EuGH: Generalanwalt gegen Deutschland, was die Regulierung "neuer" TK-Märkte betrifft

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 23.04.2009

Die Schlussanträge des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof im Vertragsverletzungsverfahren zu § 9a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eben veröffentlicht worden. Der Generalanwalt stellt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland durch den Erlass von § 3 Nr. 12b und § 9a TKG gegen die EG-Richtlinien zum Telekommunikationsrecht verstoßen hat.

Im wesentlichen geht es darum, ob sog. neue Märkte der Preisregulierung unterliegen.

Link:

http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=de&num=79909576C19070424&doc=T&ouvert=T&seance=CONCL <http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?where=&lang=de&num=79909576C19070424&doc=T&ouvert=T&seance=CONCL>

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