Lasst uns in den Kopf eines Dritten gucken - oder (profaner): Beweisantritt für innere Tatsachen

von Dr. Oliver Elzer, veröffentlicht am 13.07.2021
Rechtsgebiete: Zivilverfahrensrecht|2967 Aufrufe

Manchmal ist es wichtig zu wissen, was ein anderer gedacht hat. Beispiel: K wird von Z beraten, der für B arbeitet. Sie entschließt sich, sich treuhänderisch an einer GmbH & KG zu beteiligen. K meint später, B habe sie weder anleger- noch anlagegerecht beraten und klagt gegen B. Sollte sich B in diesem Prozess zu den Gedanken der K ("die hätte sich in jedem Falle für die Treuhand entschieden" oder "die war zu allem entschlossen") auf Z berufen: Ist Z als Zeuge zu hören?

Hierzu ein klares Jein! Ein substanziierter Beweisantrag zur Vernehmung eines Zeugen setzt zwar nicht voraus, dass sich der Beweisführer darüber äußert, welche Anhaltspunkte er für die Richtigkeit der in das Wissen des Zeugen gestellten Behauptungen hat. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz macht die Rechtsprechung aber dann, wenn ein Zeuge über innere Vorgänge bei einer anderen Person vernommen werden soll, die der direkten Wahrnehmung durch den Zeugen naturgemäß entzogen sind. In einem solchen Fall kann der Zeuge allenfalls Angaben zu äußeren Umständen machen, die einen Rückschluss auf den zu beweisenden inneren Vorgang zulassen. Es handelt sich damit letztlich um einen Indizienbeweis.

Bei dieser Beweisart muss der Beweisführer aber nicht nur die von ihm zu beweisende Haupttatsache, sondern auch die Hilfstatsachen bezeichnen, aus denen sich die Haupttatsache ergeben soll. Dazu sind die äußeren Umstände, die unmittelbarer Gegenstand der Beweisaufnahme sein sollen, darzulegen. Der Beweisantrag, einen Dritten als Zeugen zu einer nicht seine Person betreffenden inneren Tatsache zu vernehmen, setzt daher voraus, dass schlüssig dargelegt wird, aufgrund welcher Umstände der Zeuge etwas hierzu aussagen kann (etwa BGH v. 16.5.2019 - III ZR 176/18, Rn. 24).

Fazit: Der Beweisantrag muss darstellen, warum der Zeuge sich zur inneren Tatsache äußern kann. Hierauf muss ihn das Gericht allerdings hinweisen. Oder?

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