmen zu Gegnern zu machen, ist es besser, rasch neue attraktive und nutzerfreundliche legale Angebote zu entwickeln.
Auch der britische Providerverband ISPA UK zeigte sich enttäuscht über die mangelnde Einbeziehung der Internetwirtschaft und lehnte die Maßnahme als unverhältnismäßig ab.
aloa5 kommentiert am Permanenter Link
"Sollte auch BNetzA erweiterte Kompetenzen erhalten, um gegen illegale Filesharer vorgehen zu können?"
Welche denn. VDS-Daten einsehen, im Auftrage von Privatfirmen Anschlüsse sperren und Telefone abschalten? Man erhält ja auch nicht vom Landratsamt im Auftrage eines Anwaltes des Nachbarn seinen Führerschein entzogen weil man zum dritten Mal von der Einfahrt abgeschleppt wurde.
Wir reden hier über Privatinteressen welche sich zudem im ct-Bereich bewegen. Es wäre unter rationellen Gesichtspunkten betrachtet urkomisch welche juristische Akrobatik dort angewendet werden soll um massivste Eingriffe deshalb zu rechtfertigen. Das würde im realen Leben der prä c64-ära den gleichen Personen ein amüsiertes Lächeln abringen.
Grüße
ALOA