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Entscheidung des Monats Januar: Verjährung der Gebühren

Regine.Wendland

2010-01-03 16:53

Das neue Jahrzehnt beginnen wir mit unserer Entscheidung des Monats Januar um die "beliebte" GEZ: Gegenüber dieser Behörde kann der Teilnehmer keine Verjährung der Gebühren geltend machen, wenn er es unterlassen hat, seinen Wohnungswechsel anzuzeigen. Das OVG Lüneburg hält es dann für treuwidrig, sich auf Verjährung zu berufen. Das Gericht stützt sich darauf, dass nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag jeder Teilnehmer die Adresse, unter der ein Gerät bereitgehalten wird, anzugeben hat. Daher müsse die GEZ die neue Adresse nicht selbst ermitteln und kann die Gebühren unabhängig von der Verjährungsfrist festsetzen, wenn ihr die neue Adresse bekannt werde. Können die Ansprüche dann auch nicht verwirkt werden?

 

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