Veröffentlicht am 28.07.2010 von Prof. Dr. Henning Ernst MüllerViele der derzeit bekannt gewordenen Fakten zum Love Parade-Unglück sind für die Todesfälle nicht bedeutsam, da sie zwar möglicherweise pflichtwidrige Handlungen belegen, nicht aber einen ... Weiterlesen
Rechtsgebiete:
Duisburgfahrlässige TötungPolizeiFahrlässigkeitSorgfaltspflichtverletzungLove ParadeVorhersehbarkeitKriminologieMaterielles StrafrechtStrafrecht68489 Aufrufe