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Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Toller Beitrag vom DLF zum Thema, sehr gut erklärt und auch Herr Kollege Hartung kommt zu Wort;)
http://www.deutschlandfunk.de/digitalisierung-in-der-justiz-wie-algorithmen-juristen.724.de.html?dram:article_id=450642
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte ist ohnehin eher theoretisch, sie sollte daher in der Tat im Rahmen umfassenderer Reformen angepasst werden. Quickfix: Bei § 146 GVG wird ergänzt "Dies gilt nicht bei der Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls."
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Herr Dr. Peus, wenn Sie so kommentieren wie jetzt eben, hat ja keiner ein Problem mit Ihnen. Es geht aber um Ihren häufig feindseligen und überzogenen Grundton sowie Ihre haltlosen, beleidigenden Vergleiche. Versachlichen Sie doch einfach Ihren Stil! Zitat aus Ihrem vorletzten (unveröffentlichen) Kommentar:
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Aber wie gesagt: Man könnte (und kann demzufolge bei Dr. Peus jetzt schon) Klarnamen-Quälgeister einfacher komplett ausschließen oder jeden seiner Kommentare vorprüfen, zumindest temporär. Was Dr. Peus einfach nicht verstehen will, ist dass es sich hier im einen juristischen Blog handelt, wo man im Kern fachlich diskutiert und sich nicht einfach nur "auskotzt".
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Eben, bei solchen Autoren reichen möglicherweise keine Einzellöschungen. Die muss man dann halt auch mal ganz sperren, zumindest temporär. Das könnte der Verlag allerdings wohl jetzt schon machen.
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Bei Klarnamenpflicht kann man den Autor aber besser steuern, z.B. nur seine Beiträge vorab prüfen und ihn zur Not auch ganz ausschließen. Die Disskussion, auf die Sie hinweisen, ist über 5 Jahre alt.
Allerdings datiert der ursprüngliche Beitrag von Herrn Lahl auch schon von 2016, wie mir erst jetzt auffällt. Trotzdem: ihnaltlich bleibe ich dabei.
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Ich hatte das Glück und die Ehre, einen brillianten Vortrag von Prof. Dieter Grimm bei der Feierstunde zum GG-Jubiläum im säschischen Landtag genießen zu dürfen. Im Wesentlichen entsprach er seinem Beitrag in der FAZ vom Januar: https://www.faz.net/aktuell/politik/die-gegenwart/70-jahre-grundgesetz-auf-bewaehrung-15933103.html
Sehr lesenswert, inhaltlich auf der Linie des o.g. Beitrags von W. Schäuble.
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Lahl,
herzlichen Glückwunsch, das hört sich gut an! Ich fände es gut, wenn man eigene Kommentare auch direkt unter "meine Beiträge" finden würde und dort auch der Beitrag verlinkt wäre, auf den sich der Kommentar bezieht; den findet man sonst nämlich kaum wieder.
Und wie steht es mit den Nutzungs- und Sperrbedingungen (Klarnamenpflicht etc), die kürzlich auch im Zusammenhang mit dem Beitrag von Herrn Stoffels zu den langen EuGH-Tenorierungen unter einigen von uns diskutiert wurden? Das könnte die Qualität des Blogs erheblich steigern.
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Bei den "dummen", weil viel zu detaillierten Änderungen möchte ich den aktuellen Digitalpakt und den Asylkompromiss von 1993 ergänzen. Auch für die Einschränkung der Finanzierung verfassungsfeindlicher Parteien hätte ein einfaches Gesetz genügt, ggf. unter Ergänzung eines entsprechenden Vorbehalts im GG.
Ihren Vorschlag, Entscheidungen des BVerfG mit verfassungsändernder Mehrheit wieder aufzuheben, finde ich im Sinne von "Check an Balances" sehr erwägenswert! Ähnlich sollte auch der europäische Gesetzgeber Fehlurteile des EuGH (deren es reichlich gibt, zuletzt in Sachen grundrechtsrelevanter (!) Arbeitszeiterfassung (die mittelbare Drittwirkung von Grundrechten im Privatrechtsverkehr wird immer unmittelbarer, wo bleibt die Vertragsfreiheit?)) wieder beseitigen können. Ansonsten kann hier der Stillstand nur durch Änderung des Primärrechts (also Ratifikation durch alle 27/28 Parlamente!) behoben werden. Ein wahrer Wahnsinn.
Dr. Sylvia Kaufhold kommentiert am Permanenter Link
Richtig, Herr Rübenach! In 70 Jahren hat unsere Verfassung aber über 60, zum Teil viel zu detaillierte Änderungen erfahren. Damit sie weiterhin "Frieden, Ordnung und Einheit" leisten kann, sollten manche dieser Änderungen (z.B. der Digitalpakt für Schulen und der Asylkompromiss) schlicht in explizite Gesetzesvorbehalte umgewandelt werden. Sonst wird unsere Verfassung immer mehr zum Reform- und Integrationshindernis, auch auf EU-Ebene. Ansonsten möchte ich Dr. Michael Selk beipflichten: "Hände weg vom Grundgesetz!"
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