Fall Mollath – wie geht es weiter?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 29.11.2012

ACHTUNG: Wegen der aktuellen Entwicklung ist der ursprüngliche Text nicht mehr ganz aktuell. Am Ende dieses Beitrags (nach unten scrollen!)  finden Sie aber Updates vom 30.11., vom 01.12., vom 06.12., vom 13.12.,  vom 14.12., vom 19.12.2012, vom 07.01.2013, vom 4.2.2013 und vom 20.02.2013

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Nachdem Ministerpräsident Horst Seehofer der bayerischen Justiz eine Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen empfohlen hat und die Staatsanwaltschaft eine entsprechende Anregung (im Rahmen des § 67 e StGB) an das zuständige Gericht angekündigt hat, meinen manche Beobachter und Unterstützer Herrn Mollaths, die Freilassung Herrn Mollaths stehe unmittelbar bevor. Andere meinen, es handele sich dabei nur um "vorgetäuschte Aufklärung". Beides trifft meines Erachtens nicht zu. Die Überprüfung bietet derzeit zumindest eine Chance, dass Herr Mollath freikommt. Eine Wiederaufnahme wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Ich möchte im Folgenden die juristischen Konsequenzen in diesem Stadium versuchen darzustellen. Vorauszuschicken ist, dass ich kein Wahrsager bin und deshalb auch nicht in der Lage, gerichtliche Entscheidungen vorherzusagen. Es geht mir nur darum, die möglichen Entscheidungsoptionen und ihre Voraussetzungen darzustellen.

Die Überprüfung nach § 67e StGB ist keine Wiederaufnahme des Verfahrens (dazu unten), sondern ein Vorgang, der im Gesetz vorgesehen ist – „jederzeit“ kann das Gericht, aus welchem Anlass auch immer, eine Überprüfung der Unterbringungsvoraussetzungen vornehmen und nach § 67d Abs. 6 StGB entscheiden.

Die Überprüfung beinhaltet einerseits psychiatrische Fragen

a) das (weitere) Vorhandensein einer der in § 20 StGB aufgeführten Störungen bzw. Krankheiten,

sowie

b) die (weitere) Gefährlichkeit für die Allgemeinheit durch Wahrscheinlichkeit erheblicher Straftaten, wenn der Patient aus dem Vollzug entlassen wird

andererseits eine juristische Frage:

c) die Verhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung in Relation zu den begangenen und zu erwartenden Taten und zum angenommenen Risiko des Rückfalls.

Alle drei Fragen a), b) und c) müssen kumulativ positiv erfüllt sein, also mit JA beantwortet werden. Wenn nur einer der Punkte fehlt, wird man Herrn Mollath freilassen müssen.

Die Beurteilung von a) erfordert ein psychiatrisches Gutachten. Selbst wenn man Diagnose-Fehler der bisherigen Gutachten feststellt - was die Diagnose einer wahnhaften Störung betrifft - resultiert daraus noch nicht, dass gar keine Störung i.S. des § 20 StGB vorliegt. Eine Beurteilung wird prinzipiell eine Exploration des Herrn Mollath notwendig machen, also seine Mitwirkung. Natürlich kann man verstehen, wenn sich jemand, der sich zu Unrecht als psychiatrischer Fall eingestuft sieht, nunmehr einer weiteren Untersuchung misstrauisch gegenüber steht (siehe jetzt hier). Aber um Punkt a) zu beurteilen, wird man Herrn Mollath nicht guten Gewissens raten können, sich nicht untersuchen zu lassen.

Auch die Beurteilung von b) erfordert grds. ein psychiatrisches Gutachten. Nach den Informationen, die mir vorliegen, steht zwar die Gefährlichkeitsprognose im Gutachten aus dem letzten Jahr auf schwachen Füßen. Schon die wahrscheinliche Begehung weiterer Straftaten wird eher mit Vermutungen begründet. Und der Gutachter hat dann in der Verhandlung ohne weitere Gründe anzuführen aus der Wahrscheinlichkeit eine „hohe“ Wahrscheinlichkeit gemacht – angeblich habe er sich in der Formulierung geirrt. Für eine solch hohe Wahrscheinlichkeit hat er aber im schriftlichen Gutachten keine schlüssigen Argumente genannt. Allerdings ist für die Freilassung positiv eine Wahrscheinlichkeit dafür erforderlich, dass der Untergebrachte keine (erheblichen) rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. Praktisch wird in der jetzigen Situation die Unterbringung des Herrn Mollath wohl nur beendet, wenn ein psychiatrisches Gutachten die Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher Straftaten verneint.

Schließlich Punkt c): Die Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung (§ 62 StGB) ist eine juristische Frage, die auch ohne Gutachten beantwortet werden kann. Die Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Proportionalität hängt stark mit der Unterbringungsdauer zusammen. Das Gericht kann durchaus zu dem Ergebnis kommen, was noch im letzten Jahr verhältnismäßig gewesen sei, sei es nach einem weiteren Jahr der Unterbringung nicht mehr. Aber auch dies ist eher eine theoretische Option. Praktisch wird das Gericht wohl nur dann zu diesem Ergebnis kommen, wenn das psychiatrische Gutachten signalisiert, dass auch die gegenüberliegende Seite der Proportion, nämlich die angenommene Gefährdung der Allgemeinheit nach neuerer Einschätzung nicht mehr gegeben ist oder nicht mehr so stark ins Gewicht fällt. Zu berücksichtigen ist auch, dass Herr Mollath bei einer Freilassung unter Führungsaufsicht stehen wird.

Weder das Ergebnis eines neuen Gutachtens noch die gerichtliche Entscheidung lässt sich derzeit  vorhersagen, auch nicht, wie schnell eine solche Überprüfung zum Abschluss kommen wird. Allerdings hat die öffentliche Aufmerksamkeit meiner Einschätzung nach immerhin bewirkt, dass man nicht mehr befürchten muss, dass routinemäßig bisherige Entscheidungen bestätigt werden.

 

Herrn Mollaths Interesse, das wird aus seinen Stellungnahmen deutlich, geht wesentlich weiter: Er möchte die Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung, also die Beseitigung des Urteils, aufgrund dessen er untergebracht wurde, erreichen. Das wird auch in aktuellen Kommentaren als Ziel geäußert. Da die Unterbringung auf einem rechtskräftigen Urteil beruht, ist dies nur durch eine Wiederaufnahme gem. §§ 359 ff. StPO möglich. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, der formal die Voraussetzungen des § 366 StPO (!) erfüllt und insbesondere ein Wiederaufnahmegrund nach § 359 StPO genannt sein. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist alles andere als einfach zu führen. Ob die bisherigen „Zweifel“ am Urteil Wiederaufnahmegründe i. S. des § 359 Nr.1 oder Nr. 5 StPO darstellen, kann ich derzeit nicht abschließend beurteilen.

Eine Überprüfung nach § 67 e StGB und eine Wiederaufnahme nach § 359 StPO sind völlig unabhängig voneinander. Das eine schließt das andere weder ein noch aus.

Der frühere Beitrag zum Fall Mollath inkl. sehr umfangreicher Diskussion in den Kommentaren  findet sich hier.

Ein lesenswerter Blog-Beitrag von Oliver Garcia  im de legibus-blog sei verlinkt. 

Bericht von Conny Neumann  in SPON

 

UPDATE 30.11.2012:

Das kommt wirklich überraschend (SZ). Offenbar soll jetzt sogar auf Anregung von Frau Merk (Justizministerin Bayern) von der Staatsanwaltschaft ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt werden. Damit vollzieht die Ministerin eine 180-Grad-Kehre und setzt sich, könnte man fast sagen, an die Spitze der Bewegung zur Freilassung von Herrn Mollath. Das bedeutet für das oben Gesagte: Das Wiederaufnahmeverfahren, das möglicherweise mit jetzt bekannt gewordenen Tatsachen begründet wird, wird wesentlich schneller in die Gänge kommen als ich noch gestern vermutet habe. Wenn das Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich ist, wird (im zweiten Schritt) eine neue Tatsacheninstanz klären müssen, ob Mollath überhaupt die Straftaten begangen hat, die man ihm vorgeworfen hat.  Ohne (erhebliche) Straftat(en) kommt eine Unterbringung ohnehin nicht in Betracht, so dass dafür eine psychiatrische Untersuchung nicht erforderlich wäre.

Weiter zu bedenken: In der Sache Mollath ist derzeit noch ein Beschwerdeverfahren vor dem OLG Bamberg anhängig und eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. In beiden Verfahren könnte die (einstweilige) Freilassung recht schnell verfügt werden, wenn sich Anhaltspunkte dafür verdichten, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen (bzw. nie vorgelegen haben). Was man nicht vergessen sollte: Herr Mollath hat eine engagierte Verteidigerin, die zwar kaum einmal in der Presse erwähnt wird, aber sicher viel zu dieser Entwicklung beigetragen hat, ohne sich persönlich in den Vordergrund zu spielen (ich weiß nicht, ob ich ihren Namen nennen darf).

 

UPDATE 01.12.2012:

In einer neuen Stellungnahme wendet sich der Bayrische Richterverein gegen Angriffe auf die Justiz, betont deren Unabhängigkeit und fordert eine Rückkehr zur Sachlichkeit. Etwas nachdenklich macht mich eine Passage, wonach "keine Rede davon sein" könne, dass das Verfahren erst durch mediale oder politische Aufmerksamkeit in Bewegung gebracht worden sei. Das ist wohl eine komplett andere Realitätswahrnehmung als die meisten Menschen in Bayern haben. Nach meiner Einschätzung wären die jährlichen Überprüfungen der Unterbringungsvoraussetzungen bei Herrn Mollath noch einige Jahre routinemäßig behandelt worden, wenn der Fall nicht in der Öffentlichkeit diskutiert worden wäre. Die Augen vor der Realität  zu verschließen, zugleich aber eine Rückkehr zur Sachlichkeit zu fordern, erscheint mir - diplomatisch ausgedrückt -  ein etwas ungeschickter Versuch, Vertrauen in die Justiz zurückzugewinnen.

 

Eine äußerst lesenswerte, gehaltvolle und sehr plausible Analyse des Falls Mollath hat Gabriele Wolff verfasst - hier verlinkt

 

UPDATE 06.12.2012:

Ein neuer Beitrag, den ich auf LTO veröffentlicht habe, befasst sich mit den Chancen der Wiederaufnahme und mit der Revisisonsentscheidung des BGH. Allgemeiner zur Kritik der BGH-Revisionsentscheidungspraxis v.a. des 1. Senats vgl. Gisela Friedrichsen auf LTO und den Beitrag des Kollegen  v. Heintschel-Heinegg hier im Beck-Blog.

 

UPDATE 13.12.2012:

Beate Lakotta hat auf Spiegel Online "Zweifel an der Opferrolle" Mollaths zusammengestellt. Nach ihren Recherchen ist jedenfalls an der von einigen nach der Stern-Reportage aufgestellten These, das ärztliche Attest sei inhaltlich falsch oder gefälscht, nichts dran. Auch die Angaben Mollaths zur Schwarzgeldaffäre seien nicht belastbar - die angekündigten Belege habe er nie vorgelegt. Die psychiatrischen Gutachten seien zudem nachvollziehbar, da Mollath  merkwürdiges Verhalten gezeigt habe und insbesondere seine schriftlichen Äußerungen für eine wahnhafte Störung sprächen.

In der Wirklichkeit gibt es in der Regel nicht nur schwarz/weiß, sondern viel grau. Die Rechercheergebnisse von Lakotta im Spiegel und im Artikel in der heutigen "Zeit" (noch nicht online) überraschen mich daher nicht. Sie zeigen auf, dass Herr Mollath durchaus auch Symptome der ihm attestierten wahnhaften Störung aufgewiesen hat. Wer kein Psychiater ist und Herrn Mollath nicht kennt (wie ich z.B.) muss sehr vorsichtig sein mit eigenen Diagnosen (egal in welcher Richtung). Ich meine auch, diese Vorsicht gewahrt zu haben: Nur weil ein Gutachten in einigen Punkten nicht überzeugt, muss das Ergebnis nicht falsch sein. Und ein Komplott der Psychiatrie gegen Herrn Mollath gibt es sicher nicht. Aber selbst wenn eine wahnhafte Störung richtig diagnostiziert wurde, ist noch zu beachten:. § 63 StGB  setzt (anders als § 20 StGB, dort gilt in dubio pro reo) den Nachweis voraus, dass die diagnostizierte Störung auch schon bei der Tat vorhanden war und diese mitbestimmt hat. Die dafür gegebene Begründung im ersten Gutachten (immerhin musste der Gutachter fast vier Jahre zurückblicken)  ist äußerst dünn. Das Gutachten Pfäfflin baut darauf auf, da er die rechtskräftige Entscheidung als Grundlage annimmt, also die Körperverletzung als gegeben und eben als "wahnhaft" unterstellt. Das ist dann Basis für die Gefährlichkeitsprognose, die fast immer (so auch hier) im Kern auf der vergangenen festgestellten Tat beruht.

Wenn sich nun herausstellt, das Attest stamme eigentlich vom Sohn der Ärztin (ebenfalls Arzt), nicht von ihr, dann spricht das gegen ein inhaltlich falsches Attest, aber ist ein weiteres  Symptom für die Schlampigkeit der Aufklärung im Gerichtssaal, denn im Urteil heißt es: "Attest von Dr. Madeleine Reichel..." Die Verlesung erfolgte nach § 256 Abs.1 Nr.2 StPO. Hier hat möglicherweise auch die Verteidigung "geschlafen", wenn sie nicht beantragt hat, die (angebliche) Ausstellerin der Urkunde persönlich zu laden, oder wenigstens für die Revision wie Lakotta zu recherchieren, welcher Arzt eigentlich das Attest in Person unterschrieben/ausgestellt hat.

Auch wenn die Schwarzgeldvorwürfe sich im Kern als richtig herausstellen, bedeutet das nicht, dass Herr Mollath keinen Wahn hat - das habe ich in meinen Beiträgen verschiedentlich betont. Dennoch hätte man den Wahrheitsgehalt dieser Vorwürfe prüfen müssen, allein schon, um die Glaubhaftigkeit der Aussage der Ehefrau beurteilen zu können. Wären die Vorwürfe Mollaths damals bestätigt worden, hätte sicher auch nicht im Urteil gestanden, die Schwarzgeldaffäre sei "fixe Idee" und per se wahnhaft. Man hätte also das wahnhafte Erleben Herrn Mollaths genauer einordnen können, wenn sich der Kernvorwurf gegen seine Frau als zutreffend herausgestellt hätte.

 

UPDATE 14.12.2012

Drei Journalistinnen zeichnen verantwortlich für den längeren Artikel in der ZEIT, der diese Woche erschien. Insgesamt bemüht sich der Artikel darum, eine andere Perspektive der Geschichte in den Fokus zu rücken. Das wirkt gut im Gegensatz zu vielen anderen Presseberichten, die bisher etwas einseitig die Perspektive Mollaths betont haben. Und es ist grundsätzlich  richtig, sich eine Angelegneheit von verschiedenen Seiten anzuschauen, um die ganze Wahrheit zu erfahren. Die letzte Passage dieses Artikels ist allerdings so gehässig, dass ich geradezu abgestoßen bin von der Unmenschlichkeit, die aus diesem Absatz spricht:

"Florian Streibl von den Freien Wählern hat den Hamburger Rechstanwalt Strate akquiriert. Der hat Gustl Mollath in der Psychiatrie besucht, drei Vollmachten hatte er dabei - Mollath hat nicht unterschrieben. Dabei hätte Strate nicht einmal Geld verlangt. Will Mollath etwa gar keine Wiederaufnahme? hat er sich in der Rolle des Märtyrers eingerichtet?"

Herr Mollath, der eine Verteidigerin hat, hat also nicht sofort unterschrieben, als sich ihm ein Rechtsanwalt vorstellt und anbietet, seine Verteidigung im Wiederaufnahmeverfahren zu übernehmen. Sich dies gut zu überlegen ist genau das Richtige. Jeder Mensch in der Situation Mollaths sollte sich einen solchen Schritt - einen weiteren Verteidiger zu beauftragen -  gut überlegen. Herr Mollath kennt Herrn Strate ja bis dahin nicht persönlich und daher kennt er ihn auch nicht als Kapazität auf dem Gebiet der Wiederaufnahmeverfahren. Herr Mollath hat auch nicht wie wir hier draußen die Möglichkeit, Informationen über RA Strate im Internet  einzuholen. Er weiß aber, dass Herr Strate von den Freien Wählern, einer politischen Partei, beauftragt (und bezahlt?) wird, die in Opposition zur CSU steht und deren - jedenfalls medial verbreitetes - Hauptziel es ist, die CSU-Regierung bei der nächsten Wahl abzulösen.  Er muss also auch überlegen, ob die Interessen der Freien Wähler 100% mit seinen übereinstimmen. Andererseits ist es ein generöses Angebot, von einem der besten Strafverteidiger vertreten zu werden. Ich kann mir nicht vorstellen, das RA Strate, der als integer und seriös bekannt ist, seinem (beabsichtigt) künftigen Mandanten nicht schon von sich aus eine Bedenkzeit eingeräumt hat.

Wenn nun die drei Journalistinnen Herrn Mollath  zum Vorwurf machen, er habe die Vollmachten nicht sofort unterschrieben, dann scheint es mir, als habe  ihr Artikel am Ende doch das Ziel, Mollath auf eine perfide Art in ein schlechtes Licht zu rücken. Das schadet aus meiner Sicht der Reputation dieser drei Journalistinnen mehr als derjenigen Mollaths - und es wirft in der Rückschau auch ein schlechtes Licht auf den ganzen Artikel.
Ergänzung: Nach der Stellungnahme von Mollath und RA Strate in der SZ ist der letzte Absatz des ZEIT-Artikels "Unsinn".

Weitere Ergänzung (26.12.): Ursula Prem hat RA Strate zu dieser Passage des ZEIT-Artikels befragt. Hier seine Antwort:

»Der Hinweis von Frau Rückert [Anm.: Sabine Rückert, Journalistin und Mitglied der ZEIT-Chefredaktion] auf die nicht unterschriebenen Vollmachten ist besonders deshalb anstößig, weil sie mir in dem mit ihr fünf Tage vor der Veröffentlichung in der ZEIT geführten persönlichen Gespräch zugesagt hatte, alle Zitate durch mich autorisieren zu lassen. Indem sie mich nicht als Quelle zitierte, schien sie sich offenbar der Verpflichtung zur Autorisierung enthoben zu fühlen. Ich hatte ihr lediglich deshalb von den Vollmachten erzählt, weil die Reaktion von Mollath, vor Unterzeichnung der Vollmachten zunächst noch mit der für ihn bisher tätigen Rechtsanwältin Rücksprache nehmen zu wollen, gerade ein Ausweis überlegten und auch moralisch gebundenen Handelns war. Ich bekomme im Jahr mindesten fünfzig/sechzig Briefe von tatsächlich oder angeblich Unschuldigen aus Deutschlands Knästen und geschlossenen Anstalten, von denen in vergleichbarer Situation bestimmt jeder sofort unterschrieben hätte. Gerade dass Mollath dies nicht sofort getan hat, zeichnete ihn für mich aus.« (Quelle: newsandbuy.de)

Meine Kritik an dem ZEIT-Artikel und der journalistischen Tätigeit von Frau Rückert erscheint mir vor diesem Hintergrund noch als milde.

 

UPDATE 19.12.2012

In noch einem weiteren Artikel in den Nürnberger Nachrichten (das ist dieselbe Zeitung, in der die Recherchen von  Michael Kasperowitsch  veröffentlicht wurden, die den Fall Mollath "ins Rollen" brachten) wird ein Gegenstandpunkt zum Fall eingenommen. Ausgangspunkt ist die Frage, inwieweit Psychiater durch die Öffentlichkeit in Anspruch genommen werden, wenn sie (vermeintliche) Fehler machen. Dabei wird der Fall Mollath in eine Vergleichsbeziehung zu einem nach psychiatrischen Gutachten entlassenen und dann rückfällig gewordenen Sexualstraftäter gebracht. Die Öffentlichkeit, so der Tenor des Artikels,  habe damals die Psychiater beschimpft, als der Entlassene rückfällig geworden sei. Nun aber würde die Öffentlichkeit im Fall Mollath quasi das Gegenteil beanspruchen, nämlich die Freilassung eines psychiatrisch als "gefährlich" eingeschätzten Untergebrachten.

Im Fall Bernhard S. wurden, etwa in der Überwachung, Fehler gemacht, Gustl Mollath wird derzeit als mutmaßliches Justizopfer gehandelt. Beide Fälle zeigen, dass wir, die sogenannte Gesellschaft, Prognosen verlangen, die an Hokospokus grenzen. Denn Hand aufs Herz: Wer von uns weiß, ob die eigenen Kinder die laufende Schulklasse bewältigen, zu Ladendieben werden oder wie lange es noch den Euro gibt? Und natürlich gehört die Kristallkugel nicht zum Handwerkszeug des Wissenschaftlers.

Richtig ist daran, dass psychiatrische Gutachten mit Gefährlichkeitsprognosen, selbst wenn sie fachlich und sachlich korrekt sind, immer nur eine Wahrscheinlichkeit für künftiges Verhalten prognostizieren können. Dass die Zukunft tatsächlich wie die unwahrscheinlichere Variante verlaufen kann, liegt in der Natur einer Vorhersage menschlichen Verhaltens. Aber der Vergleich des Falls Mollath mit dem genannten "Serienvergewaltiger Bernhard S." hinkt an anderen Stellen gewaltig, namentlich nicht nur hinsichtlich der Schwere der Taten, die Mollath vorgeworfen wurden, sondern auch hinsichtlich der konkreten Kritik, die an einzelnen psychiatrischen Gutachten im Fall Mollath geübt wird.

Noch ein anderer Aspekt aus dem Artikel stößt unangenehm auf. Unterstellt die Darstellung der Journalisten trifft zu, dann hat der damalige Pflichtverteidiger Mollaths gegenüber Journalisten Auskunft gegeben über Interna der Mandatsbeziehung und hat damit bewusst zum Nachteil seines damaligen Mandanten Mollath Stellung genommen. Das ist das Gegenteil dessen, wofür "Verteidigung" steht und dies kann einen schweren Pflichtverstoß als Strafverteidiger darstellen. Dass er von den Nürnberger Nachrichten falsch zitiert wurde, liegt nicht nahe, denn es sind bereits ausführlichere Angaben von ihm in der Nürnberger Zeitung publiziert, die bislang nicht dementiert wurden.

 

UPDATE 07.01.2013

Die Strafanzeige von RA Strate vom heutigen Tage hat möglicherweise zweierlei Bedeutung.

Zum einen erscheint sie insofern wichtig, als die Öffentlichkeit sich mit einem weiteren Aspekt der Mollath-Sache befasst, aus dem sich ergibt, dass man - seitens Justiz und Psychiatrie - damals (wie heute) offenbar keine Skrupel kannte bzw. kennt, Herrn Mollath entgegen anerkannten rechtlichen Maßstäben zu inhaftieren. Zu den Tatsachen, die Strate jetzt noch einmal in einem 50seitigen Schriftsatz aufbereitet zur Anzeige gebracht hat,  lag schon letztes Jahr seitens der Verteidigerin Mollaths eine Strafanzeige vor - nur damals hatte der Fall noch nicht eine solche Aufmerksamkeit erlangt, dass sich Öffentlichkeit und insbesondere die Staatsanwälte hinreichend dafür interessierten. Deshalb ist es gut, dass die Sache nun mit Verve noch einmal präsentiert wird, denn sie hat nun wesentlich mehr Chancen auf Beachtung. Die Akte Mollath hält im Übrigen noch einige "Knaller" von ähnlichem Gewicht vor. Die Strafanzeige selbst ist jedoch weder ein Wiederaufnahmegrund, noch bringt sie die Freilassung Mollaths aus der jetzigen Unterbringung unmittelbar voran - es geht schließlich um die Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren, also vor der Hauptverhandlung. Die jetzige Unterbringung beruht jedoch auf einem rechtskräftigen Urteil, das durch diese Strafanzeige nicht beseitigt werden kann.

Die Strafanzeige wirft aber das Licht auf einen möglichen Wiederaufnahmegrund, der bisher nicht im Brennpunkt der Diskussion stand, nämlich dass die Tatsachengrundlagen für das entscheidende psychiatrische Gutachten  möglicherweise mittels  verbotener Vernehmungsmethoden - Strate erwähnt ausdrücklich § 136 a StPO (S.41) - erhoben wurden. 

 

UPDATE 04.02.2013

Wie Spiegel Online berichtet, hat es die zuständige Strafvollstreckungskammer den Antrag der StA abgelehnt, ein neues Gutachten einzuholen, nachdem Herr Mollath eine Begutachtung abgelehnt hat. Das Gericht sah es wohl als wenig sinnvoll an, ein psychiatrisches Gutachten ohne Mitwirkung Mollaths zu erstellen.

Dennoch kann (und müsste)  die StVK auch eine Entscheidung darüber treffen, ob Herr Mollath nach fast sieben Jahren Unterbringung  freizulassen ist.

Die Frage der (Un)verhältnismäßigkeit ist eine rein juristisch zu beantwortende, die vom Gericht jederzeit getroffen werden kann - und muss. Ich habe im November, als mein obiger Beitrag entstand, gleichwohl noch angenommen, dass die StVK mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine solche Entscheidung, obwohl sie m. E. rechtlich klar zu beantworten ist (vgl. die beiden jüngsten BVerfG-Entscheidungen zur Maßregel der Unterbringung), nicht ohne Gutachten fällen werde. Aber seither ist eine Menge passiert. Ich wundere mich inzwischen wirklich, warum Herr Mollath nicht längst in die Freiheit entlassen wird (mit entsprechender Vorbereitung auf die Freiheit nach 7 Jahren), denn mit jedem Tag wird das mögliche Unrecht größer.

Außerdem: Wenn eine Wiederaufnahme ergibt, dass von Anfang an die Unterbringungsvoraussetzungen nicht gegeben waren, ist Herr Mollath zu entlassen - auch ohne neues Gutachten. Denn einige der Unterbringungsvoraussetzungen beinhalten wiederum Fragen, die nicht ein Gutachter, sondern nur ein Gericht beantworten kann, z.B. die Frage, ob die ihm vorgeworfenene Straftaten tatsächlich von ihm begangen wurden.  Auch ein erfolgreiches WA-Verfahren erschien mir noch Ende November relativ fern liegend. Derzeit sehe ich aufgrund vieler neuer Informationen das WA-Verfahren als möglicherweise erfolgsträchtig an.

UPDATE vom 20.02.2013
RA Strate hat nun einen Wiederaufnahmeantrag gestellt und auf seiner Website veröffentlicht, hier. Kern des Wiederaufnahmegesuchs sind diverse Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den damaligen Vors. Richter am LG, Brixner. Eine Presseerklärung von RA Strate findet sich ebenfalls auf seiner Website, hier.

Die möglichen  Rechtsfolgen eines Wiederaufnahmeantrags ergeben sich aus der Strafprozessordnung:

 

§ 368

(1) Ist der Antrag nicht in der vorgeschriebenen Form angebracht oder ist darin kein gesetzlicher Grund der Wiederaufnahme geltend gemacht oder kein geeignetes Beweismittel angeführt, so ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen.

(2) Andernfalls ist er dem Gegner des Antragstellers unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung zuzustellen.

§ 369

(1) Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, einen Richter.

(2) Dem Ermessen des Gerichts bleibt es überlassen, ob die Zeugen und Sachverständigen eidlich vernommen werden sollen.

(3) Bei der Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen und bei der Einnahme eines richterlichen Augenscheins ist der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und dem Verteidiger die Anwesenheit zu gestatten. § 168c Abs. 3, § 224 Abs. 1 und § 225 gelten entsprechend. Befindet sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß, so hat er keinen Anspruch auf Anwesenheit, wenn der Termin nicht an der Gerichtsstelle des Ortes abgehalten wird, wo er sich in Haft befindet, und seine Mitwirkung der mit der Beweiserhebung bezweckten Klärung nicht dienlich ist.

(4) Nach Schluß der Beweisaufnahme sind die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte unter Bestimmung einer Frist zu weiterer Erklärung aufzufordern.

 

§ 370

(1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird ohne mündliche Verhandlung als unbegründet verworfen, wenn die darin aufgestellten Behauptungen keine genügende Bestätigung gefunden haben oder wenn in den Fällen des § 359 Nr. 1 und 2 oder des § 362 Nr. 1 und 2 nach Lage der Sache die Annahme ausgeschlossen ist, daß die in diesen Vorschriften bezeichnete Handlung auf die Entscheidung Einfluß gehabt hat.

(2) Andernfalls ordnet das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an.

 

§ 371

(1) Ist der Verurteilte bereits verstorben, so hat ohne Erneuerung der Hauptverhandlung das Gericht nach Aufnahme des etwa noch erforderlichen Beweises entweder auf Freisprechung zu erkennen oder den Antrag auf Wiederaufnahme abzulehnen.

(2) Auch in anderen Fällen kann das Gericht, bei öffentlichen Klagen jedoch nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, den Verurteilten sofort freisprechen, wenn dazu genügende Beweise bereits vorliegen.

(3) Mit der Freisprechung ist die Aufhebung des früheren Urteils zu verbinden. War lediglich auf eine Maßregel der Besserung und Sicherung erkannt, so tritt an die Stelle der Freisprechung die Aufhebung des früheren Urteils.

(4) Die Aufhebung ist auf Verlangen des Antragstellers im Bundesanzeiger bekannt zu machen und kann nach dem Ermessen des Gerichts auch auf andere geeignete Weise veröffentlicht werden.

 

Das Spektrum reicht also von Unzulässigkeit des Antrags bis hin zur Neuauflage der Hauptverhandlung mit anschließendem Freispruch. Interessant ist das  "dazwischen liegende" Ergebnis nach § 371 Abs.2 und Abs.3 S.2. Danach kann das Gericht auch im Beschlusswege (also ohne neue Hauptverhandlung) dazu kommen, das frühere Urteil aufzuheben.

 

Ich bereite einen neuen Beitrag zum Fall vor.

DISKUSSION WOANDERS

Zu den Artikeln auf SPON und in der ZEIT vgl.  auch delegibus-Blog, zudem eine sehr eingehende Analyse auf dem Blog humana conditio

Beate Lakotta verteidigte ihren SPON-Artikel gegen die Kritik von Oliver Garcia und Thomas Stadler im SpiegelBlog. Dazu erfolgte eine Gegenrede von Oliver Garcia (hier), von Thomas Stadler (hier) und von Sascha Pommrenke (hier)

Ein neueres Interview mit Frau JuMin Merk findet sich auf telepolis

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890 Kommentare

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klabauter schrieb:

@"BA Economics Wagner" :

Wie Sie der Darstellung  in der Verfasssungsbeschwerde entnehmen können, hatte Mollath während der Unterbringung Verteidiger (ein RA Dr. Ziegler; zuletzt heißt es im Zusammenhang mit Strate, Mollath habe mit seiner Verteidigerin besprechen wollen, ob er Strate beauftragt) , seiner eigenen Chronologie auf der gustl-Seite und auch der Verfassungsbeschwerde  ist zu entnehmen, dass er offenbar Schreibwerkzeug hatte, um seitenlange Anträge zu stellen und Beschwerden und Anhörungsrügen einzulegen.
Die Hindernisse, die Sie konstruieren, gibt es nicht.

 

Klar gibt es die. Nur Rechtsanwälte können Anträge auf Revision oder auf Wiederaufnahme des Verfahrens einfach schriftlich stellen, ein Nicht-Rechtsanwalt, der in eigener Sache einen solchen Antrag stellen will, muss das zu Protokoll der Geschäftsstelle des zuständigen Gerichtes tun.

Wie sollte Gustl Mollath dahin kommen????

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klabauter schrieb:

@"BA Economics Wagner" :

Wie Sie der Darstellung  in der Verfasssungsbeschwerde entnehmen können, hatte Mollath während der Unterbringung Verteidiger (ein RA Dr. Ziegler; zuletzt heißt es im Zusammenhang mit Strate, Mollath habe mit seiner Verteidigerin besprechen wollen, ob er Strate beauftragt) , seiner eigenen Chronologie auf der gustl-Seite und auch der Verfassungsbeschwerde  ist zu entnehmen, dass er offenbar Schreibwerkzeug hatte, um seitenlange Anträge zu stellen und Beschwerden und Anhörungsrügen einzulegen.
Die Hindernisse, die Sie konstruieren, gibt es nicht.

 

Ps..Zu Ihren sachkundigen Ausführungen zum deutschen Strafprozess und zum glücklichen Kalifornien:

 In Kalifornien taucht dafür gar keine Begründung  im Urteil auf. Nur die  (mit 52 % der Stimmberechtigten beibehaltenen) Todesstrafe oder dem Lebenslänglich bei der 3. Verurteilung.  Siehe zur proposition 36: "3,000 convicted felons who were as of November 2012 serving life terms under the Three Strikes law, whose third strike conviction was for a nonviolent crime".   

Danke, Klabauter. Weshalb wurde dann kein Wiederaufnahmeantrag gestellt? Oder doch - und er scheiterte? Was hat sich denn nun in den 7 langen Jahren juristisch getan?!?

 

In Kalifornien kann sich jeder Beschwerte ueber einen Richter beschweren.  Schon ansatzweise wird naemlich verstanden, dass Menschen halt nun mal menschlich sind und Fehler machen... 

 

@Sobota

 

Mir fällt zu dem Thema noch was ein. An einem anderen Ort im I-net hatte ich "satirisch" in etwa folgendes aufgeführt:

 

 

Was sind denn die praktischen Lehren aus dem Fall?

Zuerst einmal ist festzustellen, dass die Schuldunfähigkeit nach §20 StGB nur kummulativ zu den anderen Tatbeständen vorkommen kann. Es ist, wie der Fall Mollath zeigt, in Zukunft also anzuraten, die Frage der Schuldfähigkeit an den Anfang der Prüfung zu stellen.

Die Entlastung für die Gerichte wäre enorm und im Sinne der Rechtspflege nur zu begrüssen, zumal der Steuerzahler im Zeichen der Krise dies wohl durchaus wohlwollend aufnimmt.

Sollte es dennoch einmal ein Angeklagter wider Erwarten zu Gerichte schaffen, bleibt nur zu hoffen, dass er nicht plötzlich behauptet, er hätte bei der Führerscheinprüfung Strafrecht vom Patienten im Bett links neben ihm abgeschrieben.

Zudem würde mit diesem Schritt auch die nächste, peinliche Schwachstelle ausmerzen, die Herr Mollath in seiner Impertinenz offenbart hat: das Gutachten nach Aktenlage.

Da die Prüfung ja vorgezogen ist, entfällt dieses Einfallstor subjektiver Wahrnehmungsverzerrungen.

Der Psychiater kann unbelastet und frei jeglicher Hemmnisse seiner Kunst frönen und den Geisteszustand des Patienten nur anhand von Angabe von Datum und Uhrzeit evaluieren.

Der Validität der Ergebnisse kann dies nur entgegenkommen. Es ist auch gar nicht einzusehen, warum ein Massenmörder mehr Rechtsanspruch auf Schuldunfähigkeit haben sollte, als ein Taschendieb. Eine weitere Gefahrenquelle für Psychiater und somit auch Richter ist gebannt:

 

Es ist doch nun aber so, dass das Gericht das Gutachten Weinbergers eben insbesondere deshalb abgelehnt hat, weil er sich bei der Begutachtung "ausdrücklich an die Angaben des Angeklagten" bezüglich des Sachverhaltes gehalten hat.

Er hat die Vorstellungswelt des Herrn Mollath unter der Prämise, er wäre wirklich unschuldig, für plausibel gehalten.

Das Gericht lehnt das aber singemäss ab, weil die Ankerpunkte des Urteils damit nicht eingehalten werden und spricht, wenn auch verklausuliert von einem Gefälligkeitsgutachten.

 

Was ich oben als Satire geschildert habe, wäre aber durchaus anzudenken. Die Beeinflussung eines Psychiaters durch die Aktenschilderung der Taten muss doch naturgemäss enorm sein. So eine Vorgehensweise kann das Resultat doch nur verfälschen.

 

Die "Logik" des Gerichtes der "objektiven" Begutachtung widerspricht somit dem eigentlichen Untersuchungszweck und stellt isch als Absurdum raus...

 

@Max Mustermann:

Kleine-Cosack schreibt gleich auf der dritten Seite der VB etwas von "schwerer Körperverletzung" zum Nachteil der Exfrau. Auch eine "schwere" Körperverletzung war Mollath niemals vorgeworfen worden.....Soviel zur Sorgfalt bei der Abfassung der VB und Vertun bei Tatbestand und Strafe.

 

Im Urteil des Landgerichts steht , dass Mollath nicht vorbestraft ist.  Es dürfte  richtig sein, dass - wenn es denn einen Strafbefehl wegen Diebstahls gab - Mollath nach Einspruch freigesprochen oder das Verfahren eingestellt wurde.

Abgesehen davon: auf gefährliche KV (Würgen) stand 2001 schon eine Mindeststrafe von 6 Monaten, nur im minder schweren Fall, ggf. in Kombination mit 47 I StGB, wäre eine Geldstrafe möglich gewesen. Dh. man wäre nur mit Hängen und Würgen zu einer Geldstrafe im Strafbefehlswege gekommen, wobei sich dann noch die Frage stellt, was denn mit den angeblichen Sachbeschädigungen war und wie die Verfahrensgegenstand wurden.

Theoretisch möglich wäre noch, dass Mollath vor dem Amtsgericht erst einmal nicht erschienen ist und dann in der Verhandlung gegen ihn ein Strafbefehl erlassen wurde, anschließend Einspruch und neue Hauptverhandlung, dann Abgabe an das Landgericht. Davon steht aber weder in der Chronologie noch in Verfassungsbeschwerde oder Urteil etwas.
 

 

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klabauter schrieb:

Abgesehen davon: auf gefährliche KV (Würgen) stand 2001 schon eine Mindeststrafe von 6 Monaten, nur im minder schweren Fall, ggf. in Kombination mit 47 I StGB, wäre eine Geldstrafe möglich gewesen. Dh. man wäre nur mit Hängen und Würgen zu einer Geldstrafe im Strafbefehlswege gekommen...

Im "Attest" ist nicht die Rede von Sekundärverletzungen, wie sie bei einem Würgen bis zur Ohnmacht zwangsläufig auftreten. Vielleicht hielt der staatsanwaltliche SB die Darstellung der Ehefrau für übertrieben? Vielleicht griff man auch deshalb zum Strafbefehl, weil die Beweisbarkeit offensichtlich so dünn war, dass die StA nicht mit der Möglichkeit einer verurteilung rechnete?

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@nicht ganz blöd:

- wenn er keinen Verteidiger hat, aber wünscht, kann er einen Antrag nach 364 b StPO formlos stellen

- wenn er den Wiederaufnahmeantrag selbst stellen will : § 299, 365  StPO

BVerfG 2 BvR 1652/09: "Der Gefangene oder im Maßregelvollzug Untergebrachte kann, um eine Rechtsbeschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen, die Vorführung zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beantragen."
Das dürfte für Wiederaufnahmeanträge ebenfalls gelten.

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klabauter schrieb:

@nicht ganz blöd:

- wenn er keinen Verteidiger hat, aber wünscht, kann er einen Antrag nach 364 b StPO formlos stellen

- wenn er den Wiederaufnahmeantrag selbst stellen will : § 299, 365  StPO

BVerfG 2 BvR 1652/09: "Der Gefangene oder im Maßregelvollzug Untergebrachte kann, um eine Rechtsbeschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen, die Vorführung zum Urkundsbeamten der Geschäftsstelle beantragen."
Das dürfte für Wiederaufnahmeanträge ebenfalls gelten.

 

Klar, Rechtsanwälte drängeln sich geradezu darum, dort fundiert Revision oder Wideraufnahme zu beantragen, wo jeder schon beim ersten Blick erkennt, dass die Justiz mit aller Gewalt und Inbrunst an Tatsachen vorbei arbeitete, um zu einem rechtlich fragwürdigen Ergebnis zu gelangen. So machen sich Rechtsanwälte bei der Justiz beliebt, die Pflichtmandate vergibt (oder auch nicht...) und Rechtsanwälte durch negative Urteile vrsauern lassen kann...

5

@Klabauter

 

Die Zusammenlegung der Verhandlung mit den Sachbeschädigungen ist deshalb leicht zu erklären, weil die Monate nach der 2. Strafanzeige der Frau Mollath stattgefunden haben.

 

Bei der "schweren Körperverletzung" kann es sich durchaus auf Zitierung der gerichtlich "festgestellten" Tat beziehen. Für die Unterbringung ist die schwere ja zwingend, oder nicht?

 

 

astroloop schrieb:

@Klabauter

Die Zusammenlegung der Verhandlung mit den Sachbeschädigungen ist deshalb leicht zu erklären, weil die Monate nach der 2. Strafanzeige der Frau Mollath stattgefunden haben.

Bei der "schweren Körperverletzung" kann es sich durchaus auf Zitierung der gerichtlich "festgestellten" Tat beziehen. Für die Unterbringung ist die schwere ja zwingend, oder nicht?

Gefährliche (§ 224 StGB) und schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) sind zwei verschiedene Tatbestände. Letztere stand nie im Raum. klabauter hat sicher recht, wenn er annimmt, daß Kleine-Cosack sich hier schlicht vertan hat. Daß er sich auch bei dem Strafbefehl vertan hat, ist möglich.

Gabriele Wolff ist für Details wie immer auch hier eine gute Adresse. Sie schreibt auf http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/07/der-fall-gustl-mollath-ros... :

Quote:
Harmlos genug fing es an mit einem Strafbefehl über 10 Tagessätze zu je 30 Euro wegen Diebstahls von Briefen zum Nachteil der getrennt lebenden Ehefrau am 23.11.2002 (Strafbefehl vom 16.5.2003, 41 Cs 802 Js 4726/03) und einer Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung vom 12.8.2001 und vermutlich einer einfachen Körperverletzung vom 31.5.2002 zum Nachteil der Ehefrau (Anklage vom 23.5.2003, 41 Ds 802 Js 4743/03).

5

@Garcia

 

Vielen Dank für die Präzisierung. Mir sind als Laie die Eigentümlichkeiten des deutschen StGB aufgrund direktdemokratischer Sozialisation nicht geläufig. 

Das sind nun Nachlässigkeiten der Kanzlei Hiddemann, Kleine-Cosack und Koll., die ihr nicht gut zu Gesichte stehen. Vielleicht habe ich deshalb auch noch keine Antwort von dort erhalten.

 

Da wir ja nun alle ein bisschen Mollath sind, habe ich schon aus rein solidarischen Gründen die fanatisch-querulatorischen Überzeugungen nach ICD 10 -F 60.0 übernommen (nachdem Frau Lakotta öffentlich unter Beweis gestellt hat, dass Zitieren dieses "Malen-nach-Zahlen"-Katalogs zeuge von einer besonderen Sachkompetenz, führe ich die gute Übung weiter) und gebe mich so schnell nich zufrieden ;-)

 

Übrigens darf man auch in Ihrem Falle auf eine Replik an die Recherchen- Koryphäe hoffen?

 

Gruss

O. García schrieb:

astroloop schrieb:

@Garcia

Übrigens darf man auch in Ihrem Falle auf eine Replik an die Recherchen- Koryphäe hoffen?

http://blog.delegibus.com/2012/12/20/fall-mollath-meine-kritik-an-spiege...

 

Der Beitrag von Garcia enthält einige nötige richtige Worte, andererseits aber auch Falsches und in meinen Augen auch verklärendes Schmusen - was Garcia womöglich als elegant und in gehobenem Maße stilvoll empfinden mag, was aber auch als kontraproduktiv verstanden werden kann.

Der Beate Lakotta abzunehmen, dass sie anhand besser fundierter Tatsachen endlich einmal für korrekte Darstellung des Falles habe sorgen wollen, was Garcia mal mehr, dann selbst wieder weniger praktiziert, ist nicht elegant, sondern führt zu einer unerträglichen Bagatellisierung dessen, was Lakotta in Wahrheit tat. Dabei ist Garcia sich ausweislich seiner Worte durchaus der Tragweite des Lakotta-Artikels bewusst, dass jener eben für eine große Zahl nur oberflächlich aufmerksam gewordener Medienkonsumenten das Leitbild projiziert.

Auch ist es mir unbegreiflich, warum Garcia explizit den Generalverdacht gegen Justiz und System bestreitet, auf einem "Einzelfall" besteht - denn das ist falsch. Allein ein Blick auf die Kommentare zu diesem Beck-Blog-Artikel von Prof. Henning Ernst Müller lässt unstrittig deutlich werden, dass es nicht nur einzelne Stimmen sind, die den Fall Mollath als ein Musterbeispiel für tiefverwurzelte Entgleisungen u.a.  des Justiz- und Psychiatriesystems betrachten.

Möglicherweise will Garcia den Ball wider besseres Wissen und wider besseres Wollen flach halten. Dann unterschätzt er allerdings die Raffinesse derer, die bestehende Missstände konservieren und ausbauen wollen.

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Die Print-Ausgabe der SZ druckte heute unter der Überschrift "Ein Justizskandal, keine Frage" auf ihrer Forum-Seite insgessamt 9 Leserbriefe zum Thema, die einzigen beiden, die das Thema bagatellisieren, stammen vom Präsident des LG München II und der ehml. Präsidentin des Bayer. VerfGerH!

 

Einen sehr guten und weiterführenden Leserbrief möchte ich weitergeben, der m.E. durchaus als Akt von Zivilcourage zu werten ist. Rechtsanwalt Thomas Kemmerling schreibt:

 

"Mit Ihrer verdienstvollen Berichterstattung im Fall Mollath springe Sie bisher meines Erachtens zu kurz, was die Rolle von Justizministerin Merk betrifft. Merk wurde als Quereinsteigerin und Quotenfrau mit dem Vermeintlich politisch nicht so bedeutenden Amt der Justizministerin betraut und bringt über ihre Personalpolitik seit Jahren ein Klima speziell in die Strafjustiz, das wir Rechtwwsanwälte und unser e Mandanten als Verschärfung des Umgangstons mit den anderen Prozessbeteiligten, härtere Str5afen, "straffere" Prozessführung erleben. Merk lässt mit ihren vielfältigen Pressererklärungen zu aktuellen Urteilen aus dem Bereich der Strafjusitz jeden einzelnen Strafrichter und Staatsanwalt in Bayern spüren, dass er unter ihrer persönlichen Beobachtung steht. Jeder Strafrichter und jeder Staatsanwalt in Bayern weiß, dass die Justizministerin von "ihrer" Strafjustiz einen grundsätzlichen Kurs erwartet, den man pauschal mit dem Schlagwort Law and Order qualifizieren könnte.

Wer da nicht mitmacht,, wird wenig bis keine Chancen auf Beförderungsstellen haben, da genau diese Jusitzministerin, die öffentlich ihr Gefallen oder ihr Missfallen an Urteilen ausdrückt, über die berufoliche Zukunft, Versetzungen, Beförderungen jedes einzelnen Rcihters und Staatsanwalts entscheidet oder zumindest entscheidenden Einfluss nehmen kann.

 

Es würde schon sehr starke Charaktere und viel Altruismus in der Strafjusitz erfordern, wenn hier wirklich noch die richterliche Unabhängigkeit bei jeder Einzelentscheidung gewahrt sein soll. Wenn dann, wie im Fall Mollath, etwas ersichtlich aus dem Ruder läuft, betont die Ministerin allerdings sofort die richterliche Unabhängigkeit und dass sie aufr Einzelfallentscheidungen niemals Einfluss habe."

 

Die Darstellungen mache ich mir "zu eigen". Danke!

 

5

@Garcia

Sehr schöne Replik. Angenehm zu sehen, dass ein solch gepflegter Umgangston in Sachausseinandersetzungen heute in der "Öffentlichkeit", zu der Sie als Blogger ja nun auch zu zählen sind möglich ist.

 

Auch dass der Fokus sich von der Schwarzgelgthematik schon lange wegbewegt hat, ist eine Aussage, die hoffentlich auch ihren Weg in die Perzeption der Breiten Masse findet.

 

Der Punkt an dem ich mir die Stirn zur Zeit blutig schlage, ist der offensichtliche Umstand einer richterlichen Gutachtenvorgabe, die darauf abstellt, dass "Anknüpfungspunkte" zum Urteil selbst als Zulassungs- resp. Ausschlusskriterium für die Bewertung eines Gutachtens Vorgabe zu sein scheinen. Ein unsäglicher, nicht zu durchbrechender Kreislauf im Falle "Mollath", die die viel grössere Tragödie darstellt, als verjährte Geldtransfers.

 

Vielen Dank für Ihre Darstellung. Ich glaube Frau Lakotta wird da durchaus ernsthaft darüber nachdenken.

 

 

Sehr geehrte Kommentatoren,

nun sind sehr viele Kommentare eingegangen (z. T. auch mit direkten Fragen an mich) und ich sehe mich nicht in der Lage alle so zu beantworten, wie es es wünschbar wäre. Aber ein paar Antworten versuche ich:

1. Zum Verhältnis zwischen Exekutive (JuMin) und Justiz

a) Grds. muss bei "Justiz" differenziert werden zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichten. Die Staatsanwaltschaften sind direkt (über die Generalstaatsanwälte) in die Behördenhierarchie eingegliedert, an deren Spitze das Ministerium steht. Es ist gute demokratische Praxis, sich in Einzelfälle nicht einzumischen, sondern nur über allgemeine  RiLi zu "regieren", aber es kommt vor. Die Politik mischt sich durchaus manchmal ein, manchmal nicht (dann mit dem Argument, man dürfe sich nicht einmischen). Das ist ein Problem, was andere Staaten besser gelöst haben, in denen auch Staatsanwaltschaften rechtlich völlig unabhängig von der Regierung agieren können. Aber auch in diesen Staaten (wie überhaupt auf der Welt) gibt es "Einflüsse" im Hintergrund.

b) Die Gerichte sind "unabhängig", d.h. dass die Exekutive sich nicht in gerichtliche Entscheidungen einmischen darf. Nur indirekt bestimmt die Politik auch über die Gerichte mit, da die Politik bei Beförderungen mitredet - das ist nicht unproblematisch.

c) Ich halte es für ein Problem, dass zwischen Staatsanwaltschaften und (Straf-)Gerichten personell eine sehr viel größere Nähe besteht als zwischen Anwaltschaft und Gerichten, also fast alle Richter auch einmal Staatsanwälte waren, andererseits aber kaum einmal als Verteidiger gearbeitet haben. Das kann eine bestimmte etatistische Rechtskultur befördern. Nach meiner Idealvorstellung sollten sich die Gerichte auch als Kontrolle der staatlichen Strafverfolgung verstehen - das tun sie auch manchmal, aber oft auch nicht.

d) Die Frage, die oben gestellt wurde, wann die Aufsicht über Richter ein Eingreifen gegenüber letzteren gebietet, stellt sich im vorliegenden Fall nicht und lässt sich pauschal ohne Recherche nicht beantworten.

 

2. Zur Frage der Verteidigung:

Herr Mollath hatte während der vergangenen sieben Jahre immer eine Verteidigung. Natürlich hätte er auch über seine Verteidigerin einen WA-Antrag stellen können, z.B.  als der HVB-Prüfbericht ans Tageslicht kam oder als Herr Braun seine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte. Ob dies aber taktisch klug gewesen wäre, ist eine andere Frage. Ich denke, ohne die Unterstützung der (manchmal auch unsachlichen oder übertreibenden) Öffentlichkeit hätte ein z.B. in diesem Herbst gestellter WA-Antrag keinerlei Chance auf Erfolg gehabt. Erst nachdem die Politik auf die lauter werdende Kritik reagiert hat, ist überhaupt Leben in den Fall gekommen und es besteht nun eine Chance für einen WA-Antrag, der ja von der Justizministerin persönlich initiiert wurde. Nun wird dieser Antrag zugunsten des Gemaßregelten von Staatsanwälten vorbereitet, was eine absolute Seltenheit in Deutschland ist.  Wie man hört, wird derzeit hier in Regensburg wirklich aktiv und mit "(wo)manpower" ermittelt. Dass die Verteidigung (die jetzt auch der WA-Experte RA Strate mit übernommen hat) ebenfalls einen WA-Antrag vorbereitet, halte ich für wahrscheinlich. Ob, wann und mit welcher Begründung sie ihn stellt, hängt vielleicht davon ab, was sich bei den staatsanwaltlichen Ermittlungen noch alles herausstellt. Ich halte es nach meinen nur knappen Blick auf einen Ausschnitt der Akten für realistisch, dass eher noch mehr als weniger "Merkwürdigkeiten" im Fall Mollath ans Licht kommen, auch wenn ich eine "Verschwörung der Schwarzgeldverschieber" für eher unwahrscheinlcih halte.

 

3. Strafbefehl:

Die mir zugänglichen Informationen dazu sind widersprüchlich. Ich gehe eher nicht davon aus, dass wegen der KV an der Ehefrau ein Strafbefehl Ausgangspunkt der Hauptverhandlung vor dem AG war.

 

4. Verfahrensstand vor dem OLG:

Das Verfahren vor dem OLG hat sich m. W. erledigt. Es läuft aber wohl ein neues Überprüfungsverfahren nach § 67 d, e StGB

 

5. Verfassungsbeschwerde:

Für einen Durchgriff des BVerfG gibt es derzeit keine Anhaltspunkte. Ich denke, die Verfassungsbeschwerde würde frühestens dann eine Rolle spielen, wenn die gerade laufenden Verfahren erfolglos zum Abschluss gekommen sein sollten und Herr Mollath immer noch untergebracht ist. Dann würde sich auch die Frage stellen , ob eine neue Verfassungsbeschwerde notwendig wird. Aber ich bin auch kein Prophet, das ist lediglich meine Einschätzung.

 

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

d) Die Frage, die oben gestellt wurde, wann die Aufsicht über Richter ein Eingreifen gegenüber letzteren gebietet, stellt sich im vorliegenden Fall nicht und lässt sich pauschal ohne Recherche nicht beantworten.

Henning Ernst Müller

Selbstverständlich stellt sich die Frage niemals, Herr Professor. Schon gar nicht im Falle der Verfahrensführung des Richters Otto Brixner im Falle Mollath. 

5

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

Sie schreiben, Sie halten es für wahrscheinlich, dass die Verteidigung einen Wiederaufnahmeantrag vorbereitet.

Ist das notwendig?

So wie die Verteidigung vor Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme hat, muss doch die Verteidigung ebenfalls die Möglichkeit einer Stellungnahme haben, oder nicht?

 

Und: Besten Dank für diesen interessanten Blog

 

Freundliche Grüße

sofie

5

Die Feinheit, dem (bösen) vermeintlichen "Generalverdacht" an den Instituitonen des Rechtsstaats mittels Fall Mollath den 'Einzelfall' Mollath gegenüberzustellen, der jedoch (diplomatische) "strukturelle Probleme offenlegt", ist, nun ja - beachtenswert. (O. García zu Lakotta)

Und es zeigt, wie 'verzärtelt' Journalisten, Juristen und wohl auch viele gutgläubige Bürger bei Systemkritik sind!

Angeklagten vor Gericht, Untersuchungshäftlingen und Verurteilten in JVA oder Forensik wie Herrn Mollath wird in der Regel ganz anders begegnet, die Grobheiten, die hier stattfinden: eine buchstäblich andere Welt! Und hier wird ungleich mehr 'verletzt' als Gefühle und Korpsgeist von Richtern oder Ministern.

Dies ist keine Wertung, nur eine Feststellung.

Diese beiden Eigenheiten kollidieren hier, es wird Zeit, das zu benennen: man sperrt Herrn Mollath mit bekanntem Gestus über Jahre weg - verbittet sich aber jede Kritik und tut empört über vermeintliche Fundamentalkritik....

Strukturelle Probleme liegen vor - hinter dieses Wissen führt KEIN Weg zurück, egal welche Anstrengungen eine gewisse die Justiz dominierende Partei (noch) anleiert.

Die "Weitergehen-es-gibt-hier-nichts-zu-sehen"-Strategie funktioniert jedenfalls nicht!

5

@ cogito

 

Herr Garcia ist sicher nicht auf Verteidigungshilfe angewiesen, aber ich kann mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass Ihre Stellungnahme der Lapalie Lakotta nicht gerecht wird:

 

1. Frau Lakotta hatte ihrerseits diesen Ton gegenüber Garcia angeschlagen (im Vergleich der Rotznäsigkeit die Stadler widerfahren ist), es ist nur angemessen in einer Antwort einen gleichen Zungenschlag zu verwenden.

 

2. Da ich beruflich im dem Bereich gearbeitet habe und zwar an einer Stelle, die alles sieht:

Von der Idee, hier wären Bezahlschreiber am Werke gewesen, kann man sich getrost verabschieden, wenn man die Abläufe kennt.

 

Da kommt ein Anruf aus dem Ministerium, in dem daran erinnert wird, dass es auch zu der Aufgabe der Presse gehört, ausgeglichen zu berichten, ansonsten geht man zukünftig von einem gestörten Kommunikationsverhältnis aus.

Und schon ist passiert. Die springen alle und schreiben was gewünscht wird.

Und sin durchaus honorige Journalistinnen dabei.

Nehmen Sie bspw. Sabine Rückert verdient sich Ruf und Geld mit Büchern wie “Justizirrtum im Namen des Volkes”.

Glauben Sie ernsthaft die riskiert auf der schwarzen Liste zu landen? Die kriegt nie wieder Infos. Exklusiv-Interview? Kann die für immer vergessen.

Bei so einer symbiotischen Beziehung zwischen Presse und “Macht” sind die für IMMER erledigt. Da kann man dann auch umschulen.

Also schnell was schreiben und gut ist.

Der Shit-Storm geht ja auch wieder vorüber. Das das natürlich tief blicken lässt, ist klar…

Das war blanke Erpressung von Seiten Merks. Das sie nicht auf die "Leitmedien" angewiesen ist, hat sie mit dem exklusiv Interview in telepolis auch gleich klar gestellt.

 

Leute wacht auf, die Wiederaufnahme steht bevor da will keiner aussen vorstehen, da wird auch mal geliefert, wenn Merk das wünscht.

 

3. Und was die unheilvolle Beziehung Justiz/Psychatrie angeht. Ja solange die Psychatrie sich ernsthaft als MEDIZIN bezeichnen darf, wird sich an der Situation auch nichts ändern.

Hoffentlich kommt Mollath raus und erzählt was da drinnen los ist. Das wäre ein Anfang.

astroloop schrieb:

@ cogito

 

Herr Garcia ist sicher nicht auf Verteidigungshilfe angewiesen, aber ich kann mir die Bemerkung nicht verkneifen, dass Ihre Stellungnahme der Lapalie Lakotta nicht gerecht wird:

 

1. Frau Lakotta hatte ihrerseits diesen Ton gegenüber Garcia angeschlagen (im Vergleich der Rotznäsigkeit die Stadler widerfahren ist), es ist nur angemessen in einer Antwort einen gleichen Zungenschlag zu verwenden.

 

=> Sie können nicht zwischen Ton und Inhalten unterscheiden, scheint es. Ich habe nicht kritisiert, dass Garcia darauf verzichtete, Lakotta förmlich zu beleidigen, sondern, dass er den Unfug akzeptierte, Lakotta sei um sauberen Journalismus bemüht gewesen.

astroloop schrieb:

 

2. Da ich beruflich im dem Bereich gearbeitet habe und zwar an einer Stelle, die alles sieht:

Von der Idee, hier wären Bezahlschreiber am Werke gewesen, kann man sich getrost verabschieden, wenn man die Abläufe kennt.

Da kommt ein Anruf aus dem Ministerium, in dem daran erinnert wird, dass es auch zu der Aufgabe der Presse gehört, ausgeglichen zu berichten, ansonsten geht man zukünftig von einem gestörten Kommunikationsverhältnis aus.

Und schon ist passiert. Die springen alle und schreiben was gewünscht wird.

 

Wenn Sie gesagt hätten Susanne Klatten, Brigitte Mohn, August von Finck o.ä. hätten angerufen, dann hörte sich Ihre Darstellung realistischer an: Kein Minister würde es wagen, sich ohne größte Not mit einem Medium wie DER SPIEGEL anzulegen.

 

astroloop schrieb:
 

Und sin durchaus honorige Journalistinnen dabei.

Nehmen Sie bspw. Sabine Rückert verdient sich Ruf und Geld mit Büchern wie “Justizirrtum im Namen des Volkes”.

 

=> Vielleicht kassiert man als "Doppelagentin" insgesamt besonders gut?  Schon mal etwas von "Legenden" gehört?

Wer sich einmal so und einmal so verhält, täuscht in mindestens einem der beiden Fälle etwas vor, was nicht ist.

5

Hier wird die Antwort von Beate Lakotta (komischer Zufall, dass die Dame mit dem Vornamen genauso heißt, wie unsere überaus sympathische Justizministerin [Ironie aus!]), die sie auf dem Spiegel Blog gegeben hat, auseinandergenommen.

http://www.humana-conditio.de/?p=191

4

Sehr geehrte sofie,

Sie schreiben:

Sie schreiben, Sie halten es für wahrscheinlich, dass die Verteidigung einen Wiederaufnahmeantrag vorbereitet.

Ist das notwendig?

So wie die Verteidigung vor Beschlussfassung Gelegenheit zur Stellungnahme hat, muss doch die Verteidigung ebenfalls die Möglichkeit einer Stellungnahme haben, oder nicht?

Zu Interna der Verteidigung kann ich mich  von außen eigentlich kaum äußern, denn es gibt neben rein rechtlichen verteidigungstaktische und strategische Überlegungen, die in Informationen gründen können, die ich nicht habe. Das ist alles auch in Absprache mit dem Mandanten durchzuführen. Natürlich wird auch die Verteidigung Gelegenheit bekommen, zum staatsanwaltlichen Antrag Stellung zu nehmen. Aber für den Fall, dass die Staatsanwaltschaft andere (oder nicht alle) WA-Gründe vorbringt, die die Verteidigung für relevant hält, wird man sich wahrscheinlich wappnen, um sie ggf. in welcher Form auch immer in das Verfahren einzubringen. Wiederaufnahmeverfahren sind schwierig zu gewinnen, das weiß man u.a. von Herrn Strate. Dass eine WA, wenn sie von der Staatsanwaltschaft (im Auftrag der Politik) beantragt wird, unbedingt größere Aussicht auf Erfolg hat, ist die Frage.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Dass eine WA, wenn sie von der Staatsanwaltschaft (im Auftrag der Politik) beantragt wird, unbedingt größere Aussicht auf Erfolg hat, ist die Frage.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Danke für Ihre Antwort.

Es ist doch davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall alles daransetzen wird, einen korrekten Wiederaufnahmeantrag zu fertigen. Der Antrag wird doch vermutlich von mehreren Vorgesetzten geprüft werden.

Es ist schwer vorstellbar, dass die Ministerin sich dem Verdacht aussetzen möchte, sie hätte zwar Weisung für einen Antrag gegeben, aber dann duldet, dass dieser mangelhaft ist. Würde doch sofort wieder eine Rücktrittsforderung lostreten.

 

Und das Gericht wird vermutlich einen ausführlich begründete Entscheidung verfassen, die ebenso juristisch korrekt sein wird. Der Antrag wird sicher keinesfalls besser oder schlechter beschieden als andere, besser nur insofern, als dass er vermutlich einer ausführlichen, gründlichen Prüfung unterzogen werden wird, die sonst im Gerichtsalltag kaum dürchführbar ist.

 

Und nach all dem, was bekannt ist, müsste der Antrag Aussicht auf Erfolg haben.

 

Die Verteidigung hat natürlich eine wichtige Kontrollfunktion ...

 

Hier noch ein Link:

 

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.der-flaneur-ddr-komik-statt-c...

4

Sehr geehrter cogito,

 

ich kann Ihre Entrüstung nicht nur nachvollziehen, ich teile sie sogar. Nur lassen sich reale Vorgänge, durch persönliche Entrüstung schwerlich ungeschehen machen. Ich persönlich tröste mich mit dem aufklärerischen Gedanken, dass ich mich nur des Mutes bedienen muss, meinen eigenen Verstand zu gebrauchen, um mich aus solch mich in der Unmündigkeit halten wollenden Verstrickungen zu befreien. Ich weiss ja, was davon zu halten ist.

 

Und wenn man die Kommentare auf SPON (fast 500) mal durchliest, können wir doch mit Recht stolz sein auf das Immunsystem, das unsere Zivilgesellschaft entwickelt hat.

 

Ich versuche auf die einzelnen Punkte Ihres an mich gerichteten Schreibens einzugehen:

 

Ich kann nicht für Herrn Garcia sprechen, halte es aber für vorstellbar, dass seine Gedankenwelt noch mehr beinhaltet, als das, was er in den wenigen Zeilen geäussert hat. In einem Dialog ist es auch durchaus sinnvoll Raum zu lassen und nicht immer alles zu offenbaren. Vorstellbar wäre natürlich eine Reaktion a la "500 Meinungen+Garcia". Nur was wäre damit gewonnen?

 

Gerade da Sie in der Folge andeuten, solche Pamphlete werden auf Order der Chefetage angeleiert. Ganz so einfach ist das nicht. Nehmen wir mal, die arme kleine Lakotta hat das um Angst um ihren Job geschrieben, weil der grosse böse Wolf gedroht hat, er schmeisst sie sonst raus. Meinen Sie der Spiegel hat nur Freunde in der Presselandschaft? Das wäre ein gefundenes Fressen, die Glaubwürdigkeit des Spiegels zu beschädigen, gerade be einer "heissen" Geschichte wie Mollath. "Verlust der unabhängigen Presse im Spiegel! Schwarzgeldverschieber in der Chefetage!" Ganz so einfach ist die Knute mit den Journalisten dann doch nicht.

 

Aber wir abstrahieren und fantasieren jetzt schon zuviel. 

 

In Deutschland kann ich ihnen alle Kanäle nicht nennen, da meine Erfahrungen sich mehrheitlich auf Resteuropa gründen. Aber das Presse-Staat Verhältnis läuft in groben Zügen überall auf der Welt gleich ab. Starke Unterschiede in den Abläufen gibt es nur in Länder in denen Journalisten ermordet werden.

 

Nebenbei habe ich nie gesagt, dass Merk den Hörer in die Hand genommen hat? Wofür gibt es eigentlich Öffentlichkeitsarbeit?

 

SIE, ehrenwerter cogito, haben sich doch was beim Anblick der geballten Medienkompetenz der letzten Tage gedacht. Ich habe Ihnen nur die Erklärung geliefert. Haben Sie eine bessere?

 

Ist doch eine herrliche Ausgangsituation: Wochenlang wurde auf Merk eingeprügelt. Die Partei hält sie. Nun muss aber irgendwann mal Schluss sein.

 

Also alles was Rang und Namen hat im Justizberichtbereich oder gerne mal was werden will oder es bleiben möchte, wird vor die Wahl gestellt:

 

Entweder wird diese lateinische "Alle Seiten müssen gehört werden" jetzt mal gehört oder der, der sich weigert fliegt.

 

Die Mädels schauen sich an und rennen los. Keiner will auf der Strecke bleiben.

 

Reicht das fürs erste?

 

 

 

 

Noch ein Hinweis: Steuerhinterziehung verjährt erst nach 10 Jahren. Nimmt man an , dass die damalige Frau Mollath bis einschließlich 2001 Gelder in die Schweiz verschaffte, die dann Erträge erzielten, die nicht versteuert wurden, dann sehe ich nicht, dass das alles verjährt sein könnte.

 

Wenn man die Namen, die Bank und die Kontonamen hat und sich in den Steuererklärungen der Jahre 2001 ff. keinerlei Hinweise darauf finden lassen, dass Erträge aus dorthin verschafften Geldern versteuert wurden - wäre das nicht Anfangsverdacht genug für die Finanzbehörden?

Oder ist das schon eine wahnhafte Vorstellung, und ich bekomme ich jetzt Besuch von einem Amtspsychiater? Ach nee - ich wohne ja in NRW, und bei aller sonstigen massiven Kritik an den Zuständen hier muss man doch zugeben, dass Steuersünder aus dem Mittelstand gejagt werden (Steuer-CDs).

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@Gast Nr. 8:

Das ist so nicht richtig. Die Steuerhinterziehung verjährt grundsätzlich nach 5 Jahren.  Außer in besonders schweren Fällen nach 370 III 2 Nr. 1-5 AO, dann sind es 10 Jahre, § 376 AO.  Für einen besonders schweren Fall der Steuerhinterziehung  z.B. wegen großen Ausmaßes der Verkürzung (370 III 2 Nr. 1 AO) müsste  nach der Entscheidung des BGH zur Strafzumessung 1 StR  416/08 also bei jeder Tat durch nicht erklärte Einnahmen eine Steuerverkürzung von 100.000 € + x entstanden sein (da es bei nicht versteuertem Schwarzgeld nicht um Steuererstattungen geht, gilt nach der BGH-Entscheidung nicht die Grenze 50.000 €, sondern 100.000 €).
 

Die 10-Jahres-Frist gilt außerdem nur für die Fälle der besonders schweren Steuerhinterziehung, die am 25.12.2008 nicht schon verjährt waren (§ 23 EGAO).

Das Finanzamt kann die Steuer grds. und betragsunabhängig 10 Jahre lang festsetzen, das hat mit der strafrechtlichen Verjährung nichts zu tun, wird aber gerne verwechselt.

5

Ich melde mich heute mal auch als politischer Psychologe*, Original mit Links und Querverweisen:

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/medber.htm#Die%20neue%20Strategie%20des%20politischen%20Justizsystems

Die neue Strategie des politischen Justizsystems - So könnte der Plan sein

Die Strategie ist einfach zu durchschauen. Unter dem extremen öffentlichen Druck wurde ein Wiederaufnahmeverfahren von der Staatsanwaltschaft - ein einmaliger Vorgang in der deutschen Rechtsgeschichte - durch "Anregung" von Ministerpräsident Seehofer über die Justizministerin auf den Weg gebracht. Zugleich wurde eine enorme konzertierte Aktion bei den Herausgebern und Chefredaktionen der Medien gestartet, um die öffentliche Meinung zu kippen. Federführend waren hier ZEIT-ONLINE, SPIEGEL-ONLINE,DER SPIEGEL und DER TAGESSPIEGEL. Es folgten einige andere Blätter. U.a. die Nürnberger Nachrichten [1, 2], wo Kasperowitsch, der den Fall nach der Pressekonferenz Dr. Schlötterer (März 2011) am 7.10 2011 durch einen ganzseitigen Artikel ins Rollen brachte, nun durch die willfährigere Ulrike Löw "abgelöst" wurde.  Die Talkshows werden nun mit der crème de la crème forensischer Psychiater geflutet, um ihre Kompetenz und Humanität unter die Leute zu bringen, Lanz hat bereits subtil begonnen. Gelingt es, die öffentliche Meinung nachhaltig zu kippen, wird sich nach "aller gründlichster, aller sorgfältigster und strengster rechtsstaatlicher Prüfung" herausstellen, dass es mit dem größten Bedauern leider nicht reicht, das Wiederaufnahmeverfahren durch das Gericht zu beschließen. Aber, man weiß natürlich, was man dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit schuldig ist, Mollath darf nicht ewig schmoren, also muss er raus, also braucht es ein neues Gutachten, das nach zahlreichen Windungen, Biegungen, Verkrümmungen erkennen wird, so ganz reiche die "streng wissenschaftliche Basis" nicht mehr, um einen sooo langen Aufenthalt in der Verwahrung (er wurde nie behandelt) zu rechtfertigen. Das geplante Ende vom Lied: na, seht doch, der Rechtsstaat funktioniert. Gell! Und wie - Fei wergli!

Ich hoffe, es kommt so, wie es Brecht singt: "Ja mach nur einen Plan, sei nur ein großes Licht. Und mach dann noch 'nen zweiten Plan. Geh'n tun sie beide nicht."

    Bertolt Brecht - Das Lied von der Unzulänglichkeit des menschlichen Strebens aus der Dreigroschenoper: http://www.youtube.com/watch?v=WENkquBHchM.

 

*Aufgrund der unglaublichen politischen Entwicklung in Deutschland - aber auch den international vielfältigen Formen politischer Gewalt und des Terrors - mit nie für möglich gehaltenem Fremden-, Ausländerhass und der Restauration neo- nationalsozialistischer Entwicklungen hahbe ich mich im August 2000 - nach dem  rund 100. politischen Mord - entschlossen in der Internet-Publikation GIPT, eine neue Abteilung Politische Psychologie zu konzipieren, weil es nunmehr allerhöchste Zeit schien, die Stimme vielfach kritisch zu erheben. Quelle Vorbemerkung Politische Psychologie: http://www.sgipt.org/politpsy/ueb0.htm

 

Frau(en) Brandau, Peuler, sofie; Herr(en) Prof. Müller, Sponsel, Deeg, Veits, Wagner, Mustermann u.v.a.

 

Seit Max Weber berühmten Aufsatz über die „Objektivität sozialwissenschaftlicher Erkenntnis“ (1904) gilt auch in den Geistes- und  Kulturwissenschaften ein „Gedankenexperiment“ als „legitime“ Forschungsmethode.

 

Im Fall des durch den bayrischen Justizapparat sowohl massiv rechtsverletzten als auch vielfach geschädigten Herrn Gustl Mollat lautet eine (in diesen vorweihnachtlichen Tagen bewußt freundlich formulierte) gedankenexperimentelle Leitfrage:

 

Wie würden sich Angehörige einer „Machtelite“ und ihnen zuarbeitende Staatsfunktionäre im Justizapparat verhalten, die Herrn Mollath bewußt, strategisch und nachhaltig persönlich, politisch und moralisch zerstören wollten?

 

Freundliche Grüße

Richard Albrecht, 21. 12. 2012

http://eingreifendes-denken.net

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Zitat 1

 

Richard Albrecht schrieb:

Im Fall des durch den bayrischen Justizapparat sowohl massiv rechtsverletzten als auch vielfach geschädigten Herrn Gustl Mollat lautet eine (in diesen vorweihnachtlichen Tagen bewußt freundlich formulierte) gedankenexperimentelle Leitfrage:

 

Wie würden sich Angehörige einer „Machtelite“ und ihnen zuarbeitende Staatsfunktionäre im Justizapparat verhalten, die Herrn Mollath bewußt, strategisch und nachhaltig persönlich, politisch und moralisch zerstören wollten?

Freundliche Grüße

Richard Albrecht, 21. 12. 2012

http://eingreifendes-denken.net

 

Zitat 2:

Der verraeumte Mann, Sueddeutsche Zeitung (Print) vom Montag, den 03. Dezember 2012, Nr. 279/2012 schrieb:

Nürnberg hat eine halbe Million Einwohner,  
tickt aber wie eine Kleinstadt. Man  
muss sich nur die Mitgliederlisten der Rotarier-
Klubs anschauen: führende Staatsanwälte  
und Richter in trauter Eintracht  
mit Bankern, hohen Tieren in Finanzbehörden  
und bekannten Nürnbergern. Verwaltet werden
die Rotarier damals wie heute übrigens in
der Nürnberger HVB-Filiale.

5

Sehr geehrter Herr Albrecht,

verstehe Ihr Besorgnis. Herr Mollath hat bis jetzt überlebt. Denke, er hat die drei Wünsche verinnerlichen müssen:

Die Gelassenheit, alles das hinzunehmen, was nicht zu ändern ist,
die Kraft zu ändern, was nicht länger zu ertragen ist
und die Weisheit das eine vom anderen zu unterscheiden.

Ihm ist alles weggenommen worden, materieller und immatrieller Natur. Die meisten Menschen hätten es nicht überlebt. Der einzige Vorteil: Man kann nicht Haare aus einer Glatze rupfen (DK Sprichwort). Von einem Menschen, der Nichts hat, kannst du auch nichts wegnehmen.

In einem Interview hat er sich zu dem eventuellen Wiederaufnahmeverfahren geäußert. Meinte, ein solches Verfahren sollte wahrscheinlich dazu dienen, alle bisherige Diagnosen und Urteil zu bestätigen.

Vermute, dass es ein Ausdruck seiner bisherigen Erfahrungen ist: Was nicht passt, wird passend gemacht.

Auch ein Ausdruck dafür, dass er seine ganze Kraft braucht. Auch Hoffnung ist eine Art Besitz. Eine solche Hoffnung zu verlieren und die darauffolgende Enttäuschung zu ertragen, kostet Kraft.

Er hat so viele Jahre eine demütigende und beleidigende Situation ertragen. Den Rest schafft er auch schon. Wie soll man ihm quasi den Rest geben, wenn es keinen Rest gibt?

Also, Kopf hoch. Und frohe Weihnachten.

Gruß

Tine Peuler

5

P.S.

Überleben kann er weiterhin, aber ein Leben erreicht er nur, wenn eine Kursänderung angesteuert wird. Steht nicht in meiner Macht. Schauen wir mal.

5

@Dokumentation

-Die damalige Petition des damaligen Rechtanwalts und damaligen unabhängigen Stadtverordneten Claus Plantiko (Bonn) -  RICHTERWAHL AUF ZEIT DURCHS VOLK[1] – unterstützte ich auch nicht erst seit vorgesternmorgen.

-Transparenz und Öffentlichkeit sind zur externen oder äußeren Kontrolle grad des ganzdeutschen Justizapparats, seiner Sonderwelt und seiner besonderen Welt für „Volljuristen“ genannte verberuflichte Sonderlinge wichtig und notwendig; nicht aber das, was im Gefolge der „Weltmacht Habermas“[2] daherkommt als „Diskurs“, der aus meiner Sicht kaum mehr ist als beliebiges Gekwatsche.

-Für Ihre Dokumentation folgt hier ein Dokument, einen scheinbar ganz randständigen Gesichtspunkt des realexistierenden bayrischen Justizskandals betreffend. Dieser darf freilich entsprechend der Morgenstern-Logik im Palmström-Gedicht „Die unmögliche Tatsache“ (1910/11), „weil nicht sein kann was nicht sein darf“, in öffentlichlich-rechtlichen Medien wie ZDF und privatkapitalischer „Qualitätspresse“ wie Tagesspiegel unisono nicht so genannt werden; vgl. Anlage: e-Postbrief an Herrn Steffens von ZDF/Tagesspiegel vom 18.12.2012; erneut gepostet am 19.12.1012; bisher unbeantwortet):

[1] http://www.hausarbeiten.de/faecher/vorschau/109064.html

[2] kritisch R. Albrecht http://www.duckhome.de/tb/archives/9060-HABERMAS-EIN-GANZDEUTSCHER-ERSATZINTELLEKTUELLER-1.htmlhttp://www.duckhome.de/tb/archives/9061-HABERMAS-EIN-GANZDEUTSCHER-ERSATZINTELLEKTUELLER-2.html; ders., Si tacuisses, philosophus mansisses … Jürgen Habermas und die Euro-Frage; in: soziologie heute, 5 (2012) 26: 38-40

[3] http://www.textlog.de/17451.html

 

„Herrn Dirk Steffens

c/o redaktion@tagesspiegel.de [und] info@zdf.de

 

Betrifft

Ihre „Dummheit des Schwarms“: „Viele Journalisten schwadronieren bereits von einem ´Justizskandal´“ -> http://www.tagesspiegel.de/medien/rubrik-zu-meinem-aerger-die-dummheit-des-schwarms/7526784.html

 

Guten Tag, Herr Steffens,

 

gewiß benütze ich als Sozialwissenschaftsjournalist zur angemessenen Kennzeichnung des zunächst nur als „Fall Mollath“ erscheinenden gesellschaftlichen Zusammenhangs den Ausdruck: „bayrischer Justizskandal“.

 

Warum dies - können Sie – falls Sie´s können – sowohl in der Dokumentation von Dr. Rudolf Sponsel und anderen

-> http://www.gustl-for-help.de/

als auch in diesen justizkritisch-fachlich argumentierenden Blogs im Netz nachlesen

  1. -> http://gabrielewolff.wordpress.com/2012/12/14/der-fall-gustl-mollath-rosenkrieg-und-versagen-von-justiz-psychiatrie-iii/#comments
  2. -> http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter
  3. -> http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gustl-mollath-justiz-bayern-gutachten-wiederaufnahme/?tx_comments
  4. -> http://carta.info/51989/gustl-for-help-darf-man-den-fall-mollath-allein-der-justiz-uberlassen/
  5. -> http://www.internet-law.de/2012/11/fall-mollath-gibt-es-anzeichen-fur-einen-bayernsumpf.html
  6.  

Und mehr noch: freilich bin ich bereit, vor jeder laufenden Kamera (auch, aber nicht nur des ZDF) mit Ihnen und gegen Sie öffentlich für Freilassung von Herrn Gustl Mollath und Verfahrenswiederaufnahme zu streiten.

 

Mit freundlichem Gruß

Dr.rer.pol.habil. R. Albrecht, PhD.

Bad Münstereifel, 18.12.2012

eingreifendes.denken@gmx.net

 

http://wissenschaftsakademie.net

http://www.academicroom.com/users/richard.albrecht "

 

5

Lieber Richard Albrecht!

Auch wenn ich die staatstheoretischen Ansichten des Claus Plantiko überwiegend sehr hoch schätze, ich kann jetzt nicht behaupten, dass es an keiner Stelle noch besser ginge, so habe ich ihn doch sehr oft sehr stark kritisiert - in Telefonaten: Ich halte es schlicht gesagt für Unsinn, in so hoch elaborierter Sprache zu schreiben, dass selbst kluge Köpfe sich durch den Text hindurchquälen müssen. Auch das ist übrigens ein Hinweis auf elitäres Machtdenken, und das kommt in der von Ihnen angeführten Hausarbeit (erster Link) in auf die Spitze getriebener Form zum Zuge.

 

Wofür soll das gut sein? Dafür, dass höchstens 10% verstehen können, von denen sich mindestens noch die Hälfte sagt: "Um Himmels willen! Das tue ich mir nur dann an, wenn ich darüber eine Promotionsschrift verfassen muss!"

Claus Plantiko genoss seine Gymnasialzeit (wie ich zutreffend erraten hatte) an einem altsprachlichen Gymnasium. Dass er - eindeutig zu Unrecht und eindeutig aus politischen Gründen - als angeblicher Geisteskranker den Entzug seiner anwaltlichen Zulassung erleiden musste, mag in ihm die Ansicht erzeugt haben, er müsse sich in möglichst elaborierter Sprache ausdrücken, um allen zu zeigen, dass er klar im Kopf sei.

Ich bin der Überzeugung, dass Sprache Informationen effizient übermitteln sollte. Dazu gehört zweifellos Präzision im Ausdruck, dass man also tatsächlich das sagt, was man sagen will, aber dazu gehört es auch, dass man sich möglichst einfach und kurz und knapp ausdrückt, so dass möglichst jeder die Informationen möglichst schnell und unbeschwert aufnehmen kann.

Eine gesunde Gesellschaft schließt alle in Denken und Kommunikation ein, und jene hochelaborierte Sprache, am besten noch vermischt mit komplexen Originalzitaten in altgriechisch, lateinisch, englisch, französisch und womöglich auch noch in althebräisch,  ist eine Betonmauer in der offenen Diskussion, schafft elitäre Zirkel.

3

Info: Hochstapler Journalismus

Ich habe auf einer meiner Hochstaplerseiten mal die Medien - Forensische Berichterstattung untergebracht:
http://www.sgipt.org/gipt/diffpsy/devianz/hochstap/lebbel_hs.htm#Medien

"Beispiel (Antwort an Garcia):  " Ich habe viele Quellen ausgewertet: Das Urteil, sämtliche Gutachten (auch die fachlich indiskutablen wie Weinberger), ...". Mit dieser Aussage - vermutlich von Pfäfflin eingeflüstert - drückt sie aus, dass sie meint, sie könne sämtliche -  wie viele waren es denn genau? - psychiatrischen Gutachten bewerten und auch beurteilen, welche akzeptabel und nicht akzeptabel sind. Sie maßt sich damit die Position einer methodenkritischen Obergutachterin an, steht sozusagen über den Gutachtern, ohne das an irgendeiner Stelle sachlich zu unterfüttern (Kenntnis der Kriterien an wissenschaftliche Gutachten, höchstrichterliche Urteile zum Thema, Mindestanforderungen oder nur schlicht, welches Gutachten auf welchen aufbaut und was die jeweiligen Voraussetzungen sind). Und genau damit macht sie sich zur Hochstaplerin.

Ich denke, eine inhaltliche Auseinandersetzung mit diesen DünnbrettbohrerInnen lohnt nicht, weil sie gar nicht möglich ist, wertet sie im Grunde nur auf. Den Fehler machen m.E. einige potente Rechtskundige aus verschiedenen blogs.

Schade allerdings, dass auch Sabine Rückert dabei ist., die ja ein wirklich gutes und aufrüttelndes Buch – Unrecht im Namen des Volkes – geschrieben hat.

 

EILMELDUNG: 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-im-fall-mollath-gutachten-a...

 

Lakotta zeigt sich empört: "Ich habe die vom Ministerium mir zur Verfügung gestellten Unterlagen gründlichst durchrecherchiert. Darüber hinausgehende Recherchen sind unwissenschaftlich und nur geeignet die Öffentlichkeit zu verunsichern." Eine Ausseinandersetzung zur Überprüfung der realen Vorgänge lehnt sie mit Verweis auf das Urteil ab.

#25 (Dokumentation)

#27 (Dr. Sponsel)

-[Dok.] Sie sind unverhältnismäßig: Sie gehen auf (m)einen einleitenden Link langundbreit ein. Und auf das Doment gar nicht. Auf dieser selektiven Grundlage diskutiere ich grundsätzlich nicht. Und über Menschen und ihre Schicksale schon gar nicht.

-[Sponsel] Meiner Meinung nach böte sich Differenzierung an: es wäre zu unterscheiden zwischen Journalismus etwa der  Lakotta, des von mir angeschrieben Steffens etc. und der von Ihnen m.E. excellent vertretenen wissenschaftlichen Psychiatriekritik. Das sind  z w e i   verschiedene Handlungsfelder mit differenten Handlungslogiken (das H.feld "Justiz" wäre ein drittes...).

Oder schlichter: was für Sie (od. mich od. Prof. Müller od. wen auch immer) wissenschaftlich bestenfalls Schnee von gestern, genauer "Quatsch mit wissenschaftlicher Soße" (Peter Atteslander) ist - ist für die, die diese Steffens, Lakotta etc. hören, lesen, sehen, wahrnehmen, "rezipieren" genau dies eben nicht. Ich denk´ schon, daß Sie mich verstehn, zumal Sie wissen, was ´n "bias" ist und daß Sie gewiß auch verstehn, wenn ich nun, nach des Samstages Arbeit und Mühe, mich der "rote[n] Republik" der burgundischen Weine (Friedrich Engels) zuwende;-)

Freundliche Grüße

Richard Albrecht

5

Herr Albrecht, Interessierte,

Differenzierung ist natürlich meist besser, da haben Sie völlig recht. Lakotta erscheint im Fall Mollath als  führender Hochstapler-Prototyp einer forensischen Auftrags-Berichterstattung. Was die da treibt, das wirkt auf einige ja fast wie gedungen.

Ich frage mich mit manchem andern Zeitgenossen, was ist da passiert? Eine dermaßen jedes Basis- und Faktenwissen negierende konzertierte Aktion einst als Qualitätspresse bekannter Medien lässt ahnen, dass irgendwo die Sicherungen durchgebrannt sein müssen. Wie kritische Intellektuelle und Journalisten nicht mitbekommen wollen, was in der forensischen Psychiatrie und den Richtern, die das fördern und durchwinken, los ist, ist kaum zu glauben (dabei haben wir den teilweise präfaschistoiden Pflegebereich noch gar nicht angesprochen). Mächtige Interessengruppen scheinen zu fürchten, dass ihr jahrzehntelanges tendenzielles Gulagsystem, das sie als Rechtsstaat verkaufen möchten, bedroht ist. Es wäre schön, wenn der Unrechtsstaat in seiner Rechtsstaatsverkleidung bedroht wäre. Dann könnten wir uns nämlich endlich mal daran begeben, einen richtigen Rechtsstaat auf den Weg zu bringen. Und als erstes muss die richterliche "Unabhängigkeit", sprich Willkür und Unangreifbarkeit auf den Prüfstand. Das ganze Selbstkontrollsystem taugt keinen Schuss Pulver, was eine Revision im Fall Mollath, die beim BGH einfach so glatt abgewiesen wird und anscheinend noch nicht einmal dokumentiert und kontrollierbar ist, beweist. Wir brauchen ganz neue und wirkungsvolle Kontrollstrukturen und damit eine Überwindung, ich sag's mal metaphorisch, des Inzuchtsystems, das immer kränker wird und sozusagen dringend frisches Blut von außen braucht.

 

Meine Zusammenfassung des SZ vom 22.12.2012

http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiater-im-fall-mollath-gutachten-aus-der-ferne-1.1557448-4

Geschichte Gustl Mollath von 2003 – Dezember 2012

 

Die damalige Ehefrau Petra ..(vormals Mollath) fürchtet gemeinsam mit Ihrem Liebhaber Martin ...und heutigem Ehemann, aufzufliegen. Eine elitäre Gruppe Mitarbeiter bei der HypoVereinsbank in Nürnberg haben es zu verantworten, dass Geldbeträge, auch von Personen aus der SPD und CSU, zwischen 150 und 220 Millionen Euro in die Schweiz verbracht wurden. 

Gustl Mollath schwärzt diese baden mäßig durchorganisierte Steuerhinterziehung durch Mitarbeiter der HypoVereinsbank an. Dabei spielt es keine Rolle welche wirklichen Motive Gustl Mollath bei seinen Anzeigen hatte. 

1) Petra wendet sich September 2003 an eine Fachärztin der Institutsambulanz am Bezirksklinikum Erlangen. Petra beschreibt ihren Ehemann als verrückt und bekommt von dieser „Fachärztin“ die erste "ärztliche Stellungnahme" mit dem Tenor, Gustl Mollath sei geistig krank. 

2) Gustl Mollath hört nicht auf, die kriminellen Machenschaften, die Schwarzgeldverschiebungen seiner Ehefrau weiter anzuprangern. Er muss jetzt ernsthafte Konsequenzen fürchten. 
Auf Veranlassung vom VRiLG Otto Brixner, wird Gustl Mollath in 2005 von Dr. Klaus Leipziger, Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth, nach Aktenlage für ernstlich gestört und für die Allgemeinheit gefährlich eingestuft. Die Unterbringung in einer geschlossen Anstalt sei unabwendbar. Gustl Mollath wird eingesperrt. 

3) Wegen einer zivilrechtlichen Angelegenheit muss beurteilt werden, ist Gustl Mollath Geschäftsfähig oder nicht. In 2007, Gutachter Nr. 3, Dr. Hans Simmerl untersucht Gustl Mollath persönlich. Dr. Simmerl ist Leitender Arzt in der Bezirksklinik Niederbayern, hat eigenen Angaben zufolge "mehr als 5000 Wahnkranke" untersucht. Er kommt aufgrund seiner Feststellungen die er anhand seiner durchgeführten Untersuchungen des Gustl Mollath vorgenommen hat, zum Ergebnis, Gustl Mollath ist völlig gesund, keinerlei Hinweise für eine psychotische Erkrankung. 

4) Die Nürnberger Strafjustiz steht vor einem Dilemma. Gustl Mollath müsste eigentlich frei kommen, die Strafkammer entscheidet anders und beauftragt einen für Strafjustiz zuverlässigen Gutachter. Gutachten wie bestellt sind Prof. Hans-Ludwig Kröber sicher. Er ist Direktor des Instituts für Forensische Psychiatrie der Charité in Berlin. Nach Aktenlage stellt Prof. Hans-Ludwig Kröber bei Gustl Mollath erneut paranoide Wahnvorstellungen fest. Das Dr. Simmerl-Gutachten 
sei auch deswegen falsch, weil er bei Dr. Simmerl, sogenannte Solidaritätseffekte mit den Wahnvorstellung von Gustl Mollath im Hinblick auf die Geldverschiebegeschichten mit der Schweiz, erkannt habe, so Prof. Hans-Ludwig Kröber. 

5) Die Justizministerin Beate Merk:
Im Interview am 09.11.2012 im Justizpalast München (Quelle), antwortete Beate Merk auf die Fragen der Journalistin wie folgt: 
Frage Journalistin: Fr. Dr. Merk, meine erste Frage an Sie, sitzt Hr. Mollath zu Recht in der Psychiatrie?
Beate Merk: Ja, das tut er 
Frage Journalistin: Warum?
Beate Merk: Herr Mollath ist gefährlich. Das ist unter anderem dadurch festgestellt, dass er gefährliche Körperverletzung an seiner Ehefrau begannen hat 

Im Interview vom 13.11.2012 sagte Justizministerin Beate Merk zum Fall Gustl Mollath:
"Das ist das ganz normale Verfahren, so wie das immer läuft"

Mann kann nur den Kopf schütteln.

1) Ich fordere, nachdem dieser Fall jetzt bekannt wurde, die HypoVereinsbank für die dem Staat entgangenen Steuern, in Haftung zu nehmen. 

2) Gustl Mollath sofort ein faires Wiederaufnahmeverfahren zu zubilligen. 

3) Einen Untersuchungsausschuss einzurichten, wie es dazu kam, das die Justizministerin Beate Merk den Fall um die Steuerkriminellen solange verschleppte, dass die meisten Vorgänge inzwischen verjährt sind.

5

@ Nico Frank

 

zu 2) Was ich nicht verstehe, ist warum nicht Weinberger oder irgendeinanderer Arzt Mollath in der Klinik besucht, kurz ein Gutachten anfertigt und sofort Strafanzeige gegen die Klinik stellt. Inhalt des Gutachtens "Über Nacht eingetretene spontan Heilung". Folge Unterbringungsgrund entfällt. Folge Unterbringung rechtswidrig. Folge strafbares Verhalten der Klinik.

 

Ist mir unbegreiflich.

 

 

Nehme ich teilweise zurück, da Herr Dr. Sponsel in seinem

letzten Kommentar sehr vage,  auf die prä..... Unterbringungs-situation hinweist, m.E. zu undeutlich.

Zweifelsohne hat Herr Dr. Sponsel in sehr anerkennenswerten Weise als Experte dazu beigetragen,

die Falschgutachten als solche zu erkennen. Nachwievor

vertrete ich die Auffassung,  dass es wichtig und mitentscheidend ist ,darzustellen und sich damit

auseinander zu setzen, wer Herr Gustl Mollath tatsächlich

ist ! Diese "Würdigung" braucht nicht in einem Blog erfolgen,

aber sollte m.E. angemessen im Wiederaufnahmeverfahren

eingebracht werden. Lieber Wohlmeinender danke für Ihren

Beitrag, ich hoffe aber das Sie nicht davon ausgehen, dass

Herr Mollath nicht doch irgendwie ........ was ich nicht glaube. 

1

 

@Frau Brandau; @Herr Sponsel u.a.

 

Meine Erfahrungen nach ~ zwölf Jahren in justizkritischen/bürgerrechtlichen Netzzusammenhängen: Recht haben wollen bringt wenig(er als wenig). Auch darf nicht (zu) viel vorausgesetzt werden: Sie, Fr. Brandau kommen mit theoretischem Wissen über „totale Institution“ (E. Goffman), über Machtarchitektur (M. Foucault) und „Legitimation durch Verfahren“ (N. Luhmann), ich mit dichten Hinweisen von Kafka („Sie machen aus den lebendigen Menschen tote Registraturnunnern“), Brecht („99 %“, später „The Private Life oft he Masters Race“ bzw. „Furcht und Elend des Dritten Reiches“), Neumann ("Behemoth") und Arendts ("Totalitarismus") … und  bei Ihnen, Herr Sponsel wird die Netz"präsentation"sform Ihrer m.E. richtungsweisenden Kritiken an diesen unsäglich-menschenverachtenden Forensikpsychos bemäkelt …

Aus Ihrer systematisch-kritischen Übersicht oder Synopse, Herr Sponsel, ergibt sich ein neues Bild im publizistischen Pro-Anti-Mollath-Spektrum[1], etwas wie eine „schiefe“ Schlachtordnung: während BILD, bisher eher unterhalb jeder bürgerrechtlichen Bemühungen, sich durch Wagners Kolumne Ende Nov. 2012[2] für Mollath engagierte, den „Fall“ so präzise auf den Punkt brachte, daß selbst Seehofer folgen konnte und zugleich verallgemeinerte („Was mich beunruhigt ist, dass noch mehr Unschuldige dort sitzen können. Dass Mollath kein Einzelfall ist“) – gab´s zwei Wochen später eine konzertierte Aktion dreier „Qualität“sblätter: Tagesspiegel, Spiegel und Zeit (wobei, soweit ich verstanden habe, die SPON-Frau „die Akten“ vom bayr. JustMin. erhielt).

Diesem „schiefen“ Bild entspricht weiters, daß Fr. Dr. Merk als immer noch amtierende bayr. JustMin.in ein Interview nicht irgendwelchen „Qualität“sjournalen, sondern dem eher linksliberalen Heise-Netzmagazin „Telepolis“ gab[3], daß sich die SPON-Autorin netzöffentlich rechtfertigt[4] und dabei einen moderat-justizkritischen Blogger aus Bayern, RA Stadler [5] [6], angeht.

Dieses Gemengen(ge)lage fiel auch mir auf. Und da wüßte ich gern mehr drüber. Auch, um Herrn Mollaths Doppelanliegen, bald raus und draußen um Rehabilitierung kämpfen, weiter unterstützen und zugleich die Prozesse, Strukturen und Verhältnisse, die diesen „Fall“ hervorbrachten, verändern zu können.

 

[1] http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/medber.htm

[2] http://www.bild.de/news/standards/franz-josef-wagner/lieber-gustl-mollath-27413844.bild.html

[3] http://www.heise.de/tp/artikel/38/38228/1.html

[4] http://www.spiegel.de/spiegel/spiegelblog/fall-gustl-mollath-beate-lakotta-ueber-die-zweifel-an-der-opferrolle-a-873836.html

[5] http://www.internet-law.de/2012/12/fall-mollath-alles-nur-heise-luft.html

[6] http://www.internet-law.de/2012/12/spiegel-autorin-antwortet-auf-meinen-blogbeitrag-zum-fall-mollath.html

 

Freundliche Grüße von Richard Albrecht

http://eingreifendes-denken.net

5

richard albrecht schrieb:

 

@Frau Brandau; @Herr Sponsel u.a.

... etwas wie eine „schiefe“ Schlachtordnung: während BILD, bisher eher unterhalb jeder bürgerrechtlichen Bemühungen, sich durch Wagners Kolumne Ende Nov. 2012[2] für Mollath engagierte, den „Fall“ so präzise auf den Punkt brachte, daß selbst Seehofer folgen konnte und zugleich verallgemeinerte („Was mich beunruhigt ist, dass noch mehr Unschuldige dort sitzen können. Dass Mollath kein Einzelfall ist“)...

Da ich mir eine plötzliche Läuterung Wagners und des Friede-Springer-Imperiums bestenfalls unter Drogen vorstellen könnte, die ich meide, kann ich nur alle ermahnen, jeweils solange nachzudenken, bis sie wirklich verstanden haben, welches Spiel da läuft.

 

3

All den Manipulationen der öffentlichen Meinung und altbekannten Strategien muss man vor allem INFORMATIONEN entgegensetzen.

Frau Merk und ihre Politstrategen sitzen ja nicht da und überlegen: "Wie helfen wir jetzt dem Mollath?" oder gar "Was läuft falsch in unserem System?"! Das Strategieziel lautet: Wie bekommen wir das Thema vom Tisch? Wie rückt man wieder die Ängste vor Kriminalität und Gewalt in den Vordergrund und lenkt von Unschuldig Weggesperrten und Justizopfern ab! Wie machen wir uns wieder "seriös"? DAS wird beraten! Wen kann man einspannen, wer taugt für Medienkampagne?

Vor dem Hintergrund ist es doch überaus POSITIV zu sehen, dass nicht ein einziger namhafter Gutachter (der von Hr. Sponsel benannte "Sympathieangriff" von Prof. Kroeber bei Markus Lanz war wohl doch eher dessen Buch geschuldet, fiel aber auf) sich zur Verteidigung der STRUKTUREN aufmachte! Ebensowenig verteidigt auch nur ein namhafter Jurist das Vorgehen und die pauschale "Gefahr" vor im Massregelvollzug Untergebrachten! Die kennen ja die Realität!

Wer sich wirklich interessiert, dem bietet sich ein unerschöpflicher Fundus an Information, wie diese CSU-Justiz 'arbeitet' und denkt:

Man muss nur einmal die Dynamik der Diskussionen der letzten 2-3 Jahre zum Thema 'Sicherungsverwahrung' beobachten, die gerade in juristischen Fachpublikationen stattfand, insbesondere von Jörg Kinzig, dem Direktor des Instituts für Kriminologie der Uni Tübingen und die der unreflektierten rechtsfremden Emotionalitaet und den Angstkampagnen der Dr. Merk FAKTEN und Wirklichkeit entgegensetzen.

Der Rücktritt ist längst überfällig, hier werden Bürger für dumm verkauft!

5

M.Deeg schrieb:
All den Manipulationen der öffentlichen Meinung und altbekannten Strategien muss man vor allem INFORMATIONEN entgegensetzen. Frau Merk und ihre Politstrategen sitzen ja nicht da und überlegen: "Wie helfen wir jetzt dem Mollath?" oder gar "Was läuft falsch in unserem System?"! Das Strategieziel lautet: Wie bekommen wir das Thema vom Tisch? Wie rückt man wieder die Ängste vor Kriminalität und Gewalt in den Vordergrund und lenkt von Unschuldig Weggesperrten und Justizopfern ab! Wie machen wir uns wieder "seriös"? DAS wird beraten! ...

....Der Rücktritt ist längst überfällig, hier werden Bürger für dumm verkauft!

 

Das verkürzte Zitat ist keine Abwertung der übrigen Worte Deegs - ich wollte kein Vollzitat bringen.

Ja, wir brauchen eine bessere Aufklärung, und da gibt es verschiedene Probleme.

Vor allem das, dass Leute wie Sponsel (den nenne ich einmal für alle, dabei gibt es insofern noch "schlimmere") absolut nicht volksgerecht schreiben wollen, nicht einmal zusätzlich zu ihrer gewohnten Schreibe.

Und so kommt es eben, dass ein Franz-Joseph Wagner die Leute erreicht, ein Rudolf Sponsel usw. aber nicht.

Man muss sich vorstellen was es heißt,  dass Leute z.B. Richterwahl durch das Volk wollen, aber ihre Beiträge darüber so abfassen, dass höchstens 10$ des Volkes sie lesen können!

 

 

3

Sehr schön in dem Zusammenhang auch ein Interview mit Frau Merk und Prof Kinzig in evangelischen Magazin "chrismon", Novemberausgabe, unmittelbar BEVOR der Fall Mollath bundesweit als Justizskandal bekannt wurde und in diesem Kontext zu lesen!

http://chrismon.evangelisch.de/artikel/2012/jetzt-wirds-kriminell-15745

Besonders aufschlussreich die Frage/Feststellung des Moderatorenteams (!) zu Merkschen Thesen und bayerischen 'Trends":
"Entweder Bayern ist ein gefährliches Pflaster, oder die Leute zeigen Straftaten eher an, oder die bayerischen Richter urteilen schärfer - wie auch immer.
Was schlagen Sie vor, damit es weniger Verbrechen gibt?"

Merk 'schlägt vor': ...mehr geschlossene Heime! In dem Fall schon für Kinder. Und: längeren Arrest!

IHR RÜCKTRITT IST ÜBERFÄLLIG, FRAU MERK! Die Justiz wird hier m.E. für ein bizarres Welt- und Menschenbild missbraucht!

M.Deeg

5

Künstlerische Kritik an der Nürnberger Justiz

Der große Nürnberger Albrecht Dürer hat 1521 ein kritisches Kunstwerk zur Justiz verfasst.  Ich habe es mal auf meine Steite Stellungnahmen und dort auf die interessante Quelle im NürnbergWiki verlinkt:

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/Stellungn.htm

Zwei wichtige Ergänzungen zu Diagnosesicherheit und Erfordernis persönlicher Untersuchung

Ich habe noch zwei interessante Urteile/ Beschlüsse zur Erfordernis der persönlichen Untersuchung gefunden und einen Vorläufer aus 1992 zur Diagnosesicherheit (Kontext Geschäftsfähigkeit).

Vorläuferbeschluss BayObLG zur Diagnosesicherheit (BGH 2004) schon 1992 zur Beweisfrage Geschäftfähigkeit

http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/PFFPGMRJ.htm#Vorl%C3%A4ufer%20dieser%20Rechtsidee

Kammergericht: persönliche Untersuchung bei Geschäftsunfähigkeit (im Strafrecht Schuldunfähigkeit) notwendig:

http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRG/ExpF.htm#Kammergericht%20Beschluss

Allen eine Gute Zeit

Rudolf Sponsel, Erlangen

 

 

# 16 Dr. Rudolf Sponsel

 

Betr. „Oppositionell-aufsässige Störung“

 

Die Überprüfung von gestrigen Hinweisen bei Carta[1] ergab: die vor zwanzig Jahren als F91.3 European Description beschriebene „oppositional defiant disorder“ [wörtlich etwa: oppositionell-aufsässige Störung] unterscheidet sich in der Fachklassifikation durch  z w e i   wesentliche Merkmale von jeder anderen Verhaltensstörung („conduct disorder“)[2]: „oppositionell-aufsässige Störung“ kennt keine Gesetzesverletzungen und achtet die Grundrechte anderer:

“The key distinction from other types of conduct disorder is the absence of  behaviour that violates the law and the basic rights of others, such as theft, cruelty, bullying, assault, and destructiveness.”[3]

Auf den oberflächlich “Fall Mollath” genannten bayrischen Justizskandal und die besondere Rolle dieser Forensikpsychos wie des (hier schon mehrfach kritisierten) Klinikdirektors aus Berlin im speziellen folgt aus der F91.3 European Description: die „oppositionell-aufsässige Störung“ ist weder justiziabel noch psychiatriesierbar.

 

[1] http://carta.info/52068/gustl-for-help-ii-der-fall-mollath-und-die-ferndiagnosen/#comments

[2] genannt werden:Klauerei, Grausamkeit, Schikanieren, Tätlichkeit und Zerstörungswut

[2] http://www.mentalhealth.com/icd/p22-ch05.html

 

Mit freundlichem Gruß

Dr. Richard Albrecht, 241212

http://eingreifendes-denken.net

5

Bedeutung von Diagnosen

Sehr geehrter Herr Dr. Albrecht,

Ihren Hinweis auf ICD-10 F 91.3 verstehe ich nicht so recht, weil alle F9 Diagnosen sich auf Kindheit und Jugend beziehen.

Allgemein gilt:

a) Aus Diagnosen folgt grundsätzlich nichts für die Frage der Schuldfähigkeit (Gefährlichkeit und Unterbringung) oder Geschäftsfähigkeit. Das ist auch höchstrichterlich inzwischen Standard. Es muss im Einzelfall genau gezeigt, d.h. lückenlos abgeleitet werden, wie eine Störung auf eine Handlung zu einem konkreten Tatzeitpunkt eingewirkt hat, und zwar b) so, dass es ein gebildeter Laie, wie z.B. eine RichterIn, Staatsanwalt oder Anwalt nachvollziehen kann.

Hier har sich das Recht aus meiner Perspektive hervorragend entwickelt und dem Treiben forensischer Schlechtachterindustrie – in der Theorie - ein klares Ende gesetzt. Früher war alles ganz einfach für die PsychiaterInnen: sie schauten nur, ist der Patient psychotisch und falls ja lautete ihr Urteil geschäfts- oder schuldunfähig. So einfach war das. Mit echter wissenschaftlicher Arbeit war da nichts. Jetzt ist Standard, auch ein Psychotiker kann natürlich schuldfähig oder geschäftsfähig sein. Das eben ist im Einzelfall genau zu klären. Der einzige, der genau hin- und auf seinen Auftrag schaute, war Dr. Simmerl, der sein Erfahrungsgut mit Wahnkranken im hervorragenden SZ-Artikel vom 22.12.12 mit 5000 angab. Dr. Lippert, Dr. Leipziger, Prof. Dr. Kröber zeigten sich völlig unfähig oder unwillig genau hinzuschauen. Und Prof. Pfäfflin versagte trotz seiner Explorationschance auch. Sein Testergebnis mit dem SKID II, besagte: Mollath hat keinen Wahn. Sein Urteil, beruhend auf den okkulten Nichtsachten ohne persönliche Untersuchung und Exploration, übernahm dennoch deren Wahndiagnose. Dieser eklatante Widerspruch wurde nicht einmal kritisch erörtert, nur (implizit) mitgeteilt. Der Richter der Strafvollstreckungskammer merkte es nicht oder wollte es nicht bemerken. Wie immer auch: er ist seiner Aufgabe nicht gewachsen – wie anscheinend so viele nicht.

Fazit: Wir haben also überwiegend ein hochentwickeltes Recht zu den forensischen Beweisfragen, das aber nicht eingehalten wird. Das zeigte ja auch schon darin, dass der BVerfG Beschluss aus 2001, dass nicht zur Beobachtung eingewiesen werden darf, wenn die Mitwirkungsbereitschaft fehlt. Es ist ein ungeheurlicher Vorgang, dass wichtige Standardwerke der forensischen Psychiatrie diesen Beschluss seit 11 Jahren ignorieren. Versehen? Zufall?

 

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