Feinheiten der Hofnachfolge

von Christiane Graß, veröffentlicht am 07.10.2022
Rechtsgebiete: AgrarrechtZivilrechtliches Agrarrecht|1183 Aufrufe

Im Beschluss des OLG Celle vom 05.09.2022 – 7 W 6/22, BeckRS 2022, 23075, geht es um das von Anfang an zum Scheitern verurteilte Vorhaben eines Enkelkindes, einen 30 Jahre alten Hofübergabevertrag zu Fall zu bringen und sich selbst als Hofnachfolger zu inthronisieren. Der lesenswerte Beschluss des OLG Celle verdeutlicht einige Besonderheiten bei der Hoferbfolge nach der Nordwestdeutschen Höfeordnung: Zu erwähnen ist zunächst die formlos–bindende Hoferbenbestimmung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HöfeO. Nach ihr ist in erster Linie der Miterbe als Hoferbe berufen, dem der Erblasser die Bewirtschaftung des Hofes auf Dauer übertragen hatte. Schließt der Hofeigentümer dann mit einem Dritten einen Hofübergabevertrag, ist dieser nach § 7 Abs. 2 HöfeO unwirksam, wenn er einer vorangegangenen formlos bindenden Hoferbenbestimmung nach § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HöfeO widerspricht. Im vorliegenden Fall musste sich der Antragsteller von OLG belehren lassen, dass § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HöfeO nur für einen Miterben gilt. Dem Kreis der Miterben gehörte der Antragsteller als Enkelkind des Hofeigentümers jedoch nicht an, da der die Verwandtschaft zum Hofeigentümer vermittelnde Elternteil, in diesem Fall die Mutter, noch lebte. Auch mit dem weiteren Argument, bei der seinerzeitigen Genehmigung des Hofübergabevertrages habe das Landwirtschaftsgericht die vermeintlich fehlende Wirtschaftsfähigkeit des Hofnachfolgers nicht beachtet, vermochte der Antragsteller nicht durchzudringen. Denn die rechtskräftige Genehmigung des Übergabevertrages ließ auch die von dem Landwirtschaftsgericht festgestellte Wirtschaftsfähigkeit in Rechtskraft erwachsen. Dies gilt auch gegenüber dem Antragsteller, obwohl er nicht zu dem Genehmigungsverfahren hinzugezogen war. Das sind nur zwei Aspekte der überaus lesenswerten Entscheidung, die viele höferechtliche Besonderheiten behandelt und daher den am Landwirtschaftserbrecht interessierten Lesern nur empfohlen werden kann.

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