Unbekannte Nutzungsarten: Fristablauf 31.12!

von Prof. Dr. Thomas Hoeren, veröffentlicht am 26.12.2008

Das Widerspruchsrecht des § 137 l UrhG läuft zum 31.12.2008 aus. Wer also als Autor/Urheber/Schöpfer/Künstler verhindern will, daß die Rechteverwerter ungehindert die Rechte an neuen Technologien für ab 1965 (!) geschaffene Werke wahrnehmen, sollte die Zeit bis Neujahr nutzen. Mustertexte und weitere Infos gibt es vorbildlich gelistet unter

http://archiv.twoday.net/stories/5408482/

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