Wien und die Mietpreisbremse

von Dr. Michael Selk, veröffentlicht am 22.11.2018
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtMiet- und WEG-Recht|5284 Aufrufe

Die Stadt Wien hat eine neue Bauordnung beschlossen. In Gebieten "geförderten Wohnbaus" dürfen zukünftig  zwei Drittel aller Neubauten die Nettokaltmiete von fünf Euro pro qm nicht übersteigen. Darüber berichten zahlreiche österreichische Tageszeitungen, aber auch etwa dier Spiegel: http://www.spiegel.de/wirtschaft/wien-fuenf-euro-pro-quadratmeter-wohnung-so-geht-s-a-1239764.html .

Tatsächlich ist eine solche Vorgehensweise aus bundesdeutscher Sicht geradezu revolutionär. In Zeiten, in denen der öffentlich geförderte Wohnraum knapp wird, gucken Mieter mit Neid auf ihr Nachbarland. In Hamburg, mit Wien auch im Hinblick auf die Einwohnerzahl etwas vergleichbar, liegen die Mieten für Wohnungen in Neubauten je nach Lage bei über 15 Euro pro qm, bei öffentlich gefördertem, neu hergestellten Wohnraum bei über 8 Euro pro qm. 

Es regt sich bereits Kritik. Insbesondere wird beanstandet, dass bei derartig geringen Nettokaltmieten insbesondere das Investieren und spätere Modernisieren abgeschreckt wird, so dass die Gefahr besteht, dass die Gebäude mangels Instandhaltung schnell "verkommen" werden. Ob dies in Wien zutrifft, erscheint zweifelhaft: die Stadt als Haupteigentümer zahlreicher öffentlich geförderter Wohnungen hat bereits angekündigt, dass ihr Haushalt durchaus hinreichend Mittel für solche Maßnahmen auch in den nächsten Jahren bereithält. 

Man mag dieses "Wiener Modell" für eine Maßnahme halten, die eher dem Sozialismus als der Marktwirtschaft entspringt. Tatsache ist jedenfalls, dass das ebenfalls durchaus boomende Wien nicht ansatzweise eine ähnliche Wohnraumknappheit kennt wie zahlreiche deutsche Großstädte. 

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