Fall Mollath - die Wiederaufnahmeanträge unter der Lupe

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 26.03.2013

Nachdem in der letzten Woche auch der Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft und eine Stellungnahme zum Antrag des Verteidigers Gerhard Strate zum Fall Gustl Mollath ans Licht der Öffentlichkeit gekommen sind, möchte ich hier eine Einschätzung zu diesen Dokumenten abgeben. Natürlich kann ein Blogbeitrag nicht die Anforderungen erfüllen, die man sonst an eine wissenschaftliche Anmerkung anlegt. In diesem Fall, der seit Monaten in der Öffentlichkeit und auch im Landtag diskutiert wird, halte ich es aber für legitim, eine solche Kommentierung zu versuchen, insbesondere weil durch die vorherige Verfahrensweise von Justiz und Politik nicht immer eine offene Debatte gewährleistet war.

Es ist schwierig, sich in den beiden jeweils weit über 100 Seiten langen Schriftsätzen mit komplexen Begründungen und eingeschobenen Zitaten zu orientieren. Die jeweilige Gliederung ist unübersichtlich. Im Folgenden werde ich mich deshalb an meiner eigenen durchnummerierten Aufstellung orientieren (V1-V12=WA-Antrag RA Strate, zit. nach Seitenzahlen des Antrags, S1-S4=WA-Antrag der Staatsanwaltschaft, zit. nach Blattzählung der Akte).

Überblick Strate-Antrag
Herr Strate führt insgesamt zwölf Sachverhalte an, davon sieben (V1 – V6 und V11), die eine Rechtsbeugung des VorsRiLG Brixner begründen sollen und damit den absoluten Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO, drei „neue Tatsachen“ i.S. d. § 359 Nr.5 StPO (V7, V8, V9), ein WA-Grund nach § 79 BVerfGG (V10), sowie eine Bemerkung zu den Gutachten im Vollstreckungsverfahren (V12).

Im Einzelnen:

V1. Die Nichteinräumung einer Erklärungsfrist nach § 225 a II 1 StPO (S. 6 ff., S. 34-36),

V2. Das Versäumnis, Herrn Mollath nach Festnahme unverzüglich einem Richter vorzuführen (S. 6 ff., 37-43)

V3. Nichtbearbeitung von Beschwerden in der Vollstreckung der vorl. Unterbringung (S. 6 ff., 44 – 48)

V4. Nichtbearbeitung der Beschwerde gegen den Unterbringungsbefehl (S. 6 ff., 49 – 51)

V5. Verweigerung des Widerrufs der Verteidigerbestellung ( S. 52 – 90)

V6. Manipulation der Gerichtsbesetzung (S. 91 – 94)

V7. Hauptverfahren ohne Eröffnungsbeschluss durchgeführt, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 95 – 105)

V8. Der Sonderrevisionsbericht der Hypo-Vereinsbank vom 17.03.2003, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 106 – 113)

V9. Der Sachverhalt um Dr. Wörthmüller und seinen Nachbarn, als neue Tatsache nach § 359 Nr.5 StPO (S. 114 – 128)

V10. Beweisverwertung nach verfassungswidriger Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung im Ermittlungsverfahren vom 16.09.2004 als WA-Grund nach § 79 I BVerfGG (S. 129 – 133)

V11. Sachverhaltsverfälschungen in den Urteilsgründen als Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr. 3 StPO (S. 134 – 135)

V12. Mängel in den Gutachten von Prof. Kröber und Prof. Pfäfflin (S. 136 – 139).

Überblick Antrag der StA

Die StA führt vier Sachverhalte an, die aus ihrer Sicht die Wiederaufnahme begründen:

S1. Die Unechtheit des ärztlichen Attests als Grund nach § 359 Nr.1 StPO (Bl. 202 – 207).

S2. Die Tatsache des Zustandekommens des Attests als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 208)

S3. Tatsachen, die die Glaubwürdigkeit der Zeugin Petra M. in Zweifel ziehen, als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 209 – 243)

S4. Die unter falschen Annahmen im Urteil behauptete Wahnausweitung als Grund nach § 359 Nr. 5 StPO (Bl. 243 – 254)

Zu den von Strate angeführten Gründen nimmt die Staatsanwaltschaft in einem weiteren Schriftsatz Stellung, der dem Wiederaufnahmegesuch beigefügt ist.

Kommentar zu den Wiederaufnahmeanträgen

Nur ein Teil der Fehler in diesem Verfahren kommen als Wiederaufnahmegründe in Betracht. Deshalb finden sich auch nur wenige Ausführungen zum psychiatrischen Gutachten des Dr. Leipziger, in denen m. E. Fehler schlummern, die aber unmittelbar in der Wiederaufnahme keine Rolle spielen. Wenn also sowohl im Antrag Strates als auch in demjenigen der StA bestimmte Fehler unerwähnt bleiben, die bei Kenntnis der Akten auf der Hand liegen, dann heißt das nicht, dass sie nicht existieren – sie sind eben nur nicht rechtlich bedeutsam für die Wiederaufnahme. Das gilt auch für einen Teil der Gründe, die Herr Strate angeführt hat: Ihm ist ausdrücklich bewusst, dass etwa seine Bemerkungen zu den Gutachten Kröber und Pfäfflin (V12) zur Wiederaufnahme formal nichts beitragen, sondern eher colorandi causa Bedeutung haben (S. 134). Zudem muss ein Verteidiger auch solche Sachverhalte vortragen, die die Rechtsfolge zwar nicht mit Sicherheit begründen, aber die eine Chance haben, in der gerichtlichen Entscheidung zugunsten seines Mandanten berücksichtigt zu werden. Insofern ist auch klar, dass nicht alle von Strate vorgetragenen Sachverhalte und Würdigungen juristisch gleichermaßen überzeugen für eine Wiederaufnahme. Dies ist aber keine Kritik am Verteidigungsvorbringen, im Gegenteil.

Für den Antrag der Staatsanwaltschaft gelten etwas andere Maßstäbe. Die Regensburger Staatsanwälte hatten hier die durchaus heikle Aufgabe, Gründe für eine Wiederaufnahme zu finden und dazu auch Ermittlungen anzustellen, die zugleich möglicherweise gravierendes und rechtswidriges Fehlverhalten der Justizbehörden (Strafkammer des LG Nürnberg und verfahrensbeteiligte Staatsanwaltschaft) im Fall Mollath aufdecken. Insofern hat es die Regensburger Staatsanwälte in gewisser Weise „entlastet“, dass Herr Strate einige ganz wesentliche Verfahrensfehler bereits in seinem Antrag als Wiederaufnahmegründe nach § 359 Nr.3 StPO herausgestellt hat. Die von Strate selbst berichtete Arbeitsteilung (S. 5) hat die Staatsanwaltschaft insofern teilweise davon befreit, als „Nestbeschmutzer“ auftreten zu müssen. Denn natürlich haben die Staatsanwälte erkannt, was sie da vor sich haben: Eine geradezu skandalöse Verfahrensweise, an der nicht nur der VorsRiLG Brixner sondern auch Staatsanwälte beteiligt sind, die ihre gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt haben, für ein ordnungsgemäßes Verfahren zu sorgen. Denn nicht nur die Strafkammer, auch die beteiligten Nürnberger Staatsanwälte waren offensichtlich der Ansicht, bei einem „Irren“ brauche man es mit den Verfahrensrechten nicht so genau zu nehmen, selbst wenn es um eine zeitlich unbefristete Einsperrung in der Psychiatrie und damit der zweitschärfsten Sanktion der Justiz geht. Dahinter steckt eine erschreckende Mentalität, deren Grundlage hoffentlich angesichts dieses Falls schon erschüttert worden ist. Vor diesem Hintergrund sind die Regensburger Staatsanwälte dafür zu loben, dass sie in ihrer Chronologie des Verfahrensablaufs bis zum Urteil (Bl. 164 – 170) und in ihrer Stellungnahme (Bl. 256 ff.) die Fehler, die Strate z.T. als Rechtsbeugung rügt, durchweg in der Sache bestätigen, wenn sie auch nicht in jedem Fall dieselbe Rechtsfolge daraus schließen. Wenn – wie Strate ausgeführt hat – und wie es jetzt auch durch die beiden Anträge bestätigt wird, die Anträge sich im wesentlichen gegenseitig ergänzen also nicht überschneiden sollten, dann kann man auch nicht kritisieren, die Staatsanwaltschaft habe sich auf die Gründe nach § 359 Nr. 5 StPO konzentriert.

Auch das, was in Kommentaren hier und im Blog von Frau Wolff zu lesen ist, dass der StA-Antrag alle Schuld auf Frau M. ablade und die Justiz bewusst verschone (als Plan B bezeichnet), ist m. E. nicht berechtigt. Im Rahmen eines staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags war eine Generalkritik der bayerischen Justiz samt Fehlereingeständnissen und eine Entschuldigung bei Herrn Mollath nicht zu erwarten – all dies ist der Zeit nach einer gerichtlichen Entscheidung vorbehalten, und auch darauf kann man derzeit nur hoffen.

Im Ergebnis stimmen die StA Regensburg und RA Strate insoweit überein: Das rechtskräftige Urteil gegen Mollath, also die Entscheidung, ihn nach § 63 StGB unterzubringen, ist aufzuheben.

Enttäuschend für viele Beobachter des Verfahrens ist, dass die Staatsanwaltschaft nicht beantragt, die Vollstreckung zu unterbrechen und Herrn Mollath sofort freizulassen (Bl. 255). Das wäre zwar insofern konsequent, wenn die Staatsanwaltschaft trotz der auch von ihr gesehenen Wiederaufnahmegründe dem Ergebnis einer neuen Hauptverhandlung nicht vorgreifen wollte. So erscheint es aber, als hielte sie es für möglich, dass eine neue Hauptverhandlung erneut eine Unterbringung des Herrn Mollath zum Ergebnis hätte. Dies ist aber nach derzeitigem Stand kaum zu erwarten. Denn die Beweismittel für zwei der Anlasstaten (Körperverletzung, Freiheitsberaubung) sind durch die Staatsanwaltschaft selbst derart in Zweifel gezogen, dass man eine erneute zweifelsfreie Feststellung derselben kaum annehmen kann, denn weitere Beweismittel sind nicht ersichtlich und ohne diese Straftaten lässt sich auch keine Unterbringung begründen. Mit der Beweiswürdigung hinsichtlich der dritten Anlasstat setzt sich keiner der beiden Anträge auseinander. Denn auch diese bietet Anlass für erhebliche Skepsis, ob die Sachbeschädigungen (Reifenstechereien) Herrn Mollath nachgewiesen werden können. Der Videofilm, der immerhin Anlass für eine Durchsuchung und zwei indizielle Feststellungen im Urteil war, wurde in der Hauptverhandlung gar nicht als Beweismittel eingeführt und wurde zudem an einem Datum aufgenommen, zu dem gar keine der angeklagten Taten begangen wurde. Diese „Sachverhaltsverfälschung“ erscheint mir sogar gravierender als diejenigen, die Strate (V11) anführt.

Zu der Stellungnahme der StA zum Strate-Antrag

Die StA nimmt hier zu jedem einzelnen Punkt Stellung, macht aber nur nähere Ausführungen, soweit sie anderer Ansicht ist als Strate.

Wer genau liest (Bl. 256 ff.), erfährt, dass die StA die Punkte V2, V3, V4 und V5 in der Sache genauso sieht wie Herr Strate. Lediglich hinsichtlich der subj. Begründetheit des Rechtsbeugungsvorwurfs äußert sich die StA nicht – hiervon ist sie ja auch quasi „entlastet“ (s.o.). Bei Punkt V1 (Verstoß gegen § 225 a StPO) wendet die StA Regensburg ein, hierin liege kein so bedeutsamer Verstoß, dass dies eine Rechtsbeugung begründe (Bl. 257). D.h. aber im Umkehrschluss: Die StA Regensburg hält die von Strate vorgetragenen Gründe V2, V3, V4 und V5 für so bedeutsam, dass der Sache nach eine vorsätzliche Rechtsbeugung Brixners auch aus ihrer Sicht naheliegt! Insbesondere dass Brixner entgegen Menschenrechten, Grundgesetz, Bay. Verfassung  und Strafprozessordnung Mollath wochenlang „schmoren“ lässt, bevor er ihn richterlich vorführen lässt bzw. einvernimmt, ist wohl auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft Regensburg ein so klarer Verstoß gegen richterliche Pflichten, dass objektiv Rechtsbeugung vorliegt.

Hinsichtlich V6 wendet die StA ein, eine vorsätzliche Manipulation der Gerichtsbesetzung aus sachfremder Motivation und damit ein vorsätzlicher Verfassungsverstoß lasse sich nicht nachweisen (Bl. 260).  

Juristisch sicherlich am interessantesten ist die Diskussion um die Frage, ob ein Eröffnungsbeschluss und damit eine Prozessvoraussetzung fehlt (V7, S. 95 ff.). Tatsächlich belegen die Akten, dass die Strafkammer ohne entsprechenden Antrag der StA ein „Sicherungsverfahren“ durchzuführen gedachte und demzufolge ein regulärer Eröffnungsbeschluss hinsichtlich der Sachbeschädigungsvorwürfe fehlte. Strate wertet diesen Aktenfund als „neue Tatsache“, die belege, dass das Hauptverfahren insgesamt nichtig sei. Die StA bestätigt den von Strate dargestellten Sachzusammenhang (Bl. 265) ausdrücklich(!), meint aber trotzdem, die Kammer sei nicht der irrigen Ansicht gewesen, ein Sicherungsverfahren durchzuführen (Bl. 266 f.) – es soll also praktisch ein Fall der falsa demonstratio vorliegen. Die dafür angeführten Gründe überzeugen mich allerdings nicht. Das Hauptargument – nämlich dass der BGH schließlich auch nicht das Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bemerkt habe (Bl. 267) – ist jedenfalls zurückzuweisen: Dieses Argument geht contra factum von einem „unfehlbaren“ BGH aus. Der BGH hat aber dieselben Akten vorliegen wie die StA Regensburg und hat offenbar nicht genau hingeschaut und deshalb das Verfahrenshindernis (wie alle Richter und Staatsanwälte vorher) „übersehen“. Insofern liegt die StA Regensburg falsch: Es hat keinen Eröffnungsbeschluss gegeben, ein Verfahrenshindernis lag vor! Jedoch habe auch ich Zweifel daran, ob dieses Fehlen des Eröffnungsbeschlusses bzw. der gerichtliche Irrtum als „neue Tatsache“ im Sinne des § 359 Nr.5 StPO zu werten ist. Ohnehin ist umstritten, ob Prozesstatsachen überhaupt als Tatsachen i. S. d. § 359 Nr.5 StPO anzusehen sind. Ob „neu“ etwas sein kann, was allen Verfahrensbeteiligten zum Zeitpunkt der Urteilsfindung aus den Akten erkennbar war, kann zudem durchaus bezweifelt werden –  dies ist der Stellungnahme der StA Regensburg einzuräumen (Bl. 267). 

Zu V8 (Bl. 268 ff.) führt die StA aus, der Sonderrevisionsbericht der HVB sei zwar eine neue Tatsache, aber er begründe nicht die Wiederaufnahme, da weder der Gutachter noch das Gericht den Wahn des Herrn Mollath allein auf die Schwarzgeldverschiebungen, an denen seine Frau beteiligt war, bezogen hätten (Bl. 291). Mit dieser Wertung stimme ich nicht überein: Ich bin sicher, dass die Kenntnis des Revisionsberichts sowohl dem Gutachter als auch dem Gericht (objektiv) eine andere Wertung nahegelegt hätte. Daher stimme ich in diesem Punkt Herrn Strate zu: Der Sonderrevisionsbericht ist als erhebliche neue Tatsache zu werten!

Allerdings legt die StA mit ihrer eigenen Würdigung des Komplexes „Dr. Wörthmüller“( S4, Bl. 243 ff. bei Strate V9, S. 114 ff.) dar, dass die Wahnbeurteilung an einem anderen bedeutsamen Mangel leidet. Die Darlegung in S4 (Bl. 243 ff.) erscheint mir eine mustergültige Wiederaufnahmebegründung der Staatsanwaltschaft.

Hinsichtlich V10 (Bl. 291 ff.) schließt sich die Regensburger StA zunächst der Wertung der Augsburger StA an: Eine verfassungswidrige Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung habe nicht vorgelegen, deshalb auch kein Verwertungsverbot hinsichtlich der während der Beobachtung erzielten Erkenntnisse (Bl. 301). Ich bin hierzu anderer Auffassung: Es muss nicht erst ausdrücklich eine „Totalbeobachtung“ angeordnet werden. Eine (subjektiv empfundene, und darauf kommt es an!) Totalbeobachtung liegt dann vor, wenn ohne Einwilligung des Beobachteten und ohne dessen Wissen jegliche seiner Lebensäußerungen für das Gutachten verwertet werden können (!). Denn darüber, ob dies tatsächlich verwertet wird, hat der Untergebrachte keine Kontrolle. Ob dies allerdings als WA-Grund durchschlägt, ist eine andere umstrittene Frage, zu der ich mich ggf. später noch äußere.

Hinsichtlich V11 räumt die Staatsanwaltschaft ein, dass es die von Strate geschilderten (und mittlerweile jedem Interessierten bekannten) Sachverhaltsverfälschungen im Urteil gibt (Bl. 305). Allerdings würdigt sie dies anders als Strate nicht als Beleg für eine vorsätzliche Rechtsbeugung (Bl. 306). Der Vortrag Strates sei lediglich eine „Meinung“, eine „monströse Verfälschung“ sei in den Urteilsgründen nicht zu erkennen. Richtig ist, dass die Sachverhaltsverfälschungen für sich genommen einen Rechtsbeugungsvorwurf wohl nicht begründen könnten. Jedoch sind sie als Indizien dafür, wie der Vors. Richter in dieser Sache insgesamt verfahren ist, durchaus relevant: Der Richter war in der Sachverhaltsdarstellung nicht neutral, sondern hat sich hier offenbar von seiner schon längst vor der Hauptverhandlung bestehenden Vorfestlegung leiten lassen. Auch das wäre – wenn auch nicht allein mit diesen Gründen beweisbar – objektiv Rechtsbeugung.

UPDATE vom 27.03.2013

Nun ist schon gleich am nächsten Tag ein Update fällig. Vielen Beobachtern (zum Beispiel Oliver Garcia) war schon aufgefallen, dass der Fall Mollath Mittte des Jahres 2005 gleichsam "zum Stillstand" gekommen war - und dies, obwohl das psychiatrische Gutachten dem in Freiheit befindlichen Herrn Mollath eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit attestierte. Aber das AG leitete die Sache monatelang nicht an das nunmehr zuständige LG weiter. Dies geschah erst zum Jahreswechsel 2006. Dann verging zwischen Ausgangsstempel AG und Eingangsstempel StA (im Nachbargebäude) wiederum einige Zeit, bevor die Sache in der 7. Strafkammer des LG auf den Tisch kam und plötzlich auch Eile geboten war. Für die erstaunliche Verzögerung hatte bisher keiner eine plausible Erklärung. Wenn sich  nun die Erklärung bestätigt, die RA Strate anführt, dann ist dies nicht nur ein weiterer "handwerklicher Fehler", sondern dann zeigt sich eine (weitere) schlimme Manipulation in der Nürnberger Justiz. Nach Herrn Strates Deutung hängt die Verzögerung der Sache Mollath im Jahr 2005 damit zusammen, dass der RiAG den  neuen Geschäftsverteilungsmodus, der ab 1. Januar 2006 gelten sollte, abwarten wollte, um dann punktgenau den Fall Mollath der 7. Strafkammer unter Vorsitz Brixner zuzuspielen. Nachzulesen hier, ab Seite 33

UPDATE vom 09.04.2013/11.04.2013

Das LG Bayreuth hat in einer Pressemitteilung angekündigt, über die (weitere) Vollstreckung der Maßregel  im Fall Mollath noch im Verlauf des April zu entscheiden.

In dieser Entscheidung geht es NICHT um die Aufhebung des früheren Urteils, sondern darum, ob die Maßregel weiter zu vollstrecken ist oder ob sie für erledigt erklärt wird. Letzteres kann deshalb geschehen, weil das Gericht Herrn Mollath nicht (mehr) als gefährlich ansieht, weil es schon die ursprüngliche Einweisung als fehlerhaft oder weil es eine weitere Vollstreckung für nicht mehr verhältnismäßig ansieht. Die zuständige Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth kann (theoretisch) auch zu dem Ergebnis kommen, Herr Mollath sei weiterhin unterzubringen.

In der Stellungnahme der Anstalt und in derjenigen der Staatsanwaltschaft wird eine weitere Unterbringung befürwortet, da sich seit der letzten positiven Gefährlichkeitsprognose (Gutachter Pfäfflin) nichts geändert habe. Die in den Wiederaufnahemanträgen der StA Regensburg und  von RA Strate aufgeführten Fakten (s.o.) sind in diesen Stellungnahmen allerdings nicht berücksichtigt.

(11.04.) Ich möchte noch kurz zur Gefährlichkeitsprognose Stellung nehmen, soweit sie durch das Urteil und den Inhalt weiterer Gutachten und Stellungnahmen bekannt geworden ist. Sie wird auch in der bevortsehenden Entscheidung des LG bayreuth eine wichtige Rolle spielen:

Das entscheidende erste Gutachten enthielt die Feststellung, Herr Mollath leide zum Beurteilungszeitpunkt unter einem Wahn, der sich u.a. (und ausschlaggebend) darin manifestiere, dass er "beliebige Personen"  mit den Schwarzgeldkreisen seiner Frau in Verbindung bringe und sie in sein "Wahnsystem" einbeziehe. Dieses Wahnsystem beeinträchtige ihn mit Sicherheit schon seit Jahren in zunehmender Weise. Es liege ein "schweres zwingend zu behandelndes Krankheitsbild" vor.

Ausschlaggebend sei, dass Herr Mollath "fast alle Personen, die mit ihm zu tun haben, völlig undifferenziert" mit diesem Skandal in Verbindung bringe. "Die Störungen dürften sich verschlimmern". "Eine Besserung sei nicht zu erwarten".

Alle diese Zitate stammen aus dem Urteil. Sie geben das wieder, was das Gericht dem Gutachten von Dr. Leipziger entnommen hat und dem Urteil zugrundelegte. Diese Ausführungen sind bis heute die Grundlage für die Unterbringung.

Was wissen wir heute über diese Erwägungen aus dem Gutachten, die zur Grundlage der Entscheidung gem. § 63 StGB wurden?

1. Dass er "beliebige" Personen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung gebracht hätte, wird im Urteil allein mit Dr. Wörthmüller belegt. Es steht heute fest, dass die dem zugrundeliegende Tatsache schlicht nicht zutrifft - Herr Mollath hat eine "Verbindung" zwischen Dr. Wörthmüller und dessen Nachbarn zutreffend erkannt, sie war Grund für die Befangenheitserklärung Dr. Wörthmüllers, der eben nicht "beliebig" und "undifferenziert" mit den Operationen seiner Frau in Verbindung gebracht wurde. Dies ist seit der Vernehmung Dr. Wörthmüllers durch die Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt, denn weder die Nürnberger Staatsanwaltschaft noch das LG Nürnberg, noch der Pflicht-"Verteidiger" haben es damals für nötig befunden, Dr. Wörthmüller als Zeugen zu dieser Tatsache zu vernehmen.

Ergänzung: Zu diesem Punkt siehe auch die Stellungnahme von RA Strate vom heutigen Tage (12.04.), hier.

2. Dass der Gutachter die von ihm festgestellte wahnhafte Störung auf die Ehekonflkt-Tat, die sich mehrere Jahre zuvor ereignet haben sollte, zurückdiagnostiziert, ist m. E. mit keiner medizinischen Theorie oder ärztlichen Kunst belegbar. Auf bloße Vermutungen darf aber eine Entscheidung nach § 63 StGB nicht gestützt werden.

3. Die Prognose, Herrn Mollaths Zustand werde sich ohne Behandlung nicht bessern und Herr Mollath würde "fast alle" Personen, die ihm begegnen mit dem Schwarzgeldskandal in Verbindung bringen, kann nach sieben Jahren Unterbringung in mehreren Anstalten und vielen nicht immer konfliktfreien Begegnungen mit vielen verschiedenen Menschen (Mitpatienten, Ärzten, Pflegepersonal, Anwälte, Richter als Briefadressaten)  ohne Weiteres überprüft werden. Ich bin auch sicher, dass in den Berichten, die in den sieben Jahren erstellt worden sind, solche wahnhaften Beschuldigungen des Herrn Mollath erwähnt worden wären. Offenbar hat Herr Mollath aber gerade nicht beliebige Personen beschuldigt, den Schwarzgeldkreisen seiner Frau anzugehören. Auch andere wahnhafte Beschuldigungen gegen beliebige Personen sind nicht bekannt. Diese Prognose ist also als widerlegt anzusehen. Selbst wenn zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens also eine Wahnsymptomatik vorgelegen haben sollte, dann hat sich ganz offenbar deren diagnostizierte Schwere und prognostizierte Entwicklungstendenz nicht bestätigt. Eine Begründung der weiteren Gefährlichkeit allein damit, dass Herr Mollath sich nicht behandeln lässt, erscheint daher ausgeschlossen.

UPDATE vom 15.04.2013

Nun ist allgemein bekannt geowrden, dass am Donnerstag, 18.04. ein Anhörungstermin im Vollstreckungsverfahren in der Sache Mollath stattfindet. Da ich von Vielen gefragt wurde, was dieser Termin zu bedeuten hat und ob Herr Mollath möglicherweise an diesem Tag freikommt, möchte ich ein paar Dinge dazu klarstellen:

Es handelt sich um einen Anhörungstermin in einem ansonsten schriftlichen Verfahren. Der Termin, bei dem Herr Mollath "angehört" wird, ist keine Hauptverhandlung und ist auch nicht "so etwas ähnliches". Der Termin ist nicht öffentlich. An ihm nehmen nur Gericht (Strafvollstreckunsgkammer), Staatsanwaltschaft, Herr Mollath und seine Verteidiger teil. Das Gericht kann weitere Personen (als Vertrauenspersonen o.ä.) zulassen, muss dies aber nicht. Am Ende dieses Termins könnte das Gericht theoretisch seine Entscheidung treffen, wenn die Sache entscheidungsreif ist,  muss dies aber nicht tun. Es ist auch eher unwahrscheinlich, dass das Gericht sofort eine Entscheidung trifft, insbesondere, wenn in der Anhörung etwa noch Punkte (z.B. von Herrn Mollath oder von der Verteidigung) genannt werden sollten, die das Gericht dann noch prüfen will. Eine Entscheidung wird erst getroffen, wenn das Gericht die Sache für entscheidungsreif hält. Und sie wird dann schriftlich bekannt gemacht, nicht öffentlich verkündet.

Das Gericht wird m. E. nicht umhin kommen, auch mittlerweile bekannt gewordene Fakten aus dem WA-Verfahren bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob Herr Mollath gefährlich ist (siehe mein vorheriges Update oben). Dennoch wage ich keine Prognose, wie die Entscheidung ausfällt.

UPDATE vom 29.04.2013

Das Wochenblatt gibt soeben eine Mitteilung der StVK des LG Bayreuth wieder. Jetzt auch als Pressemitteilung (pdf) bei Justiz.Bayern Zitat:

Pressemitteilung Mit Beschluss vom 26. April hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth beschlossen, eine ergänzende Stellungnahme des zuletzt mit der Begutachtung des Untergebrachten befassten psychiatrischen Sachverständigen einzuholen. 

Der Sachverständige soll die Fragen beantworten, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Untergebrachte erneut Straftaten begehen wird, welcher Art diese Straftaten sein werden, welche Häufigkeit und welchen Schweregrad sie haben werden.

Die Kammer erachtet es im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung und unter Berücksichtigung der von ihr durchgeführten umfangreichen Anhörung vom 18. April für geboten, noch einmal einen externen Sachverständigen zu Rate zu ziehen. Da der Untergebrachte die von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth beantragte Begutachtung durch einen neuen Sachverständigen im Januar abgelehnt hatte greift die Kammer auf den psychiatrischen Sachverständigen zurück, der den Untergebrachten bereits in der Vergangenheit ausführlich exploriert hat. 

Die Strafvollstreckungskammer und der Sachverständige haben dabei weiterhin davon auszugehen, dass der Untergebrachte die Taten, wegen derer das Landgericht Nürnberg-Fürth am 08.08.2006 rechtskräftig die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, begangen hat.

Die Strafvollstreckungskammer hat gleichzeitig von Gesetzes wegen die Beiordnung der bisherigen Pflichtverteidigerin des Untergebrachten zurückgenommen. Nachdem für diesen nunmehr ein Wahlverteidiger tätig ist, folgt diese Entscheidung unmittelbar aus § 143 StPO.

Weitergehende Auskünfte zu dem Strafvollstreckungsverfahren können wegen dessen Nichtöffentlichkeit nicht erteilt werden.

Zitat Ende.

Kommentar
Bei dem angesprochenen Sachverständigen handelt es sich um Prof. Pfäfflin, der Gustl Mollath im Jahr 2011 exploriert und begutachtet hatte. Die damalige Begutachtung kam zwar zum Ergebnis, Herr Mollath sei weiterhin gefährlich, die Gründe für diese Schlussfolgerung waren im Gutachten selbst aber wenig überzeugend dargestellt.

Wenn die StVK dem Sachverständigen nun vorschreibt, er habe die rechtskräftig festgestellten Straftaten zu unterstellen, dann verpflichtet sie ihn, Tatsachen anzunehmen, deren Wahrheitsgehalt erheblich infrage gestellt ist. Wissenschaftlich wäre das kaum zu rechtfertigen.

Allerdings erinnert man sich, dass selbst bei Unterstellung dieser Straftaten die Gefährlichkeitsprognose dieses Sachverständigen zunächst „wacklig“ schien – damals hat er sie dann mündlich "nach oben" korrigiert, nachdem er darauf hingewiesen wurde, dass eine „normale“ Wahrscheinlichkeit der Begehung weiterer Straftaten nicht ausreiche, um Herrn Mollath weiterhin unterzubringen.

Faktisch führt aber dieser Aufschub der Entscheidung der StVK am LG Bayreuth wohl dazu, dass das Wiederaufnahmeverfahren zeitlich wieder weiter nach vorn rückt. Denn bis Herr Pfäfflin den Gutachtenauftrag erledigt hat, wird möglicherweise das LG Regensburg schon über die Wiederaufnahme entscheiden.

Nun erreicht mich eine gemeinsame Presseerklärung der beiden Verteidiger (Frau Lorenz-Löblein und Herrn Dr. Strate) zu dieser Entscheidung des LG Bayreuth. Zitat:

Presseerklärung der Verteidigung zum Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth hat am 26.4.2013 beschlossen, eine ergänzende gutachterliche Stellungnahme des Psychiaters Prof. Dr. Friedemann Pfäfflin einzuholen. Die Strafvollstreckungskammer sieht sich zu diesem Schritt motiviert" im Interesse einer sorgfältigen Aufklärung und verantwortungsvollen Abwägung".

Obwohl der Beschluss bereits am 26.04.2013 getroffen wurde, wurde Herr Mollath bis Montag morgen hierüber im Unklaren gelassen. Dies zeigt, dass nach wie vor kein Verständnis für die Situation von Herrn Mollath besteht.

Im Gegensatz zu dem behaupteten Interesse an einer sorgfältigen Aufklärung steht allerdings die Vorgabe an den Sachverständigen, es "möge arbeitshypothetisch nach wie vor davon ausgegangen werden. dass die Anlasstaten so, wie sie in dem Urteil des Landgerichts Nürnberg­Fürth vom 08.08.2006 beschrieben worden sind, stattgefunden haben", obwohl der Strafvollstreckungskammer aus dem ihr überlassenen Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg bekannt ist, dass ein wesentliches Beweismittel für eine der angeblichen Anlasstaten ein gefälschtes ärztliches Zeugnis gewesen ist. Auch hätte die Strafvollstreckungskammer nicht schlicht ignorieren dürfen, dass die Staatsanwaltschaft Regensburg aufgrund neuer Tatsachen und Beweismittel die Glaubwürdigkeit der ehemaligen Ehefrau Mollaths als" tiefgreifend erschüttert" sieht.

Der Strafvollstreckungskammer ist weiterhin bekannt, dass eine wesentliche Annahme des seinerzeit angeblich festgestellten Wahnsymptoms, nämlich die angebliche Wahnausweitung auf unbeteiligte Dritte, sich als falsch herausgestellt hat. Dies hätte die Strafvollstreckungskammer ebenfalls dem ihr vorliegenden Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg entnehmen können, dort den BI. 243 -254:

http://www.strate.net/de/ dokumentation/Mollath-Wiederaufnahmeantrag-StA-Regensburg ­2013-03-18.pdf

Diesen unzweifelhaft feststehenden Tatsachen begegnet die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bayreuth mit verschlossenen Augen. Ihr Beschluss dient nicht der sorgfältigen Aufklärung, sondern perpetuiert das Gustl Mollath zugefügte Unrecht.

Die allein auf die "Gefährlichkeit" Mollaths abstellenden Fragen der Straf vollstreckungskammer haben außerdem die Unterstellung einer psychischen Erkrankung Mollaths und deren Fortbestehen sowie eine damit (zum Urteilszeitpunkt) einhergehende Gefährlichkeit zur Voraussetzung. Wie sehr sich die Strafkammer von den im Strafvollstreckungsverfahren geltenden Maßstäben der Sachverhaltsaufklärung entfernt, kann mit dem Hinweis auf eine jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Sachsen-Anhalt vom 24.10.2012 (1 Ws 442/12) erläutert werden, in der es heißt:

"Bei der Beauftragung eines externen Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens nach § 463 Abs. 4 StPO hat die Strafvollstreckungskammer eine ergebnisoffene Begutachtung sicherzustellen. Dem widerspricht die Bezugnahme auf eine als vorhanden vorausgesetzte psychische Erkrankung des Untergebrachten im Gutachtenauftrag. "

Zur Klarstellung sei mitgeteilt, dass Frau Rechtsanwältin Lorenz-Löblein Herrn Gustl Mollath weiterhin - ebenfalls als Wahlverteidigerin - vertritt.

Rechtsanwältin Erika Lorenz-Löblein, München

Rechtsanwalt Dr. Gerhard Strate, Hamburg

Zitat Ende.

UPDATE vom 02.05.2013

Bisher haben mich Gesprächspartner aus der Justiz immer mal wieder darauf hingewiesen, dass zwar die Urteilskritik im Hinblick auf die Aussage-gegen-Aussage-Konstellation bei den (angeblichen) Straftaten Mollaths gegen seine Ehefrau berechtigt sei, dass aber doch die auf "gefährliche Weise" durchgeführten Reifenstechereien wohl tatsächlich stattgefunden hätten und Herr Mollath dessen wohl zu Recht beschuldigt worden sei. Meine Hinweise darauf, dass auch die Feststellungen zu den Sachbeschädigungen keineswegs als "bewiesen" anzusehen seien, wenn man in die Akten schaut und diese mit den Urteilsgründen vergleicht, hat dann meist Achselzucken hervorgerufen. Leider hat das Schweigen der beiden Wiederaufnahmeanträge zu diesen Tatkomplexen nicht dazu beigetragen, den Eindruck meiner Gesprächspartner zu zerstreuen.

Nun hat RA Strate gerade in dieser Beziehung "nachgelegt": Wenn man die neue Stellungnahme Strates vom gestrigen Tage liest, wird man nicht umhin kommen, auch in Beziehung auf die Sachbeschädigungen zu der Auffassung zu gelangen: Hier wurde eine kaum mit Indizien belegte polizeiliche Hypothese ("Der Molllath könnte ein Motiv haben") vom Gericht trickreich zu einer Tatfeststellung ausgebaut, einzig und allein dazu, eine Grundlage für Herrn Mollaths "Gemeingefährlichkeit" zu schaffen.

Einige Einzelpunkte:

Tatsache ist, es gab ein Schreiben Mollaths, in dem einige der von Reifenstechereien betroffenen Personen genannt wurden. Jedoch: Weder alle in den Schreiben genannten Personen waren betroffen, noch alle in der Anklage Herrn Mollath zugerechneten Taten trafen die im Brief genannten.

Tatsache ist: Die meisten Reifenschäden wurden vor der Fahrt von den Betroffenen entdeckt. Im Urteil steht, sie seien meist erst während der Fahrt entdeckt worden.

Tatsache ist: Wie genau die Reifen beschädigt wurden, wurde gar nicht aufgeklärt; bei den Reifen, in denen es von der Polizei überhaupt Ermittlungen dazu gibt, deutet sich als "Tatwaffe" eher ein Messer an. Im Urteil heißt es, sie seien alle in derselben Art und Weise und zwar in irgendeiner "sachverständigen" Form (vom ehemaligen Reifenhändler Mollath) mit einem dünnen spitzen Gegenstand beschädigt worden. Tatsache ist: Keiner der Reifen wurde überhaupt näher inspiziert. Der dazu vernommene Polizeizeuge hat keinen der Reifen persönlich gesehen, sondern nur Ermittlungen der Kollegen zusammengetragen.

Tatsache ist: Auf einem Video, das die Polizei extra zur Ermittlung der Reifenstechereien aufgenommen haben soll, soll eine Täterperson zu sehen sein, die Mollath nach Auskunft seiner Frau zumindest ähnelt. Jedoch: weder das Video wurde gezeigt, noch wurde Frau M. dazu im Gerichtssaal vernommen (obwohl anwesend!). Die Angabe stammt wiederum von einem Polizeibeamten (als Zeuge vom "ungefähr"-Hören-Sehen-Sagen?). Und hinzu kommt: Das Video stammt von einer (angeblichen) Tat, die gar nicht angeklagt war.

Das ist noch nicht alles - bitte lesen Sie den Schriftsatz Strates, der im Übrigen noch weitere Sachverhaltsverfälschungen des Gerichts aufdeckt und damit den Vorsatz der Rechtsbeugung (als Wiederaufnahmegrund) zu untermauern sucht.

UPDATE 28.05.2013

Die Entscheidung* des LG Regensburg (Bericht der SZ), Herrn Mollath vorerst nicht nach § 360 Abs. 2 StPO aus der Unterbringung zu befreien, hat mich und alle, die den Fall näher kennen, enttäuscht. Denn einige Monate nachdem sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft je auf mehrere Gründe basierende Wiederaufnahmeanträge gestellt haben, die zum größeren Teil nach meiner Überzeugung die WA auch begründen, wäre dieser Schritt ein wichtiges Signal gewesen - ein Hoffnungsschimmer nicht nur für Herrn Mollaths(endgültige)  Freiheit, sondern auch für das Ansehen der Justiz. Nun verfestigt sich leider der Eindruck, dass die bayrische Justiz nicht in der Lage ist,  in angemessener Weise und gehöriger Schnelligkeit bei einem Fall mit (für mich) offenkundiger unrechtmäßiger Inhaftierung eines Bürgers Fehler einzugestehen und zu korrigieren. Natürlich kann man weiterhin hoffen, dass die Prüfung des komplexen Falls und der umfangreichen WA-Gründe doch am Ende zu einem für Mollath - und für das Vertrauen in die bayerische Justiz - positiven Ergebnis kommt.
*(Ergänzung 30.05.): Bei der Äußerung des LG Regensburg handelt es sich um einen Aktenvermerk, in dem begründet wird, warum eine Entscheidung gem. § 360 Abs.2 StPO derzeit (noch) nicht getroffen wird. Die Verteidigung (RA Strate) hat gegen diese (Nicht-)Entscheidung dennoch Beschwerde eingelegt, da "der Sache nach" eine Herrn Mollath belastender Beschluss, die Vollstreckung der Unterbringung nicht zu unterbrechen vorliege.

UPDATE 19.06.2013

Es findet sich jetzt ein neuer Beitrag hier.

Diskussion im Beck-Blog:

früherer Beitrag

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1617 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

O. García schrieb:

Mit pauschalen Verdächtigungen meint Heinz B. nicht den Fall Mollath.

 

Ich auch nicht.

 

Robert Stegmann

 

 

5

Sehr geehrte Kommentatoren,

ich habe oben im Beitrag ein neues Update formuliert.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Prof. Müller schreibt:

"Das Gericht wird m. E. nicht umhin kommen, auch mittlerweile bekannt gewordene Fakten aus dem WA-Verfahren bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob Herr Mollath gefährlich ist (siehe mein vorheriges Update oben). Dennoch wage ich keine Prognose, wie die Entscheidung ausfällt."

Ich konstatiere:

1. Prof. Müller weiß wirklich Bescheid darüber, wie man Tatsachen und Gesetzen strafrechtliche Entscheidungen aller Art herleitet. Selbstverständlich ist er auch nach gültigen Vorschriften zum Richteramt befähigt.

2. Prof. Müller kennt die maßgeblichen Tatsachen im Fall Mollath, die bei der anstehenden Entscheidung der Strafvollstreckungskammer zu berücksichtigen sind.

3. Prof. Müller sagt selbst, er wage keine Prognose darüber, wie die Richter entscheiden werden.

Aus 1., 2, und 3. folgt, dass der Experte für strafrechtliche Urteilsfindung Prof. Müller deutsche Richter für völlig unkalkulierbar hält.

5

Man kann zur Justiz stehen wie man will. "Kritik" und Fakten müssen endlich Folgen haben! 

 

Tatsache ist, dass man, einmal im Focus, diesen Amtspersonen auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist. Kontrollmechanismen versagen offenkundig mitunter komplett, es geht nur noch darum , was Einzelne mit Amtsgewalt "meinen" und in Beschlüsse und Urteile überführen. Gegenwehr wird zu Kenntnis genommen und schärft offenbar viele Juristen eher an....

 

Am deutlichsten zeigt den "Zustan" m.E. gerade das Update des Prof. Müller vom 15.04.! Wenn etwas " entscheidungsreif" ist, könnte Herr Mollath " irgendwann" freikommen. Wann etwas "entscheidungsreif" ist, entscheiden Richter - ganz " unabhängig", freie Beweiswürdigung.....

 

Der Rechtsstaat gibt hier gerade seine Reputation auf, ganz formaljuristisch korrekt! 

 

Ich bin mittlerweile als Polizist der Ansicht, dass "Verbrechen" offenbar besonders schädigend aus Ecken kommen, wo man sie nicht erwartet hätte. 

 

Zum Vergleich: einer der "Hauptvorwürfe" gegen Herrn Mollath ist der der "Freiheitsberaubung" - angeblich (!) hat er seine Frau anderthalb Stunden am Verlassen des Hauses gehindert....Freundin vor der Tür. 

 

Herr Mollath wird SEIT SIEBEN JAHREN durch bayerische Justizakrobaten das "Verlassen" des Raumes und im Kern das "Leben" verweigert! 

 

Auch ich war zehn Monate in der Lage - die Bagatellisierung,  die hier faktisch stattfindet, indem man das alles noch immer rechtlich und formal "würdigt" und damit mitmacht, ist unerträglich! 

 

Mollath musste längst frei sein, Brixner in Untersuchungshaft sitzen! Fakten sind bekannt.

 

M.Deeg 

5

Lieber Prof. Müller, spielen Sie doch bitte einmal für uns den Advocatus Diaboli!

Nehmen wir an, Sie hätten an Stelle der Strafvollstreckungskammer zu entscheiden, nehmen wir an, Sie würden mit der festen Absicht an die Entscheidung herangehen, Mollath in der geschlossenen Psychiatrie festzuhalten, nehmen wir ferner an, Sie würden das so geschickt wie möglich machen wollen.

Plump wäre es, einfach zu sagen: Dr, Leipziger hält an seiner Gefährlichkeitsprognose fest, die StA schließt sich dem an, also tue ich (als Richter) es auch.

Doch was wäre die geschickteste Lösung?

 

4

Bert Brecht: Maßnahmen gegen die Gewalt

 

Als Herr Keuner, der Denkende, sich in einem Saale vor vielen gegen die Gewalt aussprach, merkte er, wie die Leute vor ihm zurückwichen und weggingen. Er blickte sich um und sah hinter sich stehen - die Gewalt."Was sagtest du?" fragte ihn die Gewalt."Ich sprach mich für die Gewalt aus", antwortete Herr Keuner. Als Herr Keuner weggegangen war, fragten ihn seine Schüler nach seinem Rückgrat. Herr Keuner antwortete: "Ich habe kein Rückgrat zum Zerschlagen. Gerade ich muß länger leben als die Gewalt."
Und Herr Keuner erzählte folgende Geschichte:
In die Wohnung des Herrn Egge, der gelernt hatte, nein zu sagen, kam eines Tages in der Zeit der Illegalität ein Agent, der zeigte einen Schein vor, welcher ausgestellt war im Namen derer, die die Stadt beherrschten, und auf dem stand, daß ihm gehören solle jede Wohnung, in die er seinen Fuß setzte; ebenso sollte ihm auch jedes Essen gehören, das er verlange; ebenso sollte ihm auch jeder Mann dienen, den er sähe. Der Agent setzte sich in einen Stuhl, verlangte Essen, wusch sich, legte sich nieder und fragte mit dem Gesicht zur Wand vor dem Einschlafen: "Wirst du mir dienen?"
Herr Egge deckte ihn mit einer Decke zu, vertrieb die Fliegen, bewachte seinen Schlaf, und wie an diesem Tage gehorchte er ihm sieben Jahre lang. Aber was immer er für ihn tat, eines zu tun hütete er sich wohl: das war, ein Wort zu sagen. Als nun die sieben Jahre herum waren und der Agent dick geworden war vom vielen Essen, Schlafen und Befehlen, starb der Agent. Da wickelte ihn Herr Egge in die verdorbene Decke, schleifte ihn aus dem Haus, wusch das Lager, tünchte die Wände, atmete auf und antwortete: "Nein."

Wer diese Parabeln kennt und danach handelt,für den ist die Forensik keine Bedrohung. Mollath als gebildeter Mensch - zweitbestes Abitur seines Jahrgangs- müßte Brechts Geschichten von Herrn K. kennen- aber aus Fanatismus und Verhaltensstarrheit will und kann er diese Lehren für sich nicht annehmen.

2

Stimmviechs Einstellung der Brecht´schen Geschichte:

 

WÜRDE man heute nicht die eingangs geschilderten Verhältnisse als "strukturelle Gewalt" (Johan Galtung) erkennen? Und trifft die Definition von Galtung, was strukturelle Gewalt ausmacht, nicht gänzlich auf die Wegsperrung von G.M. zu, der von seinem Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung und dem Recht, Kritik zu üben an den "Herrschenden"?

(siehe dazu die "UN-Resolution der GenVers zum Schutze der Menschenrechtsverteidiger" - dazu: "Russisches Exempel" von Innenminister a.D. Gerhart R. Baum - DAS RECHT, EINZELN WIE AUCH IN GEMEINSCHAFT MIT ANDEREN KRITIK ZU ÜBEN -  SZ vom 11.4.2013, Seite 11)

 

Ich meine:

 

Das WA-Verfahren, dass nach dem jetzigen Willen der "Granden" erst nach (!) der Wahl zum bay. Landtag zu einem Abschluss kommen sollte - wenn nicht der virulente U-Ausschuss vorher(!) noch zu Potte kommt - kommt leider für die Aufklärung der strukturellen Gewalt-Verhältnisse in diesem Freistaat zu früh.

 

Ach komm ...

 

Das ganze rechtsstaatliche Dilemma zeigt sich doch in G.W. Blog mittels eines Beitrags des Amtsrichters i.R. Bode.

 

Er führte trefflich sinngemäß aus:

Wenn u.a. Staatsanwälte sich nicht an Gesetz und Recht hielten, wäre das eine Sache der Dienstaufsicht, also eine solche der JMin Beate Merk.

Was nun, wenn (in diesem Fall oder anderen "Macht und Missbrauch" sfällen etc.)

die Überschreitung von Gesetz und Recht durch die StA als Berichtssache justament im (nicht aktenkundigen) Auftrage des politischen Beamten, des GenStA und der Ministerin, und der "Granden" erfolgte? Zur Privilegierung all jener "Unerkannt-bleibend-wollenden-Steueroptimierer" - vulgo: potentieller Täter gemeinschädlicher Steuerverbrecher?

 

Liegt in dieser meiner Frage nicht der NUKLEUS all dessen, was die wahrscheinliche Untergrabung der Rechtsstaats und die Lieferung ultimativer Beweise ausmachte? Mit allen eventuellen Folgen für die Regierungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit einer Partei, die sich einst mit Bayern gleichsetzte? Und wäre all das nicht zum Vorteil des G.M. und zum Nachteil der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der demokratische GAU schlechthin?

 

"Der Staat als Räuberbande" - so lautet heute eine SZ-Rezension (Seite 15 Print) zur Streitschrift von Daniela Dahn mit dem Titel:

"Wir sind der Staat - Warum Volk sein nicht genügt".

Ein LINK dazu findet sich auf

www.aktionboss.de

 

5

Bei telepolis gibt es einen neuen Artikel vom Marcus Klöckner zum Fall Mollath mit dem Titel: "Wir sind in ganz, ganz vielen Punkten nicht mit der Wahrheit bedient worden"

 

www.heise.de/tp/artikel/38/38926/1.html

5

Ein interessanter Einblick in die parlamentarische Praxis findet sich in dem Interview:

Wie erklären Sie sich das Verhalten? So ein Verhalten ist doch bestimmt nicht üblich?

Martin Runge: Das ist jetzt ihre Wertung. Ich bin schon von zahlreichen Ministern angelogen worden. Das ist auch nachzuweisen. In einem Fall waren sie so doof und mir wurden die Unterlagen zugeschickt, die eigentlich für den Minister bestimmt waren. Da stand dann drin, weshalb die Unwahrheit gesagt wird und wie gefährlich die Frage ist. Aber hier im Fall Mollath ist es schon massiv geworden.   

http://www.heise.de/tp/artikel/38/38926/1.html

5

Mir scheint, dass das Bismarck-Zitat über Gesetze und Würste mittlerweile auch für Gerichtsurteile gilt, und zwar nicht nur für solche, bei denen die Psychiatrisierungslobby im Spiel ist:

http://blog.beck.de/gruppen/forum/ermessensspielraum-in-der-auslegung-vo...

Ab wie vielen "Einzelfällen" von "menschlichen Fehlern" ist denn von einem Versagen des Gesamtsystems auszugehen? Schließlich geht es hier nicht um ein paar Minuten Zugverspätung (auch wenn dabei die Ursache - Kostendrücken ohne Rücksicht auf die langfristigen Folgen für die Infrastruktur - dieselbe ist), sondern um eine, wenn nicht gar die wichtigste Säule des Rechtsstaates ...

http://www.gruene-fraktion-bayern.de/sites/default/files/ua_mollath__onl...

Der Antrag der drei Oppositionsparteien auf Einsetzung des Untersuchungsausschusses hat sehr gute Fragen zusammengestellt.

Hoffentlich finden die Ausschußsitzungen in Räumlichkeiten statt, die dem öffentlichen Interesse entsprechen und genug Platz bieten für die Presse (vgl. NSU-Verfahren). Die Ausschußsitzungen sind gem. Art. 9 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags öffentlich (http://www.gesetze-bayern.de/jportal/portal/page/bsbayprod.psml?showdocc...).

Auf Seite 12 wird mitgeteilt, Sabine Rückert von der ZEIT habe bestätigt, daß das Zitat von der "Katastrophe für das bayerische Volk" bei einer Freilassung Mollaths eine Äußerung aus der Generalstaatsanwaltschaft korrekt wiedergibt.

5
 

Prof. Müller schrieb:

Das Gericht wird m. E. nicht umhin kommen, auch mittlerweile bekannt gewordene Fakten aus dem WA-Verfahren bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob Herr Mollath gefährlich ist (siehe mein vorheriges Update oben). Dennoch wage ich keine Prognose, wie die Entscheidung ausfällt.

 

 

Hier stellen sich m.E. allerdings einige Fragen.

1) Können Sie keine Prognose wagen, weil Sie zu wenig Fakten kennen? In Anbetracht der umfangreichen öffentlichen Diskussion insbesondere bei RA Strate (inklusive des aktuellen Gutachtens von Leipziger und der Wiederaufnahmeanträge inkl. einer fast lückenlosen Dokumentation des Verfahrensablaufes) dürfte es an einem Mangel an Faktenwissen jedoch wohl nicht liegen.

2) Könnten Sie denn eine Prognose stellen, wenn sichergestellt wäre, dass die Entscheidungsträger (also Strafvollstreckungskammer) nach Recht und Gesetz entscheiden werden? Anders herum: Sind Sie an einer Prognose gehindert, weil der Unsicherheitsfaktor Mensch zu groß ist?

3) Oder können Sie keine Prognose wagen, weil es sich um einen Grenzfall der Auslegung des Rechts handelt? Wenn ja, bitte ich um nähere Erläuterungen, was die Entscheidung juristisch so schwer machen könnte.

4) Wie würde die korrekte juristische Entscheidung der Vollstreckungskammer lauten, wenn dieser Fall eine Examensklausur für Ihre Studenten wäre?

 

In den Fällen 2) und 3) erschreckt mich allerdings, wie sehr der Bürger zum Objekt gemacht wird und die Entscheidung über sein zukünftiges Leben abhängig ist vom Zufallsfaktor Mensch (konkret: bekommt man einen Richter, der aufmerksam und einfühlsam ist und unvoreingenommen zuhören will und zudem fachlich kompetent - oder aber einen Richter der ist wie ähem eben ein Richter Brixner). Ist das Strafrecht wirklich von solchen Zufällen abhängig, dass man selbst als ausgewiesener Strafrechtsexperte, zudem versehen mit allen notwendigen Fakten, nicht vorhersehen kann, wie eine Entscheidung ausfallen wird?

Natürlich können Sie der Vollstreckungskammer nicht vorschreiben, wie diese zu entscheiden hat. Mit all dem Wissen, was nunmehr jedoch vorliegt, sollte doch in einem funktionierenden Rechtssystem jeder halbwegs kompetente Strafrechtsexperte eine Prognose wagen können. Oder aber ist es wirklich so schlecht bestellt um unseren Rechtsstaat, dass man selbst hier die "richtige" Entscheidung nicht vorhersagen kann, weil die entscheidenden Richter üblicherweise nicht nach Recht und Gesetz entscheiden, sondern ihre Urteile nur auswürfeln? Wenn dem so ist, wenn es wirklich so schlimm ist, wenn wirklich Recht und Gesetz nicht vorgeben bzw. vorhersagen lassen, wie hier zu entscheiden ist, dann schlage ich doch aus Kostengründen vor, auf die ganzen Richter zu verzichten und statt dessen zu einer Würfelentscheidung überzugehen.

 

Ich habe Verständnis, wenn Sie auf meinen Beitrag nur sehr vorsichtig antworten können (ich kann schon zwischen den Zeilen lesen!). Über eine Stellungnahme zu meinen aufgeworfenen Fragen würde ich mich jedoch sehr freuen.

 

 

5

psychofan schrieb:

 

Prof. Müller schrieb:

Das Gericht wird m. E. nicht umhin kommen, auch mittlerweile bekannt gewordene Fakten aus dem WA-Verfahren bei der Entscheidung zu berücksichtigen, ob Herr Mollath gefährlich ist (siehe mein vorheriges Update oben). Dennoch wage ich keine Prognose, wie die Entscheidung ausfällt.

 

 

Hier stellen sich m.E. allerdings einige Fragen.

1) Können Sie keine Prognose wagen, weil Sie zu wenig Fakten kennen? In Anbetracht der umfangreichen öffentlichen Diskussion insbesondere bei RA Strate (inklusive des aktuellen Gutachtens von Leipziger und der Wiederaufnahmeanträge inkl. einer fast lückenlosen Dokumentation des Verfahrensablaufes) dürfte es an einem Mangel an Faktenwissen jedoch wohl nicht liegen.

2) Könnten Sie denn eine Prognose stellen, wenn sichergestellt wäre, dass die Entscheidungsträger (also Strafvollstreckungskammer) nach Recht und Gesetz entscheiden werden? Anders herum: Sind Sie an einer Prognose gehindert, weil der Unsicherheitsfaktor Mensch zu groß ist?

3) Oder können Sie keine Prognose wagen, weil es sich um einen Grenzfall der Auslegung des Rechts handelt? Wenn ja, bitte ich um nähere Erläuterungen, was die Entscheidung juristisch so schwer machen könnte.

4) Wie würde die korrekte juristische Entscheidung der Vollstreckungskammer lauten, wenn dieser Fall eine Examensklausur für Ihre Studenten wäre?

 

In den Fällen 2) und 3) erschreckt mich allerdings, wie sehr der Bürger zum Objekt gemacht wird und die Entscheidung über sein zukünftiges Leben abhängig ist vom Zufallsfaktor Mensch (konkret: bekommt man einen Richter, der aufmerksam und einfühlsam ist und unvoreingenommen zuhören will und zudem fachlich kompetent - oder aber einen Richter der ist wie ähem eben ein Richter Brixner). Ist das Strafrecht wirklich von solchen Zufällen abhängig, dass man selbst als ausgewiesener Strafrechtsexperte, zudem versehen mit allen notwendigen Fakten, nicht vorhersehen kann, wie eine Entscheidung ausfallen wird?

Natürlich können Sie der Vollstreckungskammer nicht vorschreiben, wie diese zu entscheiden hat. Mit all dem Wissen, was nunmehr jedoch vorliegt, sollte doch in einem funktionierenden Rechtssystem jeder halbwegs kompetente Strafrechtsexperte eine Prognose wagen können. Oder aber ist es wirklich so schlecht bestellt um unseren Rechtsstaat, dass man selbst hier die "richtige" Entscheidung nicht vorhersagen kann, weil die entscheidenden Richter üblicherweise nicht nach Recht und Gesetz entscheiden, sondern ihre Urteile nur auswürfeln? Wenn dem so ist, wenn es wirklich so schlimm ist, wenn wirklich Recht und Gesetz nicht vorgeben bzw. vorhersagen lassen, wie hier zu entscheiden ist, dann schlage ich doch aus Kostengründen vor, auf die ganzen Richter zu verzichten und statt dessen zu einer Würfelentscheidung überzugehen.

 

Ich habe Verständnis, wenn Sie auf meinen Beitrag nur sehr vorsichtig antworten können (ich kann schon zwischen den Zeilen lesen!). Über eine Stellungnahme zu meinen aufgeworfenen Fragen würde ich mich jedoch sehr freuen.

 

Prof. Müller hatte die Antworten auf Ihre Fragen bereits gegeben, wenn auch nicht so direkt, wie Sie sie hier haben wollen:

Prof.Müller hat weiter oben klipp und klar erklärt, dass von Anfang an die Voraussetzungen einer Einweisung Mollaths nicht gegeben gewesen seien, weder betreffend die angeblichen Anlasstaten (nicht bewiesen und unglaubhaft), noch betreffend den angeblichen Wahn (Begründungen vollständig ausgeräumt seit Vorliegen des Wiederaufnahmeantrages der StA Regensburg).

Prof. Müller hat auch darauf hingewiesen, dass Beschlüsse zur Fortsetzung der Unterbringung auf nichts anderem bauten als darauf, dass man von den ursprünglichen gerichtlichen und gutachterlichen "Feststellungen" ausging und keine "Behandlungsbereitschaft" Mollaths sah, wobei völlig unklar sei, warum er sich behandeln lassen sollte.

Im Ergebnis ist es daher klar, dass Prof. Müller die Unterbringung Mollaths auf Basis der bisher sicheren Tatsachen als von Anfang an und unverändert rechtswidrig betrachtet, eine gesetzeskonforme Entscheidung der Strafvollstreckungskammer nach seiner Überzeugung daher nur so aussehen kann, dass diese die sofortige Freilassung des Gustl Mollath anordnet.

Daraus folgt, dass nach Ansicht des Prof. Müller jede andere Entscheidung der Strafvollstreckungskammer rechtswidrig wäre. Dass er dennoch keine Prognose wagt, heißt also, dass er der Strafvollstreckungskammer eine rechtswidrige Entscheidung zutraut, und das ist wohl auch kein Wunder, wenn man sich den bisherigen Hergang im Fall Mollath ansieht.

5

Sherlock Holmes schrieb:

Daraus folgt, dass nach Ansicht des Prof. Müller jede andere Entscheidung der Strafvollstreckungskammer rechtswidrig wäre. Dass er dennoch keine Prognose wagt, heißt also, dass er der Strafvollstreckungskammer eine rechtswidrige Entscheidung zutraut

Ja, wie ich auch vermute.  Und das soll unser Rechtsstaat sein? Und warum sollen Richter, die jetzt offenen Auges (möglicherweise) eine rechtswidrige Entscheidung treffen, in anderen Fällen andere, bessere Richter sein? Ist das nicht die Reinform von Willkür? Wäre ggf. dann auch ein Thema für den Untersuchungsausschuss. 

Wobei dieser Aussschuss (bzw. die Aussicht, dann auch dort Rede und Antwort stehen zu müssen) jetzt möglicherweise die Strafvollstreckungskammer doch daran hindert, weiterhin Unrecht zu begehen. (Vermutlich steht einer Vernehmung vor dem Ausschuss aber dann doch die viel zitierte "richterliche Unabhängigkeit" entgegen).

 

5

psychofan schrieb:

Sherlock Holmes schrieb:

Daraus folgt, dass nach Ansicht des Prof. Müller jede andere Entscheidung der Strafvollstreckungskammer rechtswidrig wäre. Dass er dennoch keine Prognose wagt, heißt also, dass er der Strafvollstreckungskammer eine rechtswidrige Entscheidung zutraut

Ja, wie ich auch vermute.  Und das soll unser Rechtsstaat sein? Und warum sollen Richter, die jetzt offenen Auges (möglicherweise) eine rechtswidrige Entscheidung treffen, in anderen Fällen andere, bessere Richter sein? Ist das nicht die Reinform von Willkür? Wäre ggf. dann auch ein Thema für den Untersuchungsausschuss. 

Wobei dieser Aussschuss (bzw. die Aussicht, dann auch dort Rede und Antwort stehen zu müssen) jetzt möglicherweise die Strafvollstreckungskammer doch daran hindert, weiterhin Unrecht zu begehen. (Vermutlich steht einer Vernehmung vor dem Ausschuss aber dann doch die viel zitierte "richterliche Unabhängigkeit" entgegen).

 

Eine verbindliche Prognose ist, glaube ich, in der Justiz nie vorher möglich, da Juristen auch nur Menschen sind und das Thema eben keine Formel ist, die nur eine Lösung hat.  

An den beiden Wiederaufnahmebegründungen sieht man doch auch, dass Juristen den Fall anders betrachten. Ob das Gericht die alle zuläßt, steht auch noch in den Sternen.

Wie denken Sie über folgende nicht durchführbare Idee.

"Die Regierung müßte einmal 20 Richter mit dem Fall beschäftigen und jeweils ein Urteil abfordern. Ich wette, dass sehr unterschiedliche Urteilssprechungen herauskommen würden".

 

3

Gast schrieb:

Eine verbindliche Prognose ist, glaube ich, in der Justiz nie vorher möglich, da Juristen auch nur Menschen sind und das Thema eben keine Formel ist, die nur eine Lösung hat.  

An den beiden Wiederaufnahmebegründungen sieht man doch auch, dass Juristen den Fall anders betrachten. Ob das Gericht die alle zuläßt, steht auch noch in den Sternen.

Wie denken Sie über folgende nicht durchführbare Idee.

"Die Regierung müßte einmal 20 Richter mit dem Fall beschäftigen und jeweils ein Urteil abfordern. Ich wette, dass sehr unterschiedliche Urteilssprechungen herauskommen würden".

 

"Das Thema [gemeint wohl die Behandlung dieser Vollstreckungssache] ist eben keine Formel, die nur eine Lösung hat" schreiben Sie.

 

 

Genau hier liegt der Fehler in der Denkweise der Juristen. Die Ausbildung der Studenten legt schon den Grundstein dafür. Da wird den Jurastudenten beigebracht, dass es nicht so sehr auf das Ergebnis ankommt, sondern auf eine möglichst saubere, klare, nachvollziehbare Begründung. "Der Weg ist das Ziel", und es macht gar nichts, wenn es viele Wege gibt (sofern diese nur gut begründet werden). Ja, es macht sogar nichts, wenn die Ergebnisse nicht identisch sind.

Was heißt das aber für die Menschen, die später das Pech haben, Objekt dieser so ausgebildeten Juristen zu werden? Da wird mal so, mal so entschieden - mal lebenslänglich Forensik verhängt, mal freigesprochen (das Experiment mit den zwanzig Richtern wäre wirklich sehr interessant). Hauptsache, es ist alles gut (und möglichst revisionssicher) begründet.

Richter sind auch nur Menschen, sagen Sie. Stimmt, gelegentlich (genauer: sehr sehr sehr selten) dürfen Richter auch mal eine falsche Entscheidung treffen. Solche Fehler sollten aber die absolute Ausnahme sein. Ich gebe Ihnen ein Beispiel aus der Medizin, meinem Fachgebiet: Wenn eine Patientin mit einem 1,5 cm großen Knoten in der Brust kommt, so sind die diagnostischen Wege weitgehend vorgezeichnet. Wenn dann die Histologie das Ergebnis "Brustkrebs" ergibt, so ist auch die Therapie nach weitgehend festen Standarts vorgegeben. Jeder andere Arzt wird also prognostizieren können, wie die weitere Behandlung aussehen wird, sofern er nur die medizinischen Fakten kennt. In seltenen Ausnahmen wird die Prognose falsch sein, weil Ärzte auch nur Menschen sind und Fehler begehen und "rechtswidrig" nicht nach Standart bzw. nach Leitlinien behandelt wird.

Warum also sollte für einen erfahrenen Juristen keine Prognose möglich sein, wenn die Fakten auf dem Tisch liegen? Sind die Regeln (Gesetze und Rechtsvorschriften) etwa so unklar formuliert? Dann brauchen wir hier mehr Klarheit. Oder ist es im Fall Mollath - was die Vollstreckungssache angeht - so schwierig, die bekannten Fakten zu bewerten? M.E. brauchen wir hier gar keine Entscheidung darüber, ob er die Taten nun begangen hat oder nicht. Wir brauchen nur eine Entscheidung darüber, ob die Unterbringung in Anbetracht der Schwere der Taten noch verhältnismäßig ist. Bei dieser Entscheidung ist der Ermessensspielraum des Richters eigentlich auf Null reduziert. Wie man aber an der kurzen Argumentation der Staatsanwaltschaft sieht, so gibt es selbst hier noch Spielraum. Mit Dreistigkeit behauptet dieser Staatsanwaltschaft, eine weitere Unterbringung sei nicht nur notwendig, sondern auch verhältnismäßig. 

 

5

Oben fielen die Begriffe "Fanatismus" und "Starrsinn" - im Zusammenhang mit einer, wie ich finde, sehr philosophischen "Couch"-Sicht auf den forensischen Massregelvollzug für psychisch kranke Straftäter in Bayern.

 

Vielleicht hat der Autor aber gerade damit ungewollt ein unbewusstes "Motiv" für eine weitere Unterbringung aufgezeigt? 

 

"Fanatismus" und "Starrsinn" sind aber keine Kriterien für Anwendung oder gar Fortführung der Unterbringung nach  Paragraf 63 StGB. 

 

Im Ergebnis muss und darf die Strafvollstreckungskammer am Donnerstag nur prüfen, ob der "Wahn"  - als Ursache für die Gefährlichkeit und die Unterbringung - bei Herrn Mollath vorliegt. Keine große Sache mehr....objektiv betrachtet. 

 

 

 

 

 

 

5

Generell zur richterlichen Entscheidungsfindung und der sehr interessanten Diskussion:

 

Im SWR lief vergangene Nacht eine, wie ich finde, sehenswerte Dokumentation über die - im Vergleich wenig komplexe - Arbeit des Haftrichters beim AG Frankfurt. 

 

Es zeigt sich, dass über Freiheit oder Haft - trotz klarer gesetzlicher Vorgaben - ein immenser "zwischenmenschlicher" Spielraum eröffnet ist. 

 

Wobei der hier sehr empathische Richter wohl eher eine Ausnahmeerscheinung sein dürfte.... (meine Erfahrung in Bayern ist jedenfalls eine ganz andere).

 

http://www.swr.de/schlaglicht/-/id=233258/did=11293364/pv=video/nid=233258/1337nj4/index.html

 

 

In Richtung Staatsanwaltschaft wird auch mal gefragt, wieso hier "schon wieder" wegen Bagatelldelikten und bei festem Wohnsitz ein Haftbefehl beantragt wird - das Übel fängt nämlich weit vor dem Richter an - auch bei Herrn Mollath.

 

Das sollte man bei der Fehleranalyse und auch im Untersuchungsausschuss nicht vernachlässigen! 

5

@Joachim Bode

Ich habe die Käschen-Verfügung jetzt erst entdeckt.

Jetzt ist mir klar, wie es zu dieser unverständlichen Aussage der StA gekommen ist, dass die Unterbringung immer noch verhältnismäßig sei. Es gibt kein Kästchen dafür. Das musste der gute Oberstaatsanwalt Lupko selbst ausformulieren. In diesem Fall hat das nicht so gut geklappt.

Interessant finde ich auch, dass selbst die Kreuze nicht handschriftlich gesetzt worden sind.

Vielleicht sollte der Untersuchungsausschuss schon vorab eine Empfehlung an die Justizverwaltung ins Auge fassen, ein entsprechendes Kästchen für Verhältnismäßigkeit in die Verfügungen der Staatsanwälte aufzunehmen. Ein paar Unterkästchen zur Verhältnismäßigkeitsprüfung könnten sich auch anbieten. Vielleicht könnte das eine geeignete Maßnahme sein, um den Vorgaben des BVerfG endlich Rechnung zu tragen. Wie sollen die Staatsanwälte ansonsten erfahren, dass sie solche Optionen haben?

Notfalls kann die Justizverwaltung diese Aufgabe an eine tüchtige Anwaltskanzlei oder an ein Uni-Institut outsourcen.

Übrigens, vermisse ich das Kästchen: "Die Entlassung wäre eine Katastrophe für das bayerische Volk".

WR Kolos schrieb:

@Joachim Bode

Ich habe die Käschen-Verfügung jetzt erst entdeckt.

Jetzt ist mir klar, wie es zu dieser unverständlichen Aussage der StA gekommen ist, dass die Unterbringung immer noch verhältnismäßig sei. Es gibt kein Kästchen dafür. Das musste der gute Oberstaatsanwalt Lupko selbst ausformulieren. In diesem Fall hat das nicht so gut geklappt.

Interessant finde ich auch, dass selbst die Kreuze nicht handschriftlich gesetzt worden sind.

Vielleicht sollte der Untersuchungsausschuss schon vorab eine Empfehlung an die Justizverwaltung ins Auge fassen, ein entsprechendes Kästchen für Verhältnismäßigkeit in die Verfügungen der Staatsanwälte aufzunehmen. Ein paar Unterkästchen zur Verhältnismäßigkeitsprüfung könnten sich auch anbieten. Vielleicht könnte das eine geeignete Maßnahme sein, um den Vorgaben des BVerfG endlich Rechnung zu tragen. Wie sollen die Staatsanwälte ansonsten erfahren, dass sie solche Optionen haben?

Notfalls kann die Justizverwaltung diese Aufgabe an eine tüchtige Anwaltskanzlei oder an ein Uni-Institut outsourcen.

Übrigens, vermisse ich das Kästchen: "Die Entlassung wäre eine Katastrophe für das bayerische Volk".

 

Was mir auffällt:

Es gibt ein Kästchen "die Fortdauer der Unterbringung wird beantragt".

Ich vermisse ein Kästchen "es wird beantragt, die Maßregel für erledigt zu erklären".

 

Was soll der arme Staatsanwalt auch tun? Es ist von der Justiz einfach nicht vorgesehen, dass die Unterbringung in der Forensik für erledigt erklärt wird. Das Kästchen fehlt. Vielleicht sollte man Frau Justizministerin mal darauf hinweisen, damit sie die Grundvoraussetzungen für die Entlassung aus der Forensik schafft: Neue Formulare mit "Entlassungskästchen" drucken!

5

Zu der Radiosendung http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/radiowelt/mollath-gericht-berae... :

Die Berichterstattung durch den Bayerischen Rundfunk muß man im Fall Mollath insgesamt positiv würdigen, doch die Äußerungen der Reporterin Eleonore Birkenstock sind enttäuschend.

1. Sie behauptet - offenbar, ohne sich bei Strafrechtlern informiert zu haben -, daß Mollath bei einem Erfolg des Wiederaufnahmeverfahrens für die Dauer einer neuen Hauptverhandlung weiterhin im Bezirkskrankenhaus untergebracht bleiben könnte [3:15]. Das ist schlicht falsch: Wird ein Wiederaufnahmeantrag für begründet erklärt (sei es mit Anordnung einer neuen Hauptverhandlung oder mit sofortiger Aufhebung des Urteils), dann ist Mollath sofort in diesem Zeitpunkt freizulassen: http://gabrielewolff.wordpress.com/2013/03/26/der-fall-gustl-mollath-der... (Punkt 3)

2. Bei [2:40] behauptet sie, die Frage "ist er zurecht in die Psychiatrie eingewiesen worden" und die "Frage der Allgemeingefährlichkeit" seien getrennt zu beurteilende Fragen. Das ist nur insoweit richtig, als die zweite Frage sich stellt, wenn die erste bejaht wird. Wenn man aber die erste Frage verneint (was man aufgrund des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft Regensburg muß), dann stellt sich die zweite nicht mehr.

Nun ja, das sind vielleicht juristische Feinheiten, die man als Journalist nicht sauber recherchieren muß. Erschreckend ist aber ihre Meinungsäußerung bei [2:30] "daß er vielleicht noch in diesem Jahr rauskommen wird, das ist sehr wahrscheinlich". Wir sind nun im April und Frau Birkenstock hält es für eine gute Nachricht, daß irgendwann gemütlich in den nächsten acht Monaten eine Entlassungsentscheidung kommt, von wem auch immer. Sie sagt auch den Grund, warum es so lange dauern darf: "verfahrenstechnisch sauber zu beantworten" [3:00]

Die Reporterin scheint kein Gefühl dafür zu haben, daß jeder Tag einer offensichtlich unbegründeten Freiheitsentziehung ein Tag zu viel ist. Vielleicht könnte man ihre Unsensibilität an einer gesetzgeberischen Bewertung demonstieren: Eine Freiheitsberaubung ist für sich schon eine mehr oder weniger schwere Straftat (§ 239 Abs. 1 StGB). Übersteigt die Freiheitsberaubung die Dauer einer Woche, dann hört der "Spaß" auf und die Tat ist ein Verbrechen (Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren), § 239 Abs. 2 Nr. 1 StGB.

 

5

Die Welt der Politiker ist schon merkwürdig. Die einen halten daran fest, dass Herr Mollath gefährlich sein soll.

Der andere soll mit dem Theodor Heuss Preis geehrt werden, trotz seiner unglaublichen Dinge über seine Erfahrungen mit Kindergartenkinder.

 

 

 

 

 

3

Sehr geehrter Herr Sobottka,

Sehr geehrter Herr Bode,

Sie beide bekommen regelmäßig von mir 5 Sternen. Man merkt, Herr Sobottka, dass sie viel Erfahrung mit der Ungerechtigkeit haben, dass Herr Mollath kein Einzelfall ist.

Herr Bode, auch wenn Sie Richter "nur" a.D. sind, bin ich sehr dankbar, dass Sie durchscheinen lassen, dass es in ihrem Berufsgrp. auch Leute mit Vernunft gibt.

Und mit Humour und Ironie kann man viel erreichen. Das ist eine Quelle zur Erkenntnis. Herr Bode war schon in Nov. dabei und weiß, was für einen langen Weg wir gegangen sind. Sie nicht, Herr Sobottka.

Aus einem anderen Blog kann ich die Lektüre wiederholen: http://www.amazon.de/Erasmus-Montanus-oder-Rasmus-ebook/dp/B00507TBK8

Zwar vom 1723, eine Zeit der Aufklärung. Eine Komödie, wenn auch vielleicht Tragik-Komödie.

Ich sehe keinen Schaden darin, dass man über Absurditäten auch lacht - und besonders nicht, wenn manche dann die Absurdität einsehen können.

Sowohl Herr Bode als auch Sie, Herr Sobottka, wissen, dass ich den Ernst der Lage sehr gut kenne.

Aber lachen darf man, das ist aus meiner Sicht lebenswichtig. Denke, dass Herr Mollath es ohne auch nicht ausgehalten hätte.

Und viele wissen, dass Herr Mollath heute freigelassen werden muss, dass es absurd ist, wenn nicht. Mit Sicherheit werde ich nicht lachen können, wenn er nicht freikommt. Ob ich dadurch meinen Glauben an einem Rechtsstaat verliere? Drei Mal raten.

Gruss

Tine Peuler

 

 

 

4

Sehr geehrter Herr Garcia, sehr geehrte Kommentatoren (insb. psychofan),

ich habe vor einer ganzen Weile mit Frau Birkenstock lange gesprochen. Den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr, aber es ist tatsächlich nicht leicht, die ganzen Differenzierungen 1. richtig darzustellen, 2. zu verstehen, 3. dann in einem Bericht korrekt wiederzugeben. Allein schon die verschiedenen Optionen des WA-Verfahrens, die Unterschiede zwischen (revisiblen) Verfahrensfehlern und WA-Gründen, der Unterschied zwischen Zulässigkeit und Begründetheit des WA-Antrags, zwischen Aditionsverfahren und Probationsverfahren und neuer Hauptverhandlung, etc. pp. Dann kommt noch das Vollstreckungsverfahren hinzu...

Stellen Sie sich vor, man muss  einem Journalisten auch noch erläutern, wer die Beweislast für die (Un)-Gefährlichkeit trägt (im Rahmen des § 67 d StGB, was umstritten ist!), ja, was Beweislast überhaupt bedeutet oder etwa den Unterschied zwischen Tatsachen und deren Würdigung? Welche Bedeutung hat Rechtskraft im jetzigen Verfahrensstadium? Welche Bedeutung hat das Amtsermittlungsprinzip? Ich möchte also Frau Birkenstock in Schutz nehmen.

Schon hier im Forum (mit angenommen hoher Juristendichte) geht das ja schon durcheinander.

So ist etwa der Unterschied zwischen Sollens- und Seins-Aussagen wenig bekannt. Wenn ich also etwas dazu sage, welche Entscheidung ich für richtig halte bzw. welche juristisch richtig "ist", dann ist das trotzdem eine Sollensaussage (so soll oder müsste das Gericht entscheiden)  - aber wenn ich eine gerichtliche Entscheidung prognostiziere, dann sage ich etwas zum künftigen "Sein" , welches ich wegen der vielen bisherigen (Fehl-)Entscheidungen in diesem Fall eben nicht vorhersagen kann.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

So einer Mühle des Wahnsinns kann man irgendwann nicht mehr entrinnen. Die immer verzweifelter werdenden Verteidigungsbemühungen des Betroffenenen werden irgendwann gegen ihn gewendet und als Beleg für seinen Wahnsinn gewertet.

 

Viele Menschen werden buchstäblich erst an behördlichen und gerichtlichen Verfahrensweisen und Entscheidungen "verrückt" und schlagen in ihrer Verzweiflung wild um sich. Da werden Gesuche an den Bundespräsidenten oder den Papst geschrieben, werden alle Zeitungen und Fernsehsender mit dem Fall betraut, werden immer wieder die gleichen Kopien von uralten Schreiben zu sämtlichen Akten aller möglichen zuständigen und unzuständigen Behörden gereicht, bis niemand mehr sich die Mühe macht, die Eingaben noch zur Kenntnis zu nehmen. Allseits verfestigt sich der Eindruck: der spinnt.

 

Hinzu kommt der Effekt, daß angegriffene Behörden, einschließlich der Gerichte, dazu neigen, die Wagenburg zu schließen und zur Verteidigung überzugehen, um sich vor dienst-, amtshaftungs- oder strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Dagegen hat der Bürger, auch mit anwaltlicher Hilfe, keine Chance.  Schon die hohen formalen Hürden, die für Wiederaufnahmeverfahren, Revisionen, etc., aufgestellt werden, machen es praktisch unmöglich, einen seit Jahren völlig verfahrenen Sachverhalt formgerecht aufzuarbeiten. Entsprechend werden die meisten Rechtsmittel in solchen Fällen schon aus formalen Gründen zurückgewiesen. Alles nicht hinreichend dargelegt, nicht aus sich heraus verständlich, blablabal, Akte wieder zu...

 

 

 

 

5

Soll man das als anwaltliche Resignations-Schrift
verstehen ?
Ein Appell an den Bürger und Anwaltsstand  
im Rechtsstaat, sich in Apathie in das Schicksal  
zu ergeben "Da kann man sowieso nichts machen"
wenn die angegriffenen Justiz-Behörden verrückt
spielen, indem sie sich in ihre Schneckenhaus-Wagenburg zurückziehen.
Vor der sich der angeschossene Bürger samt
Anwalt sich selbst aufgebend zur letzten Ruhestätte
geistig und körperlich niederlegt.
 
Das kann ja wohl nicht des Anwaltsstand letzter
Schluss sein.
Wer anwaltsstandesgemäß so der Gerichtsbarkeit
nicht gegenübertritt, der macht sich mitschuldig 
daran, dass die deutsche Justiz  ihren Kunden immer
dreister in den Hintern tritt.
mbalser@t-online
 
mit psychiatrischen  
Falschgutachten desselben Falschgutachters
wie bezüglich Steuerfahndern wegen paranoider
querulatorischer Entwicklung aus Kanzlei und Berufsleben getretener hessischer RA-Notar
- mit der Nachtret-Hilfe der "lieben" Kollegen
des Frankfurter und Kasseler Kammer-Vorstands,
für den duckmäuserische Justiz-Verwaltungs-Speichelleckerei  anwaltliche Honoratioren-Pflicht
ist unter Verrat  der kämpferischen nicht aufgebenden Kollegen  mit aufrechtem Rückgrat.  
 
Quintessenz :
Die Gerichtsbarkeit ist so gut oder so schlecht
wie die Anwaltschaft, die ihr gegenübersteht.
 
Angesichts des aktuellen Lächerlichkeits-Vorwurfes
gegen das sich in heuchlerischen Entschuldigungen
wegen Versagen vor der türkischen Obrigkeit windenden OLG  im NSU-Prozess-Desaster schlägt die Rückgratlosigkeit aller  Rechtspflege-Organe (Anwaltschaft ist gleichwohl entsprechendes Rechtspflege-Organ) Salti-Rückwärts-Kapriolen
als Justiz-Akrobat Un-Schön.    

@ Gast #30: halten Sie bitte die tatsächlichen Geschehnisse und Erzählungen darüber auseinander - der Bedarf an Wahn und Falschvorwürfen in diesem Thread ist auch ohne Ihre wirren Behauptungen ausreichend gestillt. Und informieren Sie sich darüber, was 1975 für eine Zeit war: in diesem Jahr spielte die 13-jährige (in Worten: dreizehnjährige!) Nastassja Kinski nackt in "Falsche Bewegung" (FSK 12!) von Wim Wenders, der Film gewann in sieben Kategorien den Deutschen Filmpreis und über irgendwelche Klagen oder Boykottaufrufe von CDU-Hinterbänklern über Wenders wegen Kinderpornographie ist mir nichts bekannt. Scheinheiliger geht's kaum noch ...

Zurück zum Thema: Mollath vor Mikrofonen, ein ungewohntes Bild - http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.landgericht-bayreuth-gustl-mo...

"Wann die Richter zu einer Entscheidung kommen, ist allerdings unklar. Ein Beschluss kann sich nach Einschätzung von Experten auch noch mehrere Wochen hinziehen." (http://www.nordbayern.de/region/mollath-hoffe-dass-die-gerechtigkeit-sie...)

Mein Name schrieb:

@ Gast #30: halten Sie bitte die tatsächlichen Geschehnisse und Erzählungen darüber auseinander - der Bedarf an Wahn und Falschvorwürfen in diesem Thread ist auch ohne Ihre wirren Behauptungen ausreichend gestillt. Und informieren Sie sich darüber, was 1975 für eine Zeit war: in diesem Jahr spielte die 13-jährige (in Worten: dreizehnjährige!) Nastassja Kinski nackt in "Falsche Bewegung" (FSK 12!) von Wim Wenders, der Film gewann in sieben Kategorien den Deutschen Filmpreis und über irgendwelche Klagen oder Boykottaufrufe von CDU-Hinterbänklern über Wenders wegen Kinderpornographie ist mir nichts bekannt. Scheinheiliger geht's kaum noch ...

 

Ich weiß nicht, wo Sie "wirre Behauptungen" erkennen können. Wenn jemand eine Autobiographie herausgibt, so nehme ich diese Erzählung so lange für bare Münze, bis der Autor mir erklärt, er habe hier geschummelt (bzw. wie Herr DCB 2012 gesagt hat: er "wollte nur provozieren"). Auch jetzt (2012) ist damit noch nicht gesagt, ob er mit Unwahrheiten oder Wahrheiten provozieren wollte.

 

Die angeblichen Beweise, die gegen Mollath vorliegen, lassen diesen in meinen Augen jedenfalls deutlich weniger gefährlich für (Ehe-) Frauen erscheinen als die Beweise, die in Form autobiographischer (!) Erzählungen Herrn Cohn-Bendit als gefährlich für kleine Kinder erscheinen lassen. Zumal Herr Mollath - im Gegensatz zum besagten Politiker - weder vor Gericht noch in privaten Erzählungen je ein solches Geständnis abgelegt hat.

Dass andere in jener Zeit möglicherweise gleiches Unrecht ungestraft begehen konnten, lassen die Bekenntnisse des Herrn DCB jedenfalls nicht in besserem Licht erscheinen. Man kann dazu nur pfui sagen, und völlig zu Recht hat Herr Voßkuhle die Festrede abgesagt.

Die Zusammenhänge kann jeder hier nachlesen, ich möchte die Schweinereien nicht zitieren:

http://www.welt.de/politik/deutschland/article115220600/Ministerin-kommt-nicht-zu-Cohn-Bendits-Ehrung.html

Jedenfalls hat der Politiker DCB erst 2012 die Courage gezeigt, sich von seinen damaligen Texten zu distanzieren. Warum man ihn, so wie Herrn Mollath, nicht auch in die Forensik eingewiesen hat,  zumindest bis er 2012 einsichtig, reumütig und somit geheilt erschien, erschließt sich mir nicht.

 

 

5

Herr Sobottka

"ein Rechtssystem, dessen Funktionalität ein normaler Mensch nicht mehr verstehen kann, ist nach vernünftigen Maßstäben bereits aus genau diesem Grunde ein Konstruktionsfehler".

 

Als Laie und Opfer denkt man, dass Verbrechen in jedem Fall geandet werden müssen und dass auch bei Fehlurteilen die Justizverantwortlichen  verurteilt werden müßten.

Es gibt so viele Verbrecher , die immer wieder Verbrechen begehen. Da versagt die Justiz total.

Wenn Opfer psychisch durch Verbrechen schwerst geschädigt werden, interessiert das die Justiz überhaupt nicht und wenn Opfer sich umbringen, ermittelt die Justiz auch nicht die Ursachen ( = Verbrechen ).

Wenn einer wie Mollath zig Briefe an viele Verantwortliche schreibt und damit um Hilfe schreit, schalten alle Verantwortlichen auf stur.

Selbst wenn der Fall Mollath mit einer Freilassung endet, was hier die meisten wünschen, werden nicht automatisch ähnliche Fälle untersucht.

 

 

 

 

 

 

 

4

Psychiater attestiert Mollath weiterhin gefährlichen Wahn

 

http://www.t-online.de/regionales/id_63024252/psychiater-attestiert-mollath-weiterhin-gefaehrlichen-wahn.html

Der Chefarzt der Bezirksklinikums, Klaus Leipziger, schrieb in seinem Gutachten für das Bayreuther Gericht im März, er sehe keine "prognoserelevanten Veränderungen im Hinblick auf die zu erwartende Gefährlichkeit des Herrn Mollath". Seine Weigerung, sich psychiatrisch behandeln zu lassen, habe die "Einschätzung seines psychopathologischen Zustandsbildes dahingehend erschwert, dass die Behandler nahezu ausschließlich auf Verhaltensbeobachtungen und wenige Äußerungen angewiesen sind". Mollath selbst habe sich "im Stationsalltag autark eingerichtet". Er befasse sich ausschließlich mit seinen Interessen, zu denen neben fernsehen und schlafen die Korrespondenz mit Journalisten, Anwälten und seinen Unterstützern gehöre.

 

"Ich bin gespannt, ob das Gericht glaubt, es könnte business as usal machen", sagte Strate.

 

4

@Gast

Selbst wenn der Fall Mollath mit einer Freilassung endet, was hier die meisten wünschen, werden nicht automatisch ähnliche Fälle untersucht.

Das stimmt.

Aber wäre er ein Einzelfall und wäre nicht das Risko da, dass er die Zustände in der Psychiatrie anprangern würde (muss er übrigens nicht mehr, viele wissen Bescheid) dann behaupte ich, dass er schon längstens draußen gewesen wäre.

Viele behaupten, dass er seine Freiheit nicht hat, weil er kein Explorationsgespräch mitmachen wollte - was ja nur teilweise die Wahrheit ist.

Aber wenn man die Gutachten ohne Gespräch so phantasiereich gestalten konnte, dann ist ein Gespräch auch keine Garantie für die "Wahrheit".

Denke, der Fall Mollath hat etwas bewegt.

Gruss

Tine Peuler

 

4

Es ist jetzt 16.26 - am Landgericht Bayreuth ist die Anhörung wohl immer noch am Laufen.

 

Laufend aktuelle Infos

https://twitter.com/Muschelschloss

wonach angeblich RA Strate Beschluss habe, wonach der WA-Antrag zulässig sei - noch nicht bestätigt.

3

@Psychofan

Sie haben an einer anderen Stelle die juristische Ausbildung kritisiert, vor allem die Uni-Ausbildung, es ginge nur darum, den richtigen Weg darzustellen, aber es gebe so viele mögliche Ergebnisse und Meinungen, dass alles möglich sei. Das wird im Übrigen auch von Juristen nicht selten so dargestellt. So wild ist das aber nicht. Das sehe ich so ähnlich wie Herr Bode.

Je enger der Rechtsanwender sich an die Regeln hält, desto ähnlicher werden die Lösungen ausfallen, im Weg und im Ergebnis. Gewiss, gibt es nicht selten sehr viele Meinungen zu den jeweiligen Problemen. Wenn man aber sie nicht einfach aus einem Kommentar kopiert, sondern ihnen auf den Grund geht, dann wird man immer wieder feststellen können, dass ihnen auch andere, wenn auch nur leicht abweichende Sachverhalte zugrunde liegen, jedenfalls in den meisten Fällen.

Ich denke, es ist nicht die Uni-Ausbildung, die zu den Fehlern wie im Fall Mollath verleitet. Denn das, was Sie an der Uni auf keinen Fall tun dürfen, das ist den Sachverhalt verdrehen. Dafür gibt es allenfalls einen Punkt, für den richtig geschriebenen Namen und die Matrikelnummer. Auch werden keine Kästchen an der Uni angekreuzt.

Wenn man aber die Kästchen-Verfügung des Oberstaatsanwalts sieht, dann muss man sich doch schon wieder die Frage stellen, ob man dafür unbedingt an der vom Kaiser eingeführten zweistufigen Juristenausbildung von 1877 festhalten muss, die den Staat so viel Geld und Richterstellen kostet, die in Europa einmalig ist und auf die wir ja doch so stolz sind. Denn sie sichert (angeblich) eine ganz besondere Ausbildungsqualität. Das lässt sich an dem Fall Mollath auch gut belegen, oder?

Als Jurist darf ich kritisch anmerken :

 

Hier wird mit viel zu enger juristischen Tunnelblick-Brille über das für und wider

aller nur denkbaren Entscheidungs-Möglichkeiten der Amts-Juristen spekuliert,

wie die sich - entsprechend dem Zschäpe-Verfahren - aus der Sackgasse befreien

können, in die sie sich von dem Psychiatrie-Gutachterstand in Hörigkeit haben verführen

lassen.

Dem sie sich als Werkzeug bedienen, um sich richterlicher Verantwortung juristisch

elegant entziehen zu können.

 

Demgemäß ziehen sich diese Juristen auf ihre gutachterlichen verrosteten Werkzeuge

zurück mit dem Auftrag, dass ihre Werkzeuge  es bewerkstelligen sollen, ihren

Schrott zu entrosten und so aufzupolieren, dass der im neuen Glanz, aber alter unveränderter

Schrott-Substanz erscheint.

Um so den Schein wahren zu können, alles wäre mit rechten Dingen richterlich und

gutachter-werkzeuglich zugegangen.

So dass keiner den Anderen in diesem Jusziz-Gutachter-Teufelskreis hinzuhängen

braucht.

Dafür soll Mollath weiter hängen als mundtot gemachter Justiz-Opfer-Zeitzeuge, 

heißt man lässt ihn gefühlskalt über die Psychiatrie-Klinge springen.

In Nachhaltigkeit einschlägiger unsäglicher Justiz-Erfahrungs-Geschichte.

 

Da stehen in Hilflosigkeit viele  Forums-Juristen hier wie die Ochsen vorm kreißenden Justizberg

der Zeugung weiterer Missgeburt.

Und suchen verzweifelt nach dem Paragrafen-Wunder-Hebel zum Abtreiben des

Unwesens.

Statt das Psychiatrie-Gutachten-Unwesen bei den Schlitzohren zu fassen und

aus dem Justiz-Mutterleib zu reißen und als gemeingefährliches unkontrollierbares

nicht mehr zun bändigende Ungeheuer in die Gelbe Tonne zu schmeißen.

 

Statt dessen neigen die Juristen dazu, nur an den Paragrafen-Pickeln herum zu drücken

mit der Hoffnung die zuletzt stirbt, dass das Justiz-Gesicht samt Merk von Akne

entstellt ist.

Die man nicht sieht aufgrund der fingerdicken Wellness-Schminke darüber. 

Psychatrieexperiment

Wie schnell man in die geschlossen Psychiatrie  kommt

 

Ein Bekannter hat einmal eine Experiment gestartet, da er sehen wollte, ob es in der Psychiatrie immer noch so ist wie Wallraff es eimal beschrieben hat.

Der Bekannte  ist aus seiner Familienwohnung gelaufen und hat mit allen Kräften geschrien , dass er sich umbringen will und hat sich dann in der Wohnung eingeschlossen. Dann haben Nachbarn die Polizei gerufen und den Bekannten in die offenen  Psychiatrie gebracht nach dem er die Wohnung aufschloss.

Da das alles am späten Abend passierte und der Bekannte nach Zimmerzuweisung sich dann schnell schlafend gestellt hat, wurde beschlossen , dem Neuankömmling nicht mit Psychopharmaka vollzustopfen.

Am nächsten Morgen standen bei der Visite der Chefpsychiater, der Oberarzt, der Stationsarzt und eine Psychologin im Zimmer des Bekannten. Nach einem kurzem Gespräch des Bekannten mit dem Chefpsychiater, der sich als Halbgott präsentierte,  hat der Chefpsychiater dem Bekannten emphohlen sich eine andere Station  anzuschauen um  dort ca. 3 Wochen einzuziehen.

Als fast alle kurz danach aus dem Zimmer gingen hat die Psychologin dem Bekannten 20 Minuten penetrant geraten sich die andere Station anzuschauen.

Da der Bekannte kein Interesse zeigte, dort einzuziehen und er der Psychologin mitteilte, dass er bei seinem Arbeitgeber dringend gebraucht wird  für ein wichtiges Projekt , ist sie frustriert aus dem Zimmer gegangen und hat es noch ca. 4 Stunden gedauert, bis der Bekannte entlassen wurde.

Wäre der Bekannte mit Psychopharmaka vollgestopft worden, wäre er wie die anderen Patienten wie Roboter herumgelaufen und hätte vermutlich nicht mehr beharrlich auf eine Entlassung pochen können.

Auf der Abteilung wurden Patienten, die angeblich unter Depressionen, Psychosen und Haschkonsummierer , die  psychisch krank wurden und Opfer von Sexualstraftaten mit Psychophamaka behandelt. Die meisten waren  mindestens 3 Monate drin.

 

Das ist zwar gar nichts gegen 7 Jahre Forensik bei Herrn Mollath, es zeigt aber wie schnell jemand in die Geschlossene kommt.

 

 

 

 

 

 

3

Herr Sobottka, ich habe mich vor Jahren gewundert. Als ich noch geglaubt habe.

Wahrheit und Gerechtigkeit sind schwierige Größen. Gesetze sind aber Gesetze, und unter öffentlichem Interesse muss es zumindest diesmal vertretbar sein.

Ich versuche zu verstehen, was man bezwecken will, wenn man heute nicht entscheiden will und 4 Wochen wartet.

Ist man in 4 Wochen schlauer? Wohl kaum.

In so einem Fall heißt der Masterplan immer: Schadensbegrenzung. (Hier wird nicht an normalsterbliche Menschen gedacht).

Und man ist schon Optimist, wenn man glaubt, dass beide WA-Anträge zugelassen werden. Kann mich irren.

Spekuliere:

Entweder lässt man WA-Antrag Strates zu. Vermute, dass man es meiden will.

Rechtsbeugung ist unschön. Und wie viele Rechtsbeugungen gibt es noch?

Für mich besteht kein Zweifel, dass die RichterInnen die Mächtigen sind. Die Psychiater arbeiten sie nur zu. Und ein Richter sollte auch so viel Kompetenz besitzen, dass er/sie erkennen kann, wann ein Verteidiger eine komplette Niete ist. Sehende Auge ist gut. Damit ist wohl gemeint, hier wollte man nichts sehen und auch nichts hören.

Oder man lässt den WA-Antrag vom Regensburg zu:

Ja, es war ein Fehlurteil. Bis wir das feststellen konnten, mussten wir davon ausgehen, dass Herr Mollath für die Allgemeinheit gefährlich ist. Ursache für das Fehlurteil: Frau Mollath und Attest.

Herr Mollath kommt frei, Ende gut, Alles gut.

Von wegen! Häusliche Gewalt und Sachbeschädigung – 7 Jahre Forensik. Wie will man das erklären?

Es war nicht möglich festzustellen, dass der Verurteilte für die Allgemeinheit keine Gefahr darstellte, weil er sich das Explorationsgespräch weigerte???

Man musste darauf warten, dass das WA-Verfahren seine Unschuld beweisen konnte???

Hallo! Ob nun der WA-Antrag Strates oder der WA-Antrag Regenburgs zugelassen wird, die Anlasstaten sind die Gleichen: Häusliche Gewalt und Sachbeschädigung.

Und es geht wohlgemerkt nur um Sachbeschädigung. Oder zählt es als versuchter Mord, wenn ich ein Auto „auf ganz gefährlicher Art und Weise" falsch parke?

Was nicht passieren wird, aber trotzdem als Gedankenexperiment interessant ist: Herr Mollath wird in einem WA-Verfahren wieder für schuldig gefunden, wieder ein ausgedachter Wahn (vielleicht etwas Neues, z.B. Autarkwahn) – schuldunfähig – Forensik. Wie lange soll er dann sitzen?

Gruß

Tine Peuler

3

Die "Hofberichterstattung" der Justiz funktioniert auch noch, wenn auch zunehmend verzweifelt. Man versucht  - offenbar   unverbesserlich -  immer noch glauben zu machen, dass hier ein "Patient mit deutlich unangepasstem Sozialverhalten dann wohl doch "irgendwie" zurecht als Gefahr für die Allgemeinheit weggesperrt ist....

 

http://www.mainpost.de/regional/bayern/Psychiater-Mollath-weiter-gefaehr...

 

Man ahnt, wie solche "Fälle" solange zustande kamen und alle das irgendwie "in Ordnung" fanden.

 

Die Mainpost Wiederwahl ganz unten....eigentlich ein Fall für den Presserat! 

5

Was soll Gustl Mollath anderes machen, als seinen Hut lüpfen? "Ich hoffe auf ein rechtsstaatlicheches Verfahren" soll er heute gesagt haben. Auch an dieser Aussage ist gar nichts auszusetzen. Wer hält den noch in bayreuthischen Psychiatrien?

5

Beobachter schrieb:

Was soll Gustl Mollath anderes machen, als seinen Hut lüpfen? "Ich hoffe auf ein rechtsstaatliches Verfahren" soll er heute gesagt haben

 

Wer so etwas in Bayern sagt, muss wirklich verrückt sein.

 

 

5

Diese immer gleich ablaufenden Diffamierungversuche und subtilen Entwertungeversuche, die nur dazu dienen, das offenkundig maßlose Fehlverhalten der Justiz irgendwie plausibel zu machen ist doch Verdummung der Leser. 

Mollath wird im o.g. Artikel praktisch als "gespaltene Persönlichkeit" mit zwei Gesichtern - so 'ganz anders' als er in den Medien rüberkommt - hingestellt, juristisch so irrelevant wie als Charakterisierungsversuch eines Menschen! 

 

Jeder hat gute und weniger gute Eigenschaften - aber nur in Bayern versucht man mit solchen Tricksereien über "justiznahe" Presse der Öffentlichkeit einen Bären aufzubinden und Aktionismus und Fehler einer aus dem Ruder laufenden Justiz öffentlich 'geradezubiegen'. 

 

Auch diese Muster sind aufzuklären  - Litigation-PR ist auch bei fränkischen Justizbehörden kein Fremdwort...wird hier aber auf das übelste missbraucht, um offenkundig in diesem Bereich fachlich und juristisch Unbelastete zu desinformieren! 

 

Was in Franken passiert ist auch aus Gründen sachgerechter und kritischer Berichterstattung woanders in diesem Ausmaß nicht möglich! 

 

Auch Richter reagieren auf Presseberichte! 

 

 

 

 

5

@ Main-Post: ich halte das nicht für Hofberichterstattung, sondern einfach für schlechten "Journalismus", abgeschrieben aus der einige Stunden zuvor erschienenen dpa-Meldung und sinnentstellend gekürzt: http://www.t-online.de/regionales/id_63024252/psychiater-attestiert-moll...

Aber ein weiterer Beleg dafür, dass in katholischen Bischofsstädten nur Machwerke erscheinen, die die Bezeichnung "Zeitung" nicht verdient haben - sei es Würzburg, Bamberg, Regensburg oder Passau. Kann man alles bestenfalls zum Feuermachen verwenden, schade um die dafür gefällten Bäume.

Wie es besser geht, zeigt wieder einmal die Süddeutsche: http://www.sueddeutsche.de/bayern/gericht-entscheidet-ueber-mollath-frei...

@MeinName, #7

Nun ja, der Artikel wartet noch mit anderen "Details" auf, die in der dpa-Meldung nicht auftauchen und wertet diese gleich unmissverständlich, damit auch ja jeder mitbekommt, dass man es hier offenbar mit einem Mann "mit zwei Gesichtern" zu tun hat. Was die Medien hier zeigen, ist nur "Fassade" - so die Manipulation, die schon bei Kachelmann eindrucksvoll Wirkung entfaltete und strategisch der Justiz nutzte. 

 

Mollath spricht unfreundlich und mit Nachnamen (!) über einen Mitarbeiter der Forensik, tituliert irgendwas als 'Hitler-Hügel' und macht unbegreiflicherweise auch nach drei Stunden geltend, dass er nicht detailliert zur Sache Stellung nehmen kann - als ob das irgend etwas aussagt! 

 

Oder gar Paragraf 63 StGB rechtfertigt? 

 

All das im Rahmen siebenjähriger Unterbringung im forensischen Massregelvollzug! Das ist schlicht unverschämt, diffamierend und intellektuell unterirdisch! Und es hält die Strukturdefizite munter am Laufen....

 

Da ich selbst auf eine Art und Weise, die bis heute schlicht unfassbar und auch Inhalt einer Zivilklage ist, von der Mainpost im Rahmen von Gerichtsverfahren und auf Zuruf des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft öffentlich "bewertet" wurde, bin ich natürlich diesbezüglich sensibilisiert.

 

 

5

Beobachter schrieb:
immerhin: selbst "Die Zeit" berichtet nun sachgemässer.
das liegt auch nur daran, dass der größte Teil des Textes aus der Agenturmeldung der dpa besteht.

Wie diffamierend die "Zeit" weiterhin berichtet, zeigen die Einleitungssätze, in denen vom "angeblichen Justizopfer" und "Bedenken der Psychiater" die Rede ist, aber nirgends im Artikel darauf eingegangen wird, auf welcher Nicht-Grundlage das "Gutachten" erstellt wurde und dass selbst diese dünne Grundlage - das "Schwarzgeldwahnsystem" - mittlerweile widerlegt ist.

@Mein Name

"wie diffamierend die "Zeit" weiterhin berichtet, zeigen die Einleitungssätze, in denen vom "angeblichen Justizopfer" und "Bedenken der Psychiater" die Rede ist...",

Wie muß man sich eigentlich als Journalist bei solchen Artikeln fühlen...

Ich denk mir, als Berufsanfänger hat man doch das Ideal des investigativen Jobs als Vision für sich, Skandale aufdecken, unerschrocken die Wahrheit schreiben....und dann muß man sich verleugnen, anpassen, Fakten ignorieren, "Auftragsarbeiten" erledigen....

Irgendwie frustrierend.

5

und macht unbegreiflicherweise auch nach drei Stunden geltend, dass er nicht detailliert zur Sache Stellung nehmen kann - als ob das irgend etwas aussagt!

Hier sind dem Journalisten ott in http://www.mainpost.de/regional/bayern/Psychiater-Mollath-weiter-gefaehr... nur die Wörter durcheinander geraten: Statt "Das zeigt eine ganz andere Seite von Gustl Mollath." meint er "Die [=Stellungnahme] zeigt eine ganz andere Seite von Gustl Mollath."

Das ergibt sich aus dem nächsten Satz und dem Umstand, daß die Anhörung nichtöffenltich war und er nur die von Strate veröffentlichte Stellungnahme kannte.

5

Die Mainpost bringts doch unbeabsichtigt? auf den Punkt:

"...Es geht um eine Formsache: Die Richter prüfen, ob er noch im Bezirksklinikum Bayreuth untergebracht werden muss. Ob er immer noch gefährlich ist..."

Formsache. Urteil steht doch sowieso schon fest.

5

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.