Love Parade - wie wurde die Katastrophe verursacht? Ein Zwischenfazit (mit updates)

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 28.07.2010

Viele der derzeit bekannt gewordenen Fakten zum Love Parade-Unglück sind für die Todesfälle nicht bedeutsam, da sie zwar möglicherweise pflichtwidrige Handlungen belegen, nicht aber einen unmittelbaren Zusammenhang mit den Todesfällen - so hat die Festellung, das Gelände sei zum Zeitpunkt der Katastrophe nicht überfüllt gewesen, gar keine Bedeutung, denn es ging um ein lokales Gedränge (eine so gen. Massenturbulenz) auf der Zugangsrampe, nicht um ein Gedränge auf dem Gelände. Auch ist es unerheblich, ob, wann und  in welcher Breite Fluchtwege vom Gelände genehmigt wurden bzw. ein ausreichendes Brandschutzkonzept für das Gelände vorlag, denn diese haben bei der Katastrophe überhaupt keine Rolle gespielt. Auch der Zeitpunkt der Genehmigung ist unerheblich.

Klarstellender Hinweis (am 14.09.2010 eingefügt): es geht hier um eine strafrechtliche Sichtweise, d.h. es geht nicht darum, welche Institution haftet bzw. zum Schadenersatz verpflichtet ist. Die strafrechtliche Sichtweise ist nicht die einzige, sie muss zur Bewertung der Love Parade  nicht einmal die entscheidende sein. Andere rechtliche Aspekte (Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Zivilrecht) werden hier nur am Rande verhandelt, wenn sie einen strafrechtlichen Bezug haben. Leider bin ich nicht in allem Experte. Meine hier geäußerten Statements sind vorläufiger Natur. Ich habe mit keinem der Akteure irgendetwas zu tun, stehe auch nicht mit einem von ihnen in Kontakt.

Wir wissen nun, dass es weder zu einer "Massenpanik im Tunnel" oder eienr "stampede"gekommen ist noch tödliche Verletzungen direkt bei Stürzen von Treppe, Mast oder Mauer  entstanden (update: allerdings gab es Menschen, die rücksichtslos über andere am Boden liegende kletterten, um schneller zur Treppe zu kommen (vgl. hier) und es gab Stürze in die Menge, wie auf Videos belegt ist, siehe ODEM blog). Möglicherweise wurde an dieser Stelle auch ein zuvor umgekippter Bauzaun zur Stolperfalle und einige stürzten darüber, andere wieder über die zuvor gestürzten. Die meisten Opfer wurden in dem Gedränge zerdrückt und erstickten. Unmittelbare Ursache waren wohl v.a. die auf einigen Videos beobachtbaren vorherigen Schockwellen. In einer Massenturbulenz (Crowd Turbulence) treten solche Wellen auf, die es schwer machen, sich auf den Beinen zu halten. Wenn dann Menschen stürzen, wälzt sich unvermeidbar die Menge über sie. Keiner in dem Gedränge kann mehr seine Bewegungen steuern, er wird geschoben und hin- und hergeworfen (Quelle).
Daher sind vor allem diejenigen Umstände strafrechtlich (für § 222 und § 229 StGB) bedeutsam, die - vorhersehbar - dieses Gedränge verursachten. Im Folgenden geht es nicht um eine Zuweisung persönlicher Verantwortlichkeiten, auch nicht um eine Vorverurteilung Einzelner. Die persönlichen Verantwortlichkeiten und subjektiven Sorgfaltspflichtverletzungen sind von der Staatsanwaltschaft zu klären. Es sollen hier aber diejenigen Umstände herausgehoben werden, die als Kausalfaktoren für das Unglück in Betracht zu ziehen sind. Meine vorläufige Einschätzung beruht dabei auf den im Internet veröffentlichten Augenzeugenberichten, Fotos und Videos, aber auch auf den Stellungnahmen der Polizei, der Veranstalter und der Stadt Duisburg.
Versucht man eine nüchterne Analyse, dann zeigt sich, welche Sorgfaltspflichtverletzungen überhaupt nur in Betracht kommen, die das Unglück mit verursacht haben können.

1. Einige Fakten

Die Todesfälle ereigneten sich alle am unteren Ende der Rampe zwischen ca. 16.45 und 17.05 Uhr (nach den recherchen auf loveparade2010doku präziser zwischen 16.55 und 17.01 Uhr), nachdem sich an dieser Stelle aus beiden Tunnels Ströme von Menschen trafen, die dann von dort auf die Rampe zum Geländeeingang abbiegen sollten. Zudem trafen sie auf viele Besucher, die die Love Parde wieder verlassen wollten und ebenfalls diesen Weg nehmen mussten. Es kam hier  schon ab ca. 16.15 Uhr zu Stockungen, die lokal zu so dichtem Gedränge führten, dass die Menschen nach Auswegen suchten bzw. suchen mussten. Sie sahen drei Möglichkeiten, nämlich einen Mast, einen Container und die Treppe. Als sie sehen konnten, dass es offenbar dort einigen Personen (ab ca. 16.25 über Mast und Treppe, über den Container erst später) gelang, dort auf das Gelände zu kommen, versuchten viele, zu einem dieser drei Punkte zu gelangen und so verstärkte sich das Gedränge noch, insbesondere in Richtung der Treppe, vor der sich später das tödliche Menschenknäuel ereignete. Dass aber der eigentliche Weg auf das Gelände, nämlich über die Rampe selbst offenbar von viel weniger Menschen wahrgenommen und benutzt wurde bzw. werden konnte, hatte m.E. folgende Gründe:,

a) dort installierte durch Gitter geschaffene, oder schon zuvor existierende, siehe hier - Engstellen (update: inzwischen ist klar, dass ab 16.00 Uhr eine  Sperre existierte, die nach Angaben der Polizei um 16.40, nach Augenzeugen gegen 16.30 Uhr aufgehoben wurde, vgl. hier - mit Polizeifotos). So gab es für mind. 30 Minuten keinen Weg nach oben, bzw. dieser hatte zu geringen Durchfluss, so dass nicht viele (schon gar nicht mehrere tausend Personen pro Stunde)  passieren konnten. Diese Engstelle wurde  zu spät entfernt, um den schon entstandenen Stau sofort aufzulösen, vielmehr trafen nun zunächst die von unten und die von oben kommenden direkt aufeinander. Es ergab sich also kein Strom nach oben, dem sich die Menschen am unteren Ende der Rampe hätten anschließen können. Es gab auch keinerlei Hinweisschilder oder Durchsagen, die den aus dem Tunnel kommenden weitergeholfen hätten. So dachten sie wohl, es bestünde (weiterhin) gar keine Möglichkeit dort auf das Gelände zu kommen bzw. dem Gedränge zu entkommen und wendeten sich weiter nur den für sie sichtbaren Auswegen (Treppe, Container, Mast) zu. 

b) Menschen, die das Gelände verlassen wollten, gingen in Gegenrichtung über die Rampe nach unten, weitere verstopften bis gegen 17 Uhr am oberen Ende der Rampe etwa die Hälfte der Rampenbreite auf der von unten gesehen linken Seite (siehe hier, Foto von 16.43, nur rechts gehen einige nach oben, die Personen links/Mitte  gehen nach unten bzw. warten dort darauf, nach unten gehen zu können.

c) Einige Breitenmeter der Rampe wurden durch (hinter Absperrgittern) geparkte Polizeifahrzeuge blockiert (von unten gesehen auf der rechten Seite - hier zu erkennen). Zudem war mitten auf der Rampe eine Brezlbude (rotes Dach, dahinter querstehender Bauzaun) aufgebaut!

d) Das Gedränge wurde von hinten dadurch verstärkt, dass offenbar an den Eingängen der Tunnels wesentlich  mehr Menschen hineingelassen wurden (ab ca. 16.15 wurden die dortigen Sperren aufgehoben), als auf der Rampe in Richtung des Geländes durchkommen konnten.

e) Schon theoretisch war der Zugang durch die zwei Tunnels und die eine Rampe auf eine Durchgangsmenge ausgelegt, die es einer großen Zahl der nach Duisburg kommenden Besucher unmöglich machte, das Gelände zu erreichen. Schon theoretisch (und bei optimalen Einlassbedingungen) hätte es viele Stunden gedauert, bis das Gelände gefüllt worden wäre. Zudem rechnete man mit weit mehr Menschen als auf dem Gelände Platz hatten. Stauungen auf den Zugangswegen auch über Stunden hinweg wurden also in Kauf genommen.

2. Mögliche Pflichtverletzungen und Verantwortlichkeiten:

Die folgende Darstellung geht davon aus, dass für die Sicherheit auf dem Gelände samt der Zugangsrampe und den Tunnels der Veranstalter zuständig war, die Polizei für die Sperren auf den Zugangsstraßen, die Stadt Duisburg für die Genehmigung der Gesamtveranstaltung auf dem Gelände mit dem vorgesehenen Ein- und Ausgang.

zu a) Für die Verteilung der Besucher auf dem Gelände war der Veranstalter verantwortlich und es war vorhersehbar, dass sich ein Rückstau bis in die Tunnels bilden würde, wenn man hier keine ausreichende Durchlasskapazität erreichen konnte. Ebenso fahrlässig und kausal für die Todesfälle war aber die dann von der Polizei durchgeführte Sperrung auf der Rampe zwischen ca. 16.00 und 16.30/16.40 Uhr; gut eine halbe Stunde ließ man die Leute im Gedränge stehen - ohne Informationen. Hätte man ab 16.40 Uhr die Treppe gesperrt und die Besucher per Durchsagen informiert, dass sie jetzt über die Rampe auf das Gelände gehen können, wäre die Katstrophe vielleicht noch vermieden worden (update: es wären dazu möglicherweise noch wenige Minuten Zeit gewesen, die exakten Zeitangaben für das Entstehen des tödlichen "Knäuels" bzw. dafür, ab wann es zu den Todesfällen kam, sind aber noch ungesichert). Da hier Ordner des Veranstalters und der Polizei zusammen agierten, wird man beiden Seiten auch einen Teil der Verantwortung geben können. Hier kommt es nicht, wie das Innenministerium meint, darauf an, dass der Veranstalter auf der Rampe eigentlich "zuständig" war. Wenn Polizeibeamte selbst Aktionen durchführen sind sie dafür auch strafrechtlich verantwortlich, selbst wenn sie zuvor um Hilfe ersucht wurden.

zu b) Dafür, dass es keinen getrennten Ausgang gab, sind Veranstalter und Genehmigungsbehörde verantwortlich, die eine so unzureichende Zu- und Abgangssituation nicht hätten organisieren bzw.  genehmigen dürfen. Es war war im Konzept des Veranstalters vorgesehen, dass ein Teil derjenigen, die bereits am späten Vormittag  auf dem Gelände waren, nachmittags wieder das Gelände verlassen sollten. Der Veranstalter rechnete man mit knapp 500.000 Menschen, die eben über den Tag verteilt auf dem für knapp 250.000 Menschen bestimmten Gelände sein würden (nicht gleichzeitig). Das hätte aber zwingend erfordert, dass gleichzeitig ein größerer Strom von Menschen das Gelände verlassen und betreten konnte, was durch den einzigen Zu- und Ausgang gar nicht möglich war. Diese Unmöglichkeit trat zwischen 16 und 17 Uhr ein, denn viele Menschen wollten das Gelände zu dieser Zeit verlassen, trafen aber auf die Ankommenden, die nach mehrstündigem Warten an diversen Sperren zwischen Hbf und Tunnel endlich auf das Gelände wollten. Die beiden Ströme blockierten sich. Für diese Gegenströmung war offenbar keinerlei ausreichende Vorsorge getroffen worden - das immer wieder erwähnte "Sicherheitskonzept" war diesbezüglich völlig unzureichend oder schwieg dazu. Es gab zwar Versuche, durch Sperren der Situation irgendwie Herr zu werden, aber diese Versuche führten nur zur Verschärfung der Blockade, s.o..

zu c) Dass in dem einzigen Zu- und Abgang auch noch wesentliche Breitenmeter von Polizeifahrzeugen hinter Absperrgittern blockiert wurden, dafür kann wohl nur der Polizei die Verantwortung gegeben werden. Jeder verkehrsbehindernde Falschparker würde abgeschleppt werden von eben den Polizeikräften, die hier ihre Fahrzeuge mitten in den Zugangsstrom abstellten, der aus den beiden Tunnels kommen sollte. Die Genehmigung, die der Lopavent für die Love Paade erteilt wurde, enthielt die Auflage, dass  "die Fluchtwege an keiner Stelle durch Einbauten oder sonstige Hindernisse beschränkt werden".Zwar ist  der Veranstalter zuständig für die Einhaltung der Auflage, aber es ist wohl kaum zumutbar, dass der Veranstalter die Polizei auffordert, die Fahrzeuge dort wegzufahren. Derjenige, der den Beamten erlaubte bzw. gebot, die Fahrzeuge gerade dort abzustellen, hat sorgfaltspflichtwidrig gehandelt und hat möglicherweise mit zum tödlichen Verlauf beigetragen. Zur Zeit der Todesfälle (ca. 16.50 bis 17.00 Uhr) fuhr außerdem ein einzelner Polizeitransporter aus dem Tunnel kommend mitten durch das Gedränge am Fuß der Rampe. Dieser Transporter hat das Gedränge verschärft, allerdings bei seiner späteren Fahrt nach oben dann einen "Sog" geschaffen, in dem sich ein Strom nach oben bewegen konnte.
Für die Brezelbude und die ungesicherten Bauzäune mitten auf der Rampe, für die nur noch das Wort "hirnrissig" angemessen ist, wird man den Veranstalter verantwortlich machen können.

Als eine unmittelbare Ursache, die in dieses Bild einer ungeheuren und skandalösen Schlamperei passt, kann seit September (durch Internetrecherchen ermittelt) der nur mit einem darauf liegenden Bauzaun völlig ungeeignet "gesicherte" offene Gulli und ein großes Schlagloch angesehen werden. Genau dort sind Menschen im Gedränge gestolpert und konnten sich wegen der Enge nicht mehr selbst befreien und würden dann von der Masse erdrückt. Möglicherweise hätten sie überlebt, wenn diese Stolperfallen nicht existiert hätten. Verantwortlich ist hierfür ganz maßgeblich  der Veranstalter, der sicherzustellen hatte, dass die Zugangswege frei von Hindernissen sind.

zu d) Der Zugang zu den Tunnels wurde durch Sperren auf den Zugangsstraßen reguliert, für die nach Angaben der Veranstalter die Polizei verantwortlich war (update 21.00 Uhr: nach Angaben der Polizei war dafür ebenfalls der Veranstalter verantwortlich, der dies aber mangels ausreichender Anzahl der Ordner nicht bewältigt habe; hier steht derzeit Aussage gegen Aussage weiteres update - Information aus dem Spiegel vom 2.8. - Für die Regulierung des Zu- und Abstroms war ein crowd-Manager zuständig, der die Lage mit Videokameras überwachte, er saß in eben dem Container an der Stirnseite der Rampe, der von den Besuchern später ebenfalls als Zugang benutzt wurde - offenbar war er aber überfordert damit, die "crowd" zu managen; der an seiner Seite sitzende Polizist soll kein Funkgerät gehabt haben, was die Polizei bestreitet, ab 16.00 Uhr, so der Spiegel, habe dieser crowd Manager seine Aufgabe an die Polizei abgegeben). Außerdem wurden in den Tunnels Sperren eingerichtet, die den Nachschub auf die Rampe verhindern sollten, eigentlich eine gute Idee. Diese Sperren wurden aber ca 16.15 Uhr wieder aufgehoben bzw. waren nicht mehr effektiv. Möglicherweise haben hier Polizeibeamte oder Ordner einen Fehler gemacht, aber dies ist keineswegs zwingend anzunehmen. Denn möglicherweise ist schon an dieser Sperre (bzw. mehreren Sperren) ein unerträglicher Druck und Gedränge entstanden, so dass man sie aufheben musste, um an dieser Stelle Druck herauszunehmen und Verletzungen der Besucher zu vermeiden. Möglicherweise - so einzelne Berichte - wurden Sperren auf dem Weg zum Tunnel sogar buchstäblich "überrannt". War es aber keine bewusste und gewollte Entscheidung, die Sperren aufzuheben, dann ergibt sich wiederum eine Verantwortung derjenigen, die Tunnel und Rampe als einzigen Zu- und Abgang genehmigten und denen zudem bewusst war, dass gar nicht alle, die nach Duisburg kommen würden, überhaupt Platz auf dem Gelände hätten finden können. Wenn man in Kauf nahm, dass einige 100.000 Menschen nicht zum Gelände durchkommen können, diesen aber auch keine Ausweichalternative geboten wurde, dann hätte man vorhersehen können, dass diese sich an den Sperren stauen und dass schon dort Situationen entstehen, die es gebieten würde, sie durchzulassen zum Tunnel bzw. eine solche Menge einfach nicht aufzuhalten ist. Hierfür wäre die Stadt Duisburg selbst maßgeblich verantwortlich - spätestens als man nur 250.000 Menschen für das Gelände genehmigte, aber damit rechnete, dass wesentlich mehr Menschen nach Duisburg kommen würden, war der Konflikt absehbar. Eine so große Anzahl von Menschen lässt sich nicht über Stunden hinter Gittern oder in einem tunnelartigen Zugang einsperren.  Gerade für den Bereich, in dem es zum Unglück kam, hat das Sicherheistkonzept eien Lücke (vgl. hier): Niemand ist zuständig, niemand weiß, was er zu tun hat, wenn es im Tunnel oder auf der Rampe zum Gedränge kommt.

zu e) Für die Berechnung des Tunneldurchflusses bei Zu- und Abgang war der Veranstalter verantwortlich. Er hat zwar offenbar eine Entfluchtung berechnet, die (möglicherweise) sogar ausreichend gewesen wäre, aber man  hat offenbar nicht bedacht, dass der Zugang ein größeres Problem darstellt, obwohl auch dies vorhersehbar ist. Will man 250.000 Personen auf das Gelände bringen bei einem maximalen Zugangsfluss von 30.000 Personen pro Stunde, dann dauert dies gut 8 Stunden, was für eine eintägige Veranstaltung unrealistisch ist. Ein optimaler Zugangsfluss mag aber nur am Anfang erreicht worden sein In dem Moment, in dem eine größere Zahl von Zuschauern das Gelände wieder verlassen wollte, wurde der Zufluss erheblich vermindert. Da nun gleichzeitig gerade besonders viele Zuschauer in den westlichen Tunnel einströmten, war die Katastrophe vorprogrammiert.

Die Rolle von Herrn Prof. Schreckenberg ist bislang nicht endgültig geklärt. In verschiedenen Berichten heißt es, er habe das Konzept (Ein- und Ausgang durch Tunnel) mitgetragen bzw. befürwortet. Er selber sagt jetzt, er habe sogar vor dem Tunnel gewarnt, aber wohl nicht genügend. Jedenfalls seine Angabe, 20.000 Personen pro Stunde würden durch den Tunnel (meint er 40.000 durch beide?)  passen, lässt, wenn man bedenkt, dass 250-300.000 Leute auf das Gelände sollten, aufhorchen: Denn dann hätte es unzumutbar lange gedauert, bis diese Menschen auf dem Gelände wären, s.o. und das ohne Berücksichtigung gleichzeitig hinaus gehender Besucher, die den Zufluss vermindern. Auch unter optimalen Bedingungen erscheint daher dieser einzige Ein- UND Ausgang völlig ungeeignet.

3. Kurze Zusammenfassung:

Bei allen drei "Akteuren" (Stadt/Polizei/Veranstalter) lassen sich fahrlässige Handlungen feststellen, die die Katastrophe mitverusracht haben - die Planung und Genehmigung eines einzigen viel zu schmalen und ungetrennten  Ein- und  Ausgangs (Veranstalter/Stadt), die Hindernisse auf der Rampe (Veranstalter/Polizei), das Versäumnis einer Information der Besucher bei die Lage verschärfender Sperrung auf der Rampe bei gleichzeitiger öffnung der Sperren auf den Zugangswegen, zudem mangelnde Kommunikationsmittel untereinander (Polizei/Veranstalter). Wie gesagt, dies sind nur meine vorläufigen Einschätzungen nach den derzeit verfügbaren Informationen.

Eine aktualisierte Zusammenfassung (vom 02.09.) ist hier aufgeführt.
Die Frage der persönlichen Schuld einzelner Beteiligter ist eine, die ich mir nicht anmaßen will zu beantworten.

 

4. Quellen und Links:

Sehr gut  dieser Augenzeugenbericht  in der FAZ (mit exzellenter grafischer Darstellung)

 

Gute Videosammlung und Diskussionsblog (loveparade2010doku), es wurde eine genaue  zeitliche Abfolge der Ereignisse durch Videodokumenattion erstellt

Die Kommentare zur gerade genannten Seite sind hilfreich zur genauen Analyse, was passiert ist (z.B. ab hier)

 

Für eigene Recherchen: Ein user namens Pilsbierchen hat eine Synchronisation der auf you tube eingestellten Videos mit dem einer Überwachungskamera vorgenommen, eine enorm leobenswerte Leistung, ebenso wie der zeitsynchrone Zusammenschnitt von Videos von lopachron (hier zum download).

Der ODEM-Blog hat eine detailliertere Aufzeichnung des Zeitablaufs und bringt viele gute Quellen auch hier

Für Menschen mit guten Nerven, dieser (ausführliche)  Beitrag  aus dem Gedränge

Diese  Presseinformation des NRW-Innenministers  enthält einige wichtige Daten zum Ablauf polizeilichen Handelns, insbes. zur Sperrung der Rampe und der Tunnels in der entscheidenden Phase. Allerdings wird die Verantwortung der Polizei eher abgewiegelt, die des Verantalters herausgestellt - kein neutrales Dokument. Weitere Informationen und Statemnest auf der Seite des NRW-Innenministeriums.

Umfangreiche Dokumentationsseite der lopavent GmbH, einschließlich eines Films mit der Sicht des Veranstalters und Filmen der Überwachungskameras bis 16.40 Uhr. Es soll die Verantwortung der Polizei belegt werden, keine neutrale Dokumentation.

Nach diesem Bericht der Rheinischen Post hat die Polizei vorab wesentlich mehr Verantwortung übernommen als Innenminister Jäger und Polizeiinspektor Wehe nachträglich angeben.

Interview mit dem crowd-Manager auf Spiegel-Online

Laut  diesem Artikel (wdr)  hat die Feuerwehr die Polizei davor gewarnt, die Rampe zu sperren.

Zu den Besucherzahlen (angeblichen und erwarteten) dieser aufklärende Bericht.

Laut BILD-Zeitung (also Vorsicht!) gab es   diese Planung  des Veranstalters für  Zu- und Abgänge vom Gelände, danach sollten zwischen 16 und 17 Uhr 100.000 Menschen von beiden Richtungen über Rampe und Tunnel gehen.

Gut geschriebener  Augenzeugenbericht von einem, der am oberen Ende der Rampe wartete um heimzugehen.

Gutachten (Zwischenbericht) der RAe Dr. Jasper und Berstermann (Kanzlei Heuking u.a.) / Auftraggeber Stadt Duisburg / es wird v.a. die Stadt entlastet, kein neutrales Dokument, die Lücken darin deckt Cannabbaia hier in seinem blog schonungslos auf. Hier der Endbericht der Stadt Duisburg mit zahlreichen Anlagen.

Chronologie der Love-Parade-Genehmigung bei wdr.de.

Lesenswerte Analyse der Planungs- und Genehmigungspraxis der LoPa von Dr. Richard Wittsiepe: Fazit: Gravierende Planungslücke im Bereich Tunnel/Rampe

Youtube-Erläuterungsvideo von olli81koblenz mit vielen Grafiken, v.a. die Zu- und Abstromsituation wird gut erfasst.

Geleaktes  Dokument der lopavent GmbH vom 16.07.2010 Veranstaltungsbeschreibung mit Sicherheitskonzept, gibt Auskunft darüber, wie sich der Veranstalter die Zu- und Abgangssituation vorgestellt hat.

Docunews.org mit wertvollen Recherchen und Analysen von Lothar Evers - einem auch hier im Blog aktiven Kommentator

Dokumentation von bluemoonsun, die belegen soll, dass Bauzaun, Baumwurzel udn halboffener Gulli die Hauptursachen des tödlichen Menschenknäuels waren.

Gulli und Bauzaun als Stolperfalle (wdr-Audio)

Klarstellender Hinweis (am 14.09.2010 eingefügt): es geht hier um eine strafrechtliche Sichtweise, d.h. es geht nicht darum, welche Institution zivilrechtlich haftet bzw. zum Schadenersatz verpflichtet ist. Die strafrechtliche Sichtweise ist nicht die einzige, sie muss zur Bewertung der Love Parade  nicht einmal die  entscheidende sein - es ist eben mein Blickwinkel. Andere rechtliche Aspekte (Verwaltungsrecht, Polizeirecht, Zivilrecht) werden hier nur am Rande verhandelt, wenn sie einen strafrechtlichen Bezug haben. Leider bin ich nicht auf allen Rechtsgebieten Experte. Meine hier geäußerten Statements sind vorläufiger Natur. Ich habe mit keinem der Akteure irgendetwas zu tun, stehe auch mit keinem von ihnen in Kontakt.

 

Beachten Sie bitte auch meine neue Zusammenfassung vom 02.09. 

 

Update am 13. Juli 2011:

Die Diskussion geht weiter, hier die Links

 zu den weiteren Diskussionen hier im Beck-Blog:

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

Mai 2011 (über 1000 Kommentare, über 7000 Abrufe)

AKTUELL: Juli 2011

 

 

 

 

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451 Kommentare

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Die Fragen,

wer als Betreiber des Veranstaltungsgeländes

und

wer als Veranstalter

anzusehen ist, dürfte m.E. mit ausschlaggebend für die Zuordnung von Verantwortlichkeiten sein, und zwar auch in strafrechtlicher Hinsicht.

Individuelle Vereinbarungen (in Verträgen, Gesprächen, Protokollen und was es nicht alles im Falle der Loveparade gegeben hat)

können nämlich die vom Gesetz vorgesehenen Verantwortungen (s. auch der Kommentar von RA Löhr) nicht einfach aushebeln und in manchen Punkten noch nicht einmal gravierend verändern.

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Dabei ist übrigens auch nicht ausschlaggebend, wer in der Öffentlichkeit, in Absprachen etc. als was bezeichnet wird.

Beispiel: Nur weil jemand im Falle der Loveparade als Betreiber bezeichnet wird oder eben nicht als solcher erwähnt wird, kann dadurch kein Einfluss auf die rechtliche Definition ausgeübt werden.

Weiß jemand, bis wohin das Gelände der Firma Aurelis gehört?

Vermutlich sehe ich es richtig, dass der Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe (Karl-Lehr-Straße und Tunnel) der Stadt Duisburg gehört.

Dann hätten wir es evtl. mit zwei Betreibern zu tun, insofern - wie von mir weiter oben dargelegt - der gesamte eingezäunte Bereich als Versammlungsstätte im Sinne der nun viel zitierten Verordnung anzusehen ist (mit einer Grenze der Betreiber-Verantwortung an der Rampe bzw. eben dort, wo das Gelände von Aurelis beginnt).

Ich persönlich finde aber auch die Frage interessant, ob die Stadt Duisburg aufgrund ihrer großen Einflussnahme auf die Loveparade (von der Auswahl des Veranstaltungsgeländes, über die gesamte Planung, bis hin zur maßgeblichen Mitfinanzierung) tatsächlich nur als Genehmigungsbehörden angesehen werden kann.

Man könnte die Stadt Duisburg auch insgesamt in der Betreiberrolle oder aber (insbesondere durch die Mitfinanzierung) als Mit-Veranstalter ansehen.

Das würde bedeuten, dass sie sich selbst die Genehmigungen erteilt hätte.

Jetzt mal im Ernst: ist das nicht tatsächlich erfolgt?

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Die Leserin schrieb:

Dabei ist übrigens auch nicht ausschlaggebend, wer in der Öffentlichkeit, in Absprachen etc. als was bezeichnet wird.

Beispiel: Nur weil jemand im Falle der Loveparade als Betreiber bezeichnet wird oder eben nicht als solcher erwähnt wird, kann dadurch kein Einfluss auf die rechtliche Definition ausgeübt werden.

Weiß jemand, bis wohin das Gelände der Firma Aurelis gehört?

Vermutlich sehe ich es richtig, dass der Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe (Karl-Lehr-Straße und Tunnel) der Stadt Duisburg gehört.

Dann hätten wir es evtl. mit zwei Betreibern zu tun, insofern - wie von mir weiter oben dargelegt - der gesamte eingezäunte Bereich als Versammlungsstätte im Sinne der nun viel zitierten Verordnung anzusehen ist (mit einer Grenze der Betreiber-Verantwortung an der Rampe bzw. eben dort, wo das Gelände von Aurelis beginnt).

Ich persönlich finde aber auch die Frage interessant, ob die Stadt Duisburg aufgrund ihrer großen Einflussnahme auf die Loveparade (von der Auswahl des Veranstaltungsgeländes, über die gesamte Planung, bis hin zur maßgeblichen Mitfinanzierung) tatsächlich nur als Genehmigungsbehörden angesehen werden kann.

Man könnte die Stadt Duisburg auch insgesamt in der Betreiberrolle oder aber (insbesondere durch die Mitfinanzierung) als Mit-Veranstalter ansehen.

 

Dir Rampe, also der Ort, and dem die meiste der Opfer zu Tode kamen, ist Teil des ehemaligen Bahngeländes. Der Tunnel ist der Stadt Duisburg zuzuordnen, und ist meines Wissens ab den Vereinzelungsanlagen als Teil des Veranstaltungsgelände ausgewiesen.

 

Quote:

Das würde bedeuten, dass sie sich selbst die Genehmigungen erteilt hätte.

Jetzt mal im Ernst: ist das nicht tatsächlich erfolgt?

 

Ich stimme Ihnen zu, es sieht so aus, als hätte die Stadt Duisburg eine Mehrfachrolle mit erheblichen Interessenkonflikten.

Das deckt sich mit der ähnlichen Multifunktionalität von Prof. Schreckenberg, einerseits war er (so ist zumindest seinen eigenen Äußerungen gegenüber der Presse zu entnehmen) an den Vorbereitungen beteiligt, andererseits war er (zumindest der Auftrag wurde erteilt (Anlage 13 des Zwischenberichts der Stadt Duisburg)) als Gutachter in das Genehmigungsverfahren involviert.

Ist dieses Gutachten eigentlich irgendwo aufgetaucht?

Mich interessiert das in Zusammenhang mit der traffgo-Entfluchtungsanalyse (Anlage 49 des Endberichts der Stadt Duisburg ( http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=2005... ))

 

mfg

Reformdruide

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Prof. Schreckenberg streitet selbst seine Gutachterrolle ab, bestreitet zudem, einen Auftrag angenommen, und ebenso, eine Rechnung gestellt zu haben.

Die Stadt Duisburg verweist immer wieder auf ihre Beauftragung in Form eines Schreibens vom Ordnungsdezernat an Schreckenberg (Anlage 11 des Abschlussberichts). Darin heißt es, wie bereits bei einem Termin am 12.5.2010 besprochen worden sei, bestätige man mit diesem Schreiben seinen Prüfauftrag für die Planungen der Zu- und Abwege sowie des Veranstaltungsgeländes der Loveparade.

Da Prof. Schreckenberg hierbei nicht als Privatmann angeschrieben wurde (als welcher er ein unerwünscht zugesandtes Angebot schlichtweg hätte ignorieren können), sondern als Fachmann, der auf selbstständiger Basis gegen Entgelt tätig werden sollte, stellt sich die Frage, ob er dieser Beauftragung nicht hätte widersprechen müssen, wenn es sich dabei seines Erachtens um ein Missverständnis handelte.

Nun wird sein Prüfauftrag in dem Schreiben nicht näher definiert.

Für einen derart wichtigen Prüfauftrag ist dieses formlose Schreiben als ... nun, sagen wir ... außergewöhnlich unkonventionell anzusehen.

Hintergrund war, dass das Bauamt Sicherheitsbedenken hatte und auf einem Expertengutachten bestand. Ausdrücklich gefordert war dabei von Seiten des Bauamts ein Testat und kein "Drüberschauen".

Durch die nicht näher definierte "Beauftragung" von Prof. Schreckenberg, der diese nun abstreitet, wurde den Einwendungen des Bauamts "entsprochen". Von Seiten des Bauamts erfolgte jedoch kein weiterer Einspruch oder Widerstand, der uns bekannt wäre.

Tatsächlich hat es den vorliegenden Informationen nach nur mündliche Äußerungen von Prof. Schreckenberg sowie ein paar Äußerungen per E-Mail gegeben.

Laut Abschlussbericht der Stadt sollte er u.a. das Brandschutzkonzept der Firma Ökotec sowie das Entfluchtungskonzept der Firma Traffgo im Auftrage des Bauamtes prüfen. Beide Konzepte betrafen allerdings nur das Festivalgelände von der Rampe aufwärts.

Zu den Todesfällen kam es am Ausgang der Tunnel. Dieser Bereich zählt m.E. noch zur Karl-Lehr-Straße.

Der Bereich Karl-Lehr-Straße zwischen Einlassschleusen und Rampe - dies habe ich weiter oben erklärt und durch Beispiele sowie das Plausibilitätsgutachten von Dr. Wittsiepe belegt - wurde immer dann, wenn er sich problematisch auf die Genehmigungen hätte auswirken können, eben NICHT zum Veranstaltungsgelände, sondern zu den Zuwegungen gezählt (und umgekehrt).

Ob und was Prof. Schreckenberg konkret im Vorfeld zu den Tunneln und dem Bereich, in dem sich die Todesfälle ereigneten, geäußert hat, ist nicht in beweisfester, schriftlicher Form "überliefert".

 

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Die Leserin schrieb:

Dabei ist übrigens auch nicht ausschlaggebend, wer in der Öffentlichkeit, in Absprachen etc. als was bezeichnet wird.

Beispiel: Nur weil jemand im Falle der Loveparade als Betreiber bezeichnet wird oder eben nicht als solcher erwähnt wird, kann dadurch kein Einfluss auf die rechtliche Definition ausgeübt werden.

Weiß jemand, bis wohin das Gelände der Firma Aurelis gehört?

Vermutlich sehe ich es richtig, dass der Bereich zwischen Einlassschleusen und Rampe (Karl-Lehr-Straße und Tunnel) der Stadt Duisburg gehört.

Dann hätten wir es evtl. mit zwei Betreibern zu tun, insofern - wie von mir weiter oben dargelegt - der gesamte eingezäunte Bereich als Versammlungsstätte im Sinne der nun viel zitierten Verordnung anzusehen ist (mit einer Grenze der Betreiber-Verantwortung an der Rampe bzw. eben dort, wo das Gelände von Aurelis beginnt).

Ich persönlich finde aber auch die Frage interessant, ob die Stadt Duisburg aufgrund ihrer großen Einflussnahme auf die Loveparade (von der Auswahl des Veranstaltungsgeländes, über die gesamte Planung, bis hin zur maßgeblichen Mitfinanzierung) tatsächlich nur als Genehmigungsbehörden angesehen werden kann.

Man könnte die Stadt Duisburg auch insgesamt in der Betreiberrolle oder aber (insbesondere durch die Mitfinanzierung) als Mit-Veranstalter ansehen.

Das würde bedeuten, dass sie sich selbst die Genehmigungen erteilt hätte.

Jetzt mal im Ernst: ist das nicht tatsächlich erfolgt?


Der Besitz von Aurelis ging bis zum Strassenland. Deshalb auch die zwi Genehmigungen. Aurelis hat das Gelände Lopavent das Gelände überlasssen und zu teilen hergerichtet. Ist aber wohl nie der Betreiber der Versammlungsstätte gewesen. Dass ist schon der der die Sondernutzung genehmigt bekommt also Lopavent. Auch die Stadt ist da glaube ich aussen vor: Es gibt noch ein interessantes Detail. Neben der Lopavent gibt es nämlich die Loveparade GmbH. Da liegen wohl die Markenrechte. Lopavent firmiert öfter als "Die Eventsagentur der Lovepparade. Eventuell bei der umfassenden Personalunion, die es da gibt, könnte man auch die nur scheinbar rechtlich selbständige Lopavent als unselbständige Marketingabteilung von McFit sehen. Aber das ist mehr ins Blaue gedacht, ahnend wie mich die Juristen auf den Boden zurück holen werden...

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Lothar Evers schrieb:

Der Besitz von Aurelis ging bis zum Strassenland. Deshalb auch die zwi Genehmigungen. Aurelis hat das Gelände Lopavent das Gelände überlasssen und zu teilen hergerichtet. Ist aber wohl nie der Betreiber der Versammlungsstätte gewesen. Dass ist schon der der die Sondernutzung genehmigt bekommt also Lopavent. Auch die Stadt ist da glaube ich aussen vor

Die zwei Genehmigungen gab es nicht wegen Aurelis, sondern wegen der Versammlungsstättenverordnung, welche eingezäunte Bereiche im Freien, auf denen Veranstaltungen stattfinden sollen, als Versammlungsstätten im Sinne dieser Verordnung definiert. In diesem Fall ist das Bauamt Genehmigungsbehörde - ganz wurscht, wem das Gelände gehört, ob es einer oder mehreren Parteien gehört und ob es sich dabei um eine eingezäunte Straße oder um ein eingezäuntes, ehemaliges Bahngelände handelt.

Ob Aurelis der Betreiber ist oder nicht, bestimmt weder Aurelis, noch die Stadt Duisburg, noch Lopavent, noch der Sprachgebrauch, sondern das Gesetz bzw. die Rechtsprechung.

Beispiel: Wer als Fahrzeughalter gilt, wurde ebenfalls durch Rechtsprechung festgelegt. Wenn der Fahrzeughalter sagt: "Ick hab dat Fahrzeuch aba jar nich jehalten. Ick hatte jetrunken und konnte jar nüscht mehr halten!", dann nutzt ihm das nichts, auch wenn er bis dato gar nicht wusste, was ein Fahrzeughalter ist.

Lopavent ist definitiv kein Betreiber.

Nicht ohne Grund verweist auch RA Löhr bei seiner Frage nach dem Betreiber auf Aurelis. In der Regel ist der Eigentümer der Betreiber. Eine Ausnahme könnte m.E. sein, wenn es eine eigens vorhandene Betreibergesellschaft gibt, deren Geschäftsführung und Eigentumsverhältnisse nicht unbedingt mit den Eigentumsverhältnissen des Gebäudes oder Geländes übereinstimmen müssen. So würde ich das rechtlich sehen (ohne Gewähr). Gesetzgebung und Rechtsprechung unterscheiden jedenfalls zwischen Betreiber und Veranstalter.

Das ist so, wie ich oben in dem Beispiel mit dem Konzertsaal geschildert habe. Dann gibt es einen Betreiber (i.d.R. Eigentümer) des Veranstaltungsgebäudes und einen Veranstalter, der das Konzert ausrichtet und dafür den Saal mietet.

Auch als was die Stadt Duisburg hier im Zusammenspiel anzusehen ist, bestimmt weder die Stadt, noch der Sprachgebrauch. Die Stadt spielt eine überaus entscheidende Rolle vom Beginn der Planung an (in der Planung - abgesehen von der inhaltlichen Gestaltung der Loveparade, wie z.B. Musik, Floats, DJs etc. - spielt sie m.E. sogar eine größere Rolle als Lopavent). Die Stadt war in entscheidender Form am Marketing beteiligt und sie finanzierte die Veranstaltung in entscheidender Weise mit.

M.E. steht fest, dass diese Rolle weit über die einer Genehmigungsbehörde hinausgeht und eine Entsprechung in den juristischen Definitionen im Veranstaltungsrecht findet. Welche Entsprechung das ist (Betreiber oder Mit-Veranstalter), wäre noch zu klären.

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Ebenfalls aus dem Kommentat von RA Löhr:

Hierzu, also zum Durchsetzungsvermögen bei Entscheidungen, hat der zweite Strafsenat am Bundesgerichtshof bereits vor Jahren einen richtungweisenden Leitsatz (BGH, 2 StR 549/89 Ledersprayurteil) entwickelt:  „Jeder Geschäftsführer, der es trotz seiner Mitwirkungskompetenz unterlässt, seinen Beitrag zum Zustandekommen der gebotenen Rückrufentscheidung zu leisten, setzt damit eine Ursache für das Unterbleiben der Maßnahme. Dies begründet seine strafrechtliche Haftung auch dann, wenn er mit seinem Verlangen, die Rückrufentscheidung zu treffen, am Widerstand der anderen Geschäftsführer gescheitert wäre.

 

Wenn ich das richtig interpretiere und die Verwaltungsspitze der Stadt Duisburg strafrechtlich nicht anders gestellt ist als Geschäftsführer von Unternehmen, ist diese bzw. die damit befassten Personen soweit sie nicht deutlich und in geeigneter Form Sicherheitsbedenken artikuliert haben, unabhängig von der Verantwortung der Aurelis GmbH  (als Eigentümer) und der lopavent GmbH als Veranstalter nicht aus der strafrechtlichen Verantwortung heraus.

Mag sein dass ich juristisch falsch liege, unter logischen Gesichtspunkten halte ich meine Einschätzung der Richtigkeit der Analogie von Rückruf eines Produkts durch den Geschäftsführer des Herstellers und Absage/Verbot einer Veranstaltung aus Sicherheitsgründen durch die verantwortlichen Behörden bzw. deren Leiter für haltbar.

 

mfg

Reformdruide

 

 

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Zu den oben schon verlinkten Überlegungen von RA Löhr (Quelle):

Dass auf der Seite Aurelis als Betreiber ebenfalls (neben Stadt Duisburg/Genehimgungsbehörde und Lopavent/Veranstalter und Polizei/Gefahrenabwehr) strafrechtlich verantwortliche Personen zu finden sein könnten, ist für mich ebenfalls eine neue Überlegung. Ursprünglich hatte ich diese Firma deshalb für irrelevant gehalten, weil sie den Güterbahnhof nicht als Versammlungsstätte "betrieb" (anders als ein Konzerthalleneigentümer, der an verschiedene Veranstalter vermietet/verpachtet), sondern einfach dieses Gelände für die Veranstaltung zur Verfügung stellte, ohne mit dem Ablauf der Love Parade irgendetwas zu tun zu haben. Lässt sich aber bestätigen, dass Leute von Aurelis tatsächlich maßgeblich in die Planungen einbezogen waren und mitentschieden haben, dann könnte hier die "Betreiber"-Rolle durchaus auch angemessen sein.

Bei den Bemerkungen von Herrn RA Löhr zum "Durchsetzungsvermögen" bin ich skeptisch. Die BGH-Entscheidung (Lederspray) bedeutet Folgendes: Wurden bestimmte - als fahrlässig anzusehende - Entscheidungen in einem Gremium getroffen, dann kann sich keiner derjenigen Teilnehmer, die dafür gestimmt haben, später damit entlasten, seine Gegenstimme habe ohnehin keinen Einfluss gehabt, da sie in der Minderheit geblieben wäre.

Dies ist ein Problem, das bisher etwa bei (unterbliebenen oder nicht rechtzeitigen) Rückrufaktionen bei gefährlichen Produkten eine Rolle spielte. Ob es auch bei der Love Parade unmittelbar bedeutsam ist, ist meines Erachtens fraglich: Bisher ist nicht bekannt, ob und wer in den Gremien wie abgestimmt hat, oder?  Übrigens: Wer dagegen gestimmt hat, der ist nicht für die Mehrheitsentscheidung verantwortlich zu machen, mangelndes Durchsetzungsvermögen oder "zu mildes Warnen" allein kann keinen strafrechtlichen Vorwurf begründen (das klingt bei Löhr ein bisschen schief).

Aber grundsätzlich ist bei allen beteiligten Firmen  und Behörden zu bedenken, dass nicht die Firma/Behörde strafbar sein kann, sondern nur die handelnden natürlichen Personen.

 

 

Noch etwas:

Es ist bequemer, die Stadt nicht als Betreiber oder Mit-Veranstalter zu betrachten. Welches ist der Grund dafür, dass Überlegungen in diese Richtung schwer fallen?

Die liebe Gewohnheit.

Die Stadt sieht man irgendwie "außen vor". Und genau so sieht sie sich auch selbst.

Sie ist irgendwie Pappa Staat. Irgendwas drüber oder neben den Dingen Stehendes, was Bürokratisches, was mit Genehmigungen und so.

Allerdings hat die Stadt hier eine eindeutig aktiv planende, durchführende und bestimmende - ja, und auch finanzierende - Rolle.

Und in der Tat IST die Stadt ja auch oft Veranstalter von Konzerten und anderen Events, und zwar ganz offiziell, selbsternannt sozusagen.

In diesem Falle gibt es lediglich ein Unternehmen, das hier von vornherein mit der Bezeichnung "Veranstalter" ins Spiel gebracht wurde, was natürlich besonders bedeutsam wird, nachdem einiges schief gegangen ist. Dabei ist alleine die Bezeichnung "Veranstalter" durch sich selbst oder andere rechtlich nicht relevant.

Man könnte Lopavent beinahe als reinen Auftragnehmer der Stadt ansehen, als ein Event-Unternehmen, das im Auftrage der Stadt Floats, DJs etc. nach Duisburg brachte, wäre da nicht die finanzielle Beteiligung von Lopavent.

Ich persönlich tendiere im Augenblick zu einer Doppel-Veranstalter-These: Stadt und Lopavent. Dabei sehe ich die Stadt evtl. zusätzlich in der Betreiber-Rolle für das Gelände zwischen Eingangsschleusen und Rampe.

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Die Leserin schrieb:

Man könnte Lopavent beinahe als reinen Auftragnehmer der Stadt ansehen, als ein Event-Unternehmen, das im Auftrage der Stadt Floats, DJs etc. nach Duisburg brachte, wäre da nicht die finanzielle Beteiligung von Lopavent.

Ich persönlich tendiere im Augenblick zu einer Doppel-Veranstalter-These: Stadt und Lopavent. Dabei sehe ich die Stadt evtl. zusätzlich in der Betreiber-Rolle für das Gelände zwischen Eingangsschleusen und Rampe.

Interessanterweise sehe ich es genau anders herum:
die Stadt als serviler Zuarbeiter für die privaten Interessen von McFit / Lopavent.

Dabei Schutzbestimmungen passend machend, abnicken statt prüfen, letztendlich basale Grundrechte wie das auf Leben und körperliche Unversehrtheit missachtend.

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Habe gesucht und nichts gefunden.

Weiß irgendjemand, ob ein Vertrag zwischen Aurelis und Lopavent und / oder Stadt existiert?

Oder hat man sich mit Aurelis ebenso "unkonventionell" arrangiert wie im Falle von Schreckenberg bzw. noch schlimmer: Existieren bezüglich der Vereinbarungen mit Aurelis tatsächlich nur Protokolle von mündlichen Absprachen?

Im Gegensatz zu der womöglich folgenlosen "Beauftragung" von Schreckenberg könnte der Schuss der unkonventionellen Vereinbarungen jedoch im Falle Aurelis in das Knie der dort Verantwortlichen gehen.

Würde es einen Vertrag mit der Stadt geben, so wäre er doch wohl im Entlastungsbericht aufgetaucht, oder?

Und auch im Falle eines Vertrages mit Lopavent könnte sich Aurelis dennoch nicht aller Verantwortlichkeit entziehen.

Hat jemand eine Info oder Kontakte, durch die er eine Info bekommen könnte?

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Die Leserin schrieb:

Habe gesucht und nichts gefunden.

Weiß irgendjemand, ob ein Vertrag zwischen Aurelis und Lopavent und / oder Stadt existiert?

Oder hat man sich mit Aurelis ebenso "unkonventionell" arrangiert wie im Falle von Schreckenberg bzw. noch schlimmer: Existieren bezüglich der Vereinbarungen mit Aurelis tatsächlich nur Protokolle von mündlichen Absprachen?

Im Gegensatz zu der womöglich folgenlosen "Beauftragung" von Schreckenberg könnte der Schuss der unkonventionellen Vereinbarungen jedoch im Falle Aurelis in das Knie der dort Verantwortlichen gehen.

Würde es einen Vertrag mit der Stadt geben, so wäre er doch wohl im Entlastungsbericht aufgetaucht, oder?

Und auch im Falle eines Vertrages mit Lopavent könnte sich Aurelis dennoch nicht aller Verantwortlichkeit entziehen.

Hat jemand eine Info oder Kontakte, durch die er eine Info bekommen könnte?

Es gibt zwischen Lopavent und Aurelis einen Überlassungs und Herrichtungsvertrag. Kenne ihn nicht im Wortlaut. Gehe aber davon aus, dass Aurelis nur das Grundstück zur Verfügung stellt und Lopavent das event macht und dafür eine Versammlungsstätte vom Bauamt genehmigt bekommt.

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Noch etwas interessantes über den "Masterplan Duisburger Freiheit " die Loveparade, Aurelis, über das Grundstück Alter Güterbahnhof.

Was zur Zeit noch alles verhandelt wurde als die Umsetzung der Loveparade in vollem Gange war.

Duisburg, 1. Juni 2010 - Stadtentwicklungsdezernent Jürgen Dressler zum Artikel in der Rheinischen Post vom 1. Juni 2010: „Was auf dem Güterbahnhofsgelände verwirklicht wird, unterliegt einzig der Planungshoheit des Rates der Stadt. Von daher könnte ein wie auch immer gearteter Interessensausgleich die planungsrechtliche Situation nicht beeinflussen. Der von mir genannte Interessensausgleich zwischen Kaufvertrag und Loveparade bedeutet, dass aurelis möglicherweise - trotz Kenntnis von Ratsbeschlüssen zur Entwicklung des Güterbahnhofsgeländes - durch ihr Engagement für die Loveparade und den Kaufvertrag mit Krieger den Rat zur Änderung seiner planerischen Absichten bewegen will.“

zu finden unter diesem Link:

http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:s4I311pXJiEJ:www.duisburgweb.de/Aurelis/aktuell.htm+aurelis+loveparade&cd=12&hl=de&ct=clnk&gl=de

ein Sumpf ohne Ende.

Was bedeutet das für die Opfer der Loveparade? und die Frage nach Verantwortlichkeit und Schuldzusprechung.

Der Rat der Stadt Duisburg war demnach für die Verplanung des gesamten Geländes zuständig.Konnte demnach auch Einfluß nehmen auf Ein und Ausgangswege??

 

 

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Sehr geehrter Pr. Müller

Das Thema liegender Zaun an der westlichen Mauer der grossen Rampe vertiefen wir z. zeit im folgenden Blog. Es ist noch in Arbeit, deshalb die 3 links.

http://loveparade2010forum.wordpress.com/2010/09/12/bauzaune-auf-der-grossen-rampe-einleitung/comment-page-1/#comment-579

http://loveparade2010forum.wordpress.com/forum-1/loveparade-2010-bauzaune-auf-der-grossen-rampe/

http://loveparade2010forum.wordpress.com/forum-2/einleitung-bauzaune-auf-der-grossen-rampe/

wir wären froh, Sie auf diesem lebendigen Blog zu dem Thema begrüssen zu dürfen.

Wie Sie untersuchen wir bei diesem "Detail"Thema nur eine mögliche Ursachen des Unglücks und keine Verantwortlichkeit. Ihre juristische Kenntnisse könnten uns aber bei dem "Detail"Thema  in manchen Punkten weiterhelfen.

Mit vfreundlichen Grüssen

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Die Fa. Aurelis und damit über Umwege die DB war Eigentümer und damit automatisch Betreiber des Veranstaltungsgeländes. Jede Nutzungsänderungsgenehmigung einer Immobilie betrifft den Eigentümer der Immobilie. Diese Tatsache hat einige Eigentümer von Versammlungsstätten in der Vergangenheit dazu bewogen, trotz verschachtelter Umwegkonstruktionen (Privatfirma baut Versammlungsstätte für Kommune und verpachtet diese langfristig) sich dann direkt mit weisungsbefugtem Fachpersonal um den Betrieb zu kümmern. Auch eine kostenlose Überlassung des Geländes ändert nichts an der Betreiberhaftung.Aurelis hat meines Wissens vor der Veranstaltung der Presse erklärt, dass Gelände für die Veranstaltung herrichten zu lassen; damit lagen auch die Rettungswege in der direkten Verantwortung von Aurelis. Die Halterhaftung bei Versammlungsstätten hat sich seit der Kaiserzeit bewährt - damals hatte man das Problem dass Immobilienbesitzer Theatergebäude an wesentlich finanzschwächere Theatercompanien verpachtet hatten; die Companien wären nach damaligem Geschäftsmodell in der Regel zur Haftung nicht in der Lage gewesen. Also hat man die Haftung damals ohne jede Möglichkeit der Haftungsabtretung da verankert, wo auch die Möglichkeit zur Haftung bestand - nämlich beim Besitzer der Immobilie. Es war nämlich schon damals offensichtlich, dass insbesondere der Besitzer der Immobilie einen Vorteil von der Nichteinhaltung von meistens baulich teuren Sicherheitsvorschriften hat (aktuell in diesem Fall: Kosten für baulich einwandfreie Rettungswege, Kosten für ELA)

Die peinliche Tatsache, dass Veranstalter, Stadt, Polizei, Feuerwehr sowie Betreiber sich selbst Wochen nach der Veranstaltung noch nicht auf die jeweilige Zuständigkeit und Verantwortlichkeit geeinigt haben, ist ein Schuldanerkenntnis. Alle Beteiligten waren gesetzlich zur Organisation verpflichtet. Wer z.B. selbst in letzter Minute eintraf, war gesetzlich verpflichtet sich über die Organisation zu informieren und Zuständigkeiten abzufragen (Name des Veranstaltungsleiters, Organigramm, Weisungsbefugnisse und übertragene Kompetenzen, Ablaufpläne, Notfallpläne, notwendige Genehmigungen). in dem Moment, in dem diesbezüglich etwas fehlt ist sofort zu handeln durch eigenverantwortliches Organisieren und Herstellen eindeutiger Befehlsketten bzw. Weisungsbefugnisse. Beim Feststellen der Unmöglichkeit, die Sicherheit zu gewährleisten oder sofort wieder herszustellen (z.B. wegen Nichteinsatzfähigkeit notwendiger Sicherheitseinrichtungen wie z.B. ELA, Kommunikationseinrichtungen, BMA,.. oder auch Fehlen des notwendigen Personals) ist eine Veranstaltung sofort abzubrechen. Dies ist ganz offensichtlich unterblieben.

Die notwendige natürliche Person des Veranstaltungsleiters ist noch nie angegeben worden. Ein Psychologe als Crowd Manager hat hierfür nicht die notwendige Ausbildung; die notwendige Qualifikation ist deutlich in der MVStättVO beschrieben gewesen. Die nordrheinwestfälische SBauVO ist absichtlich deutlich verwässert - der Kommentar zur SBauVO gibt eine Reduzierung der Vorschriften als Ziel deutlich an. Bei den Einsatzleitern der Polizei ist bisher nicht angegeben worden, ob diese irgendeine Qualifikation (Weiterbildung) zur Leitung von Veranstaltungen hatten - davon ist also derzeit nicht auszugehen.

Für mich ist nach wie vor offensichtlich, dass hier nicht nur grob fahrlässig gesetzliche Regelungen missachtet und nicht durchgeführt wurden, sondern vorsätzlich eine illegale Veranstaltung durchgeführt wurde. Die Illegalität war sofort mehrfach erkennbar: die Rettungswege widersprachen ganz klar erkennbar der MVStättVO/ SBauVO; die Verantwortlichkeiten waren ungeklärt; die notwendigen Sicherheitseinrichtungen gemäß MVStättVO/ SBauVO nicht vorhanden (ELA). Allen ausgebildeten Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik ist durch ihre Ausbildung bekannt, dass es bezüglich der Breiten vo Rettungswegen keine Ausnahmen geben kann und darf - die sofortige Konsequenz ist immer und ohne Ausnahme die Neuberechnung der zugelassenen Anzahl der Zuschauer anhand der reduzierten Rettungswegbreite. Nicht der MVStättVO/ SBauVO entsprechende Rettungswege dürfen nicht in die Berechnung einbezogen werden. Diese Tunnel waren als Rettungwege wie auch als Teil einer Versammlungsstätte nicht genehmigungsfähig.

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Ich beziehe mich auf dem Kommentar von Meister für Veranstaltungstechnik  vom 13.09.2010 um 13:16 Uhr

Ich versuche zu verstehen, wer für die Sicherheit des BODENS DER GROSSEN RAMPE zuständig war bzw. haftet.

Es wurde - auf Bildern der Veranstaltung bzw. noch anfangs September vor Ort beobachtet-, daß Sicherheits-hindernisse  (halb offener ? Gullideckel, Baumwurzeln, Löcher ?) - im Boden  auf der grossen Rampe an der Westwand vor dem Rosa Plakat und dreieckigen Verkehrsschild vorhanden waren . Sie wurden (irgendwann vor 13.30 Uhr des Veranstaltungstages, am Tag selbst? einige Tage vorher ?)  mit einem Drahtbauzaun (unprofessionnel??) abgedeckt. Der Zaun war ein Tag später noch da, Anfangs September nicht mehr .

Wer haftet für diese Hindernisse  ?

1 - BODEN : Baumwurzzeln, Gullideckel, Loch

2 - ABDECKUNG mit Drahtbauzaun 

Ich bin kein Jurist und kein Techniker. Ihre Erklärung zur Haftung finde ich interessant aber ich gehe leider  durch die Begriffe verloren. Z. B. ist  für mich ein Eigentümer nicht zwangsläufig gleichzeitig  Besitzer. Kann aber . Ich frage mich , ob in der Erklärung die beiden Begriffe bewusst getrennt sind ?

  • Der Eigentümer, Aurelis hat sich für die Errichtung des Gelände ausgesprochen. das habe ich in Unterlagen auch gelesen. Nach meiner Recherche war  Aurelis (DB)  Eigentümer des Veranstaltungsgelände inklusiv Rampen.
  • Die Bauaufsicht war für die Baugenehmigung zuständig.
  • Am Tag der Veranstaltung war der Veranstalter Lopavent für die Abwehr von Gefährdungen verantwortlich.  (in Unterlagen gelesen)

1) Ich verstehe in der Erklärung , dass die Betreiberhaftung beim Eigentümer bzw. Betreiber liegt

Dann sagen Sie "die Halterhaftung liegt beim Besitzer". und schon gehe ich verloren.

Halter =  ??????  Inhaber oder Besitzer = ?????? Wer war das?  Aurelis auch ?

2) Was war  in dieser Haftungsfrage der Veranstalter Lopavent  ? 

3) Was war in der selben Frage die Bauaufsicht ,

Sie hat die Baugenehmigung ein Tag vorher erteilt .

 Vorsichtige Hypothese : sie hat diese Hindernisse auf der grossen Rampe eventuell nicht protokolliert . Letzteres schreibe ih sehr vorsichtig :  Ich konnte in den "verbreiteten Unterlagen und Anlagen" keinen Hinweis auf Hindernisse auf der grossen Rampe finden. Was nicht heisst, dass es in anderen Unterlagen nicht zu lesen wäre. 

Wer kann diese Fragen beantworten ?

 

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suzon schrieb:

suzon

13.09.2010, 15:52 Uhr

Auf dem Veranstaltungsgelände, an der Westwand der grossen Rampe zwischen West Tunnelausgang , Rosa Plakat (liegender Zaun verdeckend Hindernisse) und Treppe wurden viele TodesOpfer und Verletzten geborgen.

  • Es wurde - auf Bildern der Veranstaltung bzw. noch anfangs September vor Ort beobachtet-, daß Sicherheits-hindernisse  (halb offener ? Gullideckel, Baumwurzeln, Löcher ?) - im Boden  auf der grossen Rampe an der Westwand vor dem Rosa Plakat und dreieckigen Verkehrsschild vorhanden waren .
  • Sie wurden (irgendwann vor 13.30 Uhr des Veranstaltungstages, am Tag selbst? einige Tage vorher ?)  mit einem Drahtbauzaun (unprofessionnel??) abgedeckt. Der Zaun war ein Tag später noch da, Anfangs September nicht mehr .
  • weitere stehende Bauzäune vor der Treppenwand wurden überklettert und zerdrückt.

Fahrlässig war für mich :  

1 - den BODEN vor dem rosa Plakat - Baumwurzzeln, Gullideckel, Loch - nicht zu planieren

2 - diese vergessene Hindernisse mit Drahtbauzaun abzudecken

3 - Drahtbauzäune zur Absperrung bei der Veranstaltung zu nutzen. 

***************************************

Quote:

Meisterfür Veranstaltungstechnik  13.09.10 18:08

Danke. Jetzt ist für mich einiges veständlicher.

In den Unterlagen, las ich dass die gesamte Veranstaltungsffläche durch stabile Zäune eingegrenzt werden muss.

Die Bauaufsicht hatte am 21.07.10 eine Auflage an die Zaunanlage, welche das Veranstaltungsgelände umfasst:  soll eine Aufpralllast von md 2Kn/m (??)  standhalten. Anlage 57

Im Auftrag von Lopavent wurde dann von der Firma IRS, Prüfungen für Baustatik eine Messung der von den Zäunen und Absperrgitter aufnehmbaren Horizontalkräfte durchgeführt.  Es fand im Sanitärbereich am 23.07.10 zwischen 11 Uhr und 17 Uhr statt. 

Ergebnis der Prüfung : Die Zäune ohne die besonderen Sicherungsmassnahmen können lediglich als eine Absperrung der einzelnen Bereiche dienen, sie eignen sich nicht zum Schutz gegen Absturz...........Empfehlung zur Aufsteifung der Zäune folgt *****************************************

Quote:

Die Leserin

13.09.2010, 18:33 Uhr 

....

Enscheidend ist für die Todesfälle aber dieses:

Fluchtwege gab es für den Bereich zwischen den Einlassschleusen und der Rampe überhaupt gar nicht. Es gab hierfür auch kein Konzept, da man diesen Bereich (für die Fluchtwegeplanung) nicht zum Veranstaltungsgelände zählte.

.......

Die große Rampe gehört meiner Meinung nach zum Veranstaltungsgelände (gehörte auch Aurelis). Die Rampe war der offiziellen Ein-/Ausgang der Veranstaltung . Es gab tatsächlich keine Fluchtwege von der Rampe. Schlimm und Grund genug zur Absage der Veranstaltung. Aber...

die vorher beschriebenen Hindernisse zwischen Tunnel und Treppe an der Wand haben noch eins darauf gesetzt. Wären sie nicht da gewesen, wären weniger gestolpert und hätten sich weniger dabei tödlich verletzt.

Es war doch fahrlässig diese Hindernisse nicht zu beseitigen. Selbst wenn nebensächtlich, gehören sie zur Analyse der  Ursachen und Verantwortlichkeit. Ein paar Leute haben doch in der Sache den richtigen Augenmerk im Vorfeld verpasst und sind m. M nach irgendwie mitverantwortlich für die Todesfälle.  

@Herr Müller

Wie sehen Sie das ? Habe ich etwas nicht verstanden ?

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Meister fuer Veranstaltungstechnik schrieb:

Für mich ist nach wie vor offensichtlich, dass hier nicht nur grob fahrlässig gesetzliche Regelungen missachtet und nicht durchgeführt wurden, sondern vorsätzlich eine illegale Veranstaltung durchgeführt wurde. Die Illegalität war sofort mehrfach erkennbar: die Rettungswege widersprachen ganz klar erkennbar der MVStättVO/ SBauVO; die Verantwortlichkeiten waren ungeklärt; die notwendigen Sicherheitseinrichtungen gemäß MVStättVO/ SBauVO nicht vorhanden (ELA). Allen ausgebildeten Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik ist durch ihre Ausbildung bekannt, dass es bezüglich der Breiten vo Rettungswegen keine Ausnahmen geben kann und darf - die sofortige Konsequenz ist immer und ohne Ausnahme die Neuberechnung der zugelassenen Anzahl der Zuschauer anhand der reduzierten Rettungswegbreite. Nicht der MVStättVO/ SBauVO entsprechende Rettungswege dürfen nicht in die Berechnung einbezogen werden. Diese Tunnel waren als Rettungwege wie auch als Teil einer Versammlungsstätte nicht genehmigungsfähig.

Dem möchte ich mich mit Nachdruck anschließen. Wenn die vorgeschriebenen Fluchtwegbreiten "nicht darstellbar" waren, durfte die Veranstaltung so nicht genehmigt werden.

Stattdessen hat man sich dran vorbeigemogelt. Mithilfe von TraffGo und Schreckenberg, der ja wie wir wissen, das Gelände wohl nie selbst gesehen hat.

Nur zur Erinnerung noch mal zitiert aus dem Endbericht der Stadt Duisburg (http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=2005...), konkret Abschlussbericht Sachverhalt, S. 59f. und Anlage 45:

Ferner wies die Untere Bauaufsicht nun auch mündlich
darauf hin, dass der Veranstalter bisher lediglich 155 m
Fluchtwege nachgewiesen habe, bei 220.000 Besuchern
440 m Fluchtweg nachgewiesen werden müssen. Der
Veranstalter teilte darauf mit, dass er Fluchtwege von
440 m Breite nicht darstellen könne. Der Beigeordnete
Rabe forderte die Untere Bauaufsicht darauf hin auf, kon-
struktiv an einem entsprechenden Fluchtwegekonzept
mitzuarbeiten. Das vom Veranstalter und der Unteren
Bauaufsicht gemeinsam erarbeitete Konzept solle sodann
Herrn Prof. Dr. Schreckenberg vorgelegt werden. Wörtlich
heißt es dazu im Terminprotokoll:
„Herr Rabe stellte in diesem Zusammenhang fest,
dass der OB die Veranstaltung wünsche und dass
daher hierfür eine Lösung gefunden werden müsse.
Die Anforderungen der Bauordnung, dass der
Veranstalter ein taugliches Konzept vorlegen
müsse, ließ er nicht gelten. Er forderte 62 auf, an
dem Rettungswegekonzept konstruktiv mitzuarbeiten
und sich Gedanken darüber zu machen,
wie die Fluchtwege dargestellt werden könnten.
Die Feuerwehr solle sich ebenfalls an der Erarbeitung
beteiligen, es könne nicht sein, dass 62 diese
Pflicht nur auf die Antragsteller abwälzen würde.
Schließlich wolle der OB die Veranstaltung. Er
würde die rechtlichen Verantwortlichkeiten von 62
anerkennen, aber hier sei konstruktiv zu handeln...

"Konstruktiv handeln" ist dann eine etwas euphemistische Umschreibung für ... das was der Meister der Veranstaltungstechnik oben etwas deutlicher benannt hat.

ELA steht im übrigen wohl für Elektroakustische Anlage oder auch Elektrische Lautsprecheranlage - was noch ein Thema für sich ist...

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Was bedeutet ELA ?

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Lothar Evers schrieb:

http://docunews.org/loveparade/analyse/wo-waren-die-lautsprecher/

 

Vielleicht besteht ja ein Zusammenhang zwischen dem Nachbohren von L. Evers und dieser Meldung:

http://www.wdr.de/themen/panorama/loveparade_2010/aktuell/100913c.jhtml?...

Teilzitat daraus:

Wer ist verantwortlich für die fehlenden Lautsprecher?

Gegenüber dem Westdeutschen Rundfunk räumte die Firma Lopavent jetzt ein, dass es im Tunnel keine Lautsprecher gegeben hatte. Interessanterweise fehlt in der Baugenehmigung der Stadt Duisburg der Hinweis auf die Lautsprecheranlage, die im Brandschutzkonzept noch explizit erwähnt worden war. Trägt die Stadt Duisburg also eine Teilschuld?

(Stand: 13.09.2010, 13:11 Uhr)

 

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Burkhard Gutleben schrieb:

Lothar Evers schrieb:

http://docunews.org/loveparade/analyse/wo-waren-die-lautsprecher/

Vielleicht besteht ja ein Zusammenhang zwischen dem Nachbohren von L. Evers und dieser Meldung:

http://www.wdr.de/themen/panorama/loveparade_2010/aktuell/100913c.jhtml?...

Teilzitat daraus:

Wer ist verantwortlich für die fehlenden Lautsprecher?

Gegenüber dem Westdeutschen Rundfunk räumte die Firma Lopavent jetzt ein, dass es im Tunnel keine Lautsprecher gegeben hatte. Interessanterweise fehlt in der Baugenehmigung der Stadt Duisburg der Hinweis auf die Lautsprecheranlage, die im Brandschutzkonzept noch explizit erwähnt worden war. Trägt die Stadt Duisburg also eine Teilschuld?

(Stand: 13.09.2010, 13:11 Uhr)

Ja, da besteht sicher ein Zusammenhang.

Wobei es natürlich nicht nur um den Tunnel sondern auch um die Rampe und das ganze Veranstaltungsgelände geht.
Danke für den Link!

Bin gespannt wie lange die Stadt Duisburg noch meint, wenn etwas in Konzepten stehe, reiche es völlig für eine Genehmigung aus. Von den Features der beschriebenen Konzepte müsse aber nichts real gebaut bzw. vorgehalten werden.

Wenn Dusiburg schon bei der Planung diese ansicht "raus hängen liess" wundert mich nichts mehr.

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Burkhard Gutleben schrieb:

Lothar Evers schrieb:

http://docunews.org/loveparade/analyse/wo-waren-die-lautsprecher/

 

Vielleicht besteht ja ein Zusammenhang zwischen dem Nachbohren von L. Evers und dieser Meldung:

http://www.wdr.de/themen/panorama/loveparade_2010/aktuell/100913c.jhtml?...

Teilzitat daraus:

Wer ist verantwortlich für die fehlenden Lautsprecher?

Gegenüber dem Westdeutschen Rundfunk räumte die Firma Lopavent jetzt ein, dass es im Tunnel keine Lautsprecher gegeben hatte. Interessanterweise fehlt in der Baugenehmigung der Stadt Duisburg der Hinweis auf die Lautsprecheranlage, die im Brandschutzkonzept noch explizit erwähnt worden war. Trägt die Stadt Duisburg also eine Teilschuld?

(Stand: 13.09.2010, 13:11 Uhr)

Hier noch der Link zum WDR Audio mit Paul Elmar Jöris:
http://www.wdr.de/mediathek/html/regional/2010/09/13/westblick-loveparad...

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Ich beziehe mich auf meinem Kommentar vom 13.09.10 um 15:52. es betrifft die Baugenehmigung erteilt am 23.07.2010 um ca 23.00 Uhr

Sie enthält folgende Auflage, (In Unterlagen/Anlagen gelesen)

"Die Fluchtwege dürfen an keiner Stelle durch Einbauten oder sonstige Hindernisse eingeschränkt werden"

Ist der Bürgersteig der Westwand, ganz in der Nähe des Tunnelseingangs als Fluchtweg zu betrachten  ?

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In meinen vorherigen Beitrag hat sich ein Fehler eingeschlichen. Gemeint ist immer der Eigentümer, nicht der Besitzer. Der Eigentümer kann sich  "Halterhaftung" nicht entledigen, er hat nämlich die volle Verfügungsgewalt über sein Eigentum und die diesbezügliche Vertragsgestaltung. Jegliche Delegation bringt zwar andere zusätzlich in die Pflicht wie auch die Haftung, verringert aber die Haftung des Eigentümers nicht.

Für die Sicherheit des Bodens ist grundsätzlich der Eigentümer haftbar, seine Versammlungsstätte weist einen Mangel auf, kommt es dadurch zum Schaden, haftet er. Dann haftet der Veranstalter bzw. der von ihm beauftragte und mit Weisungsbefugnissen ausgestattete technische Leiter (Meister bzw. Ingenieur für Veranstaltungstechnik) als sein Gehilfe. In der MVStättVO wie auch in der SBauVO ist eine Abnahme der Versammlungsstätte durch das Bauamt zwingend vorgeschrieben; hierbei muss eine Begehung stattfinden. Sollten hierbei grob fahrlässig Mängel übersehen werden (Bauausführung nicht entsprechend Genehmigung, nicht ausreichende oder versperrte Rettungswege z.B. durch Brezelbuden, fehlende oder nicht betriebsbereite sicherheitstechnische Einrichtungen wie z.B. Sicherheitsbeleuchtung oder ELA = elektroakustische Anlage) so riskiert logischerweise die Behörde eine entsprechende Amtshaftung.

Bauzäune sind bei Veranstaltungen extrem kritisch zu bewerten. Diese sind als Zäune gedacht und erfüllen keine Normen für Geländer bei Veranstaltungen. Zudem ragen im Regelfall die Füße als nicht zulässige Stolperfallen in den Flur/ Gang/ Weg/ Rettungsweg. Gerade bei der Loveparade konnte man sehen, dass Bauzäune als umgestürzter Schrott eine weiter Gefahr darstellen. Zugelassene Geländer sind allerdings teurer als Bauzäune.

Das alles sind grundlegende und in der Branche allgemein bekannte Kenntnisse, die schon in der Ausbildung zur Fachkraft für Veranstaltungstechnik (Gesellenbrief) und ausführlicher in der Weiterbildung zum Meister für Veranstaltungstechnik vermittelt werden. Hierfür existieren die passenden Lehrpläne; Fachbücher zu den Themen sind seit Jahren erhältlich; die entsprechenden Fachverbände (VPLT bzw. DTHG) bieten auf ihren Tagungen und über Weiterbildungsinstitute seit Jahren immer wieder entsprechende Fortbildungen an. Vor diesem Hintergrund sehe ich die Ereignisse in Duisburg nicht mehr als durch Fahrlässigkeit, sondern als durch (bedingten) Vorsatz verursacht.

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Das oben von Mutter eingebrachte Zitat

> Duisburg, 1. Juni 2010 - Stadtentwicklungsdezernent Jürgen Dressler zum Artikel in der Rheinischen Post vom 1. Juni 2010: „Was auf dem Güterbahnhofsgelände verwirklicht wird, unterliegt einzig der Planungshoheit des Rates der Stadt. Von daher könnte ein wie auch immer gearteter Interessensausgleich die planungsrechtliche Situation nicht beeinflussen. Der von mir genannte Interessensausgleich zwischen Kaufvertrag und Loveparade bedeutet, dass aurelis möglicherweise - trotz Kenntnis von Ratsbeschlüssen zur Entwicklung des Güterbahnhofsgeländes - durch ihr Engagement für die Loveparade und den Kaufvertrag mit Krieger den Rat zur Änderung seiner planerischen Absichten bewegen will.“ <

ist aus folgendem Grund interessant:

Wenn das Fettgedruckte zutreffend ist, so kann die Stadt Duisburg als Betreiber des Geländes angesehen werden.

@ Suzon:

Der Betreiber ist in der Regel der Eigentümer (nicht der Besitzer/Mieter etc.).

Wesentlich ist hierbei eben jene Bestimmungshoheit, welche von Herrn Dressler in jenem Zitat angesprochen wurde. Diese Art von Bestimmungshoheit hat niemals ein Mieter/Pächter etc., sondern nur der Eigentümer (oder in diesem Falle womöglich die Stadt?).

Der Betreiber kann Pflichten laut Vertrag (dann muss das darin explizit aufgeführt sein) auf den Veranstalter übertragen.

ABER: Dennoch bleibt er selbst weiterhin unvermindert in der Pflicht. Hier ein Zitat aus der Sonderbauverordnung/Versammlungsstättenverordnung dazu:

§ 38, Pflichten der Betreiber, Veranstalter und Beauftragten von Versammlungsstätten

(1) Der Betreiber ist für die Sicherheit der Veranstaltung und die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich.

(2) Während des Betriebes von Versammlungsstätten muss der Betreiber oder ein von ihm beauftragter Veranstaltungsleiter ständig anwesend sein.

(3) Der Betreiber muss die Zusammenarbeit von Ordnungsdienst, Brandsicherheitswache und Sanitätswache mit der Polizei, der Feuerwehr und dem Rettungsdienst gewährleisten.

(4) Der Betreiber ist zur Einstellung des Betriebes verpflichtet, wenn für die Sicherheit der Versammlungsstätte notwendige Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können.

(5)

1Der Betreiber kann die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 4 durch schriftliche Vereinbarung auf den Veranstalter übertragen. 2Diese Person oder die von dieser mit der Leitung der Veranstaltung Beauftragten müssen mit der Versammlungsstätte und deren Einrichtungen vertraut sein. 3Die Verantwortung des Betreibers bleibt unberührt.

Absatz 5, Satz 3 macht deutlich, dass der Betreiber auf keinen Fall aus seinen Pflichten herauskommt.

Kennt jemand einen Veranstaltungsrechtler, der bereit ist, hier einmal seine Meinung dazu zu äußern, ob im Falle der Loveparade eher Aurelis oder eher die Stadt als Betreiber anzusehen ist?

 

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@ Meister für Veranstaltungstechnik:

Unsere Beiträge haben sich überschnitten.

Wie sehen Sie die Betreiberfrage, wenn die Stadt Duisburg weiterhin die Bestimmungshoheit über das Gelände hatte?

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Noch einmal zu den Fluchtwegen:

Ob oben auf dem Festivalgelände genügend Fluchtwege vorhanden waren und ob dort unzulässiger Weise Stellfüße als Stolperfallen hineinragten, ist für die strafrechtliche Klärung der Todesfälle irrelevant, da es dort nicht zu Todesfällen kam. Die (m.E. unzulässigen) Fluchtwege auf dem Festivalgelände verweisen lediglich - wie vieles andere - auf die fahrlässige Art und Weise, in der bei der Loveparade geplant wurde. Dennoch kann von den Fluchtwegen auf dem Festivalgelände nicht auf die Todesfälle strafrechtlich argumentiert werden.

Enscheidend ist für die Todesfälle aber dieses:

Fluchtwege gab es für den Bereich zwischen den Einlassschleusen und der Rampe überhaupt gar nicht. Es gab hierfür auch kein Konzept, da man diesen Bereich (für die Fluchtwegeplanung) nicht zum Veranstaltungsgelände zählte.

Damit sind wir wieder bei dem Thema, dass ich immer wieder anspreche:

Meines Erachtens zählt der gesamte eingezäunte Bereich ab den Einlassschleusen laut Versammlungsstättenverordnung zur Versammlungsstätte. Demnach hätte es ÜBERALL entsprechende Fluchtwege geben müssen (und auch anderes, was ich weiter oben ausführte). Da all dies jedoch für den Bereich zwischen Schleusen und Rampe gar nicht möglich war, war alleine deshalb schon die Veranstaltung nicht genehmigungsfähig.

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Sehr geehrter Meister für Veranstaltungstechnik #81, #86, 

vielen Dank für Ihre konstruktiven und weiterführenden Kommentare. In ein paar Dingen möchte ich Ihre Ausführungen ergänzen bzw. im Hinblick auf das Strafrecht korrigieren:

1. Wäre eine juristische Person (wie die Aurelis) der Betreiber, kann diese zwar "haften" (damit ist die zivilrechtliche Haftung für Schadenersatz gemeint), aber nicht auch bestraft werden. Man brauchte dazu für diesen Betreiber handelnde natürliche Personen. Auch diese wären strafrechtlich nur dann verantwortlich zu machen, wenn ihnen individuell Schuld - und zwar für den konkreten Erfolg - nachgewiesen werden könnte.

2. Auch unter der Annahme (und Ihre Ausführungen hören sich für mich durchaus nicht implausibel an), dass hier eine "illegale" Veranstaltung genehmigt und durchgeführt wurde und unter der weiteren Annahme, dass dies vorsätzlich geschah, bedeutet dies noch nicht, dass auch strafrechtlich ein Vorsatzdelikt erfüllt wäre. Für Totschlag oder Körperverletzung  ist der Vorsatz hinsichtlich des "Erfolgs" notwendig. Es genügt dazu nicht, dass jemand vorsätzlich illegal handelt (Zur Veranschaulichung: Auch wer vorsätzlich zu schnell fährt und dann einen tödlichen Unfall verursacht, ist regelmäßig (nur) wegen fahrlässiger Tötung, nicht aber wegen Totschlags strafbar)

 

Sehr geehrter Herr Klaus M. #91

leider kann ich von hier aus auch nur das beurteilen, was von den Akteuren  in der Öffentlichkeit dargelegt wird: Und da ist auffällig, dass hier von allen Seiten jeweils mit dem Finger auf die anderen gezeigt wird. Die Argumentation des Innenministers und von Herrn Wehe war, die Polizei werde zu Unrecht beschuldigt, da sie schließlich um Hilfe gebeten worden sei. Dies ist ein Einwand, der bei freiwilliger Nachbarschaftshilfe zutrifft, aber doch nicht bei einer Sicherheitsbehörde, die in das Sicherheitskonzept dieser Veranstaltung einbezogen war und vor Ort auch agiert hat. Meine Aussage zur Zuständigkeit bei der Gefahrenabwehr war so gemeint, wie es in § 1 PolG NRW steht, nicht mehr. Ich räume ein, dass meine Aussage verkürzt ist, aber doch beim Gesetzestext wohl nicht ganz falsch:

"§ 1 Aufgaben der Polizei

(1) Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verhüten sowie für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Sind außer in den Fällen des Satzes 2 neben der Polizei andere Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint."

Ich gehe keineswegs mit der Polizei härter ins Gericht als mit den anderen Akteuren, siehe zuletzt meine Zusammenfassung vom 02.09.2010. Das Dilemma und damit die Katastrophe ist im Ausgangspunkt klar von Veranstalter und Genehmigungsbehörde verursacht, da stimme ich mit Ihnen überein.  Nun ist es so, dass es bei Fahrlässigkeitstaten...

... 1. bei aktivem Handeln nicht auf "Zuständigkeiten" ankommt - wer fahrlässig handelnd eine Ursache setzt, braucht nicht "zuständig" zu sein - er ist es durch seine Tat;

... 2. es durchaus mehrere unabhängig strafrechtlich Verantwortliche für denselben Erfolg geben kann.

Wenn Sie sagen, die Polizeisperre sei für das Geschehen unmittelbar verantwortlich, dann sagen Sie doch im Grunde dasselbe wie ich, nämlich dass die Sperre ein Fehler war. Dann ist es aber doch ein Widerspruch, wenn Sie meinen, ich würde der Polizei "einen möglichen Fehler unterstellen".

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

leider kann ich von hier aus auch nur das beurteilen, was von den Akteuren  in der Öffentlichkeit dargelegt wird: Und da ist auffällig, dass hier von allen Seiten jeweils mit dem Finger auf die anderen gezeigt wird. Die Argumentation des Innenministers und von Herrn Wehe war, die Polizei werde zu Unrecht beschuldigt, da sie schließlich um Hilfe gebeten worden sei. Dies ist ein Einwand, der bei freiwilliger Nachbarschaftshilfe zutrifft, aber doch nicht bei einer Sicherheitsbehörde, die in das Sicherheitskonzept dieser Veranstaltung einbezogen war und vor Ort auch agiert hat. Meine Aussage zur Zuständigkeit bei der Gefahrenabwehr war so gemeint, wie es in § 1 PolG NRW steht, nicht mehr. Ich räume ein, dass meine Aussage verkürzt ist, aber doch beim Gesetzestext wohl nicht ganz falsch:

"§ 1 Aufgaben der Polizei

(1) Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit abzuwehren (Gefahrenabwehr). Sie hat im Rahmen dieser Aufgabe Straftaten zu verhüten sowie für die Verfolgung künftiger Straftaten vorzusorgen (vorbeugende Bekämpfung von Straftaten) und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Sind außer in den Fällen des Satzes 2 neben der Polizei andere Behörden für die Gefahrenabwehr zuständig, hat die Polizei in eigener Zuständigkeit tätig zu werden, soweit ein Handeln der anderen Behörden nicht oder nicht rechtzeitig möglich erscheint."

Alles entscheidend dabei ist doch § 1 I Satz 3 letzter Halbsatz PolG NRW. Die originär zuständige Behörde nach § 1 OBG NRW war doch mit einem Krisen-/Einsatzstab im Dienst und erreichbar. Damit bleibt für die Polizei nur noch ein Handeln auf Ersuchen nach den Regeln der Amts-/Vollzugshilfe. Sie haben somit soweit verkürzt, dass es doch wieder falsch ist. Das gilt natürlich alles für einen Zeitraum, an dem noch adäquate Massnahmen möglich gewesen wären - grob geschätzt bis 16:30 - 16:40 Uhr. Aber der Vollständigkeit halber, um nicht auch zu verkürzen: § 1 I Satz 4 verknüpft das mit den entsprechenden Unterrichtungspflichten. Damit spielen die Pannen bei den Telefonkonferenzen eine ganz erhebliche Rolle. Aber darüber ist bislang ja nichts bekannt, da werden wir wohl auf die StA warten müssen. In der Spiegel TV-Doku über das Unglück sitzt der Krisenstab der Stadt allerdings vor einer großen Leinwand und in der Einstellung aus der Feuerwehrleitstelle sind im Hintergrund auch Bilder zu sehen, von denen ich annehme, dass es sich um eine Übertragung der Videos vom Veranstaltungsgelände handelt. Die Stadt dürfte also informiert gewesen sein, zumal auch Kräfte der Stadt auf dem Gelände waren.

In der Zeit zwischen dem Hilferuf des Veranstalters und ungefähr dieser Zeit, 16:30 Uhr, hätte die Stadt alle Möglichkeiten gehabt, adäquate Massnahmen zu trefffen, bzw. anzuordnen. Mein Verdacht ist jedoch, dass man sich da gescheut hat, da alle sinnvollen Massnahmen, die man da hätte treffen können, das Ende der Veranstaltung bedeutet hätten.

Nach etwa 16:40 Uhr stimme ich Ihnen voll zu; ab da erübrigt sich jede Zuständigkeitsdiskussion. Nur waren da die Möglichkeiten der Polizei - eben aufgrund der zuvor bestehenden Zuständigkeiten und der damit verbundenen Absprachen - entsprechend begrenzt. Lt. den Antworten des Inneministeriums auf die Fragen der Landtagsfraktionen (Antwort auf Frage D3, S. 22/23) war da gerade mal eine Hundertschaft auf dem Gelände. Auf Schallers Videos kann man ganz gut abzählen. Etwa ein Zug (30 Mann) stand im Westtunnel und etwa die gleiche Anzahl dürfte jeweils im Osttunnel und an der Rampe gestanden haben. Das nenne ich nackt. Aber für die im Vorfeld abgesprochene Aufgabenverteilung wäre das völlig ausreichend gewesen - wenn denn der Veranstalter seine Aufgaben wahrgenommen hätte. Warum soll die Polizei Kräfte für Aufgaben des Veranstalters vorhalten? In dem entsprechenden Szenario steht unter Aufgaben der Polizei "ggf. Unterstützung des Ordnungsdienstes" und nicht "trifft Vorbereitung zur Übernahme des Ordnungsdienstes." Ich halte das für angemessen und das entspricht auch der gängigen Praxis bei anderen Großveranstatltungen. So und nicht anders hat auch das Innenminsiterium argumentiert.

Nochmal zur Security: Da ist von 1000 Ordnern für die Lopa die Rede. Hr. Evers bezweifelt ja sogar diese Zahl; ich bin echt gespannt, was er da noch ausgräbt. Das ist ein ganz schlechter Witz. Zahlen findet man für diese Aufgaben schwer, die Security-Firmen scheinen da die Zahlen wie Staatsgeheimnisse zu hüten. Aber zum Vergleich. Ich habe mal ein paar Zahlen für den Bereich Fußball ausgegraben: Man findet z.B. für das Berliner Olympia-Stadion und die Commerzbank-Arena Frankfurt Zahlen von 600 - 800 Ordner pro Bundesligapiel - je nach Brisanz. Für ein WM-Spiel in Hannover ist sogar eine Ordnerzahl von 1000 veröffentlich. Das alles in modernen Stadien ohne Bauzäune, einsturzgefährdete Gebäude, verrostete Geländer und sonstige Gemeingefährlichkeiten - angesichts der Tatsache, dass sowas geplant und genehmigt wurde, kann man nur den Kopf schütteln.

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Ich gehe keineswegs mit der Polizei härter ins Gericht als mit den anderen Akteuren, siehe zuletzt meine Zusammenfassung vom 02.09.2010. Das Dilemma und damit die Katastrophe ist im Ausgangspunkt klar von Veranstalter und Genehmigungsbehörde verursacht, da stimme ich mit Ihnen überein.  Nun ist es so, dass es bei Fahrlässigkeitstaten...

... 1. bei aktivem Handeln nicht auf "Zuständigkeiten" ankommt - wer fahrlässig handelnd eine Ursache setzt, braucht nicht "zuständig" zu sein - er ist es durch seine Tat;

... 2. es durchaus mehrere unabhängig strafrechtlich Verantwortliche für denselben Erfolg geben kann.

Wenn Sie sagen, die Polizeisperre sei für das Geschehen unmittelbar verantwortlich, dann sagen Sie doch im Grunde dasselbe wie ich, nämlich dass die Sperre ein Fehler war. Dann ist es aber doch ein Widerspruch, wenn Sie meinen, ich würde der Polizei "einen möglichen Fehler unterstellen".

Der "unterstellte Fehler" bezog sich auf Ihren Hinweis, dass man die Lautsprecher der Einsatzfahrzeuge auf der Rampe hätte benutzen können. Die Dinger sind in der Situation an der Rampe vollkommen untauglich - daher sage ich keineswegs dasselbe wie Sie. Der Veranstalter hatte oben geeignete Lautsprecher zur Verfügung - das sage ich. Unabhängig von der in den Auflagen geforderten ELA.

Ich bin mir auch durchaus im klaren darüber, dass sich da die Polizei durch die Sperre strafrechtlich relevant verhalten hat. Die ganze Zuständigkeitsfrage betrifft wie oben schon geschrieben auch nur einen Zeitraum, bevor es da kritisch wurde. Aber Sie sagen es selbst .. ein echtes Dilemma. Da hege ich dann doch noch die Hoffnung, dass es in dem zu erwartenen Verfahren zu einer einigermassen gerechten Verteilung der Schuld kommen wird.

Und ich finde schon, dass Sie da mit der Polizei härter ins Gericht gehen als mit den anderen Beteiligten, eben weil Sie für einen Juristen harte Formulierungen wie hanebüchen und den Hinweis auf den Zum-Glück-Ex-Hessen-Ministerpräsidenten nur im Zusammenhang mit der Polizei gebracht haben. Ganz im Gegensatz zu den ansonsten angenehm zurückhaltenden Formulierungen. Da entstand bei mir dieser Eindruck. Unterschätzen dürfen Sie die Wirkung Ihrer Aussagen in diesem Blog im Hinblick auf die öffentliche Meinung nämlich nicht.
Passend dazu: In Ihrer verlinkten Zusammenfassung, sagen Sie zwar, dass es hier nur um strafrechtliche Aspekte gehen soll, es gibt in anderen Foren jedoch auch Teilnehmer, die mit Hinweis auf dieses Forum und speziell auf Ihre Aussagen, das Strafrecht als den Königsweg und als die einzige Möglichkeit zur Aufarbeitung und zur Verteilung der Verantwortung sehen. Von daher würde ich mir von Ihnen auch eine kurze Stellungnahme zu den begrenzten Möglichkeiten des Strafrechts zur vollständigen Aufarbeitung wünschen - Stichwort politische Verantwortung. "Wie wurde die Katastrophe verursacht?"  ist ganz ohne Hinweis auf diesen Aspekt nicht zu beantworten. Im Gegenteil: meiner Meinung nach sind die, die sich strafrechtlich relevant verhalten haben, noch am wenigsten Verursacher der Katastrophe. Ein weiteres Dilemma.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus

 

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Meiner Ansicht nach könnte das gegenseitige Schuld zu schieben System haben und ein Indiz fuer ein Komplott sein. Sollte es so sein, wäre auch Lopavent-Schaller zur Zeit der Kette und davor klar gewesen, dass sich bereits zu viele auf der Party-Area befanden, sodass jene, die bereits im Tunnel und auf der Rampe waren (gegen und nach 16 Uhr) die zulässige Höchstgrenze an Personen ueberstiegen hätten. Die Ursache dafuer ist vielfältig: zum einen die verspätete Geländefertigstellung, sodass nach Öffnung mehr menschen als geplant auf die P-area gelangen konnten, die zeiteilige aufgangs-nutzung an der bruecke westtunnel, die zeitweilige öffnung der schleusen und deren ueberrennen, die zeitweilige nutzung des notausgangs vor der rampe im westtunnel. will sagen, es war zu mehreren zeiten deutlich ueberfuellt.

ist inzwischen die quantitative auslastung der p-area bekannt? weshalb werden die hubschrauber-bilder nicht ausgewertet und bekannt gegeben?

welche zahl wird fuer tunnel und rampe nach 16, 16:30  uhr geschätzt?

ich zweifle ganz deutlich an der von rabe bekannt gegebenen maximal-auslastung fuer das partygelände an.

ist bekannt, ob es zu löschungen von digitalen daten (email einsatzbefehle) seitend der (bundes-)polizei kam -weiß man näheres hierzu?

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@Leserin

@Meister f. Veranstaltungstechnik

Alles richtig, ich entdeckte das am 5.9. und habe diesen Bereich fotografiert.

Der Gullideckel war eingebrochen, er hing nur noch an einer kleinen Stelle. Der Schacht war so weit offen, dass dort hinein theoretisch hätten Menschen fallen können. Auch viele Stolperstellen vorhanden, Riesen Brocken Steine, Wurzeln. Aber vor allem dieser Gullideckel. Ich hatte ueberlegt, womit das zusammenhängen könne, klam auf keine Lösung, natuierlich es kann nur dieser einzige Grund gewsesen seiin: Der Absturz des Plakatkletterers! Sämtliche Fotos habe ich noch. Nun verstehe ich, weshalb dort seitdem man den Zaun weggeschafft hat 24 h Securities sind und scharf aufpassen. Ich könnte mir sicher, dass die Kripo das nicht gesehen hat, da auf diesem Bereich zu dieser Zeit noch die Zäune lagen. Erst später, ich glaube gegen Ende August als man diese wegnahm, wurde das Loch mit einem Metallständer so abgedeckt, dass man von außen, also außerhalb des großen Zaunes dieses nicht sehen konnte. Die Fotos habe ich noch. Vielen dank fuer Ihren Hinweis. Wichtig fuer meine Anzeigen.

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Sehr geehrte Kommentatoren, speziell "Die Leserin" und "Suzon"

weiterhin stelle ich hier eine aufmerksame und detailreiche Frage- und Recherchetätigkeit fest. Wie schon in meinem Ausgangsbeitrag erwähnt, können es auch auch solche Details sein, die unmittelbar (mit) entscheidend für die Todesfälle waren:

- fehlende Lautsprecherinformationen

- ungeeignete Bauzäune/Absperrgitter an ungeeigneten Stellen

- Brezlbuden/Polizeifahrzeuge auf dem Zugangsweg, auch mitten im größten Gedränge

- liegender Bauzaun als Stolperfalle

Nun kommen möglicherweise noch ein halboffener Gullideckel und andere Löcher auf der Rampe hinzu - an der Stelle, an der die meisten Opfer zu beklagen waren.  Für die Staatsanwaltschaft wird sich die Frage stellen, wie man - durch Zeugenaussagen der Überlebenden, die an dieser Stelle im Gedränge steckten, nachweisen kann, ob diese genannten Punkte mitursächlich waren und dann zweitens, wer individuell verantwortlich dafür war, dass diese Zustände bestanden bzw. nicht für deren Beseitigung gesorgt hat.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

14.09.2010, 11:10 Uhr

´Sehr geehrte Kommentatoren, speziell "Die Leserin" und "Suzon"

weiterhin stelle ich hier eine aufmerksame und detailreiche Frage- und Recherchetätigkeit fest. Wie schon in meinem Ausgangsbeitrag erwähnt, können es auch auch solche Details sein, die unmittelbar (mit) entscheidend für die Todesfälle waren:

- fehlende Lautsprecherinformationen

- ungeeignete Bauzäune/Absperrgitter an ungeeigneten Stellen

- Brezlbuden/Polizeifahrzeuge auf dem Zugangsweg, auch mitten im größten Gedränge

- liegender Bauzaun als Stolperfalle

Nun kommen möglicherweise noch ein halboffener Gullideckel und andere Löcher auf der Rampe hinzu - an der Stelle, an der die meisten Opfer zu beklagen waren.  Für die Staatsanwaltschaft wird sich die Frage stellen, wie man - durch Zeugenaussagen der Überlebenden, die an dieser Stelle im Gedränge steckten, nachweisen kann, ob diese genannten Punkte mitursächlich waren und dann zweitens, wer individuell verantwortlich dafür war, dass diese Zustände bestanden bzw. nicht für deren Beseitigung gesorgt hat.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Frauen haben oft ein Auge für das Detail. Danke für Ihre klaren Synthesen. Jetzt überlege ich weiter.  

Nicht nur die Verfolgung der Verantwortlichen sondern auch die Entschädigungsfrage der Opfer soll ein wichtiges Ergebnis der Ermittlungen werden.

Ich frage mich aus welchen Gründen die Zeugen - die Eltern der Verstorbenen, die überlebenden Opfer und die an den entscheidenden Detailsstellen Anwesenden – sich öffentlich so wenig melden.

Folgende Gründe habe ich überlegt :

  • Trauer , Trauma noch zu gross ?
  • Angst und Schutz von den Medien ?
  • Haben sie kein richtiges Lobby ? Es wurde eine   Elterninitiative mit 40 (?) Eltern gegründet. Zusammen mit RA (name vergessen) wollten sie sich u.a. stärker Verhör verschaffen
  • Zu früh ? Ist es z. Zeit aus juristischen und taktischen Gründen unklug, sich öffentlich zu melden ?
  • Werden sie aus Ermittlungsgründen von der Kriminalpolizei zu Verschwiegenheit verpflichtet ?

Wer hat eine Àntwort dazu ?

*********************************************

Ich habe sonst als Kommentator ein praktisches Problem.

Aus diesem Grunde schreibe ich es hier, obwohl es zum eigentlichen Thema nicth mehr zu tun hat.

Um ein Kommentar zum letzten Kommentar zu schreiben, muss ich immer durch die 1. Seite und dann die 2. Seite mittlerweile scrollen.  Es ist mittlerweile sehr Zeit aufwendig geworden.

Ich habe auf Ihrer Einführungseite die Rubrik Letzte Kommentare entdeckt. Wenn ich  rechts klicke, komme ich wieder auf Ihre Einführung und muss wieder mühsam scrollen. 

Der rote Klick "1. Seite , 2. Seite, weitere Seite" befindet sich leider über das Kommentarfeld . Also muss ich auch scrollen um auf 2. Seite zu kommen.

Habe ich etwas übersehen ?

  • Wenn ja, bin um weitere Tipps dankbar 
  • Wenn nein, schlage ich vor, für die Kommentatoren die Sortierung umzudrehen (neueste oben ) , 
  • eine Suche nach Author zu erlauben
  • den Seiten Klick nach oben zu transportieren.
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@Klaus M.
Durchsagen mit den Lautsprechern der Einsatzfahrzeuge wären durchaus möglich gewesen und auch hörbar wie in diesem Video ab 0:24 :
http://www.youtube.com/watch?v=XF66u90CChs
Der untere Rampenbereich wirkt nämlich wie durch seine tiefe Lage und die Betonwände wie ein Trichter zur Verstärkung. Ausserdem hatte die Polizei auch Megafone, die hätte man ebenfalls benutzen können:
http://picasaweb.google.com/adam.hegyi/GermanyDuisburgLoveParade#5498118...

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Gast123 schrieb:
@Klaus M. Durchsagen mit den Lautsprechern der Einsatzfahrzeuge wären durchaus möglich gewesen und auch hörbar wie in diesem Video ab 0:24 : http://www.youtube.com/watch?v=XF66u90CChs Der untere Rampenbereich wirkt nämlich wie durch seine tiefe Lage und die Betonwände wie ein Trichter zur Verstärkung. Ausserdem hatte die Polizei auch Megafone, die hätte man ebenfalls benutzen können: http://picasaweb.google.com/adam.hegyi/GermanyDuisburgLoveParade#5498118...

In dem Video steht bereits ein richtiger Lautsprecherwagen hinter dem Rettungswagen. Der ist bei 0:29 und 2:44 zu sehen. Das ist ein ganz anderes Kaliber als die 10 Watt Lautsprecher, die in den normalen Streifenwagen eingebaut sind. Damit und auch mit den Megaphonen kommen Sie nicht weit.

Gruß
Klaus M.

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Sehr geehrter Herr Klaus M.,

momentan kann ich nicht auf alle Ihre Einwände antworten.

Zu ein paar Dingen: Ich habe schon relativ zu Beginn in den Kommentaren gesagt, dass es hier ausschließlich um Strafrecht gehen soll und auch, dass ich weiß. dass nicht das Strafrecht die einzige sinnvolle Betrachtungsweise ist. Ich werde dies jetzt auf Ihren Hinweis auch noch oben deutlich einfügen. Leider kann ich nicht auf Missverständnisse irgendwo in den Weiten des Internet reagieren. Wenn ich das als meine "politische Verantwortung" sehen müsste, müsste ich sofort aufhören mit dem Bloggen.

Mehrfach habe ich hier auch auf die insofern eingeschränkte Sichtweise des Strafrechts hingewiesen: Das Strafrecht kann nur individuelle Schuld verhandeln und reagiert mit Strafe. Durch das Strafrecht wird kein Schadenersatz verteilt. Die verletzten Opfer und die Angehörigen der Getöteten haben außer Genugtuung nicht viel davon, wenn eine Person bestraft wird. Sie haben regelmäßig viel mehr davon, wenn eine Institution zivilrechtlich "haftet". Es ist eher die allgemeine Öffentlichkeit, die an einer Bestrafung interessiert ist.

Mehrfach habe ich auch Ihnen schon geantwortet, dass es bei aktivem Handeln nicht auf "Zuständigkeiten" ankommt. Konkret: Hat ein Polizeibeamter durch die Anordnung einer Sperre den Erfolg fahrlässig mitverursacht, ist es unerheblich, ob er "zuständig" war oder nicht, ob er in eigener Zuständigkeit handelte oder als Amts- und Vollzugsgehilfe. Es ist sogar egal, ob er als Privatmann oder als Polizist gehandelt hat. Natürlich könnte es für sein Verhalten eine Rechtfertigung geben; dazu habe ich bisher wenig vernommen.

Keineswegs sehe ich die Polizei in der ersten Linie der strafrechtlichen Verantwortung, sondern - wie in allen meinen Stellungnahmen geäußert - Personen auf Veranstalterseite und auf Seite der Stadt (möglicherweise auch noch auf Seiten des Eigentümers als Betreiber). Aber es gibt (ebenfalls schon mehrfach geschrieben) im Strafrecht keine "Verteilung" der Schuld (wie zivilrechtlich nach einem Unfall).

Zu meiner "Neutralität": Ich habe keinerlei Bezug zur Stadt Duisburg, zum Veranstalter oder zur Polizei - nada. Ich versuche mir - auch mit Hilfe der fleißigen Kommentatoren - ein Bild zu machen und daraus strafrechtliche Schlüsse zu ziehen. Ich bin aber auch nicht irrtumsfrei und werde meine Schlüsse (die alle vorläufig sind) gern bei neuen Erkenntnissen korrigieren.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrte Frau Suzon (#100),

Entschädigungsfragen kann ich und möchte ich hier nicht verhandeln (siehe mein vorheriger Kommentar). Die Angehörigen und Verletzten werden die Angelegenheit ihren Rechtsanwälten übergeben haben. Eine öffentliche Debatte ist im Zivilrecht vielleicht auch gar nicht nützlich. Ich sehe das im Strafrecht anders: es ist  ja gerade eine Funktion des Strafrechts, in der Öffentlichkeit zu "wirken", allerdings sollen und werden hier meinerseits keine persönlichen Angriffe auf einzelne Personen erfolgen.

Das praktische Problem mit den zwei Seiten von Kommentaren habe ich auch. Erstmals gibt es hier im Blog so viele Kommentare, das ist ja zunächst positiv! Ich habe der Technik des Beck-Blog das Problem geschildert.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Wie wichtig es ist, die Aufklärung, wenn es auch nur "Schnippsel " sind, weiterzuführen,- erkennt man an dem Beitrag

http://www.morgenpost.de/politik/article1395034/Loveparade-bleibt-in-Duisburg-allgegenwaertig.html

Der Vater eines Verletztenopfers spricht darüber wie ohnmächtig die, die auf Fragen eine Antwort wollen, sind.

Ob Sauerland schweigt und drückt keine persönliche Anteilnahme aus.Dass er allem und jedem aus dem Weg geht,stört wohl am meisten.Würde er mit den Trauernden weinen, wäre vieles einfacher für die Betroffenen.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass aufgedeckt wird wie es zu dem Unglück kommen konnte.

In dem Beitrag wird auch Bezug auf den Gullideckel genommen.Jede Kleinigkeit ist wichtig um endlich Licht ins Dunkle zu bringen.Dank an all die jenigen,die sich unendliche Mühe machen und zeitaufwendig daran arbeiten.

Man kann nur hoffen,dass die Staatsanwaltschaft dies alles aufnimmt, weiterverfolgt und berücksichtigt.

 

 

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Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Henning Ernst Müller,

vielen Dank für Ihre Korrekturen. Die juristische Abschätzung nach einer Katastrophe gehört nicht zum Kernbereich der Weiterbildung eines Meisters fürs Veranstaltungtechnik, man lernt die Verantwortlichkeiten eher im Hinblick auf korrekte und sichere Planung und Durchführung einer Veranstaltung. Für viele Kollegen wie für mich auch ist der "Erfolg" dieser offensichtlich illegalen Planung wie auch der Durchführung vorhersehbar.

Zum Vergleich mit der stattgefundenen Veranstaltung würde ich empfehlen (insbesondere den Nebenklägern) die Veranstaltung nochmals und dann korrekt planen zu lassen. Ein Vergleich zwischen legaler und illegaler Planung würde dann auch die Mängel und Fehler der Planung aufzeigen. Ein weiteres Planspiel sollte an verschiedenen Zeitpunkten des realen Geschehens ansetzen, um mit dann korrekten Entscheidungen und Anweisungen die Katastrophe zu verhindern. Wichtige Zeitpunkte wären unter anderem: Besprechung des Konzeptes mit Bauamt, Feuerwehr und Polizei/ Bauabnahme/ Einsatzbesprechung am Tag der Veranstaltung / beginnende Überfüllung (über 2 Personen pro m²) / erste Hilfeersuche des Publikums an Ordner bzw. Polizei / Hilfeersuchen des "Crowd Managers" an die Polizei. Es lassen sich zu den betreffenden Zeitpunkten deutlich die individuellen Verantwortlichkeiten und Pflichten nachweisen. Zum Beispiel: beim Zusammenbruch der Kommunikation und fehlender ELA-Anlage wäre noch am Tag der Veranstaltung ein Nachordern möglich gewesen; am Tag der Veranstaltung hätten noch Absprachen zur besseren Zusammenarbeit getroffen werden können und müssen... gerade das Organisationsverschulden der Planer und der Veranstaltungsleitung kann so aufgezeigt werden.

Die tatsächlich erteilte Genehmigung in Zusammenhang mit einem exakten Grundriß wäre interessant. Die 2 Personen pro m² gelten für die Publikumsflächen. Wege, Gänge, Szenenflächen, technische Bereiche, Arbeitsbereiche, gesperrte Flächen, sowie Rettungswege werden von der Gesamtfläche abgezogen - das reduziert die anrechenbare Fläche und damit die zulässige Publikumsmenge im Regelfall schneller als die meisten Veranstalter wahrhaben wollen.

Nicht ursächlich für die Katastrophe war die Sicherheitsbeleuchtung. Gab es eine? Das könnte insgesamt aber trotzdem für die Beurteilung der Qualität der Planung interessant sein. Im Regelfall werden Sicherheitsbeleuchtung, Beschilderung sowie ELA in einem Arbeitsgang geplant, hierbei werden immer der vorbeugende Brandschutz sowie das Bauamt einbezogen.

Zivilrechtlich müssen der Veranstalter und der Betreiber der Versammlungstätte haften; dies sind bekanntermaßen die Fa. Lopavent sowie die Fa. Aventis. Als Mitveranstalter kommt eventuell die Kultur Ruhr in Frage, die Loveparade war Teil der Veranstaltungen im Kulturhauptstadtjahr und wurde entsprechend beworben. Herr Schaller könnte als Geschäftsführer persönlich haften; eine Geschäftsführerhaftpflicht ist eventuell ja vorhanden. Im Fall der Amtshaftung für rechtswidriges Handeln der Baubehörde bzw. des Ordnungsamtes kommt die Stadt Duisburg in Haftung; je nach Art der Einflussnahme das Innenministerium und damit das Land NRW; das Land NRW auch für ursächliche Fehler durch Polizeibeamte vor Ort.  Auf jeden Fall verantwortlich wäre der Veranstaltungsleiter, wenn es einen gegeben hat - dessen Berufshaftpflicht könnte eine höhere Deckung aufweisen als die von Lopavent. Hilfreich wäre eine Feststellung, dass die Veranstalter gesamtschuldnerisch haften und man sich eine einzige liquide Beklagte sucht und den Schadensersatz dort durchsetzt. Je nach Schuldfrage können die Verantwortlichen dann hinterher im Innenverhältnis untereinander klären, wer den Schaden letztendlich trägt - ich erinnere mich vage, dass es dazu mal ein BGH-Urteil gab.


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Meister für Veranstaltungstechnik schrieb:

Zivilrechtlich müssen der Veranstalter und der Betreiber der Versammlungstätte haften; dies sind bekanntermaßen die Fa. Lopavent sowie die Fa. Aventis.

 

Ich gehe davon aus, dass es statt "Aventis" "aurelis" heißen soll. (Sanofi-) Aventis ist ein Pharmakonzern.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aventis

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Prof. Dr. Henning Ernst Müller schrieb:

Die verletzten Opfer und die Angehörigen der Getöteten haben außer Genugtuung nicht viel davon, wenn eine Person bestraft wird.

Für mich als nicht direkt Betroffenen geht es nicht nur um Genugtuung, sondern darum ob mein Restvertrauen in den Rechtsstaat jetzt endgültig den Bach runtergeht.

 

mfg

Reformdruide

 

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Meister für Veranstaltungstechnik schrieb:

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Henning Ernst Müller,

vielen Dank für Ihre Korrekturen. Die juristische Abschätzung nach einer Katastrophe gehört nicht zum Kernbereich der Weiterbildung eines Meisters fürs Veranstaltungtechnik, man lernt die Verantwortlichkeiten eher im Hinblick auf korrekte und sichere Planung und Durchführung einer Veranstaltung. Für viele Kollegen wie für mich auch ist der "Erfolg" dieser offensichtlich illegalen Planung wie auch der Durchführung vorhersehbar.

Zum Vergleich mit der stattgefundenen Veranstaltung würde ich empfehlen (insbesondere den Nebenklägern) die Veranstaltung nochmals und dann korrekt planen zu lassen. Ein Vergleich zwischen legaler und illegaler Planung würde dann auch die Mängel und Fehler der Planung aufzeigen. Ein weiteres Planspiel sollte an verschiedenen Zeitpunkten des realen Geschehens ansetzen, um mit dann korrekten Entscheidungen und Anweisungen die Katastrophe zu verhindern. Wichtige Zeitpunkte wären unter anderem: Besprechung des Konzeptes mit Bauamt, Feuerwehr und Polizei/ Bauabnahme/ Einsatzbesprechung am Tag der Veranstaltung / beginnende Überfüllung (über 2 Personen pro m²) / erste Hilfeersuche des Publikums an Ordner bzw. Polizei / Hilfeersuchen des "Crowd Managers" an die Polizei. Es lassen sich zu den betreffenden Zeitpunkten deutlich die individuellen Verantwortlichkeiten und Pflichten nachweisen. Zum Beispiel: beim Zusammenbruch der Kommunikation und fehlender ELA-Anlage wäre noch am Tag der Veranstaltung ein Nachordern möglich gewesen; am Tag der Veranstaltung hätten noch Absprachen zur besseren Zusammenarbeit getroffen werden können und müssen... gerade das Organisationsverschulden der Planer und der Veranstaltungsleitung kann so aufgezeigt werden.

Die tatsächlich erteilte Genehmigung in Zusammenhang mit einem exakten Grundriß wäre interessant. Die 2 Personen pro m² gelten für die Publikumsflächen. Wege, Gänge, Szenenflächen, technische Bereiche, Arbeitsbereiche, gesperrte Flächen, sowie Rettungswege werden von der Gesamtfläche abgezogen - das reduziert die anrechenbare Fläche und damit die zulässige Publikumsmenge im Regelfall schneller als die meisten Veranstalter wahrhaben wollen.

Nicht ursächlich für die Katastrophe war die Sicherheitsbeleuchtung. Gab es eine? Das könnte insgesamt aber trotzdem für die Beurteilung der Qualität der Planung interessant sein. Im Regelfall werden Sicherheitsbeleuchtung, Beschilderung sowie ELA in einem Arbeitsgang geplant, hierbei werden immer der vorbeugende Brandschutz sowie das Bauamt einbezogen.

Korrekt Planen / Planspiel
Ihre Idee die Loveparade Duisburg noch einmal, diesmal korrekt und mit Fachleuten planen finde ich hervorragend.
Warum nicht als ein Planspiel in Duisburg, mit der Möglichkeit, dass die Duisburger Verwaltung sich beteiligt?
Hätten Sie Lust? Dann sollten wir das angehen. Kontakt: lothar[at]lotharevers.com.

Grundriss / Fläche / Veranstaltungen
Bisher ist es mir nicht gelungen, die Berechnung der Fläche und damit der genehmigten Besucherzahl nachzuvollziehen.
Es gibt dazu auch keine Unterlage in den Anlagen zum Schlussbericht der Stadt Duisburg.
Gehört eine genaue Berechnung der Fläche zu den Obliegenheiten des Antragstellers der Nutzungsänderung?
Oder wird diese in der Regel, z.B. aufgrund der Pläne, vom Bauamt berechnet. Die tatsächlich erteilte Genehmigung ist ja bekannt (Stadt Duisburg: Anlage 57) und knapp. Eine nachvollziehbare Berechnung bzw. ein Bezug zu den Antragsunterlagen finde ich darin nicht.
Evtl wäre auch noch zu berücksichtigen, dass (mindestens) drei verschiedenen Veranstaltungen unter dem Obertitel "Loveparade" stattfinden:
die Floatparade ( bei der zumindestens am Ende der Rampe vor der Floatstrecke schnell gössere Personendichten al 2 / qm erreicht werden...
die Veranstaltungen acuf der Hauptbühne, für die die Zuschauer durch den gleichen engen Zugang zwischen Rampenende und Floatstrecke müssen.
Die zweite Bühne hinter der Rampe auf der Südseite des Geländes, die kaum besucht wird.
Eine vierte Fläche dient bis heute (z.B. dem Dusiburger Rechtsdezernenten Rabe) als Alibi, das veranstaltungsgelände sei nie gefüllt gewesen:
das ist die riesige Fläche im Nordosten wo man Floatparade und Hauptbühnenprogramm eher per Video verfolgt...

Sicherheitsbeleuchtung
Diese scheint mir vorhanden gewesen zu sein. Jedenfalls war die Stromversorgung redundant ausgelegt und in den Bauplan ist der Ausstrahlungswinkel jedes Scheinwerfers eingetragen. Der Scan als Anlage 1 des Duisburger Schlussberichtes ist in dieser Beziehung so gut wie unbrauchbar. Habe mir deshalb ein erheblich besser aufgelöstes *.pdf des Bauplanes besorgt. (Bei Bedarf: bitte kurze email (s.o.).

Veranstaltungsleiter:
Welche Qualifikationen muss der geanu haben? Wie diese Nachweisen? Wo in der Veranstaltungsbeschreibung bzw Antrag auf Nutzungsänderung wäre sieser zu benennen?

 

 

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@ Meister Veranstaltungstechnik:

Bitte hier schauen

http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=20056110&voselect=20049862

unter "Abschlussbericht / Sachverhalt". Ab Seite 45 gibt's eine Chronologie der Bearbeitung der durch die Stadt erteilten Genehmigungen. Da findet sich rechts am Rand jeweils der Hinweis auf die jeweilige Anlage mit dem entsprechenden Dokument, z.B. Brandschutzkonzept in Anlage 53, Baugenehmigung in Anlage 57. Und ganz am Ende des Berichts ist eine Übersicht über die Anlagen bzw. deren Inhalte.

Karten gibt's z.B. hier:

http://www.mik.nrw.de/hom/73.htm#

Bezüglich weiterer Karten kann Ihnen mit Sicherheit z.B, Herr Evers weiterhelfen.

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@ Suson:

"Strg" + "Pos 1"-Taste bringt sie stets oben an den Anfang der Seite,

"Strg" + "Ende"-Taste bringt sie stets unten an den Schluss der Seite, wo Sie einen neuen Kommentar einschreiben können.

Einzelne Beiträge suchen können Sie - je nach Browser etc. - z.B. durch Anklicken von "Bearbeiten" und dann "Auf dieser Seite suchen" und Eingabe eines Namens oder Stichworts.

 

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@Leserin

Danke vielmals. Manchmal sind die Lösungen so einfach. Sie retten mich und meine Zeit. Habe wieder etwas gelernt .

Suzon

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Sorry, meinte natürlich Suzon.

Wenn Sie in das Suchkästchen z.B. Müller eingeben, dann werden derzeit 24 Übereinstimmungen angezeigt. Durch Klicken auf "Weiter" können Sie dann direkt von einem Müller zum nächsten hüpfen. :))

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@ Meister f. Veranstaltungstechnik

Veranstalter war auch DMG = Duisburg Marketing GmbH (GF: Uwe Janssen, Karl Janssen)

(mit allem drum und dran, gehypte Besucherzahl etc)

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@suzon

zu Ihrer Frage, weshalb sich so wenige Opfer melden:

ich kenne Betroffene, die sagen

Ach, das bringt doch nichts / ich habe damit abgeschlossen, fuer mich ist die Sache durch / (ich gehe davon aus, dass so was vor allem von den eltern kommt)

der Opfer-Kanzlei Baum & Reiter in Ddorf empfahl ich bei Twitter, Facebook, Schueler VZ und in Blogas zu posten, da es bislang nur Pressemeldungen gibt. bekannter Weise lesen die meisten jugendlichen keine tageszeitungen (auch nicht die bild)

ich kenne eine Zeugin, die mit dem haupthelfer auf der treppe befreundet ist. dieser wurde von einem polizisten mit der faust ins gesicht geschlagen! er hatte sich danach selber schwer traumatisiert in die psychatirie begeben, wurde dort ein paar tage lang "behandelt" oder "ruhig gestellt". macht keine anzeige, weil er noch zu fertig ist nehme ich an. das mädchen wurde unerlaubt von der bild fuer die titelseite fotografiert inkl. name + alter, wovon sie nichts wusste. sie war selber in der masse. im prinzip könnten ja alle, die dort eingesperrt waren und das waren alleine auf der ranpe vielleicht 15-20.000 anzeige erstatten und klagen. das wird aber nicht bekannt gegeben. ist klar warum. niemand hat diese veranstaltung durchgefuedhrt. niemand hat die absicht zäune aufzustellen. fuer diese fragen/appelle empfehle ich den blog(1. alte, noch gueltige seite, 2. neue seite seit 7.9.)

http://loveparade2010doku.wordpress.com/2010/08/30/lopavent-veroffentlic...

http://loveparade2010forum.wordpress.com/2010/09/07/neueroeffnung-des-lo...

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@ Die Leserin:

Vielen Dank für den Link. Ich habe mir einige der PDF´s schon durchgelesen; ein detaillierter Kommentar wird länger brauchen. Wissen Sie irgendeinen Link zu einem Abnahmeprotokoll/ Begehungsprotokoll durch Bauamt/ vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr? Bei vielen Punkten hat es dann später keine oder eine ungenügende Umsetzung gegeben - das musste bei einer Bauabnahme auf jeden Fall auffallen. Und dann hätte die Veranstaltung garnicht mehr stattfinden dürfen.

 

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Meister für Veranstaltungstechnik schrieb:

@ Die Leserin:

Vielen Dank für den Link. Ich habe mir einige der PDF´s schon durchgelesen; ein detaillierter Kommentar wird länger brauchen. Wissen Sie irgendeinen Link zu einem Abnahmeprotokoll/ Begehungsprotokoll durch Bauamt/ vorbeugenden Brandschutz der Feuerwehr? Bei vielen Punkten hat es dann später keine oder eine ungenügende Umsetzung gegeben - das musste bei einer Bauabnahme auf jeden Fall auffallen. Und dann hätte die Veranstaltung garnicht mehr stattfinden dürfen.


Das eine Abnahmeprotokoll ist nicht veröffentlicht.
Ich bezweifle auch das es das gibt. Eher scheint man einzelne Besichtigungen und Detailprüfungen gemacht zu haben. (z.B. Anlage 59)
Hätte die Feuerwehr das Brandschutzkonzept gegen zu prüfen oder das Bauamt?
Beim Brandschutzkonzept wie der Entfluchtungsanalyse scheint mir niemand ernsthaft geprüft zu haben, wie das Konzept umzusetzen ist. Sonst hätte recht schnell auffallen müssen, dass grosse Teile ohne ELA- Anlage nicht funktionieren.
Eher scheint mir das Motto:
Das steht im Konzept und da bleibt das auch"
geherrscht zu haben.

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