Fall Mollath – wie geht es weiter?

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 29.11.2012

ACHTUNG: Wegen der aktuellen Entwicklung ist der ursprüngliche Text nicht mehr ganz aktuell. Am Ende dieses Beitrags (nach unten scrollen!)  finden Sie aber Updates vom 30.11., vom 01.12., vom 06.12., vom 13.12.,  vom 14.12., vom 19.12.2012, vom 07.01.2013, vom 4.2.2013 und vom 20.02.2013

DIE KOMMENTARFUNKTION IST HIER GESCHLOSSEN - Neuer Beitrag mit Kommentarmöglichkeit hier.

 

Nachdem Ministerpräsident Horst Seehofer der bayerischen Justiz eine Prüfung der Unterbringungsvoraussetzungen empfohlen hat und die Staatsanwaltschaft eine entsprechende Anregung (im Rahmen des § 67 e StGB) an das zuständige Gericht angekündigt hat, meinen manche Beobachter und Unterstützer Herrn Mollaths, die Freilassung Herrn Mollaths stehe unmittelbar bevor. Andere meinen, es handele sich dabei nur um "vorgetäuschte Aufklärung". Beides trifft meines Erachtens nicht zu. Die Überprüfung bietet derzeit zumindest eine Chance, dass Herr Mollath freikommt. Eine Wiederaufnahme wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Ich möchte im Folgenden die juristischen Konsequenzen in diesem Stadium versuchen darzustellen. Vorauszuschicken ist, dass ich kein Wahrsager bin und deshalb auch nicht in der Lage, gerichtliche Entscheidungen vorherzusagen. Es geht mir nur darum, die möglichen Entscheidungsoptionen und ihre Voraussetzungen darzustellen.

Die Überprüfung nach § 67e StGB ist keine Wiederaufnahme des Verfahrens (dazu unten), sondern ein Vorgang, der im Gesetz vorgesehen ist – „jederzeit“ kann das Gericht, aus welchem Anlass auch immer, eine Überprüfung der Unterbringungsvoraussetzungen vornehmen und nach § 67d Abs. 6 StGB entscheiden.

Die Überprüfung beinhaltet einerseits psychiatrische Fragen

a) das (weitere) Vorhandensein einer der in § 20 StGB aufgeführten Störungen bzw. Krankheiten,

sowie

b) die (weitere) Gefährlichkeit für die Allgemeinheit durch Wahrscheinlichkeit erheblicher Straftaten, wenn der Patient aus dem Vollzug entlassen wird

andererseits eine juristische Frage:

c) die Verhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung in Relation zu den begangenen und zu erwartenden Taten und zum angenommenen Risiko des Rückfalls.

Alle drei Fragen a), b) und c) müssen kumulativ positiv erfüllt sein, also mit JA beantwortet werden. Wenn nur einer der Punkte fehlt, wird man Herrn Mollath freilassen müssen.

Die Beurteilung von a) erfordert ein psychiatrisches Gutachten. Selbst wenn man Diagnose-Fehler der bisherigen Gutachten feststellt - was die Diagnose einer wahnhaften Störung betrifft - resultiert daraus noch nicht, dass gar keine Störung i.S. des § 20 StGB vorliegt. Eine Beurteilung wird prinzipiell eine Exploration des Herrn Mollath notwendig machen, also seine Mitwirkung. Natürlich kann man verstehen, wenn sich jemand, der sich zu Unrecht als psychiatrischer Fall eingestuft sieht, nunmehr einer weiteren Untersuchung misstrauisch gegenüber steht (siehe jetzt hier). Aber um Punkt a) zu beurteilen, wird man Herrn Mollath nicht guten Gewissens raten können, sich nicht untersuchen zu lassen.

Auch die Beurteilung von b) erfordert grds. ein psychiatrisches Gutachten. Nach den Informationen, die mir vorliegen, steht zwar die Gefährlichkeitsprognose im Gutachten aus dem letzten Jahr auf schwachen Füßen. Schon die wahrscheinliche Begehung weiterer Straftaten wird eher mit Vermutungen begründet. Und der Gutachter hat dann in der Verhandlung ohne weitere Gründe anzuführen aus der Wahrscheinlichkeit eine „hohe“ Wahrscheinlichkeit gemacht – angeblich habe er sich in der Formulierung geirrt. Für eine solch hohe Wahrscheinlichkeit hat er aber im schriftlichen Gutachten keine schlüssigen Argumente genannt. Allerdings ist für die Freilassung positiv eine Wahrscheinlichkeit dafür erforderlich, dass der Untergebrachte keine (erheblichen) rechtswidrigen Taten mehr begehen wird. Praktisch wird in der jetzigen Situation die Unterbringung des Herrn Mollath wohl nur beendet, wenn ein psychiatrisches Gutachten die Wahrscheinlichkeit weiterer erheblicher Straftaten verneint.

Schließlich Punkt c): Die Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung (§ 62 StGB) ist eine juristische Frage, die auch ohne Gutachten beantwortet werden kann. Die Verhältnismäßigkeit im Rahmen der Proportionalität hängt stark mit der Unterbringungsdauer zusammen. Das Gericht kann durchaus zu dem Ergebnis kommen, was noch im letzten Jahr verhältnismäßig gewesen sei, sei es nach einem weiteren Jahr der Unterbringung nicht mehr. Aber auch dies ist eher eine theoretische Option. Praktisch wird das Gericht wohl nur dann zu diesem Ergebnis kommen, wenn das psychiatrische Gutachten signalisiert, dass auch die gegenüberliegende Seite der Proportion, nämlich die angenommene Gefährdung der Allgemeinheit nach neuerer Einschätzung nicht mehr gegeben ist oder nicht mehr so stark ins Gewicht fällt. Zu berücksichtigen ist auch, dass Herr Mollath bei einer Freilassung unter Führungsaufsicht stehen wird.

Weder das Ergebnis eines neuen Gutachtens noch die gerichtliche Entscheidung lässt sich derzeit  vorhersagen, auch nicht, wie schnell eine solche Überprüfung zum Abschluss kommen wird. Allerdings hat die öffentliche Aufmerksamkeit meiner Einschätzung nach immerhin bewirkt, dass man nicht mehr befürchten muss, dass routinemäßig bisherige Entscheidungen bestätigt werden.

 

Herrn Mollaths Interesse, das wird aus seinen Stellungnahmen deutlich, geht wesentlich weiter: Er möchte die Aufhebung der ursprünglichen Entscheidung, also die Beseitigung des Urteils, aufgrund dessen er untergebracht wurde, erreichen. Das wird auch in aktuellen Kommentaren als Ziel geäußert. Da die Unterbringung auf einem rechtskräftigen Urteil beruht, ist dies nur durch eine Wiederaufnahme gem. §§ 359 ff. StPO möglich. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, der formal die Voraussetzungen des § 366 StPO (!) erfüllt und insbesondere ein Wiederaufnahmegrund nach § 359 StPO genannt sein. Ein Wiederaufnahmeverfahren ist alles andere als einfach zu führen. Ob die bisherigen „Zweifel“ am Urteil Wiederaufnahmegründe i. S. des § 359 Nr.1 oder Nr. 5 StPO darstellen, kann ich derzeit nicht abschließend beurteilen.

Eine Überprüfung nach § 67 e StGB und eine Wiederaufnahme nach § 359 StPO sind völlig unabhängig voneinander. Das eine schließt das andere weder ein noch aus.

Der frühere Beitrag zum Fall Mollath inkl. sehr umfangreicher Diskussion in den Kommentaren  findet sich hier.

Ein lesenswerter Blog-Beitrag von Oliver Garcia  im de legibus-blog sei verlinkt. 

Bericht von Conny Neumann  in SPON

 

UPDATE 30.11.2012:

Das kommt wirklich überraschend (SZ). Offenbar soll jetzt sogar auf Anregung von Frau Merk (Justizministerin Bayern) von der Staatsanwaltschaft ein Wiederaufnahmeverfahren beantragt werden. Damit vollzieht die Ministerin eine 180-Grad-Kehre und setzt sich, könnte man fast sagen, an die Spitze der Bewegung zur Freilassung von Herrn Mollath. Das bedeutet für das oben Gesagte: Das Wiederaufnahmeverfahren, das möglicherweise mit jetzt bekannt gewordenen Tatsachen begründet wird, wird wesentlich schneller in die Gänge kommen als ich noch gestern vermutet habe. Wenn das Wiederaufnahmeverfahren erfolgreich ist, wird (im zweiten Schritt) eine neue Tatsacheninstanz klären müssen, ob Mollath überhaupt die Straftaten begangen hat, die man ihm vorgeworfen hat.  Ohne (erhebliche) Straftat(en) kommt eine Unterbringung ohnehin nicht in Betracht, so dass dafür eine psychiatrische Untersuchung nicht erforderlich wäre.

Weiter zu bedenken: In der Sache Mollath ist derzeit noch ein Beschwerdeverfahren vor dem OLG Bamberg anhängig und eine Verfassungsbeschwerde beim BVerfG. In beiden Verfahren könnte die (einstweilige) Freilassung recht schnell verfügt werden, wenn sich Anhaltspunkte dafür verdichten, dass die Unterbringungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen (bzw. nie vorgelegen haben). Was man nicht vergessen sollte: Herr Mollath hat eine engagierte Verteidigerin, die zwar kaum einmal in der Presse erwähnt wird, aber sicher viel zu dieser Entwicklung beigetragen hat, ohne sich persönlich in den Vordergrund zu spielen (ich weiß nicht, ob ich ihren Namen nennen darf).

 

UPDATE 01.12.2012:

In einer neuen Stellungnahme wendet sich der Bayrische Richterverein gegen Angriffe auf die Justiz, betont deren Unabhängigkeit und fordert eine Rückkehr zur Sachlichkeit. Etwas nachdenklich macht mich eine Passage, wonach "keine Rede davon sein" könne, dass das Verfahren erst durch mediale oder politische Aufmerksamkeit in Bewegung gebracht worden sei. Das ist wohl eine komplett andere Realitätswahrnehmung als die meisten Menschen in Bayern haben. Nach meiner Einschätzung wären die jährlichen Überprüfungen der Unterbringungsvoraussetzungen bei Herrn Mollath noch einige Jahre routinemäßig behandelt worden, wenn der Fall nicht in der Öffentlichkeit diskutiert worden wäre. Die Augen vor der Realität  zu verschließen, zugleich aber eine Rückkehr zur Sachlichkeit zu fordern, erscheint mir - diplomatisch ausgedrückt -  ein etwas ungeschickter Versuch, Vertrauen in die Justiz zurückzugewinnen.

 

Eine äußerst lesenswerte, gehaltvolle und sehr plausible Analyse des Falls Mollath hat Gabriele Wolff verfasst - hier verlinkt

 

UPDATE 06.12.2012:

Ein neuer Beitrag, den ich auf LTO veröffentlicht habe, befasst sich mit den Chancen der Wiederaufnahme und mit der Revisisonsentscheidung des BGH. Allgemeiner zur Kritik der BGH-Revisionsentscheidungspraxis v.a. des 1. Senats vgl. Gisela Friedrichsen auf LTO und den Beitrag des Kollegen  v. Heintschel-Heinegg hier im Beck-Blog.

 

UPDATE 13.12.2012:

Beate Lakotta hat auf Spiegel Online "Zweifel an der Opferrolle" Mollaths zusammengestellt. Nach ihren Recherchen ist jedenfalls an der von einigen nach der Stern-Reportage aufgestellten These, das ärztliche Attest sei inhaltlich falsch oder gefälscht, nichts dran. Auch die Angaben Mollaths zur Schwarzgeldaffäre seien nicht belastbar - die angekündigten Belege habe er nie vorgelegt. Die psychiatrischen Gutachten seien zudem nachvollziehbar, da Mollath  merkwürdiges Verhalten gezeigt habe und insbesondere seine schriftlichen Äußerungen für eine wahnhafte Störung sprächen.

In der Wirklichkeit gibt es in der Regel nicht nur schwarz/weiß, sondern viel grau. Die Rechercheergebnisse von Lakotta im Spiegel und im Artikel in der heutigen "Zeit" (noch nicht online) überraschen mich daher nicht. Sie zeigen auf, dass Herr Mollath durchaus auch Symptome der ihm attestierten wahnhaften Störung aufgewiesen hat. Wer kein Psychiater ist und Herrn Mollath nicht kennt (wie ich z.B.) muss sehr vorsichtig sein mit eigenen Diagnosen (egal in welcher Richtung). Ich meine auch, diese Vorsicht gewahrt zu haben: Nur weil ein Gutachten in einigen Punkten nicht überzeugt, muss das Ergebnis nicht falsch sein. Und ein Komplott der Psychiatrie gegen Herrn Mollath gibt es sicher nicht. Aber selbst wenn eine wahnhafte Störung richtig diagnostiziert wurde, ist noch zu beachten:. § 63 StGB  setzt (anders als § 20 StGB, dort gilt in dubio pro reo) den Nachweis voraus, dass die diagnostizierte Störung auch schon bei der Tat vorhanden war und diese mitbestimmt hat. Die dafür gegebene Begründung im ersten Gutachten (immerhin musste der Gutachter fast vier Jahre zurückblicken)  ist äußerst dünn. Das Gutachten Pfäfflin baut darauf auf, da er die rechtskräftige Entscheidung als Grundlage annimmt, also die Körperverletzung als gegeben und eben als "wahnhaft" unterstellt. Das ist dann Basis für die Gefährlichkeitsprognose, die fast immer (so auch hier) im Kern auf der vergangenen festgestellten Tat beruht.

Wenn sich nun herausstellt, das Attest stamme eigentlich vom Sohn der Ärztin (ebenfalls Arzt), nicht von ihr, dann spricht das gegen ein inhaltlich falsches Attest, aber ist ein weiteres  Symptom für die Schlampigkeit der Aufklärung im Gerichtssaal, denn im Urteil heißt es: "Attest von Dr. Madeleine Reichel..." Die Verlesung erfolgte nach § 256 Abs.1 Nr.2 StPO. Hier hat möglicherweise auch die Verteidigung "geschlafen", wenn sie nicht beantragt hat, die (angebliche) Ausstellerin der Urkunde persönlich zu laden, oder wenigstens für die Revision wie Lakotta zu recherchieren, welcher Arzt eigentlich das Attest in Person unterschrieben/ausgestellt hat.

Auch wenn die Schwarzgeldvorwürfe sich im Kern als richtig herausstellen, bedeutet das nicht, dass Herr Mollath keinen Wahn hat - das habe ich in meinen Beiträgen verschiedentlich betont. Dennoch hätte man den Wahrheitsgehalt dieser Vorwürfe prüfen müssen, allein schon, um die Glaubhaftigkeit der Aussage der Ehefrau beurteilen zu können. Wären die Vorwürfe Mollaths damals bestätigt worden, hätte sicher auch nicht im Urteil gestanden, die Schwarzgeldaffäre sei "fixe Idee" und per se wahnhaft. Man hätte also das wahnhafte Erleben Herrn Mollaths genauer einordnen können, wenn sich der Kernvorwurf gegen seine Frau als zutreffend herausgestellt hätte.

 

UPDATE 14.12.2012

Drei Journalistinnen zeichnen verantwortlich für den längeren Artikel in der ZEIT, der diese Woche erschien. Insgesamt bemüht sich der Artikel darum, eine andere Perspektive der Geschichte in den Fokus zu rücken. Das wirkt gut im Gegensatz zu vielen anderen Presseberichten, die bisher etwas einseitig die Perspektive Mollaths betont haben. Und es ist grundsätzlich  richtig, sich eine Angelegneheit von verschiedenen Seiten anzuschauen, um die ganze Wahrheit zu erfahren. Die letzte Passage dieses Artikels ist allerdings so gehässig, dass ich geradezu abgestoßen bin von der Unmenschlichkeit, die aus diesem Absatz spricht:

"Florian Streibl von den Freien Wählern hat den Hamburger Rechstanwalt Strate akquiriert. Der hat Gustl Mollath in der Psychiatrie besucht, drei Vollmachten hatte er dabei - Mollath hat nicht unterschrieben. Dabei hätte Strate nicht einmal Geld verlangt. Will Mollath etwa gar keine Wiederaufnahme? hat er sich in der Rolle des Märtyrers eingerichtet?"

Herr Mollath, der eine Verteidigerin hat, hat also nicht sofort unterschrieben, als sich ihm ein Rechtsanwalt vorstellt und anbietet, seine Verteidigung im Wiederaufnahmeverfahren zu übernehmen. Sich dies gut zu überlegen ist genau das Richtige. Jeder Mensch in der Situation Mollaths sollte sich einen solchen Schritt - einen weiteren Verteidiger zu beauftragen -  gut überlegen. Herr Mollath kennt Herrn Strate ja bis dahin nicht persönlich und daher kennt er ihn auch nicht als Kapazität auf dem Gebiet der Wiederaufnahmeverfahren. Herr Mollath hat auch nicht wie wir hier draußen die Möglichkeit, Informationen über RA Strate im Internet  einzuholen. Er weiß aber, dass Herr Strate von den Freien Wählern, einer politischen Partei, beauftragt (und bezahlt?) wird, die in Opposition zur CSU steht und deren - jedenfalls medial verbreitetes - Hauptziel es ist, die CSU-Regierung bei der nächsten Wahl abzulösen.  Er muss also auch überlegen, ob die Interessen der Freien Wähler 100% mit seinen übereinstimmen. Andererseits ist es ein generöses Angebot, von einem der besten Strafverteidiger vertreten zu werden. Ich kann mir nicht vorstellen, das RA Strate, der als integer und seriös bekannt ist, seinem (beabsichtigt) künftigen Mandanten nicht schon von sich aus eine Bedenkzeit eingeräumt hat.

Wenn nun die drei Journalistinnen Herrn Mollath  zum Vorwurf machen, er habe die Vollmachten nicht sofort unterschrieben, dann scheint es mir, als habe  ihr Artikel am Ende doch das Ziel, Mollath auf eine perfide Art in ein schlechtes Licht zu rücken. Das schadet aus meiner Sicht der Reputation dieser drei Journalistinnen mehr als derjenigen Mollaths - und es wirft in der Rückschau auch ein schlechtes Licht auf den ganzen Artikel.
Ergänzung: Nach der Stellungnahme von Mollath und RA Strate in der SZ ist der letzte Absatz des ZEIT-Artikels "Unsinn".

Weitere Ergänzung (26.12.): Ursula Prem hat RA Strate zu dieser Passage des ZEIT-Artikels befragt. Hier seine Antwort:

»Der Hinweis von Frau Rückert [Anm.: Sabine Rückert, Journalistin und Mitglied der ZEIT-Chefredaktion] auf die nicht unterschriebenen Vollmachten ist besonders deshalb anstößig, weil sie mir in dem mit ihr fünf Tage vor der Veröffentlichung in der ZEIT geführten persönlichen Gespräch zugesagt hatte, alle Zitate durch mich autorisieren zu lassen. Indem sie mich nicht als Quelle zitierte, schien sie sich offenbar der Verpflichtung zur Autorisierung enthoben zu fühlen. Ich hatte ihr lediglich deshalb von den Vollmachten erzählt, weil die Reaktion von Mollath, vor Unterzeichnung der Vollmachten zunächst noch mit der für ihn bisher tätigen Rechtsanwältin Rücksprache nehmen zu wollen, gerade ein Ausweis überlegten und auch moralisch gebundenen Handelns war. Ich bekomme im Jahr mindesten fünfzig/sechzig Briefe von tatsächlich oder angeblich Unschuldigen aus Deutschlands Knästen und geschlossenen Anstalten, von denen in vergleichbarer Situation bestimmt jeder sofort unterschrieben hätte. Gerade dass Mollath dies nicht sofort getan hat, zeichnete ihn für mich aus.« (Quelle: newsandbuy.de)

Meine Kritik an dem ZEIT-Artikel und der journalistischen Tätigeit von Frau Rückert erscheint mir vor diesem Hintergrund noch als milde.

 

UPDATE 19.12.2012

In noch einem weiteren Artikel in den Nürnberger Nachrichten (das ist dieselbe Zeitung, in der die Recherchen von  Michael Kasperowitsch  veröffentlicht wurden, die den Fall Mollath "ins Rollen" brachten) wird ein Gegenstandpunkt zum Fall eingenommen. Ausgangspunkt ist die Frage, inwieweit Psychiater durch die Öffentlichkeit in Anspruch genommen werden, wenn sie (vermeintliche) Fehler machen. Dabei wird der Fall Mollath in eine Vergleichsbeziehung zu einem nach psychiatrischen Gutachten entlassenen und dann rückfällig gewordenen Sexualstraftäter gebracht. Die Öffentlichkeit, so der Tenor des Artikels,  habe damals die Psychiater beschimpft, als der Entlassene rückfällig geworden sei. Nun aber würde die Öffentlichkeit im Fall Mollath quasi das Gegenteil beanspruchen, nämlich die Freilassung eines psychiatrisch als "gefährlich" eingeschätzten Untergebrachten.

Im Fall Bernhard S. wurden, etwa in der Überwachung, Fehler gemacht, Gustl Mollath wird derzeit als mutmaßliches Justizopfer gehandelt. Beide Fälle zeigen, dass wir, die sogenannte Gesellschaft, Prognosen verlangen, die an Hokospokus grenzen. Denn Hand aufs Herz: Wer von uns weiß, ob die eigenen Kinder die laufende Schulklasse bewältigen, zu Ladendieben werden oder wie lange es noch den Euro gibt? Und natürlich gehört die Kristallkugel nicht zum Handwerkszeug des Wissenschaftlers.

Richtig ist daran, dass psychiatrische Gutachten mit Gefährlichkeitsprognosen, selbst wenn sie fachlich und sachlich korrekt sind, immer nur eine Wahrscheinlichkeit für künftiges Verhalten prognostizieren können. Dass die Zukunft tatsächlich wie die unwahrscheinlichere Variante verlaufen kann, liegt in der Natur einer Vorhersage menschlichen Verhaltens. Aber der Vergleich des Falls Mollath mit dem genannten "Serienvergewaltiger Bernhard S." hinkt an anderen Stellen gewaltig, namentlich nicht nur hinsichtlich der Schwere der Taten, die Mollath vorgeworfen wurden, sondern auch hinsichtlich der konkreten Kritik, die an einzelnen psychiatrischen Gutachten im Fall Mollath geübt wird.

Noch ein anderer Aspekt aus dem Artikel stößt unangenehm auf. Unterstellt die Darstellung der Journalisten trifft zu, dann hat der damalige Pflichtverteidiger Mollaths gegenüber Journalisten Auskunft gegeben über Interna der Mandatsbeziehung und hat damit bewusst zum Nachteil seines damaligen Mandanten Mollath Stellung genommen. Das ist das Gegenteil dessen, wofür "Verteidigung" steht und dies kann einen schweren Pflichtverstoß als Strafverteidiger darstellen. Dass er von den Nürnberger Nachrichten falsch zitiert wurde, liegt nicht nahe, denn es sind bereits ausführlichere Angaben von ihm in der Nürnberger Zeitung publiziert, die bislang nicht dementiert wurden.

 

UPDATE 07.01.2013

Die Strafanzeige von RA Strate vom heutigen Tage hat möglicherweise zweierlei Bedeutung.

Zum einen erscheint sie insofern wichtig, als die Öffentlichkeit sich mit einem weiteren Aspekt der Mollath-Sache befasst, aus dem sich ergibt, dass man - seitens Justiz und Psychiatrie - damals (wie heute) offenbar keine Skrupel kannte bzw. kennt, Herrn Mollath entgegen anerkannten rechtlichen Maßstäben zu inhaftieren. Zu den Tatsachen, die Strate jetzt noch einmal in einem 50seitigen Schriftsatz aufbereitet zur Anzeige gebracht hat,  lag schon letztes Jahr seitens der Verteidigerin Mollaths eine Strafanzeige vor - nur damals hatte der Fall noch nicht eine solche Aufmerksamkeit erlangt, dass sich Öffentlichkeit und insbesondere die Staatsanwälte hinreichend dafür interessierten. Deshalb ist es gut, dass die Sache nun mit Verve noch einmal präsentiert wird, denn sie hat nun wesentlich mehr Chancen auf Beachtung. Die Akte Mollath hält im Übrigen noch einige "Knaller" von ähnlichem Gewicht vor. Die Strafanzeige selbst ist jedoch weder ein Wiederaufnahmegrund, noch bringt sie die Freilassung Mollaths aus der jetzigen Unterbringung unmittelbar voran - es geht schließlich um die Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren, also vor der Hauptverhandlung. Die jetzige Unterbringung beruht jedoch auf einem rechtskräftigen Urteil, das durch diese Strafanzeige nicht beseitigt werden kann.

Die Strafanzeige wirft aber das Licht auf einen möglichen Wiederaufnahmegrund, der bisher nicht im Brennpunkt der Diskussion stand, nämlich dass die Tatsachengrundlagen für das entscheidende psychiatrische Gutachten  möglicherweise mittels  verbotener Vernehmungsmethoden - Strate erwähnt ausdrücklich § 136 a StPO (S.41) - erhoben wurden. 

 

UPDATE 04.02.2013

Wie Spiegel Online berichtet, hat es die zuständige Strafvollstreckungskammer den Antrag der StA abgelehnt, ein neues Gutachten einzuholen, nachdem Herr Mollath eine Begutachtung abgelehnt hat. Das Gericht sah es wohl als wenig sinnvoll an, ein psychiatrisches Gutachten ohne Mitwirkung Mollaths zu erstellen.

Dennoch kann (und müsste)  die StVK auch eine Entscheidung darüber treffen, ob Herr Mollath nach fast sieben Jahren Unterbringung  freizulassen ist.

Die Frage der (Un)verhältnismäßigkeit ist eine rein juristisch zu beantwortende, die vom Gericht jederzeit getroffen werden kann - und muss. Ich habe im November, als mein obiger Beitrag entstand, gleichwohl noch angenommen, dass die StVK mit hoher Wahrscheinlichkeit auch eine solche Entscheidung, obwohl sie m. E. rechtlich klar zu beantworten ist (vgl. die beiden jüngsten BVerfG-Entscheidungen zur Maßregel der Unterbringung), nicht ohne Gutachten fällen werde. Aber seither ist eine Menge passiert. Ich wundere mich inzwischen wirklich, warum Herr Mollath nicht längst in die Freiheit entlassen wird (mit entsprechender Vorbereitung auf die Freiheit nach 7 Jahren), denn mit jedem Tag wird das mögliche Unrecht größer.

Außerdem: Wenn eine Wiederaufnahme ergibt, dass von Anfang an die Unterbringungsvoraussetzungen nicht gegeben waren, ist Herr Mollath zu entlassen - auch ohne neues Gutachten. Denn einige der Unterbringungsvoraussetzungen beinhalten wiederum Fragen, die nicht ein Gutachter, sondern nur ein Gericht beantworten kann, z.B. die Frage, ob die ihm vorgeworfenene Straftaten tatsächlich von ihm begangen wurden.  Auch ein erfolgreiches WA-Verfahren erschien mir noch Ende November relativ fern liegend. Derzeit sehe ich aufgrund vieler neuer Informationen das WA-Verfahren als möglicherweise erfolgsträchtig an.

UPDATE vom 20.02.2013
RA Strate hat nun einen Wiederaufnahmeantrag gestellt und auf seiner Website veröffentlicht, hier. Kern des Wiederaufnahmegesuchs sind diverse Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den damaligen Vors. Richter am LG, Brixner. Eine Presseerklärung von RA Strate findet sich ebenfalls auf seiner Website, hier.

Die möglichen  Rechtsfolgen eines Wiederaufnahmeantrags ergeben sich aus der Strafprozessordnung:

 

§ 368

(1) Ist der Antrag nicht in der vorgeschriebenen Form angebracht oder ist darin kein gesetzlicher Grund der Wiederaufnahme geltend gemacht oder kein geeignetes Beweismittel angeführt, so ist der Antrag als unzulässig zu verwerfen.

(2) Andernfalls ist er dem Gegner des Antragstellers unter Bestimmung einer Frist zur Erklärung zuzustellen.

§ 369

(1) Wird der Antrag für zulässig befunden, so beauftragt das Gericht mit der Aufnahme der angetretenen Beweise, soweit dies erforderlich ist, einen Richter.

(2) Dem Ermessen des Gerichts bleibt es überlassen, ob die Zeugen und Sachverständigen eidlich vernommen werden sollen.

(3) Bei der Vernehmung eines Zeugen oder Sachverständigen und bei der Einnahme eines richterlichen Augenscheins ist der Staatsanwaltschaft, dem Angeklagten und dem Verteidiger die Anwesenheit zu gestatten. § 168c Abs. 3, § 224 Abs. 1 und § 225 gelten entsprechend. Befindet sich der Angeklagte nicht auf freiem Fuß, so hat er keinen Anspruch auf Anwesenheit, wenn der Termin nicht an der Gerichtsstelle des Ortes abgehalten wird, wo er sich in Haft befindet, und seine Mitwirkung der mit der Beweiserhebung bezweckten Klärung nicht dienlich ist.

(4) Nach Schluß der Beweisaufnahme sind die Staatsanwaltschaft und der Angeklagte unter Bestimmung einer Frist zu weiterer Erklärung aufzufordern.

 

§ 370

(1) Der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird ohne mündliche Verhandlung als unbegründet verworfen, wenn die darin aufgestellten Behauptungen keine genügende Bestätigung gefunden haben oder wenn in den Fällen des § 359 Nr. 1 und 2 oder des § 362 Nr. 1 und 2 nach Lage der Sache die Annahme ausgeschlossen ist, daß die in diesen Vorschriften bezeichnete Handlung auf die Entscheidung Einfluß gehabt hat.

(2) Andernfalls ordnet das Gericht die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Erneuerung der Hauptverhandlung an.

 

§ 371

(1) Ist der Verurteilte bereits verstorben, so hat ohne Erneuerung der Hauptverhandlung das Gericht nach Aufnahme des etwa noch erforderlichen Beweises entweder auf Freisprechung zu erkennen oder den Antrag auf Wiederaufnahme abzulehnen.

(2) Auch in anderen Fällen kann das Gericht, bei öffentlichen Klagen jedoch nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, den Verurteilten sofort freisprechen, wenn dazu genügende Beweise bereits vorliegen.

(3) Mit der Freisprechung ist die Aufhebung des früheren Urteils zu verbinden. War lediglich auf eine Maßregel der Besserung und Sicherung erkannt, so tritt an die Stelle der Freisprechung die Aufhebung des früheren Urteils.

(4) Die Aufhebung ist auf Verlangen des Antragstellers im Bundesanzeiger bekannt zu machen und kann nach dem Ermessen des Gerichts auch auf andere geeignete Weise veröffentlicht werden.

 

Das Spektrum reicht also von Unzulässigkeit des Antrags bis hin zur Neuauflage der Hauptverhandlung mit anschließendem Freispruch. Interessant ist das  "dazwischen liegende" Ergebnis nach § 371 Abs.2 und Abs.3 S.2. Danach kann das Gericht auch im Beschlusswege (also ohne neue Hauptverhandlung) dazu kommen, das frühere Urteil aufzuheben.

 

Ich bereite einen neuen Beitrag zum Fall vor.

DISKUSSION WOANDERS

Zu den Artikeln auf SPON und in der ZEIT vgl.  auch delegibus-Blog, zudem eine sehr eingehende Analyse auf dem Blog humana conditio

Beate Lakotta verteidigte ihren SPON-Artikel gegen die Kritik von Oliver Garcia und Thomas Stadler im SpiegelBlog. Dazu erfolgte eine Gegenrede von Oliver Garcia (hier), von Thomas Stadler (hier) und von Sascha Pommrenke (hier)

Ein neueres Interview mit Frau JuMin Merk findet sich auf telepolis

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890 Kommentare

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aus humana conditio:

 

"Im Urteil steht: „Bei den beschädigten Reifen wurde mittels eines feinen Werkzugs die Flanken der Reifen zerstochen, sodass die Beschädigungen mit dem bloßen Auge teilweise nicht sichtbar waren und die Luft nur langsam nach Inbetriebnahme der Fahrzeuge entwich, weshalb gefährliche Situationen beim betreiben des Pkw im Straßenverkehr entstanden. Diese Art und Weise der Beschädigung deutet nach Auffassung der Polizei darauf hin, dass der Täter etwas von der Bauweise von Reifen verstand.“

Was für ein Unsinn. Der Reifen besteht aus der Lauffläche und aus der Flanke. Wo anders als in die Flanke soll man denn wohl hinstechen? Das Profil wird man dazu kaum wählen. Dazu bedarf es nicht der geringsten Kenntnisse von der „Bauweise von Reifen“, dazu bedarf es nicht einmal gesunden Menschenverstands, dazu reicht die praktische Erfahrung des Versuchs. Und womit soll wohl ein Reifen zerstochen werden, wenn nicht mit einem feinen Werkzeug? Die Begründung scheint auf das Profil Mollaths konstruiert zu sein, dem ehemaligen Reifenhändler."

 

Diese Justizkritik, die sich der Internet-Mob da in seiner Schwarmintelligenz ausgedacht hat, ist in ihrer schlichten Brillianz geeignet die richterliche Beweiswürdigung im Falle Mollath in ihren Grundfesten zu erschüttern.

 

Man weiss nicht, ob man lachen oder weinen soll.

Die Taktik der Frau Merk ist empörend - auch wenn alles andere eine kaum zu erwartende Überraschung bedeutet hätte.

Der Rücktritt bleibt weiter überfällig.

Auch auf 'abgeordnetenwatch.de' macht sich Merk die Aussagen der Staatsanwaltschaft zu eigen.

Nach dem Motto: Mollath sei wirr, Gerichte sind unabhängig, Verantwortung für Fehler ist nicht nötig, da es keine Fehler gibt.

Während Herr Mollath weiter wie selbstverständlich inhaftiert ist, also 'gefährlich für die Allgemeinheit' sein muss!

Nochmal: auch Staatsanwälte und sogar Richter können Straftaten begehen und die sind NICHT durch eine 'Unabhängigkeit' der Justiz gedeckt.

Hier ein paar offene Fragen und eine paar musterhafte Antworten:

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193.html

Ich halte diese Justiz für absolut untauglich, überhaupt noch rechtsstaatlich aufzutreten. Hier muss ein Untersuchungsausschuss her! Zivilcourage!

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Habe gerade den sog. perfiden Artikel der Nürnberger Nachrichten gelesen.

Wenn Herr Mollath ein Serienmörder, ein Kinderschänder, ein Kidnapper wäre, sollte man m.E. ruhig jedes Jahr ein psychiatrisches Gutachten erstellen und ihn auf unbestimmte Zeit einsperren. Aber wir reden hier von häuslicher Gewalt, eventuell. Die Beweise sind mehr als dünn und wenn es stattgefunden hat, möglicherweise als Notwehr. Keiner war dabei.

Ende des Artikels ergibt für mich keinen Sinn:

Übrigens schloss das Landgericht Nürnberg-Fürth in seiner schriftlichen Urteilsbegründung vom August 2006 nicht aus, dass es die von Mollath angeprangerten Schwarzgeldschiebereien gab:

„Wahnhaft ist, dass der Angeklagte weitere Personen, die sich mit ihm befassen, in dieses Wahnsystem einbeziehe."

Ja, was denn für ein Wahnsystem? Die Schwarzgeldschieberei? War ja wohl kein Wahn. Die Anzeige wurde nicht ernst genommen, also kann Journalistin Ulrike Löw nicht wissen, wer beteiligt war oder nicht. Ich auch nicht. Offensichtlich hat Herr Mollath nicht die ganze Welt verdächtigt. Habe von Briefen an Papst und hunderte von Politikern gehört. Übrigens eine sehr friedliche Art und Weise mit Leute zu kommunizieren. Und auch wenn er alle, incl. mich, verdächtigen würde, solange er es friedlich macht, darf er. Verstehen würde ich es wahrscheinlich nicht, aber horoskopliebende Menschen verstehe ich z.B. auch nicht.

Ein logisch rational denkender Mensch sucht einen Grund für das Verhalten anderer Menschen.

Kann sein, dass er seine Frau kein Leid getan hat und auch keine Reifen aufgeschlitzt hat. Hier sind die Beweise nicht nur dünn, sondern nicht vorhanden.

Seine Freiheit ist ihm aber genommen worden, also bleibt für ihn nur die Schwarzgeldschieberei als Grund übrig. Auch wenn das sich mittlerweile erledigt hat und das Ganze jetzt einfach ein Selbstläufer ist.

Im Grunde eine Art Mobbinggeschichte. Verstehen muss man es nicht. 

 

 

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Re Hanna Brandau:

Sie werfen mit Verallgemeinerungen um sich, was zwar teilweise nachhakenswert-skurril ist - nur jüngere Männer tolerieren eine beruflich erfolgreichere Frau/besseren Verdienst? - aber doch harmlos und üblich.

Nicht tolerabel ist allerdings, dass Sie anderen ihre Lebenserfahrung als 'falsch, sexistisch, großspurig' in Abrede stellen wollen!

Um beim Fall Mollath zu bleiben: Ich halte auch die Gerichte, die Strafverfolger, die Mechanismen, die (aller Wahrscheinlichkeit) Fehlgutachen für das Problem - und keinesfalls Frau Mollaths Einflussnahme für 'grandios'....sie hat sich schlicht die Muster und herrschenden Klischees zunutze gemacht! (oben beschrieben)

Und: ich habe meinen Beruf (auch) aufgegeben, weil meine Partnerin als Rechtsanwältin und Steuerberaterin sowohl beruflich erfolgreicher war als auch mehr verdiente! Als unser Kind drei Monate alt war, wurde ich mit einfachster - Vorwurf: 'Belästigung /Bedrohung - 'Gewaltschutzverfuegung' entsorgt - Folge: kein Beruf, keine Familie, bizarre Kriminalisierung und Pathologisierung bis dorthin, wo Herr Mollath immer noch ist. Das sind sowohl prägende als auch nachhaltige Erfahrungen!

Sowohl in deutschen JVA's als auch Massregelvollzug beträgt der Männeranteil 95 Prozent plus!

Sie werden verstehen, dass ich daher bei allem Respekt für persönliches Engagement, für Ihre Brille kein Verständnis habe. Auch die selektive Wertung von Studien in dem Bereich ist bekannt - was ich über Polizeitätigkeit und 'Verfolgter' der bayerischen Justiz hinausgehend durch mittlerweile jahrelange Beschäftigung mit dem Thema bestätigen kann!

Dass Richter - wie von Ihnen benannt - tatsächliche Gewalt gegen Frauen (bis hin zu 'bestialischen Morden an Frauen und Kindern'...?) bagatellisieren, ist mir neu! Das dürfte selbst in Franken nicht zutreffen...

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Gesicht zu bewahren, ist nicht nur ein chinesischer Begriff. Ich bin ein pragmatischer Mensch.

Mein Vorschlag ist nicht ein Buch. Die jenige, die "Erasmus Montanus" gelesen haben, werden mich vielleicht verstehen.

Ein neues Gutachten wird erstellt. Auch wenn es noch so absurd ist. Dies führt zu der Befürwortung seine Freilassung. Die neutrale Variante heißt, man weiß nicht, ob die bisherige Gutachten stimmen oder nicht.

Wenn Herr Mollath eine Kümmelbreze bekommt (Schadenersatz) - er muss sich um seinen Lebenunterhalt nicht mehr kümmern, könnte er vielleicht behaupten, die Erde ist flach. D.h. er akzeptiert, dass man sich nicht dazu äußern will, ob er krank war oder nicht.

Übrig bleibt das katastrophale Urteil. Trotz mangelnder Beweise wurde er Begutachtet. Diese Verantwortung kann die Psychiatrie durchaus auf das Gericht schieben. Das Gericht muss die Verantwortung tragen, Schadenersatz.

Und dann bitte dafür sorgen, dass der Gutachtenwahnsinn zukünftig ein Ende bekommt. Frage mich, warum man als Anwalt die Paragraphen pauchen muss, wenn man einfach den Mandanten/in zu einem Psychiater schicken kann.

Für den guten Zweck, Strafmilderung, haben diese psychiatrische Gutachten eine Berechtigung. Und für Schwerkriminellen. Sonst nicht.

Bin mir bewusst, dass der Vorschlag einige nicht gefallen wird. Veränderungen finden aber immer von Oben statt. Manchmal mit Anstoße von Unten. Aber mehr als einen Anstoß kann es nicht werden. Die Macht fehlt. 

Gruß

Tine Peuler

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Ich finde den vorschlag von Ihnen, Frau Tine Peuler, ausgezeichnet. Herr Prof. Mueller brachte in seinem Artikel ja auch die Verhaeltnismaessigkeit ins Spiel. Es fehlen einfach Standards bei solchen "Gutachten". Und es gilt leider der Spruch who pays the piper, calls the tune. (Wer den Floetenspieler bezahlt, darf sich das Lied wuenschen).

 

  • Zensur eines Sachverstaendigen? Habe es selbst dokumentiert. >50% der Strafakte wurde zurueck gehalten. 
  • Thema verfehlt? Was genau ist denn die Fragestellung? Geht es denn noch um eine viele Jahre zurueck liegende bestrittene Straftat? Ich haette Lust, solch ein unsaegliches "Gutachten" zu veroeffentlichen. Da werden dann seitenlang Passagen zu Querulantenwahn zitiert, ohne konkret den Bezug zur Strafanklage oder gar das Urteil (wie denn? Das Gutachten wird ja VOR dem urteil abgegeben!) herzustellen. ** Wie Richter und SV hier Doppelpass spielen und sich gegenseitig decken ist schon erschuetternd. 

Zur Verhaeltnismaessigkeit

a) nach weniger als 6 Monaten erging eine richterliche Verfuegung, die Sache einzustellen.

b) Dagegen gab es keine Revision seitens der StA. Rechtssicherheit? Ich kapier's nicht, bin aber auch Laie.

c) nach etwa 2,5 Jahren stimmte dann die StA der Einstellung des Verfahrens zu und es war als Begruendung von nunmehr nur noch geringer Schuld die Rede.

d) Pardon, aber solche Begutachtungen werden offenbar gezielt gegn unliebsame Leute eingesetzt. Hier war es krasse Geldverschwendung!

e) Aus Kostengruenden wurde dann die Untersuchung 23 Stunden vor Beginn der HV angesetzt. Wer den jet-lag nach 9 h Zeitverschiebung und >24 Stunden Reisedauer kennt, der weiss, dass man ziemlich geraedert ankommt. 

f) Ist es eigentlich ueblich, dass Richter die Strafakte zensieren?!?

g) Wenn es um Geld geht, gibt es mathematische Genauigkeit und kein Vertun und keine Diskrepanzen. 

h) Je nadem, wer Anzeige erstattet, verhaelt sich die Staatsanwaltschaft anders. 

i) Einfach mal zuzugeben, Mist gebaut zu haben, ist nicht ueblich. Dann lieber einen 5-stelligen Betrag verbrennen und Theater an Hauptverhandlungstagen spielen. Wobei Hauptschueler in der Lage waeren, nach Aktenlage die offenen Sach- und Rechtsfragen zu klaeren (wenn's um Geld geht und antithetisch Aussage gegen Aussage steht).

j) Bitte vergesst nicht, dem Gustl seine Grundrechte zu gewaehrend und nichts gegen ihn zu verwenden, was nicht gerichtlich festgestellt wurde. Wie ungemein bequem ist es doch, zu verwenden, er habe sich nicht gewaschen und stinke erbaermlich usw. Damit ist die Unschuldsvermutung hinfaellig. Kommt als naechstes eine Haushaltshilfe als Zeugin, die Gustle als Bettnaesser outet "bis er 7 Jahre alt war"?!? Die fehlende Konzentration auf die Tat an sich ist schon erschreckend!

Gutachtenstandards

Nein, die Standards fehlen nicht. Ganz im Gegenteil. Was fehlt ist, dass man die Standards einhält (für wissenschaftliche Kompetente und berufsethisch Aufgeklärte sollte sich das von selbst verstehen).

Das sollten die RichterInnen kontrollieren.

Aber das wollen oder können sie nicht. Deshalb wird hier seit Jahrzehnten ununterbrochen vielfach Recht gebrochen. Das hat mit Rechtsstaat nicht mehr das mindeste zu tun.

Auf meiner Seite Potentielle Fehler in forensisch-psychopathologischen Gutachten, Beschlüssen und Urteilen der Maßregeljustiz

http://www.sgipt.org/forpsy/NFPMRJ/PFFPGMRJ.htm

finden Sie folgende Standards oder Fehler- und Mängellisten  mitgeteilt:

1.   Foerster & Dreßing: Fehlermöglichkeiten beim psychiatrischen Gutachten. (2009)

2.   Zum richtigen Umgang mit Prognoseinstrumenten (2009)

3.   Mindestanforderungen für Prognosegutachten. (2006)

4.  Mindestanforderungen für Schuldfähigkeitsgutachten. (2005)

5.   Rasch & Konrad: Mängel in psychologisch-psychiatrischen Gutachten. (2004)

6.  Nedopils Gutachten-Fehler-Liste (1996).

7.  Fehler- und Mängelliste Venzlaff. (1983)

8.  Witters Entgegnung auf Raschs grundsätzliche Bedenken (1983)

9.  Die grundsätzlichen Bedenken von Rasch. (1982)

10.  Heinz: Fehlerquellen forensisch-psychiatrischer Gutachten. (1982)

11.  Gschwind et al.: Beurteilungskriterien psychiatrischer Gutachten. (1982)

12.  Seyfferts Untersuchung zu Gutachten der Heidelberger Klinik (1951)

Diese Ausarbeitungen der forensischen Psychiatrie seit 1951 liegen meiner Gesamtschau mit bislang 136 potentiellen Gutachterfehlern und 13 Richterfehlern (wird noch ergänzt) neben eigenen Analysen und Kenntnissen, die ich mir in über 30 Jahren forensischer Tätigkeit aneignen konnte, zugrunde. Die Regeln passen überwiegend, aber die Beachtung und Anwendung ist verwahrlost, jedenfalls in der forensischen Schlechterindustrie und den sie unterstützenden RichterInnen.

 

zu den Prognosen:

Die Prognose wird aus Vorgängen in der Vergangenheit ermittelt.

Bei Herrn Mollath gibt es nur die Vergangenheit Jahre vor der Unterbringung, den Vorwurf der Sachbeschädigung etwa ein Jahr vor der Unterbringung und während der Unterbringung keine weiteren Vorwürfe, zumindest keine öffentlich bekannten.

Wie kann da eine ungünstige Prognose erstellt werden?

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Der Richter urteilt aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung. Da gibt es schon eine Menge an Regeln, die das nicht zur puren Willkür verkommen lassen, es bleibt aber ein Rest, das ist die richterliche Überzeugung. Bei Gutachten ist das ähnlich, es gibt eine ganze Menge an zu beachtenden Regeln und Anforderungen, aber auch hier verbleibt ein Rest, der sich ärztliche Erfahrung nennt und für den die Position des Gutachters neben seiner Ausbildung eine gewichtige Rolle spielt. Es bleiben in beiden Bereichen genügend Möglichkeiten des unvermeidbaren Irrtums, denn weder ein Richter wird sagen, non liquet, noch wird ein Gutachter auf den Gedanken kommen, gleiches, also "es ist nicht zu entscheiden", hinsichtlich der gestellten Fragen zu antworten. Diese verbleibende Irrtumswahrscheinlichkeit wird oft unterschätzt. Und es wird fatalerweise gleichgesetzt die richterliche Entscheidung für einen Tatbestand mit dessen realer Gegebenheit. Er muss schuldig sein, sonst wäre er doch nicht verurteilt worden, weil es gilt ja sogar, in dubio pro reo, ist ziemlich blauäugig gedacht.

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tana schrieb:
Was sagt uns das zum Fall Mollath? http://www.spiegel.de/panorama/justiz/psychiaterin-wegen-von-patienten-v...

 

Nichts.

Grundsätzlich können zukünftige Straftaten immer verhindert werden, wenn man Menschen auf unbestimmte Dauer isoliert und wegsperrt. Technisch kein Problem.

Bezüglich der Verhinderung zukünftiger Straftaten sei der Film "Minority Report" empfohlen.

Heute ist die Technik noch nicht so weit. Stand der Technik heute ist aber, dass man eine Aufklärungsrate von 100% schon vollzogener Taten erreichen könnte, wenn man allen einen Ortungschip implantieren würde.

Problemlos möglich. Viele tragen ja ihr Handy freiwillig mit sich rum. Ein Bewegungsprofil lässt sich problemlos erstellen und den Standort zur Tatzeit eruieren. Technisch kein Problem den Chip vom Handy in den Körper zu transplantieren.

Die Entwicklung und Forschung geht ja weiter. In gar nicht ferner Zukunft werden der Anschluss ans neuronale Netz möglich sein. Ein herrliches Alibi für Unschuldige. Man sieht sich einfach die Videoaufnahme des Erlebten an. Fehlverurteilungen könnten ausgeschlossen werden. Technisch bald kein Problem.

Oder der grosse Stress beim verüben schwerer Straftaten lösen extreme biochemische Prozesse im Körper aus. Theoretisch wäre es möglich, diese zu protokollieren und Alarm auszulösen. Vielleicht kommt die Polizei ja schnell genug und rettet das Opfer noch.

 

Technisch wird bald viel mehr gehen. Die Kaffeesatzleserei von Psychiatern wird sich erübrigen.

Gutachten über zukünftige menschliche Handlungen sind nicht zu vergleichen mit Gutachten von Baustatikern. Die Traglast der Psyche lässt sich nicht vergleichen mit der Baukonstruktion bspw. eines Schwimmbaddaches.

 

Hier werden auch psychische Störungen verglichen, die nicht vergleichbar sind.

Herr Mollath mag vielleicht in seiner extremen Lage die realen Zusammenhänge und die Motive seiner Mitmenschen falsch gedeutet haben, ein Wahn mag vorliegen, aber er ist kein Triebtäter.

 

Gehen wir davon aus, er habe alle ihm zu Last gelegten Taten begangen.

 

Wo gibt es auch nur das kleinste Indiz, dass er aufgrund einer endogenen Psychose diese Taten begangen hat, resp. steuerungsunfähig nicht in der Lage war seine Handlungen von selbst abzubrechen.

In seinem "Wahnsystem", so wie es bis jetzt dargestellt wurde, würden solche Handlungen gar keinen "Sinn" machen. Der Logik des Wahnes nach ist es für die Verhinderung der Schwarzgeldschiebereien gar nicht notwendig Reifen zu zerstechen. Die Taten geben im "Wahn" dem Täter keine Entlastung oder Erleichterung. Die im Wahn vorgegebenen Ziele können durch die Handlungen gar nicht erreicht werden.

 

Wo bitte ist die Verbindung zwischen Tat und Wahn???

 

Den Artikel in den NN vom 18.12.12 habe ich inzwischen kommentiert und ganz aktuell auch den Lakotta Kommentar im Spiegel 51, 2012, S. 19. Dazu 10 Vorwürfe an die Medien, was sie in ihrer Berichterstattung unterdrücken.

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/medber.htm

Fazit: Nun, richtig an diesem Kommentar ist, dass der Generalverdacht in der Tat das Vertrauen in die Institutionen des Rechtsstaats untergräbt. ...

Es ist richtig, der Generalverdacht ist furchtbar. Das Vertrauen ist in der Tat erschüttert. Aber verleugnen und weglügen ist noch furchtbarer und hilft überhaupt nichts. Die jüngst bekannt geworden Fälle (z.B. Franz Einhell, SZ 14.12.12, S. 3 "Der nackte Wahnsinn"; Polipsychologenpsychiatrisierung in Hessen) begleiten die Welle der Empörung. Und es werden mehr und mehr werden.

Rudolf Sponsel, Erlangen.

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Es stellt sich die Frage, inwiefern das Auftreten Herrn Mollaths durch die gegen ihn gerichteten Aktivitäten seitens der Justiz sowie seiner Frau und deren Unterstützer(innen) beeinflusst war. Eine paranoide Symptomatik liegt bei Menschen, die tatsächlich Opfer von Ränkespielen werden, genau so im Bereich des Möglichen wie bei Menschen, die nur meinen, Opfer von Ränkespielen zu sein.

Im ersten Fall ist dieses Verhalten aber im Bereich des "Normalen".

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Das ist eine wichtige Bemerkung. Man kann sehr wohl einen Menschen ins Bockshorn jagen. Eine vorbestehende Persönlichkeitsausprägung, die man dann, wenn sie den betreffenden Menschen in seinem Leben nachhaltig behindert, auch als "Persönlichkeitsstörung" bezeichnet, kann natürlich bei dazu passenden wiederholten realen Erfahrungen zu eine anderen Reaktion führen als beim Nachbarn, der halt anders tickt.Die Anführungszeichen sollen darauf aufmerksam machen, dass es eine ungestörte Persönlichkeit nicht gibt. Die Kombination mit dem gleichzeitigen   Wegbrechen vorheriger Unterstützung, Ausgleich, Kompensation,wie sie bei dem Ehepaar Mollath  gewesen sein könnte, macht das Ganze gleich dramatischer. Fehlen dann andere, über die wieder eine alternative Sicht der Dinge ermöglicht werden könnte, kann man sich verrennen. Und das kann,  nicht nur bei Hitchcock,  wieder ausgenutzt werden. Man kann dann gewissermaßen damit spielen. Ein Verteidiger, der einem dann sagt, wenn man gesteht, gibt es Rabatt, ist natürlich in so einer Situation megaout, auch dann, wenn er nur rein gewohnheitsmäßig den auch für ihn bequemen Deal ansteuert. Mißtrauische, mißtrauisch gewordene Menschen können da schon auf die Idee kommen, der Verteidiger stecke mit dem Gericht unter einer Decke in einem ganz bestimmten Sinn, und nicht nur als Teil des Ganzen, das sich Hauptverhandlung nennt. Schwierig.

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was soll an diesem Bericht eigenartig sein ? http://www.sueddeutsche.de/bayern/chronologie-zum-fall-mollath-schwierig...

im Zuge des einsetzenden Nebelkerzenwerfens seitens von SPON, ZEIT und Konsorten erachte ich es als sehr sinnvoll, dass die SZ wiedermal die Fakten zusammenfasst und sich von den vorgenannten Ablenkungsmanövern zur Selbstinszenierung nicht beeindrucken lässt.

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jeder selbst handelt, habe sofort die Verfasserin der Zeit- und auch des Tats-Artikels ange-

rufen das der Inhalt sehr indiffertent ist und auch kein Standpunkt erkennbar ist.

Die Chefredakteurin derTAZ hat mir zugestimmt. In der Zeit war eine wichtige Info nicht

wahr: Herr Strate hat die Vollmacht von Herrn Mollath ! Wie gesagt, wer nicht handelt

wird behandelt, deswegen ist mein Name G e r e c h t i g k e i t s -PFAD -finder und

Wege gibts bekanntlich immmer  Gute Nacht     Denk ich an Deutschland in der Nacht,

dann bin ich um den Schlaf gebracht, wie auch dem Vorbild Gustav Mollath geht

drei Mal wird er durch grelles Licht in der Nacht geweckt !!!

Ich hoffe, das dieser Beitrag, wie zwei vorangegangenen nicht wieder verschwinden !

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Herr Deeg; Frau Brandau; Prof. Müller; Dr. Sponsel u.a.

 

1) es bringt allgemein und in diesem Blog eh nichts, sich wechselseitig Femi/Maskulinismus umme Ohrn zu haun.

 

2) wenn es um Gut/Schlechtachterei im psychoforensischen Feld geht, ist auch ein Kritischer Strafrechtler wie Prof. Müller überfordert. Umso wichtiger, daß Dr. Sponsel dran bleibt.

 

3) warum traut sich bisher im "politischen Raum", konkret im bayrischen Landtag, niemand ran an diesen Komplex Psychoforensiker als Lieferanten berufsrichterlicher Fehlurteile (die auch Staatsanwaltschaften und Politverantwortliche goutieren)? Und wenn dieser Komplex wie´s scheint so mächtig ist - was heißt das für Recht als "Legitimation durch Verfahren" wie zum Schaden von Herrn Mollath nun auch breiter Öffentlichkeit bekannt gemacht ... und  vor allem was über den "Fall Mollath", der in Wirklichkeit ein Skandalfall bayrische Justizpraxis ist, hinaus tun, um künftig ähnliche Fälle zu verhindern?

 

4)  zum Schluß an die Adresse der Damen und Herren in den Oberetagen des Justizapparats, vulgo Ober[…]: mit jedem wirksamen Versuch, "künftig ähnliche Fälle" zu verhindern, werden auch von Ihnen zu verantwortende neue bayr. Justizskandale zumindest weniger wahrscheinlich. Können Sie diesen schlichten Zusammenhang nicht verstehen, wollen Sie ihn nicht verstehen oder sollte es  so sein, daß  Sie glauben, Sie können auf Dauer [...]?

 

Tarian, 19.12.12

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Es ist doch völlig egal, wie sich Herr Mollath verhalten hat. Lediglich dann, wenn eine Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt, gibt es eine Rechtfertigung zur Unterbringung.

Seit wann ist Bücher lesen gefährlich? Ist es in Anbetracht der vorhergehenden Jahre der Verfahrensdauer keine verständliche Haltung?

Schon mal was von Artikel 2 GG gehört?

 

und: die Antipsychiatrie-Bewegung ist schon Jahrzehnte alt.

 

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Nach Faktenlage gab es keinen hinreichenden Grund, Mollath wegzusperren, denn keine einzige Straftat wurde ihm bewiesen, alle Vorwürfe sind bei näher Betrachtung haltlos, zudem können erhebliche Interessen an einer gezielten Falschverfolgung nicht bestritten werden, und zwar nicht auf Seiten deer ehemaligen Frau Mollath.

Außerdem - leider sind weder die Gutachten selbst, noch das Meta-Gutachten, das diese Gutachten als unwissenschaftlich "verreißt", einsehbar - sieht es ganz danach aus, dass die gutachterlichen Empfehlungen, Mollath nicht freizulassen, auf massiven Fehlern aufbauen, letztlich auch auf den unbewiesenen Straftaten.

Wer den Fall noch schön reden will, muss von der Dummheit seiner Rezipienten überzeugt sein, oder er will sie durch Ignoranz gegenüber den Tatsachen zermürben.

In dem Fall gibt es also nichts mehr hin und her zu reden, daher heißt die Frage: Was nun?

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Sehr geehrter Herr Professor Müller, vielleicht können sich für eine Kurzinfo Zeit nehmen,

warum das OLG Verfahren nicht zum Erfolg geführt hat und wie die Begründung war.

Wo kann dies nachgelesen werden. Aber ich möchte dadurch nicht ein weiteres Diskussions-

Thema auslösen.   Danke im voraus !

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@ Wahrheitsfinder

 

Das OLG - darauf beziehen Sie sich sicherlich - war nicht im Ausgangsverfahren eingeschaltet, da kam nach Richter Otto Brixner ja nur noch der BGH, sondern als Instanz zur Überprüfung eines viel späteren Beschlusses, Mollath nicht freizulassen. Warum das OLG-Verfahren nicht zum Erfolg geführt hat, scheint nach Ansicht von RA Dr. Michael Kleine-Cosack nicht wirklich verständlich zu sein, jedenfalls vermag er das recht gut in seiner Verfassungsbeschwerde darzulegen:

http://apokalypse20xy.wordpress.com/2012/12/02/wer-lugt-justizministerin...

 

Bemerkenswert: Während Justizministerin Dr. Beate Merk vor dem Rechtsausschuss des bayerischen Landtags behauptet hatte, die angebliche Körperverletzung (Würgen usw.) habe niemals durch einen Strafbefehl gesühnt werden sollen, behauptet RA Dr. Michael Kleine-Cosack in seiner Verfassungsbeschwerde, jene angebliche Körperverletzung habe ursprünglich mittels Strafbefehl über 1.000 Euro gesühnt werden sollen, doch dagegen habe Gustl Mollath Widerspruch eingelegt, weil er die Schuld bestritten habe

(Verfassungsbeschwerde S. 25).

Die bezeichnete Aussage der Dr. Beate Merk ist auf S. 6 im Bericht der Fragestunde des Rechtsausschusses nachlesbar, der Bericht ist allerdings nicht mehr über die Webseite des bayerischen Landtags zu erhalten....

Aber es gibt ihn noch im Netz:

 

http://apokalypse20xy.wordpress.com/2012/12/02/wer-lugt-justizministerin...

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Ergänzung für Wahrheits-Pfad-Finder:

Eine Stellungnahme zu einem OLG-Urteil, mit dem das BVfG aktuell im Rahmen einer Beschwerde zu tun hat, würden Sie von einem lebenden deutschen Volljuristen wohl nur dann erhalten, wenn er bereits auf dem Sterbebett liegen würde.

Ich möchte daher aus der Verfassungsbeschwerde des Dr. Michael-Kleine Cosack ein wenig zitieren:

 

"Es ist deshalb absurd, wenn das Landgericht und das Oberlandesgericht
trotzdem geltend mache, der Beschwerdeführer zeige keine Krankheitsansicht, verweigere sich einer Therapie, insbesondere widersetze er sich einer Behandlung mit Neuroleptika. Solange dies der Fall sei, könne er nicht freigelassen werden.

Das Ziel einer medizinischen Behandlung sollte demnach sei, dass der beschwerdeführer seinem bisherigen Vorbringen abschwört, die HypoVereinsbank habe Schwarzgeldverschiebungen in die Schweiz vorgenommen. Erst, wenn er erklärt, er sei insofern wahnhaften Vorstellungen verhaftet gewesen, habe er die Chance, aus der Psychiatrie entlassen zu werden."

(S. 23)

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Ansonsten kritisiert Dr. Kleine-Cosack u.a., dass das von Prof. Pfäfflin erstellte Gutachten sowohl vom LG als auch vom OLG nicht weitergehend gewürdigt worden sei, als dass man es deshalb ablehnte, weil der Unterstützer-Kreis Gustl Mollaths das Gutachten in Auftrag gegeben habe - man hat es inhaltlich also gar nicht gewürdigt (Verstoß gegen Grundsatz rechtlichen Gehörs).

Na ja, demnächst werden Gerichte auch nur noch Worte von Pflichtverteidigern würdigen, schließlich werden Wahlverteidiger ja auch vom Angeklagten beauftragt,,,,,

 

Die Verfassungsbeschwerde rügt noch eine Menge mehr,

aber wer will, kann sie ja auch ganz lesen.

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Ich finde auch, dass man die Gutachten kritisch unter die Lupe nehmen sollte.

In diesem Fall zum Beispiel

 

http://www.trennungsfaq.de/forum/showthread.php?tid=3980&page=8

 

unterscheiden sich die Gutachten schon gewaltig voneinander, wenn man die # 49 und 178 miteinander vergleicht.

 

Dabei handelt es sich um die ein um die ein und dieselbe Person. Das Gutachten # 49 wurde für das Strafgericht erstellt, dass Gutachten # 178 für das Sozialgericht.

 

In beiden Fällen gehe ich davon aus, dass die Gutachten "erkauft" im weitesten Sinne wurden. Der Gutachter in # 178 war aber so fair und hat es dem Gericht anheim gestellt, ein Fachgutachten über die angiologischen (arteriellen) Beschwerden in Auftrag zu geben. Er hat den Patienten auch körperlich untersucht, während der Gutachter in # 49 lediglich nach Aktenlage be(gut)schlechtachtet hat und absolut keine Fachkenntnisse über psychische Störungen vorweisen kann.

Übrigens. Dier Originale dieser Gutachten liegen dem Verfasser dieser Zeilen vor. Die dort genannten Namen sind nicht die Originalnamen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wurden sie durch Phantasienamen ersetzt. Ansonsten stimmt der Inhalt jedoch mit dem Wortlaut der Originalgutachten überein und kann jederzeit von einer zuständigen Behörde eingesehen und auf dessen Richtigkeit überprüft werden.

 

Robert Stegmann

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Weil es mir keine Ruhe gelassen hat, wollte ich jetzt doch mal wissen, wie sich die Gefährlichkeit des Herrn Mollath in seinem Wahn denn äussert.

 

Guckst Du Gutachten 2009:

 

"Bei einem neuerlichen Krankheitsschub sind zunächst Beleidiguns- und Bedrohungsdelikte wahrscheinlich und erst bei Fortschreiten der Exazerpation (soll wohl Reizung heissen) auch Körperverletzung zu erwarten."

 

Das klingt lustig. Wahn hin, Wahn her, ganz alleine kriegt er sowas ja kaum hin. Da brauchts zwei für. Also in einer Konfliktsituation soll er erst unflätig werden und wenn man ihn dann noch weiter reizt, knallts.

 

Na da kann ich das Gericht ja nur mal in die Disko bei mir um die Ecke einladen, da gibts schon über die Mütze, wenn man nur schief schaut.

 

"Guckst Du?!"

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@Kaugummi:

Eine Stellungnahme zu einem OLG-Urteil, mit dem das BVfG aktuell im Rahmen einer Beschwerde zu tun hat, würden Sie von einem lebenden deutschen Volljuristen wohl nur dann erhalten, wenn er bereits auf dem Sterbebett liegen würde.

Fachjuristische Stellungnahmen zu (auch laufenden) Verfahren vor dem BVerfG oder anderen Gerichten sind absolut üblich in wissenschaftlichen Zeitschriften, aber auch in Zeitungen wie etwa FAZ, taz, SZ etc. Ich glaube, Sie pflegen hier ein Vorurteil gegen Juristen, das absolut keinen tatsächlichen Hintergrund hat. Juristen streiten im allgemeinen gern auch gegen andere Juristen v.a. um Rechtsfragen.  Wenn Sie denken, dass eine Kritik am BVerfG, BGH oder OLG karriereschädigend sei, sind Sie auf dem Holzweg. Dass ich nicht zu allen Entscheidungen in diesem Fall Stellung nehme, hat neben (hauptsächlich) Zeitgründen damit zu tun, dass diese teilweise - soweit es überhaupt schriftliche Gründe gibt - wenig aussagekräftig sind, zum anderen zeitlich "überholt" sind, zum Dritten mir nicht vollständig vorliegen. Aktuell läuft noch ein Verfahren vor dem OLG Bamberg (Rechtsmittel gegen die letztjährige, die weitere Unterbringung bestätigende Entscheidung).

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

 

@Walter Keim

 

Wenn das stimmt, was ich in SZ nachlas mit diesem Herrn Dr.iur.h.c. Gerhard Strate (Hamburg), zeigt sich doch grad hier der Realitätsbezug von Herrn Mollath:

Strate war für ihn zunächst ein Name. Für mich auch...

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Forensisch psychopathologische Prognostik ist schlechter als eine Münze werfen

Prof. Müller "... immer nur eine Wahrscheinlichkeit für künftiges Verhalten prognostizieren können ..."

Nicht einmal das. Es gibt bestenfalls eine subjektive, gutachterliche Wahrscheinlichkeitsmeinung oder  - überzeugung, die aber mit Wahrscheinlichkeitstheorie wie man sie aus der Statistik kennt, nichts zu tun hat.

Es gibt auch noch keine idiographische Wissenschaftstheorie, also Wissenschaftstheorie des Einzelfalls (meine eigene existiert auch erst nur als konzeptioneller Entwurf), und schon gar keine einigermaßen allgemein anerkannte.

Der Artikel von Ulrike Löw in der NN beschreibt es mit an der Grenze des Hokospokus ganz richtig, allerdings nimmt sie es zwei Zeilen später selbstwidersprüchlich wieder zurück und fabuliert davon, die Forensik sei keine Kristallkugel. Doch, das ist sie Jahrzehnten - leider.

Als Nedopil - vermutlich die erste Adresse in Bayern -  im Rechtspsychologischen Kolloquium am Psychologischen Institut der FAU Erlangen seinen Prognose-Vortrag  hielt, wurde das ganze Elend der forensischen Prognostik überdeutlich.

Ich notierte: „So habe ich die Daten im Vortrag am 26.6.6 ab- bzw. mitgeschrieben. Möglich, dass die eine oder andere Nachkommastelle nicht ganz stimmt. Weil ich die Daten nicht glauben konnte, habe ich in der Diskussion nachgefragt. Prof. Nedopil bestätigte, dass es in der zitierten Literatur rund 85% Falsch Positive Rückfallprognosen sind. Ich werde bei Gelegenheit aber die Originalliteratur noch einsehen und die Werte überprüfen. Jedenfalls können solche Falsch-Positiven-Zahlenbefunde nicht einfach so mitgeteilt werden, ohne dass darüber ausführlich diskutiert wird.“

Quelle: Buchpräsentation: Prognosen in der Forensischen Psychiatrie - Ein Handbuch für die Praxis (Nedopil et al.).  http://www.sgipt.org/lit/pabst/nedopil5.htm

Bewertung (mit Links a.a.O):

„Ein sehr informatives, sehr wichtiges und auch mutiges Buch. Aus den Daten folgt: so kann es nicht weitergehen: die traditionelle psychiatrische Rückfall-Prognose-Methode muss schnellstmöglich abgeschafft werden, denn über 80% falsch positive psychiatrische Rückfall-Prognosen sind eine unerträgliche Katastrophe für eine anspruchsmäßig wissenschaftlich fundierte Prognostik. Wenn die idiographische Prognostik zu komplex und zu schwierig ist, dann muss man sie aufgeben. Gesellschaft und Justiz sollten sich nicht länger hinter Sachunverständigen verstecken dürfen. Wenn sie konservative Sicherungsverwahrung oder

Maßregelvollzug wollen, dann sollten sie das selbst verantworten (was sie natürlich nicht tun werden). Viel bequemer ist es natürlich, sich auf scheinwissenschaftliche falsch-positive PrognoselieferantInnen zu stützen. Wieder einmal gerät die Psychiatrie in Verruf, der politischen und justiziablen Macht als allzu willfährige Büttel zu dienen. Eine Mathematik und Statistik des idiographischen Einzelfalles ist bislang offenbar nicht angemessen entwickelt. Kein Wunder dass man sich hinter schwierig verständlichem Zahlenmaterial (z.B. ROC-Kurve) gerne versteckt. Es scheint an der Zeit, unser "Putzfrauen-Kriterium" (PUK)

ins Spiel zu bringen: man muss klar und deutlich kritisieren: wer statistische Größen nicht klar und verständlich - z.B. seiner Putzfrau oder seinem Hausmeister - erklären kann, sollte solche Methoden zumindest in Gerichten nicht anwenden und darstellen (hier könnten z.B. die Schöffen bei den Sachverständigen durch unerschrockenes sich erklären lassen viel Gutes bewirken). Die Vorschläge Nedopils, reine Risikoziffern mitzuteilen, sind zwar besser als das Falsch-Positiv-Desaster, aber die Sachverständigen dürfen Gesellschaft und Justiz auch nicht alleine lassen. Die Wahrheit, und nichts als die ganze wissenschaftliche Wahrheit der idiographischen Einzelfallproblematik ist nötig (hier versagen die nomothetisch orientierten Wissenschaftseinrichtungen meist). Gesellschaft und Justiz müssen dieser Wahrheit ins Gesicht schauen. Von Sachverständigen darf nicht gefordert werden, was aufrichtig und real betrachtet nicht erfüllbar ist.“

Rudolf Sponsel, Erlangen

 

 

 

@ Herrn Prof. Müller

 

Gutachterliche Bestätigung der Unterbringung vom April 2012

 

Der gestrige Bericht bei KONTROVERS besagte, dass dem Gutachter der HVB-Bericht nicht vorlag. Die StA hatte diesen spätestens 2011 und pflichtwidrig nicht bereits seit seiner Ausfertigung 2003.

 

Die Frage, die sich mir stellt:

Liegt hier nicht der Verdacht  vorsätzlichen Handelns durch Unterlassen - Nichtweitergabe des HVB-Berichts an den Gutachter vor?

Zu wessen Vorteil - cui bono?

 

http://www.br.de/fernsehen/bayerisches-fernsehen/sendungen/kontrovers/121219-kontrovers-nachgehakt-2012-100.html

 

Von fundamentaler Wichtigkeit erscheint mir die von Herrn Dr. Sponsel zutage geförderte Entscheidung BVerfG vom 9. 10. 2001 - 2 BvR 1523 / 01 mit ihrer Bindungswirkung des Artikel 31 Abs. 1 BVerfGG. Geht es nicht um die Frage der Unzulässigkeit bereits der Erstunterbringung bei verweigerte Exploration und die daran anzuknüpfenden Rechsfolgen? Stichwort: fehlende "Legitimation durch Verfahren"?

Und ist deshalb nicht mit einer "Durchgriffs-Entscheidung" des BVerfG zugunsten des Herrn Mollath demnächst zu rechnen, da sich dieser Justizskandal immer mehr "verdichtet" - was sich nicht zuletzt mittelbar an der "konzertierten medialen Aktion" der im Hintergrund an einem großen Rad Drehenden  auszudrücken scheint?

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mkveits schrieb:
Und ist deshalb nicht mit einer "Durchgriffs-Entscheidung" des BVerfG zugunsten des Herrn Mollath demnächst zu rechnen, da sich dieser Justizskandal immer mehr "verdichtet" - was sich nicht zuletzt mittelbar an der "konzertierten medialen Aktion" der im Hintergrund an einem großen Rad Drehenden auszudrücken scheint?

Da Sie mit Durchgriffs-Entscheidung wahrscheinlich die Variante meinen, die ich in http://blog.delegibus.com/2655 am Ende angesprochen habe (näheres: http://blog.beck.de/2012/11/29/fall-mollath-wie-geht-es-weiter#comment-4...), hierzu eine Anmerkung: Dies ist eine extrem seltene Möglichkeit, die sich das BVerfG vorbehält. Das BVerfG wird seine Entscheidung auf der Grundlage des aktenkundigen Verfahrensstandes treffen. Nur wenn der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt ist, d.h. die bisher vorliegenden Gutachten es hergeben, kommt es in Frage, daß das BVerfG ausnahmsweise durchentscheidet. Äußere Umstände einschließlich grober, unverständlicher Verfahrensfehler (eine Nichtübergabe des bereits vorliegenden HVB-Berichts an den Gutachter würde ich dazu zählen), mögen sie sich auch verdichten, spielen - für die Frage des Durchentscheidens - m.E. keine Rolle und sollten es auch nicht.

Das BVerfG hat auch die Möglichkeit, unterhalb dieser Schwelle zu reagieren, wenn sich Hinweise auf massive und wiederholte Grundrechtsverstöße verdichten. Nach § 95 Abs. 2 Halbsatz 2 BVerfG ("verweist es die Sache an ein zuständiges Gericht zurück") kann es das Verfahrens an ein anderes Gericht zurückverweisen, wenn es aufgrund der Umstände meint, daß sich das mit der Sache befaßte Gericht aufgrund seiner bisherigen Verfahrenshandhabung "disqualifiziert" hat. Wir sollten nicht überrascht sein, wenn das Verfahren an den Strafvollstreckungssenat des OLG München oder eine Strafvollstreckungskammer des LG München I zurückverwiesen wird (aus naheliegenden Gründen wäre das BVerfG nicht gut beraten, sich in einem solchen Fall für den Strafvollstreckungssenat des dritten bayerischen Oberlandesgerichts, des OLG Nürnberg, zu entscheiden)

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Als Laie bestuerzt mich, dass es laengst nicht mehr um die urspruenglichen Straftaten mehr geht. Vielmehr wird das Nachtatverhalten zum Vorwand fuers Wegsperren auf unbestimmte Zeit. Nach vielen Jahren interessiert kaum noch,  weshalb G.M. sitzt. Und Psychiater kehren sich einen Dreck um die Unschuldsvermutung!

Mangelnde Hygiene? Aha - da haben wir den Nachweis, dieser Mensch ist extrem verhaltensgestoert...

 

Meist juengere Gewalttaeter, die z.B. Fremde grundlos fast zu Totde traten, werden nicht psychiatrisiert und weggesperrt. Dabei ist deren Gefaehrlichkeit und Gewaltbereitschaft bestens dokumentiert. Hier wird beliebig seitens der Justiz verfahren. Wie kann dies hingenommen werden?!?

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Bitten gestatten Sie mir, eine E-mail des JuM Baden-Weurttemberg zu zitieren. Demnach ist keinerlei Dienstaufsicht oder sonstige Ueberpruefung richterlichen Verhaltens moeglich.

"Sehr geehrter Herr Wagner,

  Ihre Eingabe vom 12. April 2012, in der Sie sich über eine Entscheidung eines baden-württembergischen Gerichts beschweren, haben wir erhalten.   Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in dieser Angelegenheit nicht für Sie tätig werden können.

  •  Dies hat folgenden Grund:
  Aufgrund der vom Grundgesetz und der Verfassung des Landes Baden-Württemberg garantierten richterlichen Unabhängigkeit ist es uns nicht gestattet, Maßnahmen des Gerichts zu bewerten, in das Verfahren einzugreifen oder eine verfahrensabschließende gerichtliche Entscheidung zu überprüfen.   Nicht nur die gerichtliche Entscheidung als solche, sondern auch alle ihr dienenden, sie vorbereitenden und nachbereitenden Maßnahmen des Richters einschließlich der Prozessleitung zählen zum unantastbaren Kern der richterlichen Unabhängigkeit und sind damit einer Überprüfung im Wege der Dienstaufsicht entzogen. Einwendungen gegen gerichtliche Maßnahmen, die im Rahmen eines laufenden Verfahren angeordnet werden, sind vor Gericht vorzubringen. Eine Überprüfung kann allein durch die im Instanzenzug übergeordneten Gerichte erfolgen, sofern ein Beteiligter von einem statthaften Rechtsbehelf in zulässiger Weise Gebrauch gemacht hat. Ist eine gerichtliche Entscheidung rechtskräftig, müssen die Beteiligten sie grundsätzlich hinnehmen, auch wenn sie damit nicht einverstanden sind.   Mit freundlichen Grüßen Hanna Szymanski Bürgerreferentin
Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart"

 

 

Zum Update 19.12.2012 von Prof. Dr. Henning Ernst Müller

Ulrike Löw die sich regelmäßig als Gerichtsreporterin hervor tut, leistet aus meiner Sicht, im Artikel vom 19 .12.2012 bei den Nürnberger Nachrichten keine gute Arbeit. Insgeheim spekuliert Sie, das Mollath frei kommt und dann was Schlimmes anrichtet. „Sieht her, ich habe Euch gleich gewarnt“

Der Vergleich des Falls Mollath mit dem genannten "Serienvergewaltiger Bernhard S." hinkt nicht nur gewaltig, sondern ist schlicht irreführend und unseriös. 

Genauso unseriös ist im Hinblick auf die journalistische Arbeit, der unternommene Versuch, dass die Psychiater die die Gutachten im Fall Gustl Mollath erstellt haben, sich versehentlich geirrt haben könnten.

 

Fakt ist, dass die psychiatrischen Gutachten im Fall Gustl Mollath, nicht der ärztlichen Kunst entsprechend erstellt wurden. Falsche Methodik (siehe auch Dr. Rudolf Sponse Kommentare).

 

Ein Beispiel von vielen, bei der die Journalistin kein Mediziner sein muss, sondern nur ein mittelmäßiges allgemein Wissen einsetzen muss um zu erkennen, dass im Fall Gustl Mollath vieles falsch gelaufen ist.

 

Die Wahrscheinlichkeitsangaben zur Rückfälligkeit oder ob überhaupt eine Störung bei Gustl Mollath vorlagen, sind in dem schriftl. Gutachten noch relativ gering. Wie kam es zur Veränderung des Wahrscheinlichkeits % im Gerichtssaal?

Waren es die kosmischen Strahlen, die auf den vernommen Gutachter im Gerichtssaal wirkten?

War es die Ehefrau des Gutachters, die ihren Ehemann pünktlich zum Abendessen daheim sehen wollte?

Oder war es das Gutachterhonorar?  

 

Ein Phänomen das oft in Gerichtsverhandlungen vorkommt. Der Gutachter ändert nicht nachvollziehbar seine Wahrscheinlichkeitsprognosen im Gerichtssaal und weicht so vom schriflichen Gutachten ab. 

 

 

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Zwischeninfo:

Der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft ist noch nicht beim Landgericht Regensburg anhängig. 

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Fragen, die hoffentlich nicht schon etliche Male beantwortet wurden:

 

1: Wie war das jetzt mit dem Strafbefehl? Gabs den wirklich und das ganze Theater ist nur, weil Mollath widersprochen hat mit der Begründung er sei unschuldig. So steht auf alle Fälle in der Verfassungsbeschwerde. Merk brüllt im Ausschuss, das wäre Unsinn.

 

2.: Was wäre eigentlich klüger gewesen im Verfahren? Es liest sich so, als hätte die Verteidigung Pfäfflin erst auf die Sprünge geholfen, seine Wahrscheinlichkeitsprognose an die Bedürfnisse des Gerichtes anzupassen. Hätte man nicht besser zu dem Punkt geschwiegen und die Befragung an der Stelle Ruhen lassen? Stattdessen wird dann versucht, den Scherbenhaufen zu bemängeln, an dem man auch noch mitgewirkt hat.

 

 

 

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

 der Forist BA Economics Chris Wagner  zitiert gerade aus einer Email des Justizministeriums Baden- Württemberg.

Aus dieser Email ergibt sich für mich eine Frage, die mich schon länger interessiert:

Haben Justizministerien, hat ein Justizminister (naürlich schiele ich auf den Fall Mollath und Bayern) etwa tatsächlich keine Dienstaufsicht?
Ich glaube, dass gerade was diese Frage angeht, viel von allen Seiten spekuliert und Halbwahrheiten verbreitet werden.

Ich bitte Sie um eine qualifizierte Stellungsnahme aus juristischer Sicht, anhand derer sich klar die greifbaren Rechtsgrundlagen betrachten lässt.

Vielen Dank!

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Nina schrieb:

Haben Justizministerien, hat ein Justizminister (naürlich schiele ich auf den Fall Mollath und Bayern) etwa tatsächlich keine Dienstaufsicht?

 

Seit dem 14. Oktober 2003 bin ich bayerische Staatsministerin der Justiz. In dieser Eigenschaft zeichne ich für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten in Bayern verantwortlich.

 

Quelle:

 

http://www.beate-merk.de/31.0.html?&no_cache=1

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Nina schrieb:

Haben Justizministerien, hat ein Justizminister (naürlich schiele ich auf den Fall Mollath und Bayern) etwa tatsächlich keine Dienstaufsicht?
Ich glaube, dass gerade was diese Frage angeht, viel von allen Seiten spekuliert und Halbwahrheiten verbreitet werden.

 

"seit dem 14. Oktober 2003 bin ich bayerische Staatsministerin der Justiz. In dieser Eigenschaft zeichne ich für die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit, die Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten in Bayern verantwortlich. "

 

Quelle:

 

http://www.beate-merk.de/31.0.html?&no_cache=1

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Nina schrieb:

Sehr geehrter Herr Prof. Müller,

 der Forist BA Economics Chris Wagner  zitiert gerade aus einer Email des Justizministeriums Baden- Württemberg.

Aus dieser Email ergibt sich für mich eine Frage, die mich schon länger interessiert:

Haben Justizministerien, hat ein Justizminister (naürlich schiele ich auf den Fall Mollath und Bayern) etwa tatsächlich keine Dienstaufsicht?
Ich glaube, dass gerade was diese Frage angeht, viel von allen Seiten spekuliert und Halbwahrheiten verbreitet werden.

Ich bitte Sie um eine qualifizierte Stellungsnahme aus juristischer Sicht, anhand derer sich klar die greifbaren Rechtsgrundlagen betrachten lässt.

Vielen Dank!

 

Ich unterstelle folgende Befugnisse der Justizministerin Dr. Beate Merk in beispielhaft angenommenen Fällen:

 

- Wenn ein bayerischer Richter in einem Gerichtssaal Kinderporno-Bilder oder Nazi-Propaganda verteilte, könnte Dr. Beate Merk ihn sofort suspendieren.

 

- Wenn ein bayerischer Richter in einem Gerichtssaal sagte: "Ich musste mir gerade erst einmal einen Joint rauchen, außerdem sind Bundeskanzlerin und  Bundespräsident Marionetten des Großkapitals.", dann könnte Dr. Beate Merk ihn sofort suspendieren.

 

Doch, und ich glaube, dass das den Kern der Frage Ninas an Prof. Ernst Henning Müller ausmacht, wo beginnen Eingriffsmöglichkeiten oder Eingriffspflichten der Dr. Beate Merk, wenn ein Richter so offenkundig an den Tatsachen vorbei operiert, dass ein verständiger Betrachter sich sagen muss: "Das kann kein Versehen mehr sein, das macht er absichtlich!", und dieser Richter so auf ein Prozessergebnis hinwirkt, dass bei korrekter Prozessführung nicht herstellbar wäre, um den Begriff Rechtsbeugung einmal nicht zu gebrauchen?

Für mich wäre es das schönste Weihnachtsgeschenk, wenn Prof. Henning Ernst Müller die Frage Ninas eindeutig und klar beantworten würde.

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So so, laut Justizministerin haette Gustl Mollath ja jederzeit einen Wiederaufnahmeantrag stellen koennen?

  • Ohne Telefon, Internet und Geld fuer Porto und Leihbuecher?

Angenommen, er haette es irgendwie alleine geschafft. Wer meint, er bekaeme die Stellungnahmen der StA wie im Zivilverfahren uebermittelt? Traeume weiter!

***

Im Dunkeln laesst's sich schoen Munkeln. In DE gibt's keine Faeirness mit Uebermittlung von Beschluessen und Stellungnahmen der Gegenseite (StA) an den Beschwerdefuehrer. Es gibt auch keine CJP wie in Kalifornien - in DE machen Richter keine Fehler, basta! Und falls er ausharrt, dann hapert's an der Zustellung eines Beschlusses. In eigener Sache erging der Beschluss im Maerz und wurde im Mai an die Botschaft geschickt. Bald sind es dann 9 Monate, wobei die Zustellung offen bleibt - vielleicht klappt's dann im Jahr 2013?

 

Viel Glueck, z.B. die Aerztekammer fuer ein Falschgutachten zu interessieren: Es sind doch alles Meister im Abwimmeln! Wer hat denn die Zivilcourage und widerspricht einem Kollegen oder gar Richter?!?

 

Was die "Gutachten" anbelangt, herrscht hier ein Irrtum vor: Allein das muendlich in der HV erstattete zaehlt. Mit Hilfe des Richters taucht es dann nicht einmal im Gerichtsprotokoll aussagekraeftig auf - und die vielen geschriebenen Seiten stellen eben nicht das eigentliche Gutachten dar!

Zwei Punkte:

Prof. Nedopil hat die für die gesamte Justiz entlarvende Tatsache, dass 80 - 90 (?) Prozent der Prognosegutachten zu Lasten der Probanden falsch sind, auch in mehreren Diskussionen (3sat "Scobel", münchner Runde, Bürgerforum fällt mir spontan ein) ausführlich dargelegt. 

 

Allen voran Frau Merk - die zum Teil als Gegenüber anwesend war - als auch weite Teile der völlig desinformierten CSU-Wähler/Bürger sind jedoch der Ansicht, "wegsperren (für immer)" sei eine auf breiter Front großzügig anzuwendende und berechtigte Praxis.

 

Dass erst ein Fall Mollath und dessen Verquickung zu einem monetären Skandal überhaupt geeignet ist, diese m.E. unsägliche Form struktureller Freiheitsberaubung mittels § 63 StGB einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, ist nun eine Chance, die instrumentalisierten Stigmata und  Vorurteile und die tatsächliche Zielsetzung dieses Politik- und Justizstils endlich grundlegend offenzulegen!

 

Es sitzen zahlreiche Personen im bayerischen Maßregelvollzug, die nur dort sind, weil eine unsägliche Wechselwirkung zwischen Desinformation voreingenommener Öffentlichkeit und Chrakterlosigkeit der parteipolitisch mißbrauchten Justiz sich glänzend ergänzt.

 

Wie weit diese medial gepushte Desinformation wirkt, zeigen die Berichte von Lakotta/Spiegel und der Zeit, sogar unter Beteiligung der Frau Rückert!

 

Herr Prof. Dr. Nedopil hat mich "begutachtet", Januar 2010 - mit einem verheerenden Ergebnis für den "Vorgutachter" der Staatsanwaltschaft! DAS ist der Mindeststandard, der m.E. in Bayern sonst nirgends stattfindet: Prof. Nedopil ist nicht nur die "erste Adresse" in Bayern, wie Herr Sponsel meinte, sondern erschreckenderweise wohl die einzige Adresse!

 

Zweiter Punkt: die Strategie der Justiz folgt einer festen Dramaturgie - entweder aus Bösartigkeit (m.E. Merk) oder aus Naivität - m.E. zählt hierzu auch Innenminister Herrmann, der gerade auf "abgeordnetenwatch.de" wieder das Totschlagargument brachte, die Vorgänge seien durch das BGH "geprüft".

 

Man muss endlich einer breiten Öffentlichkeit u.a. vermitteln, was diese Prüfung durch den BGH tatsächlich in der Praxis und für Betroffene wert ist: NICHTS!

 

Solange die CSU-Politik von der Desinformation profitiert, wird sich schwerlich etwas ändern. Egal, was man von der CSU hält - auszuschließen ist wohl, dass man dort zu dumm ist, die tatsächliche Lage zu erkennen. Das führt zum Vorwurf des Vorsatzes! Den vermeidet man schlicht, indem man sich dumm stellt! 

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Gast schrieb:

Zwei Punkte:

Prof. Nedopil hat die für die gesamte Justiz entlarvende Tatsache, dass 80 - 90 (?) Prozent der Prognosegutachten zu Lasten der Probanden falsch sind, auch in mehreren Diskussionen (3sat "Scobel", münchner Runde, Bürgerforum fällt mir spontan ein) ausführlich dargelegt. 

 

Allen voran Frau Merk - die zum Teil als Gegenüber anwesend war - als auch weite Teile der völlig desinformierten CSU-Wähler/Bürger sind jedoch der Ansicht, "wegsperren (für immer)" sei eine auf breiter Front großzügig anzuwendende und berechtigte Praxis.

 

Dass erst ein Fall Mollath und dessen Verquickung zu einem monetären Skandal überhaupt geeignet ist, diese m.E. unsägliche Form struktureller Freiheitsberaubung mittels § 63 StGB einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, ist nun eine Chance, die instrumentalisierten Stigmata und  Vorurteile und die tatsächliche Zielsetzung dieses Politik- und Justizstils endlich grundlegend offenzulegen!

 

Es sitzen zahlreiche Personen im bayerischen Maßregelvollzug, die nur dort sind, weil eine unsägliche Wechselwirkung zwischen Desinformation voreingenommener Öffentlichkeit und Chrakterlosigkeit der parteipolitisch mißbrauchten Justiz sich glänzend ergänzt.

 

Wie weit diese medial gepushte Desinformation wirkt, zeigen die Berichte von Lakotta/Spiegel und der Zeit, sogar unter Beteiligung der Frau Rückert!

 

Herr Prof. Dr. Nedopil hat mich "begutachtet", Januar 2010 - mit einem verheerenden Ergebnis für den "Vorgutachter" der Staatsanwaltschaft! DAS ist der Mindeststandard, der m.E. in Bayern sonst nirgends stattfindet: Prof. Nedopil ist nicht nur die "erste Adresse" in Bayern, wie Herr Sponsel meinte, sondern erschreckenderweise wohl die einzige Adresse!

 

Ich hatte eben schon an einer Antwort an "Herrn Mustermann" gesessen, als dessen Beitrag plötzlich verschwunden ist. Es ging um die Frage, woher man denn wisse, dass ein Großteil der als gefährlich eingestuften Menschen gar nicht so gefährlich ist. Daher an dieser Stelle noch einmal meine Antwort:

Solche Studien sind zwar rar, werden aber hin und wieder durch den Lauf des Lebens ermöglicht. Wie jeder weiß, kann man nicht einfach mal testweise und randomisiert ein paar als gefährlich eingestufte Straftäter freilassen, um zu überprüfen, ob sie tatsächlich so gefährlich sind wie prognostiziert. Allerdings kommt es regelmäßig vor, dass Menschen trotz negativer Legalprognose aus Rechtsgründen (im Bereich der nachträglichen Sicherungsverwahrung etwa, weil keine "neuen Tatsachen" ersichtlich sind, auf denen die Gefährlichkeit beruht) nicht untergebracht werden können. Diesen quasi-experimentellen Zustand machen sich dann Forscher zu Nutze und führen eine Rückfalluntersuchung an solchen Gruppen durch. Im Beitrag des Psychiaters Jürgen L. Müller (NK 2012, 54, 58) findet sich bspw. ein kleiner Überblick über solche Studien, die alle zu ähnlichen Ergebnissen kommen. Ganz bekannt sind auch die amerikanischen Fälle (Baxstrom, Dixon), in denen Gerichtsurteile dazu führten, dass auf einen Schlag mehrer hundert Insassen einer psychiatrischen Anstalt freigelassen werden mussten. Die Rückfallraten waren jeweils sehr niedrig. Die falsch-positive Prognose (Person wird zu Unrecht als gefährlich eingestuft) ist nach derzeitigem Forschungsstand eher die Regel als die Ausnahme.

Warum ist das so? In erster Linie liegt es wohl daran, dass menschliches Verhalten viel zu komplex ist, um von anderen Menschen verlässlich vorhergesagt werden zu können. Und selbst wenn ich die Persönlichkeit bestens einschätzen kann, bleibt die unbekannte Variable der Umgebung, die einen erheblichen Einfluss aus das Sozialverhalten hat. Angesichts drohender Haftung für künftige Straftaten eines zu Unrecht als ungefährlich eingestuften Probanden ist es dabei nur allzu menschlich, dass forensische Gutachter im Zweifel die Gefährlichkeit bejahen. Zudem wird eine solche Fehleinschätzung in der Regel niemals bekannt, denn wer falsch-positiv als gefährlich eingeschätzt und inhaftiert wird, kann seine tatsächliche Ungefährlichkeit nicht beweisen. Ein strukturelles Problem sehe ich auch in der Fachfremdheit der forensischen Psychiatrie, was die Kriminalprognose betrifft. Besonders einleuchtend ist dies bei voll schuldfähigen Straftätern, die von Ärzten (!) hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit begutachtet werden. Aber auch bei psychisch kranken Straftätern versteht es sich keineswegs von selbst, dass Psychiater die Kriminalprognose erstellen. In der psychiatrischen Ausbildung wird nämlich keine Kriminologie gelehrt, sondern Experten wie Nedopil u.a. werden erst durch ihre forensische Arbeit de facto zu Kriminologen. Und es gibt auch keine allgemeine Kausalität zwischen psychischer Krankheit und Kriminalität: Die Mehrheit der psychisch Kranken wird nämlich nicht kriminell. Das verkennen leider auch manche Richter, die beim Vorliegen einer psychischen Erkrankung allzu schnell auch die Gefährlichkeit bejahen, weil dies kriminologischen Laien plausibel erscheint.

Die Anonymität eim vorherigen Beitrag, betreffend Prof. Nedopil u.a. war nicht beabsichtigt.

Sorry!

Martin Deeg

 

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@Max Mustermann:

Das mit dem Strafbefehl halte ich für ein Gerücht. In der Verfassungsbeschwerde steht zur Chronologie des Strafverfahrens recht wenig. Aber auf der gustl-for-help-Seite sind ein paar Dokumente eingestellt, die das Verfahren vor dem Amtsgericht wegen Körperverletzung betreffen. Das Aktenzeichen des Amtsgerichts lautet 41 Ds.... D.h. dass es kein Strafbefehlsverfahren war (sonst stünde dort Cs statt Ds).

In der Chronologie auf der gustl-Seite steht von einem Strafbefehl gar nichts (siehe Nrn. 20 ff der Chronologie: Anzeige der Ehefrau, ermittlungsrichterliche Vernehmung der Ehefrau in Berlin, Anklage).

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@Sobota

Vielen Dank für die Antwort und die Details. Ihre Ausführungen bereichern mich. Ich hatte mich auf Sponsels webseite umgeschaut und die Datenbasis war (wohl auf Grund der Kürze) recht ungenau dargestellt. Speziell auch hinsichtlich der Trennschärfe in der Differenzierung Straftäter im Massregelvollzug und psychatrisch-forensischer Betreuung. Danke.

 

@klabauter

Aber ist doch irgendwie seltsam:

 

in der Verfassungsbeschwerde vom 11. Januar 2012 des  Gustl Mollath, vertreten durch Dr. Michael Kleine-Cosack, wird auf S. 25 ausgeführt:

-"Die Körperverletzung (...)wurde ursprünglich nur mit einem Strafbefehl von 1000 € geahndet, gegen den er Einspruch einlegte, weil er die Tat nicht begangen hat."

Dies steht im Widerspruch zu der Erklärung der bayrischen Staatsministerin der Justiz, Frau Dr. Merk, am 8. März 2012 im Rechtsausschuss.  Auszug aus dem Protokoll S.6:

-"Das ist Unsinn! Mit der gefährlichen Körperverletzung hatte der Strafbefehl nichts zu tun.Richtig ist, dass gegen Mollath ein Strafbefehl wegen Diebstahls in Höhe von 10 Tagessätzen à 30,00 erlassen wurde. Dieser wurde aber nicht rechtskräftig, letztlich wurde Mollath insoweit freigesprochen. "

 

Dass RA Kleine-Cosack sich bezüglich Tatbestand UND Summe/Höhe des Strafbefehls vertut, obwohl er doch alle Akten im Register hat, klingt seltsam.

@"BA Economics Wagner" :

Wie Sie der Darstellung  in der Verfasssungsbeschwerde entnehmen können, hatte Mollath während der Unterbringung Verteidiger (ein RA Dr. Ziegler; zuletzt heißt es im Zusammenhang mit Strate, Mollath habe mit seiner Verteidigerin besprechen wollen, ob er Strate beauftragt) , seiner eigenen Chronologie auf der gustl-Seite und auch der Verfassungsbeschwerde  ist zu entnehmen, dass er offenbar Schreibwerkzeug hatte, um seitenlange Anträge zu stellen und Beschwerden und Anhörungsrügen einzulegen.
Die Hindernisse, die Sie konstruieren, gibt es nicht.

 

Ps..Zu Ihren sachkundigen Ausführungen zum deutschen Strafprozess und zum glücklichen Kalifornien:

 In Kalifornien taucht dafür gar keine Begründung  im Urteil auf. Nur die  (mit 52 % der Stimmberechtigten beibehaltenen) Todesstrafe oder dem Lebenslänglich bei der 3. Verurteilung.  Siehe zur proposition 36: "3,000 convicted felons who were as of November 2012 serving life terms under the Three Strikes law, whose third strike conviction was for a nonviolent crime".   

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