WEMoG hat Bundesrat erfolgreichpassiert!

von Dr. Oliver Elzer, veröffentlicht am 12.10.2020
Rechtsgebiete: Miet- und WEG-Recht|2255 Aufrufe

Der Bundesrat hat in seiner 994. Sitzung am Freitag, den 9. Oktober 2020, zum Tagesordnungspunkt 8 als Bestandteil der "grünen Liste" (= solche Tagesordnungspunkte, die als unproblematisch erscheinen und zu denen keine Diskussion erfolgt) beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 17. September 2020 verabschiedeten Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEMoG) keinen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes zu stellen.

Damit ist es für die Frage des Inkrafttretens nur noch zu klären, wann das WEMoG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Erfahrungsgemäß wird dies noch im Oktober geschehen können, sodass das WEMoG grundsätzlich (zu einigen Einzelheiten siehe WEMoG: Übergangsrecht) ab dem 1. Dezember 2020 die Geschicke der Wohnungseigentümerin und Wohnungseigentümer bestimmen wird.

Ungeachtet der vielen Kritik, die das Gesetz unter anderem durch die Verbraucherschützer erfahren hat, ist zu erwarten, das ist das Leben alle am Wohnungseigentumsrecht Beteiligten erleichtern wird. Sollten sich in der Praxis Probleme zeigen, sollte der Mut bestehen, kleine Korrekturen noch ins Auge zu fassen.

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