KfW bald unter Bankenaufsicht?

von Dr. Ulrike Unger, veröffentlicht am 19.05.2009

Die FDP-Fraktion hat einen Gesetzesentwurf (Drucksache 16/12884) vorgelegt, nachdem die aufsichtsrechtlichen Ausnahmeregelungen für die KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau gestrichen werden sollen. Die Beaufsichtigung der Anstalt durch das Bundesministerium der Finanzen habe sich als ungeeignet erwiesen. Es wird insofern auf die (ehemalige) Beteiligung der KfW an der IKB Deutsche Industriebank AG verwiesen. Gerade vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Geld-, Kapital- und Finanzmarktturbulenzen bedürfe es einer Schließung kreditwirtschaftlicher Aufsichtslücken.

In dem Entwurf heißt es:

„... Mit einer systemrelevanten Bilanzsumme von nahezu 400 Milliarden Euro zählt die KfW zudem zu den führenden Finanzinstitutionen der Bundesrepublik. Hinsichtlich der Gewährleistung einer für die Bankenaufsicht notwendigen Markttransparenz und der Einhaltung standardisierter Aufsichtsprozesse ist eine Unterstellung der KfW unter die Bankenaufsicht geboten. ..."

In der Begründung wird nachdrücklich gefordert:

„... Darüber hinaus ist eine Professionalisierung und Entpolitisierung der institutsspezifischen Aufsichtsorgane notwendig. In Anlehnung an die Regelungen des Aktiengesetzes, ist der Verwaltungsrat der KfW deutlich zu verkleinern und mit Personen von hoher Fachkompetenz zu besetzen, um eine effizientere Geschäftstätigkeit und Kontrolle zu sichern. ..."

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