BeckOK Jugendschutzrecht 2. Edition erschienen - erstmals mit DSA und MStV Erläuterungen

von Prof. Dr. Marc Liesching, veröffentlicht am 04.05.2024

Der gesetzliche Jugendschutz steht im Jahr 2024 vor allem im Medienbereich vor einigen Umbrüchen. Seit dem 17. Februar 2024 gilt der Digital Services Act vollumfänglich. Das Bundesgesetz zur Durchführung der Verordnung in Deutschland befindet sich im parlamentarischen Verfahren (vgl. Entwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 20/10031) und wird voraussichtlich noch in der ersten Jahreshälfte 2024 in Kraft treten. Auch im Bereich der Landesgesetzgebung stehen mit dem Entwurf eines Sechsten Medienänderungsstaatsvertrags (6. MÄStV) möglicherweise weitreichende Änderungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) bevor.

Die 2. Edition des Beck´schen Online-Kommentars zum Jugendschutzrecht stellt vor diesem Hintergrund in besonderer Weise eine Momentaufnahme dar, da Bestimmungen des JuSchG, des JMStV, aber auch des NetzDG noch nicht rechtswirksam an den Digital Services Act angepasst bzw. aufgehoben worden sind, andererseits die EU-Verordnung (DSA) aufgrund ihrer unmittelbaren Geltung und der Harmonisierungswirkung in der Jugendschutzpraxis bereits zu beachten ist.

Diese Neuedition sowie die folgenden Editionen versuchen, dem Rechnung zu tragen, indem sukzessive Kommentierungen zu Vorschriften des Digital Services Act implementiert werden, die für den gesetzlichen Jugendmedienschutz von Bedeutung sind. Begonnen wird in dieser 2. Edition mit den aus Sicht des Autors besonders bedeutsamen Vorschriften des Art. 9 DSA (Anordnungen zum Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte) sowie des Art. 28 DSA (Online-Schutz Minderjähriger), welchen allgemeine und einführende Erläuterungen zur Bedeutung für den Jugendschutz im Rahmen einer Kommentierung des Art. 1 DSA (Gegenstand und Zielstellungen der Verordnung) vorangestellt sind. In Folgeeditionen werden dann die ebenfalls für Anbieter relevanten Haftungsbestimmungen des II. Kapitels nach und nach durch Kommentierungen ergänzt, ehe einzelne Sorgfaltspflichten für sehr große Online-Plattformen und sehr große Online-Suchmaschinen sowie einzelne Umsetzungsbestimmungen des IV. Kapitels in den Blick genommen werden.

Fokussiert werden in der nächstfolgenden 3. Edition allerdings voraussichtlich zunächst die Änderungen, welche sich aus dem Gesetz zur Durchführung des DSA mit Inkrafttreten des Digitale Dienste Gesetzes (DDG) und der Änderungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) ergeben werden. Ob dann auch schon die der Notifikation unterliegende Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) in Kraft befindlich und einer Kommentierung zugänglich ist, kann noch nicht überblickt und prognostiziert werden.

Zudem erfolgt in der 2. Edition eine erstmalige Kommentierung der für Aufsichtsmaßnahmen bei Telemedien zentralen Ermächtigungsnorm des § 109 MStV, der im Kontext des Jugendschutzrechts aufgrund der Verweisung in § 20 Abs. 4 JMStV vor allem bei Untersagungsverfügungen und Sperrungsanordnungen gegen Dritte Bedeutung zukommt. Die Vorschrift wird aufgrund der aktuell rechtspolitisch diskutierten zusätzlichen Implementation des sog. Payment-Blocking voraussichtlich weiter an Relevanz für die Jugendschutzpraxis gewinnen.

In der vorliegenden, ersten Überarbeitung des BeckOK JuSchR war neben den legislativen Umwälzungen auch neue Judikatur zu berücksichtigen. Hervorzuheben ist insbesondere die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 9.11.2023 (C-376/22, MMR 2024, 157 mAnm Wimmer/Teetzmann MMR 2024, 160 = NJW 2024, 201 mAnm Raue NJW 2024, 204 = ZUM 2024, 199 mAnm Liesching ZUM 2024, 205), welcher aufgrund seiner intensiven Befassung mit abstrakt-generellen Empfangslandregelungen eine erhebliche praktische Bedeutung auch für die Anwendung des deutschen Jugendschutzrechts auf Anbieter mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten zukommt. Darüber hinaus wurde auch neu erschienene Fachliteratur berücksichtigt.

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