Wildschwein oder Löwin - mietrechtlich in Berlin alles nichts wirklich Neues !

von Dr. Michael Selk, veröffentlicht am 21.07.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtMiet- und WEG-Recht|1439 Aufrufe

Mehrere Tage lang hielt Berlin und Umgebung eine Löwin in Atem, die  später offenbar zu einem oder zwei Wildschwein/en mutierte. Für in Berlin ansässige Mietrechtler/innen dürfte das eher langweilig gewesen sein. 

Die 67. Zivilkammer des Landgerichts Berlin hat bereits vor einigen Jahren über die mietrechtlichen Folgen des Eindringens von Wildschweinen aus dem Tegeler Forst in die Vorgärten von Häusern entscheiden müssen. Die Kammer sah den Vermieter verpflichtet, einen geeigneten Zaun um das vermietete Grundstück zu ziehen (Schutzpflicht des Vermieters!) und sprach den Mietern eine Mietminderung von durchschnittlich monatlich 15% zu (Urt. vom 21.12.2015, 67 S 65/14, NZM 2016, 262).

Die erste der "berühmten" Bolzplatzentscheidungen des BGH war bereits bekannt. Die Kammer erwähnt in der Entscheidung vom 21.12.2015 die Problematik des "Umweltmangels" vielleicht aus Gründen nicht. Unabhängig davon gilt, dass diese Entscheidung sicherlich auch entsprechend für Löwinnen gelten dürfte.

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