Lohnt sich Lohn?

von Gastbeitrag, veröffentlicht am 15.04.2024
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Alexander C. Schüffner, StB, Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer

Im Editorial der aktuellen DStR-Ausgabe 15/2024 befasst sich Alexander C. Schüffner, Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer, mit der Entgeltabrechnung als wichtigem Geschäftsfeld für Steuerberater und der Fachassistentenprüfung „Lohn und Gehalt“ für die Kanzleimitarbeiter. Lesen Sie hier das Editorial im vollen Wortlaut.

Am Anfang oder im Laufe ihrer Berufstätigkeit fragen sich Steuerberater oft, ob das Tätigkeitsfeld der Entgeltabrechnung für ihre Kanzlei in Betracht kommt. Es stellt sich ihnen die Frage, ob sich ‚Lohn lohnt‘.

Gerade für Unternehmen und Selbständige besteht überwiegend der Wunsch, die Entgeltabrechnungen in fachkundige Hände zu legen, die sich bestens mit den aktuellen rechtlichen Bestimmungen auskennen. Lohnabrechnungen sind in jedem Unternehmen ein besonders sensibler Bereich. Wenn eine Steuerberatungskanzlei diese Aufgaben bei Mandanten zusätzlich übernimmt, verbessert dies häufig die Mandatsbindung.

Die Entgeltabrechnung erfordert spezifisches Fachwissen. Eine korrekte und optimierte Gehaltsabrechnung erfordert in der Regel mehr als eine standardisierte Massenlösung. Steuerberater stehen ihren Mandanten hierbei als Berater für komplexe Fragen mit dem breiten steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Wissen zur Verfügung. Unterstützt werden sie hierbei von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Steuerberaterkammern bieten in diesem Kontext mit der Fachassistentenprüfung „Lohn und Gehalt“ eine spezialisierte Fortbildungsprüfung für die Kanzleimitarbeiter an, damit diese optimale Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen. Diese Fortbildung richtet sich an bereits einschlägig vorgebildete und in diesem Bereich tätige Mitarbeiter und stellt eine zusätzliche anspruchsvolle Spezialisierung dar.

Das Niveau dieser Fortbildungsprüfung ist oberhalb der Steuerfachangestelltenausbildung und unterhalb der Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt angesiedelt. Grundlagenwissen im Bereich Lohn und Gehalt wird für die Teilnahme an der Prüfung vorausgesetzt. Für Interessierte, die noch nicht über das erforderliche Basiswissen verfügen, werden von verschiedenen Anbietern diverse Grund- bzw. Basiskurse angeboten. Die Fachassistentenprüfung „Lohn und Gehalt“ umfasst die Prüfungsgebiete Steuerrecht, Sozialversicherung sowie die Prozesse der Entgeltabrechnung. Über Einzelheiten dieser Prüfung und deren Neuerungen haben Schüffner/Brauner bereits in DStR 2024, 452 berichtet.

Die Fachassistenten „Lohn und Gehalt“ können Beschäftigungsverhältnisse der Mandanten im Rahmen der Sozialversicherung sicher beurteilen, Beitragsabführungen durchführen, Meldungen zur Sozialversicherung erstellen und die Mandanten im Rahmen der Prüfung durch die Rentenversicherung unterstützen. Zudem verfügen die Fachassistenten über Kompetenzen, um steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorgänge des Mandanten zu erschließen, rechtlich zu würdigen und den Sachverhalt zu sondieren. In Abstimmung mit dem Steuerberater können sie an der Mandantenberatung mitwirken, rechtliche Grundlagen auch eigenständig ermitteln und auf die Sachverhalte anwenden.

Vor der Zulassung zur Fachassistentenprüfung ist eine je nach Vorbildung unterschiedliche Praxiszeit auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung nachzuweisen.

Die Mandanten selbst gewinnen wertvolle Zeit und können sich auf ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren, wenn sie die Lohnabrechnungen in die professionellen Hände der Steuerberater abgeben. Dadurch steigt auch die Rechtssicherheit, denn aufgrund der Komplexität und der fortwährenden Anpassungen stellt das Lohnrecht hohe Anforderungen an den Bearbeiter.

Beratungen durch den Steuerberater, die auf die Lohn- und Gehaltsoptimierung gerichtet sind, zahlen sich oftmals für die Unternehmer und deren Mitarbeiter mit einem höheren Nettolohn bei gleichbleibendem Bruttolohn aus. Die Steuer- und Abgabenlast kann durch verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten gesenkt werden. Mit mehr „Netto vom Brutto“ entsteht für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein beidseitiger Gewinn und die Mitarbeiterbindung wird gestärkt. Seien es ein umweltfreundliches Job-Ticket, Kindergartenzuschüsse oder die zusätzliche Absicherung über eine betriebliche Altersvorsorge. Damit alle rechtlich erforderlichen Kriterien erfüllt sind, lohnt sich die Beratung durch den Steuerberater, damit der Lohn sich auch wirklich lohnt.

Für die Mitarbeiter lohnt sich die Fortbildung in einer sich stetig wandelnden Welt, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und um sich persönlich sowie fachlich weiterzuentwickeln. Die Fachassistentenprüfung kann den beruflichen Aufstieg beflügeln. Sie führt zu mehr Kompetenz und Sicherheit im Beruf. Für die Absolventen ist die Fortbildung eine Investition in ihre berufliche Zukunft, die sich lohnt. In den letzten Jahren werden neben den Präsenzkursen auch Online-Kurse angeboten, dies erleichtert für viele Mitarbeiter die Integration einer Fortbildung in den individuellen Alltag.

Mit gut fortgebildeten Mitarbeitern „lohnt sich Lohn“ für alle Beteiligten!

Dipl.-Kfm. Alexander C. Schüffner, StB, Vizepräsident der Bundessteuerberaterkammer

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