Die Affären im Fall Mollath

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 19.06.2013

Als ich im November 2012 erstmals den Fall Mollath wahrgenommen hatte, habe ich meinen Beitrag mit dem Titel „Was sind die Fehler der bayerischen Justiz?“ überschrieben. Manche meiner juristischen Bekannten hielten meinen Artikel für anmaßend und den Titel für voreilig. Ohne genaue Aktenkenntnis, so ihre Kritik, sei meine Urteilsrezension unfair, und schon der Titel des Beitrags zeuge von meiner Voreingenommenheit – offenbar sei ich ja bereits davon überzeugt, dass überhaupt Fehler gemacht worden seien.

Diese Kritik traf in gewisser Weise zu: Tatsächlich war ich aufgrund der Urteilslektüre bereits  der Überzeugung, dass Fehler gemacht worden waren. Und tatsächlich hatte ich (noch) keinerlei Aktenkenntnis. Allerdings ist es in der Rechtswissenschaft üblich und auch völlig legitim (rechtskräftige) Urteile zu rezensieren – ein Urteil, zumal eines mit so schweren Folgen für den Betroffenen muss so gefasst sein, dass aus ihm die Gründe für den Urteilstenor überzeugend hervorgehen. Ich hätte mich trotzdem ehrlich gefreut, wenn es bei einem nur schlecht geschriebenen Urteil geblieben wäre.

Aber nachdem ich im Dezember und Januar immer mehr Aktenbestandteile und Gutachten gelesen hatte, wuchs meine Erschütterung: Eine solche Ansammlung von offenkundigen Fehlentscheidungen und Machtmissbräuchen in einem Fall war mir noch nicht begegnet. Ich war nun sicher, dass jeder anständige und verständige Jurist, eigentlich jeder Mensch, der sich über diesen Fall sachkundig machen würde, meine Meinung teilen würde: Hier ist einem Menschen in vielfacher Weise Unrecht geschehen und es geschieht ihm immer noch Unrecht. Unrecht, dass nun schnellstmöglich abgestellt, korrigiert und ausgeglichen werden musste.

Aber ich hatte mit der größten Schwäche der Bayerischen Justiz nicht gerechnet: Leider besteht  – trotz der vielen hervorragenden Juristinnen und Juristen in Bayern – eine offenbar systematisch angelegte Uneinsichtigkeit und Unfähigkeit zur Fehlerkorrektur. Seit einigen Monaten liegen nun Wiederaufnahmeanträge vor. Und seither scheint einerseits ein gewisser Stillstand eingekehrt zu sein, andererseits überschlagen sich seit der vergangenen Woche zusätzliche Ereignisse und weitere Affären innerhalb der Affäre. Viele Einzelheiten zum Fall habe ich in weiteren Beiträgen hier im Beck-Blog geschildert, andere sind inzwischen Allgemeingut geworden – man kann sich zur „Affäre Mollath“ mittlerweile auch durch Buchlektüre (Przybilla/Ritzer: Die Affäre Mollath) schlau machen.

- Ein Untersuchungsausschuss des Landtags, maßgeblich in Gang gesetzt, als ein Behördenchef meinte, er könne die Landtagsabgeordneten für dumm verkaufen („Affäre Aktenvermerk“), hört den laut Psychiatrie für die Allgemeinheit gefährlichen Herrn Mollath im Landtag an. Mit seiner ruhigen und bestimmten Redeweise, in der er den Fall aus seiner Sicht schildert, erstaunt Mollath die Abgeordneten.

- Die Strafvollstreckungskammer des LG Bayreuth, zuständig für die jährlichen Überprüfungen der weiteren Unterbringung Mollaths, kommt, basierend auf dem rechtskräftigen Urteil sowie auf älteren psychiatrischen Gutachten, zum Ergebnis, die Unterbringung sei nach wie vor gerechtfertigt, sie sei auch verhältnismäßig, Herr Mollath nach wie vor für die Allgemeinheit gefährlich. Damit schiebt die StVK dem LG Regensburg die alleinige Verantwortung für die Entscheidung über Mollaths Schicksal zu (Affäre „Schwarzer Peter“). Ergänzung (19.06.2013): Die Entschiedung der StVK beruht darauf, dass man von den rechtskräftig festgestellten Straftaten des Herrn Mollath auszugehen habe, diese also quasi als "wahr zu unterstellen" seien. Auf dieser Tatsachengrundlage und auf Grundlage derjenigen Gutachten, die ausgehend von diesen Taten dem Herrn Mollath Gefährlichkeit attestierten, meinte die StVK, eien Fehleinweisung ausschließen zu können. Auch wenn in diesem Bereich Vieles umstritten ist, bin ich der Auffassung, dass die StVK zwar das Urteil nicht beseitigen kann, jedoch durchaus bei der aktuellen Gefährlichkeitsbeurteilung neu bekanntgewordene Umstände, die die Taten betreffen, zu berücksichtigen hat. Noch viel mehr gilt dies für einen Arzt, der schon nach seiner Berufsordnung nicht verpflichtet sein kann, seinem Gutachten juristische Fiktionen zu unterlegen. Als äußerst problematisch sehe ich es an, dass die StVK sich wiederum nur kurz und verzerrend mit der Verhältnismäßigkeit der weiteren Unterbringung auseinandergesetzt hat.

-   Durch Presseberichte kommt heraus, dass im ursprünglichen Entwurf des staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrags insgesamt fünf Sachverhalte als Rechtsbeugung des Vors. Richters Brixner gewertet wurden – im dann offiziellen Antrag wurden diese Rechtsbeugungsvorwürfe nicht erhoben. Offenbar hatte die Staatsanwaltschaft, möglicherweise in der Diskussion mit höheren Hierarchieebenen, Angst vor der eigenen Courage bekommen: Das völlige Versagen sowie die kaum anders als mit böser Absicht interpretierbaren Fehlentscheidungen und Sachverhaltsverfälschungen wollte man abschließend dann doch nicht als vorsätzliche Rechtsbeugung bezeichnen (Affäre „Rechtsbeugung“). Zudem soll ein Antragsentwurf sich auch zum fehlenden Nachweis des Sachbeschädigungsvorwurfs geäußert haben.

- Nachdem der Pressesprecher des LG Regensburg im Fernsehen (Sendung Report Mainz am 11.06.) zum Erstaunen des Publikums betonte, das Gesetz kenne keine Frist, und damit den Eindruck erzeugte, im Fall Mollath sehe das Gericht keinerlei Eilbedürftigkeit, sah sich der Ministerpräsident erneut genötigt, in den Fall einzugreifen und darauf hinzuweisen, das bayerische Volk erwarte eine baldige Entscheidung („Affäre Eilbedürfnis“). Ergänzung (19.06.2013): Die Kritik wird heute vom LG Regensburg zurückgewiesen. Der komplexe Fall erfordere eine sorgfältige Prüfung.

- Wenn man sich für einen Moment in die Lage des Betroffenen hineindenkt, ist das (schon Tage zuvor in den Medien kursierende) von Unbekannten gefälschte Fax, in dem angeblich das LG Regensburg die Freilassung Herrn Mollath anordnet, besonders perfide. Ohne sich zuvor beim Gericht über die Echtheit des Faxes rückzuversichern wurde Herrn Mollath von einem Arzt die baldige Freilassung angekündigt (Affäre „Fax“).

- Und noch etwas anderes muss man sich bewusst machen: Herr Mollath ist nach wie vor untergebracht, also seiner Freiheit beraubt - auf Grundlage eines Urteils, das in der Substanz ein Fehlurteil ist und auf Grundlage eines Strafverfahrens, das hanebüchene und erschreckende Fehler enthielt. Jeder Tag in Gefangenschaft verlängert das aus meiner Sicht, aus Sicht der Staatsanwaltschaft und aus Sicht der Verteidigung klar erkennbare Unrecht. 

UPDATE 22.06.2013

Seit gestern berichtet die Presse vom Auskunftsersuchen  des BVerfG an das Bayerische Justizministerium in der Sache Mollath. Hintergrund ist die schon vor längerer Zeit eingelegte Verfassungsbeschwerde gegen die Unterbringungsentscheidungen des OLG Bamberg und des LG Bayreuth von 2011 und 2012 im Rahmen der jährlichen Überprüfung. Die Verfassungsbeschwerde wurde nunmehr von der Verteidigung noch einmal aktualisiert und um die neuen Entwicklungen angereichert.  Nun wird spannend sein, ob das bayrische Justizministerium weiterhin die Unterbringung als verhältnismäßig und rechtmäßig ansieht, also die gerichtlichen Entscheidungen als korrekt bezeichnet, oder ob es auf die neuen Entwicklungen reagiert und auch die letztjährige Aufhebung einer solchen Entscheidung durch das BVerfG berücksichtigt. Der Stern zitiert den Ministeriumssprecher mit folgender aufschlussreicher Äußerung:

"Wir werden die Frage unseres höchsten Gerichts schnell und umsichtig beantworten", sagte der bayerische Ministeriumssprecher. Dabei werde besonders berücksichtigt, dass Mollath schon seit sieben Jahren in der Psychiatrie untergebracht sei - "eine sehr lange Zeit ohne Freiheit". Die Anfrage gebe nun die Möglichkeit, "auf diesen Umstand einzugehen". (Hervorhebung H.E.M.)

Das erscheint mir die Ankündigung einer Kritik an den Beschlüssen der o.a. Gerichte zu sein, zumindest in der Frage der (Un-)Verhältnismäßigkeit. Die Politik hat möglicherweise mittlerweile erkannt, dass große Teile der Bevölkerung nicht mehr nachvollziehen können, warum Mollath immer noch nicht frei gelassen wird, obwohl die Zweifel an seiner jahrelangen Unterbringung und insbesondere an seiner Allgemeingefährlichkeit unübersehbar geworden sind. 

Wie schon in meinen früheren Beiträgen ausgeführt: Selbst wenn Herr Mollath nunmehr - etwa nach Intervention des BVerfG oder aufgrund einer Beschwerdeentscheidung des OLG Bamberg - aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entlassen werden muss, ändert das nichts am Fortgang des Wiederaufnahmeverfahrens in Regensburg. Möglicherweise könnte dann aber der Zeitdruck auf die zuständige Kammer des LG Regensburg etwas geringer werden. Denn auch wenn der Fall Mollath keine Haftsache im förmlcih-strafprozessualen Sinne ist - er ist, solange Herr Mollath untergebracht ist, praktisch eine Haftsache im verfassungsrechtlichen Sinn.

UPDATE 24.06.2013

Sechs Optionen für die Freilassung von Gustl Mollath:

Angesichts des vor dem Wochenende bekanntgewordenen Auskunftsersuchens des BVerfG und der heutigen Entscheidung des OLG Nürnberg über eine Beschwerde von RA Strate erscheint es mir sinnvoll, einmal die derzeitigen Optionen für eine Freilassung Herrn Mollaths aus der Psychiatrie aufzuzeigen:

1. Nach wie vor kann die mit dem Wiederaufnahmeverfahren befasste Kammer des LG Regensburg jederzeit zu dem Schluss kommen, wegen der Erfolgsaussichten der Wiederaufnahme die Vollstreckung nach § 360 Abs.2 StPO zu unterbrechen.

2. Kommt das LG Regensburg sogar zu der Feststellung, die Wiederaufnahme sei begründet, entfällt die Rechtskraft des angegriffenen Urteils und Herr Mollath wäre (unabhängig von einer neuen Hauptverhandlung) sofort freizulassen. Allerdings hat das LG Regensburg bislang nicht einmal über die Zulässigkeit der Wiederaufnahmeanträge entschieden udn auch schon angedeutet, dass die Entscheidung über die Begründetheit noch einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

3. Das BVerfG könnte im Rahmen der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde Mollaths einstweilig die Freilassung anordnen (§ 32 BVerfGG). Grund könnte sein, dass die Unterbringung mittlerweile verfassungsrechtlich nicht mehr als verhältnismäßig beurteilt wird und das Freiheitsgrundrecht Herrn Mollaths eine sofortige Freilassung gebietet - ganz unabhängig davon, ob Herr Mollath die Straftaten begangen hat oder nicht bzw. ob die psychiatrischen Gutachten zutreffen oder nicht. Mit der Entscheidung würde natürlich das Wiederaufnahmeverfahren nicht obsolet.

4. Das OLG Bamberg wird über die Beschwerde gegen die Entscheidung des LG Bayreuth (§ 67 d StGB, §§ 463, 453 Abs.2 StPO) über die weitere Vollstreckung zu entscheiden haben. Wird der Beschwerde stattgegeben, ist Herr Mollath freizulassen.

5. Der Ministerpräsident des Freistaats Bayern, Herr Seehofer, könnte von seinem Gnadenrecht Gebrauch machen. Dies ist (in Bayern) auch von Amts wegen ohne Antrag des Betroffenen möglich und es gilt auch für den Maßregelvollzug. Diese Lösung wäre allerdings nach meiner Einschätzung wohl nicht im Sinne des Untergebrachten, würde aber womöglich den politischen Druck aus dem Fall Mollath nehmen.

6. Erst wieder in einem Jahr findet die nächste regelmäßige Überprüfung der Vollstreckung nach § 67 d StGB vor dem LG Bayreuth statt. Die dortige Strafvollstreckungskammer hat erst vergangene Woche entschieden, dass die Unterbringung fortzusetzen sei. Ergänzung: Nach § 67 e StGB wäre sie verpflichtet, auch vorher bereits neu zu entscheiden, wenn sich eine neue Sachlage ergibt.

Ob und wann eine Freilassung erfolgt, ist nach wie vor völlig offen; auch welche der Optionen die wahrscheinlichere ist, lässt sich kaum einschätzen. Und wegen der (aus meiner Sicht) schon etlichen Überraschungen in diesem Fall, wage ich auch keine Prognose mehr.

UPDATE 01.07.2013

Heute wurde u.a. über die "Option 5" - die Begnadigung durch den Ministerpräsidenten spekuliert. Ich glaube nicht, dass ein Gnadenakt dem Interesse von Herrn Mollath entspräche, aber (theoretisch) möglich wäre es, wie ich oben schon schrieb. Natürlich habe ich auch gesagt, dass eine Gnadenentscheidung (eigentlich) einer Gerichtsentscheidung nicht vorgreifen darf.

Es mehren sich zudem die Anzeichen dafür, dass jedenfalls die Politik inzwischen einen anderen Kurs einschlagen möchte. Heute hat Frau Justizministerin Merk  der Augsburger Allgemeinen gegenüber geäußert:

"Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist"

Die Unverhältnismäßigkeit der (weiteren) Unterbringung ist meines Erachtens schon spätetens seit November 2012  offenkundig; trotzdem hat das LG Bayreuth jüngst die Verhältnismäßigkeit auch nach über sieben Jahren Unterbringung bejaht, ohne dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung hinreichend zu beachten. Mittlerweile steht allerdings § 62 StGB nicht mehr im Mittelpunkt der Betrachtung, sondern die juristischen und tatsächlichen Fehler, auf denen das Urteil beruht, und die in der Wiederaufnahme nun geprüft werden. Ich glaube daher, diese Kehrtwende kommt zu spät, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, denn noch vor ein paar Wochen hat Frau Merk, auch wenn sie es jetzt bestreitet, das Urteil und die Unterbringung Herrn Mollaths verteidigt. Am schnellsten könnte jetzt das OLG Bamberg (Option 4) dem Wunsch der Ministerin nachkommen und in der Beschwerdeentscheidung über die weitere Vollstreckung Herrn Mollath freilassen. Die Wiederaufnahme wäre damit nicht erledigt, allerdings würde dann der Zeitdruck auf das LG Regensburg erheblich nachlassen.

UPDATE 04.07.2013

Das längere Interview mit Herrn Prof. Kröber von Alexander Dill auf  Telepolis zeigt größtenteils die Sicht des Psychiaters in diesem Fall: Nicht die Psychiatrie, sondern die Justiz ist verantwortlich. Auch meiner Ansicht nach beruht die Unterbringung Herrn Mollaths v.a. auf fehlerhaften juristischen Entscheidungen. Aber eine kritisch-prüfende Rolle der Psychiatrie gab es nicht, sondern nur eine bestätigende, die - im Falle Prof. Kröbers - auf einer Wahrunterstellung nicht nur des Urteils, sondern der gesamten Akten beruht, die er zur Beurteilung herangezogen hat. Nicht ein einziges kritisches Wort Prof. Kröbers zu diesen Akteninhalten findet sich.

Einige kritische Punkte aus dem Interview (das ganze Interview ist lesenswert!) möchte ich aufgreifen und kommentieren:

"Telepolis: Nun ist es ja so, dass die Justiz das zurückspielt, indem sie sagt: Die Gutachter haben doch bescheinigt, dass Mollath weiterhin gefährlich ist.

Kröber: Nein, die Gutachter haben bescheinigt, dass Mollath krank ist. Das ist einhelliger Tenor und das wird man vielleicht auch verifizieren können, wenn er draußen ist. Das hat sich auch aus der Beobachtung in der Klinik ergeben, wo er doch von zahlreichen Leuten über Jahre erlebt wurde. Es hat sich dort niemand gemeldet, der sagt: Wir beobachten Mollath schon seit Jahren in der Klinik und er ist völlig gesund."

Selbstverständlich gehört die Gefährlichkeitsprognose (neben der Krankheitsdiagnose) zu den zentralen Aufgaben des psychiatrischen Sachverständigen. Die Gefährlichkeit ist der Grund der Unterbringung. Und Herr Prof. Kröber hat diese Gefährlichkeit ausdrücklich bejaht.


"Kröber: Die Frage ist, ob dieses Urteil juristisch standhält, wenn es zu neuen Ermittlungen kommt, ob die Beweislage stabil ist. Das weiß ich nicht. Wenn aber in einem ordentlichen Verfahren die Delikte rechtskräftig festgestellt wurden, kann ich nicht als Psychiater diese Delikte infrage stellen."

Zum Zeitpunkt des ersten Gutachtens (von Dr. Leipziger) gab es noch keine rechtskräftige Feststellung. Ergibt sich (aus den Akten), dass die in der Anklage beschriebenen Taten anders abgelaufen sind bzw. ergeben sich Gründe (z.B. aus der in den Akten erkennbaren Motivlage der Ehefrau), dafür, dass es nicht so gewesen ist, braucht der Gutachter nichts zu unterstellen.  Zudem: Formell ist nur der Tenor der Entscheidung rechtskräftig festgestellt. Der Gutachter muss den Tatablauf, wie er in den Urteilsgründen steht, nicht unterstellen.


"Kröber: Ansonsten gelten die Gründe weiter, die bisher rechtskräftig festgestellt worden sind. Das ist ja in der Revision zum Bundesgerichtshof gegangen und dort konnte kein Fehler festgestellt werden."

Es war keine zulässige Verfahrensrüge erhoben worden - deshalb wurden vom BGH auch keine Fehler überprüft. Dafür kann Herr Kröber nichts; dennoch taugt es nicht als Argument.


"Telepolis: Bei so einer Beziehungstat, die wir in kleinerem Bereich ja auch aus den meisten Familien kennen, ist es doch meist so, dass mit der Trennung auch das Tatmotiv verschwindet. Nur in seltenen Ausnahmefällen verfolgt man seinen Partner dann noch weiter.

Kröber: Bei Mollath scheint genau das einige Jahre der Fall gewesen zu sein, wenn man das Urteil liest. Ich kenne durchaus Beispiele, wo so etwas bis zum Mord passiert. Zur Bewusstlosigkeit würgen ist in einer anderen Liga. Da waren die ja schon getrennt. Die Frau ist nach der Trennung noch in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei ist es passiert, wenn es so stimmt. Die Justiz hat die Geschichte eher verläppert. Da gab es dann keine Schreibmaschine. Das Ganze ging erst wieder voran durch die Reifenstecherei, das war aber bereits mehr als vier Jahre nach der Trennung. Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich. Aber ich gebe Ihnen Recht: Sein Wahn bezog sich in diesen letzten Jahren schon lange nicht mehr auf seine Frau, sondern auf die Nürnberger Firma Diehl und die große Verschwörung, die er dort sah."
 

Ergänzung 05.07.2013: Herr Kröber hat jetzt folgende korrigierende Version in das Interview einfügen lassen:

"Das war im August 2001, vor der Trennung. Die Frau ist nach der Trennung Ende Mai 2002 nochmal in Mollaths Wohnung gekommen, um ihre Sachen zu holen. Dabei gab es einen laut Urteil einen erneuten Übergriff, er hat sie festgehalten und am Verlassen der Wohnung gehindert. Die Justiz hat diese Vorfälle in der Akutphase der Trennung eher verläppert. Offenbar bestand kein großes Verfolgungsinteresse. Das Ganze ging erst wieder voran durch die [Mollath vorgeworfene] Reifenstecherei im Januar 2005, drei Jahre nach der Trennung."
Mein Kommentar unten bezieht sich auf die erste Version, ist also zum Teil nicht mehr aktuell, zum Teil betrifft meine Kritik aber auch die ergänzte Version

Prof. Kröbers Darstellung ist grob unrichtig. Die Körperverletzung durch Würgen fand laut Ehefrau im Jahr 2001 statt. Erst Monate später zog sie aus der Wohnung aus, noch einmal etliche Monate später zeigte sie ihren Mann an. Diese beiden Umstände wurden weder in den Urteilsgründen noch in einem der Gutachten gewürdigt, stattdessen wurde alles unkritisch als richtig unterstellt, was Frau Mollath berichtet hatte. Die "Verläpperung" mit der Schreibmaschine fand erst nach den angeblichen Reifenstecherein statt.
Kröber verdreht die Tatsachen (bewusst oder unbewusst) und entgeht damit einer wichtigen Fragestellung: Wie kann ein Psychiater Jahre nach einer innerfamiliären Körperverletzung diagnostizieren, dass diese auf einem (jetzt erst) diagnostizierten Wahn beruht? Und wenn er sagt: Da erst hat man gesagt: Er ist weiter gefährlich, verdeckt er mit dem "man", dass es ein Psychiater war, der Herrn Mollath als gefährlich einstufte. Herr Prof. Kröber erweckt den unzutreffenden Eindruck, als habe Herr Mollath einen Wahn gegen die Rüstungsfirma Diehl entwickelt, und sich "schon lange nicht mehr auf seine Frau bezogen". Auch dies ist unrichtig. Die bei Herrn Mollath als ebenfalls wahnhaft angesehen angeblichen Reifenstechereien bezogen sich nicht auf eine Rüstungsfirma oder eine große Verschwörung, sondern angeblich auf Personen, die seiner Frau persönlich nahestanden bzw. in das Scheidungsverfahren involviert waren.


"Telepolis: Könnten wir nicht an den Punkt kommen, wo man sich darauf verständigt, dass - und Sie haben das ja auch bereits erwähnt - die Rückfallgefahr für die öffentliche Person Mollath nun deutlich geringer ist?

Kröber: Ja, dem würde ich soweit folgen.

Telepolis: Wenn sie mit diesem Satz - und Sie liegen doch auch in der Bewertung gemeinsam mit Ihren Kollegen - kommen, dann könnten Sie damit doch den Weg freimachen?

Kröber: Nein, könnte ich nicht. Das Problem ist: Mollath wäre schon längst draußen, wenn er kooperativer wäre. Wenn er einer neuen Begutachtung zugestimmt hätte und es nicht zur Bedingung machen würde, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt würde."

Soweit ich informiert bin, hat Herr Mollath nicht verlangt, dass ihm das Gutachten vorher vorgelegt wird. Er hat allerdings verlangt, dass er Einblick in die Krankenakten bekommt, um auf dort von der Klinik notierte Vorfälle eingehen zu können. Er verlangt damit etwas, was in einem normalen  juristischen Verfahren durchaus angemessen ist, aber eben nicht in der medizinischen Begutachtung vorgesehen ist.


"Das Problem ist weiter: Ich war an einer Fortdauerentscheidung beteiligt. Diese Untersuchung ist vorgeschrieben. Wenn sich gegenüber dem Einweisungszeitpunkt nichts geändert hat, dann entscheidet die Strafvollstreckungskammer für Fortdauer. Wenn nun, was in fünf Prozent der Fälle geschieht, Patienten nicht zur Kooperation bereit sind oder auch nicht zu Anhörungen erscheinen, dann wird auf der Grundlage des Einweisungsbeschlusses entschieden."

Das ist eine zutreffende abstrakte Darstellung. Konkret wurde Prof. Kröber auch damit beauftragt, auf das Gutachten Dr. Simmerls einzugehen, von dem sich Mollath hatte explorieren lassen. Wenn Herr Kröber nun sagt, es sei alles normal gelaufen und er habe halt mangels Kooperation nicht anders gutachten können, dann ist dies insofern falsch, als Kröbers Gutachten keineswegs die genannte und angemessene  Neutralität aufweist.


"Kröber: Diese Entscheidung ist bei Mollath jährlich gefallen. Sie ist auch nach dem Gutachten von Professor Friedemann Pfäfflin 2011 gefallen, der ihn eingehend untersucht und gesprochen hat."

Hier wird ein Widerspruch deutlich: Oben hat Prof. Kröber ausgeführt, es liege allein an Mollath, dass dieser sich nicht habe untersuchen lassen bzw. nicht einhaltbare Forderungen gestellt habe. Tatsächlich hat sich Herr Mollath sowohl vor dem Kröber-Gutachten als auch danach von Psychiatern untersuchen lassen.  Wenn Herr Dr. Simmerl und Herr Prof. Pfäfflin es schafften, Herrn Mollath zu explorieren, warum gelang es dann Herrn Dr. Leipziger und Herrn Prof. Kröber nicht?


"Telepolis: Letztlich bleibt doch stehen: Sie halten ihn jetzt für ungefährlich.

Kröber: Nein, das weiß ich nicht. Ich halte das für gut möglich und vorstellbar. Es ist nur möglich, dies mit und bei Mollath zu klären. Ich mache hier keine Gefährlichkeits-Diagnose, ohne eine wirkliche Begutachtung machen zu können."

Herr Prof. Kröber hat vor einigen Jahren eine Gefährlichkeitsdiagnose ohne wirkliche Begutachtung abgegeben. Herrn Mollaths Krankheit werde unbehandelt immer schlimmer werden, war seine Prognose. Nun hält er es für "gut möglich und vorstellbar", dass Herr Mollath ungefährlich geworden ist. Es wäre zu begrüßen, wenn dieser (abstrakte) Meinungswandel deutlicher dargestellt worden wäre.


"Kröber: Auf der anderen Seite ist es so, dass Mollath jeden, wenn er aus der Klinik entlassen wird, zum Mordopfer deklariert, und nicht deutlich ist, was ihn gegenwärtig inhaltlich beschäftigt."

Ehrlich gesagt, weiß ich nicht, was Prof. Kröber meint. Ich habe nichts darüber gehört, dass Herr Mollath irgendwem mit dem Tod gedroht hätte. Was Herrn Mollath derzeit inhaltlich beschäftigt, ist hingegen durch etliche Interviews und seine Anhörung vor dem UA im Landtag deutlich. In einen Kopf hineinschauen kann man ohnehin nicht.

Ich kann nicht beurteilen, ob Herr Mollath psychisch krank ist oder nicht. Die entscheidende Frage für die Unterbringung ist aber die Gefährlichkeit.

Noch etwas: Wenn angebliche "Unterstützer" Herrn Mollaths dazu übergehen sollten, Menschen mit anderer Auffassung zu bedrohen, dann ist dies kriminelles Verhalten, das in keiner Weise gerechtfertigt werden kann. Zudem schadet ein solches Verhalten Herrn Mollath.

Service von dejure.org:

Die Verfahren im Fall Mollath mit Az. und Links.

Diskussion anderswo:

Blog von Gabriele Wolff

De Legibus-Blog (Oliver Garcia)

Internet-Law (Thomas Stadler)

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829 Kommentare

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Am 8.3.2012 erklärte Frau Merk:

... dabei vertraue ich auf die gute Übung, dass dieser Ausschuss die Entscheidungen respektiert, die in richterlicher Unabängigkeit getroffen worden sind und sie nicht in Frage stellt.

Das betrifft vor allem die zahlreichen Fragen zur gerichtlichen Beweiserhebung und Beweiswürdigung. Wir können und dürfen die in diesem Verfahren ergangenen Entscheidungen der Gerichte - bis hin zur Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs - nicht in Frage stellen. Für mich als Justizministerin gilt das in besonderem Maß.

 

Frau Merk, mit Verlaub: das ist kompletter Unsinn.

Richtig ist, dass unsere Demokratie Gewaltenteilung pflegt, d.h. Exekutive, Legislative und Jurisdiktion strikt voneinander getrennt sind. Hieraus resultiert auch die Unabhängigkeit der Justiz.

Nichtsdestoweniger geht trotz aller Gewaltenteilung und trotz Unabhängigkeit der Justiz alle Macht vom Volke aus. Urteile werden deshalb auch im Namen des Volkes gesprochen.

Wenn ganz offensichtlich wird, dass eines dieser Staatsorgane versagt und auch alle vorgesehenen Kontrollmechanismen versagen und eine Justiz zum Selbstzweck und Selbsterhalt das eigene Wohl über das Wohl des Volkes stellt, dann hat jeder Bürger nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, diese Missstände in der Justiz anzuprangern und öffentlich zu machen. Nicht Schweigen ist angesagt, sondern lautestes Protestieren, ggf. auch Demonstrieren. Wozu sonst sollten Verhandlungen öffentlich sein, wenn nicht dafür, dass das Volk kontrollieren kann? Und nun, da diese Verhandlung Mollaths mit allen Begleitumständen der Öffentlichkeit bekannt ist, soll die Öffentlichkeit schweigen? Gerade ein Ministerpräsident, aber auch eine Justizministerin haben nicht nur das Recht, sondern sogar die Pflicht, im Namen des Volkes laut gegen solche Unrechtsentscheidungen zu protestieren. Nur so kann Demokratie, kann ein Rechtsstaat funktionieren. Nur so kann die Justiz dazu angeregt werden, ihre Fehlentscheidungen zu überdenken und schleunigst zu korrigieren. Bis jetzt aber hat jeder Richter, egal ob tüchtig (davon gibt es viele) oder unfähig und gemein (auch davon gibt es leider viele) den Eindruck, er kann machen, was er will. Es hat einfach keine Konsequenzen, egal wie wild er es treibt ... Wir haben fast so etwas wie Anarchie in unserer Justiz: die Justiz ist jeglicher Kontrolle entzogen, funktioniert nicht mehr und will sich auch nicht selbst kontrollieren und reparieren.

Frau Justizministerin, diese Missstände hätten Sie benennen müssen, anstatt diese einfach hinzunehmen. Niemand verlangt von Ihnen, ein Urteil persönlich aufzuheben (das können Sie nicht). Aber Sie hätte viel früher ihrer Staatsanwaltschaft Dampf machen können, dass hier gegengesteuert wird. Und sie hätten den Herren Richtern klar machen können, das das Volk es nicht hinnimmt, dass missliebige, unschuldige Bürger wie in Dikaturen einfach in der Psychiatrie versenkt werden.

Frau Justizministerin, sie haben das einfach nicht verstanden. Sie kapieren gar nichts. Ob solcher Unfähigkeit, ob solcher groteskter Fehlentscheidung Ihrer Amtspflichten sollten Sie schleunigst zurücktreten! Ich denke, Ihr Chef, Herr Seehofer, denkt schon lange über Möglichkeiten nach, Sie aus dem Amt zu entfernen. Man kann sich nur wünschen, dass er hierbei bald zu einer Lösung kommt. Frau Merkt, Sie schaden der CSU, Sie schaden Bayern, Sie schaden dem Ansehen der Justiz, Sie schaden dem Rechtsfrieden und Sie schaden insbesondere unschuldigen und friedliebenden Menschen wie Herrn Mollath. Wer so viel Schaden anrichtet, sollte schleunigst weg.

 

5

@ psychofan

Alle Hochachtung,

Sie haben genau den Kern der Sache ausgedrückt.

 

 

 

5

@psychofan

Haben Sie Ihre Gedanken auch so an die Ministerin Merk oder ihren Chef Herrn Seehofer gesandt?

Ein lobenswerter Text.

 

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Es sollte natürlich heißen:

 

Ob solcher Unfähigkeit, ob solcher groteskter Fehlentscheidungen und Missachtung Ihrer Amtspflichten sollten Sie schleunigst zurücktreten!

 

 

Und nein, ich schicke solche Texte nicht ins Ministerium, wo sie bestenfalls von irgendeinem willährigen Lakaien mit nichtssagenden Textbausteinen beantwortet werden. Allenfalls noch als Leserbrief könnte man den Text verwenden.

 

Im übrigen erhebe ich darauf kein Urheberrecht, jeder kann Teile oder das Ganze übernehmen und nach Belieben verwenden, sofern es für einen guten Zweck dient.

5

psychofan schrieb:

Es sollte natürlich heißen:

 

Ob solcher Unfähigkeit, ob solcher groteskter Fehlentscheidungen und Missachtung Ihrer Amtspflichten sollten Sie schleunigst zurücktreten!

 

 

Und nein, ich schicke solche Texte nicht ins Ministerium, wo sie bestenfalls von irgendeinem willährigen Lakaien mit nichtssagenden Textbausteinen beantwortet werden. Allenfalls noch als Leserbrief könnte man den Text verwenden.

 

Im übrigen erhebe ich darauf kein Urheberrecht, jeder kann Teile oder das Ganze übernehmen und nach Belieben verwenden, sofern es für einen guten Zweck dient.

..ich denke aber, dass z.B. die Freien Wähler sich einen solchen Text verinnerlichen und ihn nicht nur mit einem Textbaustein beantworten!

Hat Herr Mollath sich eigentlich mal geäußert oder wurde in den Medien erwähnt, ob er sich jemals"Strahlenwaffen" oder ähnlichem ausgesetzt fühlte?
Meine mal soetwas irgendwo gelesen zu haben.
Die 100seitige Beweissammlung des Herrn M., ist die irgendwann schonmal online aufgetaucht?

2

Zwei Mal Nein

einWissender schrieb:
Hat Herr Mollath sich eigentlich mal geäußert oder wurde in den Medien erwähnt, ob er sich jemals"Strahlenwaffen" oder ähnlichem ausgesetzt fühlte? Meine mal soetwas irgendwo gelesen zu haben. Die 100seitige Beweissammlung des Herrn M., ist die irgendwann schonmal online aufgetaucht?

 

Wenn Sie so schlecht informiert sind, sollten Sie sich vielleicht besser mehr zurückhalten.

Das ist keine Beweissammlung, sondern eine 8seitige Verteidgungsschrift ("Was micht prägte" mit einer reichhaltigen Belege-Anlage). Kundig machen über den Inhalt können Sie sich hier. Ich habe das gesamte Konvolut inhaltlich auf fünf Seiten katalogisiert. Beides  steht nicht im Netz. Das ginge nur, wenn Mollath und seine AnwältInnen damit einverstanden wären.

Angesichts der Lakottas und Lapps dieser Welt, würde ich davon abraten.  Misstrauen an manchen Stellen ist nicht paranoid, sondern Ausdruck von Intelligenz, Lebensklugkeit und  Gesundheit.

Um es es mal zwischendurch an zwei Beispielen zu sagen: Der Brief an den Papst ist völlig verständlich und vernünftig wie auch der an den Dalei Lama.

 

 

Wer kann des Richters verlinkte (reg.-dig.) Erfahrungen teilen, bestätigen, variieren, mit Beispielen "würzen", alle in Abrede stellen?

 

Was ist los innerhalb der im bekannten Zustande daher kommenden Justiz?

 

Man halte sich nur den  "kastrierten" WA-Antrag der StA R. vor Augen einschließlich der heutigen - lausigen - Ausrede des OberStA Meindl und die weiteren beiden Akteure (GenStA Nerlich und design. LandgerichtsPräs. Böhm) und lese einschließlich der Kommentierungen den § 147 Absatz 3 RiStBV, der im Rahmen seiner gebotenen analogen Anwendung für das WA-Verfahren den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in helle Licht stellt.

 

Und gibt es da nicht die Verpflichtung der StA, das ENTLASTENDE  vorzutragen, zu beweisen? Hier: Fundamentale WA-Gründe des Rechtsbruchs, ja: der Rechtsbeugung?

 

Wer fürchtet sich da - wo es um Würde und Freiheit, um Verabredung zum Verfassungsbruch geht - um die "Gefahr" einer üblen Nachrede, mit 56 Jahren, als Oberstaatsanwalt, den frei werdenden Posten des LOStA vor Augen, auch wenn man mit Zahlen (qm-Preise) vorgibt, auf schlechtem Fuß zu stehen?

 

Good Guy? Bad Guy? Einer? Mehrere? Spielleiter in der Ministerialbüro-Kratie, sag an!

Justament jetzt mahnt MP Seehofer die Justiz, dpa, MZ.

 

Die Akte der Selbstverteidigung der bairischen Justiz sind erbärmlich. Sie sind menschenverachtend. Sind sind demaskierend. Selbstverleugnend. Sie sind vor allem delegitimierend, auch vörderhin es zu wagen, "Im Namen des Volkes" jenseits Jutta Limbachs Mahnung zu urteien.

 

Es ist die Rolle des Souveräns, die Justiz zu kontrollieren.

So ganz eindeutig Jutta Limbach in "Im Namen des Volkes". Die durch Artikel 5 privilegierten Medien, die dieser Kontrolle mit der Bürgerschaft nicht gerecht werden, sondern sich "gemein" machen mit den auf Zeit Gewählten, sägen mit an den Fundamenten der FDG.

Da, in den Verhätlnissen der Medien, liegt seit Jahr und Tag das weitere demokratische faule Ei der Jetzt-Zeit, die die Errungenschaften von 200 Jahren Aufklärung verspielt.

 

Richterethos? Pressekodex?

Pah !

5

@ Psychofan

 

Ich unterstütze Ihren Ansatz und rege an, nicht von "Gewaltenteilung", sondern von "Gewaltentrennung" (siehe z.B. Österreich) zu schreiben, was ja auch

 

spielend aus Ihren weiteren Ausführungen folgt:

 

"Richtig ist, dass unsere Demokratie Gewaltenteilung pflegt, d.h. Exekutive, Legislative und Jurisdiktion strikt voneinander getrennt sind. Hieraus resultiert auch die Unabhängigkeit der Justiz."

 

Denn was geschehen kann,wenn Akteure "Gewalten teilen", ganz intransparent dazu, zeigen die Affären um G.M. , die zum immerwährenden Justizskandal in Bayern und zur Glaubwürdigkeits- und Legitimationskrise im Freistaat führt(e). Hinter allem steht ein vorgeblich "christlich-sozialer" Filz, der sich selbst demaskiert und die bairische Fassaden-Demokratie "frei" legt und damit des Freistaats wahres Gesicht offenbart.

 

Eine demokratische Offenbarung, der auf dem Fuße die Abwahl der "GRANDEN" zu folgt hat. Lägen nicht auch viel zu viele "Kräfte" der selbsternannten 4. Gewalt im offenen Widerspruch zu Artikel 3 des BayPG.

5

Es gibt mehrere Fragen:

1. Wenn Kröber "militanter Lutheraner" ist, sollte er wissen, dass er sich niemals auf einen Befehl von oben herausreden kann, sondern selbst Verantwortung für seine Handlungen übernehmen muss. Ob ihm das wirklich klar ist?

 

2. Was passiert, wenn Bayern nach der Wahl eine andere Regierung haben sollte (möglich), werden dann analog den Mauerschützenprozessen die Staatsanwälte, Richter etc. doch noch angeklagt wegen Strafvereitelung, Rechtsbeugung etc.? Ist denen eigentlich bewusst, dass sie derzeit nur den Schutz der CSU geniessen? Es könnte nach der Wahl anders sein ... wem fühlen die sich eigentlich verantwortlich? Der CSU?

 

3. Wieviele Montagsdemos braucht es in Deutschland, bis die zuständigen Personen auf die Idee kommen, im Zuge einer Güterabwägung in die richterliche Unabhängigkeit beim LG Bayreuth einzugreifen, weil die Richter unter diesem Schutz seit Jahren verfassungswidrig die Grundrechte von Herrn Mollath einschränken?

 

4. Wann werden die ersten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen als Diagnose Mollath-Syndrom tragen? Das sind dann die Menschen, die schlaflose Nächte oder andere Gesundheitsschädigungen haben, weil sie in einem Land leben, in dem die Regierung sehenden Auges unter Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit die Menschenwürde mit Füssen tritt und den Freiheitsentzug eines Menschen duldet. Bisher waren diesen Menschen derartige Menschenrechtsverletzungen nur aus fernen Ländern bekannt.

 

5. Bedenken wohl die für die Humanmedizin verantwortlichen Menschen auch, dass sie in Verantwortung stehen für die Tätigkeit von Dr. Leipziger? Auch dieser hat Vorgesetzte und übergeordnete Stellen, die sein Treiben kontrollieren müssten. Auch diese Menschen könnten strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

 

 

5

Sehr geehrter Herr Professor Henning Müller! @An alle wache, engagierte, Blogger, denen

die Wahrung des Rechtstaates, die Verteidigung der Grund- und Menschenrechte wichtig

sind!

Das Bundesverfassungsgericht hat laut der Pressemitteilung, die Bundesanwaltschaft,

also die Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland eingeschaltet.

Wie ist diese Einschaltung zu bewerten? Die Bundesanwaltschaft wird meines Wissens

vorallem eingeschaltet, wenn der Verdacht auf   hoch kriminelle Handlungen vorliegt, die möglicherweise staatsgefährdend sind. Weshalb hat das Bundesverfassunggericht die Bundesanwaltschaft eingeschaltet? Wofür ist die Bundesanwaltschaft in Bezug auf die causa Mollath zuständig? Welche juristische Begründung liegt vor, um diesen doch sehr außergewöhnliche Entscheidung des Bundesverfassungsgericht erklären zu könnnen?

Welche Aufgaben hat die Bundesanwaltschaft im Fall Mollath?

 

5

Menschenrechtler schrieb:

Das Bundesverfassungsgericht hat laut der Pressemitteilung, die Bundesanwaltschaft, also die Staatsanwaltschaft der Bundesrepublik Deutschland eingeschaltet.Wie ist diese Einschaltung zu bewerten? Die Bundesanwaltschaft wird meines Wissensvorallem eingeschaltet, wenn der Verdacht auf hoch kriminelle Handlungen vorliegt, die möglicherweise staatsgefährdend sind. Weshalb hat das Bundesverfassungsgericht die Bundesanwaltschaft eingeschaltet? Wofür ist die Bundesanwaltschaft in Bezug auf die causa Mollath zuständig? Welche juristische Begründung liegt vor, um diesen doch sehr außergewöhnliche Entscheidung des Bundesverfassungsgericht erklären zu könnnen?

Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht sieht in allen Verfahrensarten die Möglichkeit vor, Verfassungsorganen des Bundes und der Länder sowie obersten Gerichten und Bundes- wie Landesbehörden Gelegenheit zur Äußerung zu geben; dazu gehört in der Praxis des BVerfG auch der Generalbundesanwalt. Diese Anhörung geschieht vor allem, um sich die Sachkunde der genannten Institutionen im Hinblick auf die zu treffende Entscheidung zunutze zu machen.

Verfügt wird dies ganz zu Beginn der Befassung mit einem Verfahren durch den Vorsitzenden auf Vorschlag des Berichterstatters. Irgendeine Meinungsbildung der Kammer oder erst recht des Senats als Ganzen liegt dem nicht zugrunde und kann es auch gar nicht, weil zu diesem frühen Zeitpunkt normalerweise allenfalls der Berichterstatter   -  in der Regel nicht mal der, sondern nur sein HiWi, der ihm sowas vorformuliert  -  die Akte kennt.

Wenn man da überhaupt irgend etwas hineingeheimnissen will, dann allenfalls, dass die Sache dem Berichterstatter/HiWi in rechtlicher Hinsicht nicht klar genug erschien, um das “durchzuentscheiden”. Bezogen auf den Fall Mollath heißt das also nur, dass die Verfassungsbeschwerde als nicht offensichtlich unzulässig oder unbegründet angesehen wird. Das ist ja immerhin schon was. Eine Prognose über die Erfolgsaussicht erlaubt das aber nicht (denn eine ohne große weitere Überlegungen festzustellende “offensichtliche Begründetheit” hat man eben auch nicht gesehen!).

4

http://www.chiemgau24.de/chiemgau/traunstein/vachendorf/vachendorf-landt...

 

Hier äussert sich der Klaus Steiner zum Fall Mollath, Steiner war im Untersuchungsausschuss und darf ungestraft solche Lügen verbreiten.

Was er nicht merkt ist, dass er mit seinen Äusserungen beweist, dass die Justiz im Fall Mollath von der Regierung gedeckt wird. Wenn es nicht so wäre, könnte Herr Mollath schon längst frei sein

Lieber Herr Steiner, bleiben Sie lieber bei Ihren Ochsen.....

 

 

 

 

5

Korrektur des Schreibfehlers:

Es soll natürlich Herr Klaus Steiner heißen.

3

Beate Lakotta (Spiegel) erklärt, warum Mollath immer noch weggeräumt ist: Mollath spricht nicht mit Leipziger

 

“Sein Weg könnte trotz allem schnell in die Freiheit führen, er müßte dafür keine Medikamente akzeptieren und auch kein Geständnis ablegen. Er müßte noch nicht einmal einsehen, krank zu sein, sagt der Bayreuther Chefarzt Klaus Leipziger. Nur reden müßten wir mit ihm können, Vereinbarungen treffen

 

https://magazin.spiegel.de/reader/index_SP.html#j=2013&h=27&a=101368199

 

Sowas reicht also, um als Gefahr für die Allgemeinheit weggesperrt zu sein.

 

 

5

Bille schrieb:

Beate Lakotta (Spiegel) erklärt, warum Mollath immer noch weggeräumt ist: Mollath spricht nicht mit Leipziger

 

“Sein Weg könnte trotz allem schnell in die Freiheit führen, er müßte dafür keine Medikamente akzeptieren und auch kein Geständnis ablegen. Er müßte noch nicht einmal einsehen, krank zu sein, sagt der Bayreuther Chefarzt Klaus Leipziger. Nur reden müßten wir mit ihm können, Vereinbarungen treffen

 

https://magazin.spiegel.de/reader/index_SP.html#j=2013&h=27&a=101368199

 

Sowas reicht also, um als Gefahr für die Allgemeinheit weggesperrt zu sein.

 

 

Was will Leipziger denn mit Herrn Mollath vereinbaren?

Doch nicht etwa, daß der für alle Zukunft auf strafrechtliche und zivilrechtliche Schritte gegen Leipziger in rechtsverbindlicher Form unwiderruflich verzichtet?

Und daß er die Finanztransaktionen bei der HVB, deretwegen er weggeräumt wurde, ein für alle mal nicht mehr thematisiert?

 

 

5

Das Gericht stehe vor einer „entscheidenden Weichenstellung“, so Lindner.

 

sind drei Szenarien: Der Wiederaufnahmeantrag wird gleichzeitig für zulässig und begründet erklärt. „Damit wird ein rechtskräftiges Urteil beseitigt und es gibt derzeit keine Gründe Gustl Molath weiter festzuhalten.“ Nach sieben Jahren Zwangsunterbringung in der Psychiatrie käme er frei.

 

Zweite Variante: Der Wiederaufnahmeantrag wird für zulässig erachtet, die „Begründetheit“ aber erst im nächsten Schritt geprüft. Mollath müsste sich in diesem Fall gedulden, bis weitere Beweise erhoben oder Zeugen gehört sind.

 

Dritte Möglichkeit: Der Antrag wird als unzulässig verworfen, für Mollath bleibt alles beim Alten.

 

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/mollath-entscheidung-bis-19-juli/932294/mollath-entscheidung-bis-19-juli.html

 

Wer wettet mit ?

 

Ich denke die Justiz wird die 2. Möglichkeit in Erwägung ziehen, um weiter Zeit zu haben.

 

 

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Gast schrieb:

Das Gericht stehe vor einer „entscheidenden Weichenstellung“, so Lindner.

 

sind drei Szenarien: Der Wiederaufnahmeantrag wird gleichzeitig für zulässig und begründet erklärt. „Damit wird ein rechtskräftiges Urteil beseitigt und es gibt derzeit keine Gründe Gustl Molath weiter festzuhalten.“ Nach sieben Jahren Zwangsunterbringung in der Psychiatrie käme er frei.

 

Zweite Variante: Der Wiederaufnahmeantrag wird für zulässig erachtet, die „Begründetheit“ aber erst im nächsten Schritt geprüft. Mollath müsste sich in diesem Fall gedulden, bis weitere Beweise erhoben oder Zeugen gehört sind.

 

Dritte Möglichkeit: Der Antrag wird als unzulässig verworfen, für Mollath bleibt alles beim Alten.

 

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/mollath-entscheidung-bis-19-juli/932294/mollath-entscheidung-bis-19-juli.html

[...]

 

 

... heißt das nun, die Anträge auf Verbindung beider Wiederaufnahmeanträge wurden vom Landgericht Regensburg positiv entschieden und es gibt nur einen einzigen Wiederaufnahmeantrag? 
 
Stresstest - "Großraum Krefeld"  

5

Gast schrieb:

Das Gericht stehe vor einer „entscheidenden Weichenstellung“, so Lindner.

 

sind drei Szenarien: Der Wiederaufnahmeantrag wird gleichzeitig für zulässig und begründet erklärt. „Damit wird ein rechtskräftiges Urteil beseitigt und es gibt derzeit keine Gründe Gustl Molath weiter festzuhalten.“ Nach sieben Jahren Zwangsunterbringung in der Psychiatrie käme er frei.

 

Zweite Variante: Der Wiederaufnahmeantrag wird für zulässig erachtet, die „Begründetheit“ aber erst im nächsten Schritt geprüft. Mollath müsste sich in diesem Fall gedulden, bis weitere Beweise erhoben oder Zeugen gehört sind.

 

Dritte Möglichkeit: Der Antrag wird als unzulässig verworfen, für Mollath bleibt alles beim Alten.

 

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/mollath-entscheidung-bis-19-juli/932294/mollath-entscheidung-bis-19-juli.html

 

Wer wettet mit ?

 

Ich denke die Justiz wird die 2. Möglichkeit in Erwägung ziehen, um weiter Zeit zu haben.

 

 

Das Bundesverfassungsgericht wird nicht mehr viel Raum zum Wetten geben!

Gast schrieb:

Das Gericht stehe vor einer „entscheidenden Weichenstellung“, so Lindner. [...]

Zweite Variante: Der Wiederaufnahmeantrag wird für zulässig erachtet, die „Begründetheit“ aber erst im nächsten Schritt geprüft. Mollath müsste sich in diesem Fall gedulden, bis weitere Beweise erhoben oder Zeugen gehört sind. [...]

http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/oberpfalz-bayern/artikel/mollath-entscheidung-bis-19-juli/932294/mollath-entscheidung-bis-19-juli.html

Wer wettet mit ?

Ich denke die Justiz wird die 2. Möglichkeit in Erwägung ziehen, um weiter Zeit zu haben

Wenn sie neun Wochen brauchen, um zu prüfen ob der WA der StA zulässig ist, dann prüfen sie noch im Jahr 2015, ob er auch begründet ist.

Mal so grob hochgerechnet.

@ Stresstest

 

... heißt das nun, die Anträge auf Verbindung beider Wiederaufnahmeanträge wurden vom Landgericht Regensburg positiv entschieden und es gibt nur einen einzigen Wiederaufnahmeantrag?

 

Diese wichtige Frage stellt sich. Entschieden ist sicherlich noch nichts. Vielleicht ist es wie bei vielen Dingen im Fall Mollath wieder eine Ungenauigkeit.
 

5

Die angekündigte Entscheidungsfindung der 7. Strafkammer des LG R. wird im Ergebnis der politischen Vorgabe aus München "folgen". Dazu muss man wissen, wer dann Präsident des LG R. sein wird, und dass der jetzige Oberpräs. des OLG N. auch bereits Präs. des LG R. war.

 

Wir haben also eine Art "geschlossene" Sachwaltung, eine Art "Regelkreis", der sich zuvörderst selbst zu genügen scheint.

 

Vor diesem Hintergrund werden die universellen Bürgerechte des Gustl Ferdinand Mollath schlicht als WARE be- und gehandelt. "Christlich-soziale" Werte haben nach Lage der Dinge Vorrang, auch wenn eine solche Abwägung mit den hehren Prinzipien der FDG unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vereinbar erscheint, mithin die Fraze der Willkür auf der Stirn zu tragen dürfte.

 

Wo kein Kläger, da kein Richter?

 

Der vorstehende Hinweis auf die Einschaltung des Generalbundesanwalts durch das BVerfG mag gewiss eine gewisse "Erschütterung" in Bayern verursacht haben, ich verweise u.a. auf § 120 Absatz 2 GVG und die dortige Zuständigkeitsregelung.

 

Die involvierten "Stufen" der um Selbstverteidigung am Ende erfolglos sich bemühenden Justiz sind "erschlafft", so dass das Gebot eines neuen politischen Aufbruchs im Sinne von Hesse eine Botschaft an die Wähler in der Oberpfalz, Nieder- und Oberbayern wäre, die immer noch zwischen 70 - 100 % die Schwarzen wählen, weil sie nicht wissen wollen, dass auch SIE MOLLATH SIND.

 

"Bereit zum Abschied sein und Neubeginne,

Um sich in Tapferkeit und ohne Trauern

In andre, neue Bindungen zu geben.

Und jedem Anfang wohnt ein Zauber inne,

.....

Hesse

Der volle Text unter

http://www.uni-giessen.de/wolff/dieter/stufen.html

5

Weitere Möglichkeit zur Entlassung Mollaths:

 

CSU abwählen um Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Bayern Geltung zu verschaffen



Am 2.3.2013 habe ich dem Bayerischen Ministerpräsident mit Kopie an Justizministerin Merk einen Brief geschrieben:

"Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bayern Geltung verschaffen (...) Im Interview mit Telepolis sagt die Anwältin von Gustl Mollath: Mollath wurde in einem Maße, wie es kaum zu beschreiben ist, Unrecht zugefügt". (1)



Der Ministerpräsident lässt am 14.3.2013 antworten, dass er versteht, dass ich mich an ihm wende, weist auf den Wiederaufnahmeantrag hin, dessen Annahme "allein den unabhängigen Gerichten" obliegt. 



Weiter schreibt er "Ich würde es begrüßen, wenn bei Ihrer persönlichen Bewertung auch die in diesem Rahmen öffentlich durch (Staatsministerin Dr. Merk) mitgeteilten Informationen Berücksichtigung finden." (2)



Staatsministerin Dr. Beate Merk schreibt: "Aufgrund der verfassungsrechtlich gewährleisteten richterlichen Unabhängigkeit kann ich mich zu diesem Verfahren nicht äußern." (3)



Art. 97 (1) GG lautet "Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen." Diese Forderung des Grundgesetzes ist in Bayern nicht verwirklicht. Richter werden angestellt, befördert und unterliegen der Dienstaufsicht des Justizministeriums. Staatsanwälte unterliegen den Weisungen des Justizministeriums.



Immer wenn ich z. B. in Petitionen (4) in den letzten Jahren, darauf hinwies, dass das nicht europäischen Normen entspricht (5), bekam ich immer zur Antwort, dass das wegen notwendiger demokratischer Legitimation angebracht sei.

Alle mit Mollath befassten Richter - auch jetzt bei der Verzögerung der Wiederaufnahme - sind durch Anstellung, Beförderung und der Dienstaufsicht dem CSU-Justizministeriums unterworfen und stellen sich über das Gesetz. 



Dafür ist die CSU verantwortlich und ist deshalb abzuwählen. Der Wähler ist nämlich der Souverän der Demokratie.

http://home.broadpark.no/~wkeim/files/CSU-abwaehlen.htm

 

5

Gastfrau schrieb:

 

Diagnose auf fragwürdiger Grundlage?Baden-Württemberg prüft wegen Mollath Psychiatrie-Fälle

 

http://www.focus.de/politik/deutschland/diagnose-auf-fragwuerdiger-grundlage-baden-wuerttemberg-prueft-wegen-mollath-psychiatrie-faelle_aid_1030701.html

 

Wahlkampf?

Egal welcher Politiker nun irgend etwas an der Rechtmäßigkeit von Zwangseinweisungen öffentlich in Frage stellt, es bleibt eine abstoßende Heuchelei und es beweist  deutlich, die Politiker nehmen ihre Aufsichtspflicht nicht wahr, und sie reagieren nur (auch nur halbherzig) wenn der Druck aus dem Volk zu explodieren droht.

Jeder der einmal intensiv hinter die Fassade des "Dreigestirn" Politik, Justiz und Verwaltung schauen durfte, der wird zugeben müßen, dass es keine Demokratie und auch keine "Alle Macht geht vom Volk aus"- Geschichte gibt!

Die wenigen kritischen Geister, die in der Verwaltung, der Polizei oder der Justiz sitzen, die werden systematisch gemobbt, degradiert oder für Dienstunfähig befunden. In vorgenannten Kreisen wird ein Kadavergehorsam gefordert, fachliche Leistung spielen eine untergeordnete Rolle.

Der Fall Mollath hat es ja deutlich aufgezeigt, es finden sich auch immer Mediziner (ich wundere mich, dass die seriösen Mediziner ihre "Kollegen Leibziger und Co. nicht anklagen und aus dem Ärztezirkel ausstoßen) die die gewünschten Diagnosen stellen.

 

Das Volk benötigt ein Sonderrecht Personen, wie eine Frau Merk, per direkter Stimmabgabe aus dem Amt zu entlassen und solche Politiker von einem unabhängigen Tribunal wegen besonders schwerem Amtsversagen aburteilen zu lassen.

Wer von seinem Volk mit einer derart großen Macht ausgestattet wird, wie das einer Justizministerin zu Teil wird, der muß sich auch einer besonders drastischen Bestrafung unterwerfen, falls er seine Amtspflichten schwer verletzt, wie das einer Frau Merk im Fall Mollath unterlaufen ist oder wie sie es vielleicht sogar vorsätzlich oder auf Weisung...............!

 

5

Gastfrau schrieb:

 

Diagnose auf fragwürdiger Grundlage? Baden-Württemberg prüft wegen Mollath Psychiatrie-Fälle

 

http://www.focus.de/politik/deutschland/diagnose-auf-fragwuerdiger-grundlage-baden-wuerttemberg-prueft-wegen-mollath-psychiatrie-faelle_aid_1030701.html

 

Da sehe ich, dass die Abwahl der jahrzehntelangen CDU Herrschaft in BW positive Auswirkungen haben kann. Da können sich die Bayern was lernen: CSU abwählen :-)

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Walter Keim schrieb:

Da sehe ich, dass die Abwahl der jahrzehntelangen CDU Herrschaft in BW positive Auswirkungen haben kann. Da können sich die Bayern was lernen: CSU abwählen :-)

In Ba-Wü hat es auch Jahre gedauert und nen prominenten Fall im Nachbarland gebraucht, damit sich da was bewegt. Irgendwen abwählen ist allein noch kein Garant für Änderungen.

5

Der Vollzug des § 63 StGB, die Causa Mollath,

 

 

die damit einhergehende, unsägliche "Selbstverteidigung" der bairischen Justiz usw usf. - siehe auch aktuelle Meldungen Stuttgarter Zeitung, Focus ....

 

machen den Blick frei, auf den steinigen Weg der richterlichen Selbstverwaltung.

 

Dazu eine pdf-Datei über die Arbeit der Neuen Richtervereinigung (die so "neu" nicht ist) aus Ba-Wü, die sich mMn verstärkt öffnen sollte, damit das "breite" Publikum von ihren Veränderungsplänen zur wirklichen richterlichen Unabhängigkeit/Selbstverwaltung etc. erführe.

 

Der Weg zur richterlichen Selbstverwaltung

https://www.neuerichter.de/fileadmin/user_upload/lv_baden-wuerttemberg/B...

 

5

Nordbayerischer Kurier - Es kommt noch schlimmer:

RA Krause fordert beim Nordbayrischen Kurier eine Gegendarstellung zum Artikel "Gustl Mollath will in den Bundestag".

Diese wird ihm von Chefredakteur Braun mit völlig unverschämten Behauptungen verweigert.

RA Krause beschwert sich nun beim Dt. Presserat in Berlin.

Klick da drauf: http://www.verfassungswerkstatt.de/schreiben_an_den_deutschen_presserat_...

Sehr lesenswert! Sehr spannend!

Mein Fazit:

Wer jetzt noch den Nordbayrischen Kurier bzw. Artikel von Braun und Lapp liest, der sollte sich dringendst begutachten lassen.

5

Der Vollständigkeit halber:
Ich lese regelmäßig auf derwesten.de (einschließlich der Lesekommentare) - und meiner Meinung nach ist die journalistischer Qualität vorsichtig ausgedrückt sehr schwankend. Allein die Tatsache, dass das Portal zur WAZ-Gruppe gehört, belegt gar nix - die BILD hat auch viele Leser. ;)

Andersrum ist ja auch nicht ausgeschlossen, dass diverse Medien eine (falsche) Meldung der dpa abgeschrieben haben, das wäre nicht das erste mal - also auch ein "ich hab aber mehr Quellen" ist kein Argument, wenn die Quellen alle eigentlich nur eine Agenturmeldung sind.

Ich war nicht dabei, ich weiss nicht, was M. tatsächlich für einen Namen vorm U-Ausschuss gesagt hat.

 

Dass jetzt auch anderswo darüber nachgedacht wird, bei Unterbringungen genauer hinzusehen, ist eine positive Entwicklung aus dem Fall Mollath, für die es dringend Zeit war. Da werden noch einige Fälle hochkommen. Allerdings werden diverse Beteiligte versuchen, bis zu den Wahlen die Deckel draufzuhalten.

 

Man merkt, dass bei verschiedenen Leuten die Anspannung größer wird. Deshalb immer wieder die Hinweise von Leipziger oder Merk (im Main-Post Interview): Mollath soll sich doch endlich begutachten lassen, dann kann er schnell raus.

Ich bleibe da bei meiner schon häufiger geäußerten Vermutung: Da man M. auf Dauer nicht eingesperrt halten kann, will man die neue Begutachtung (am Besten noch vor der Wahl), um da dann feststellen zu können, dass "Stand heute" alles gut ist und Mollath "Stand heute" entlassen werden kann. Dann hat man ein neues "Zettelchen" (Pelzig) in der Hand und kann im Ruhe feststellen, dass in der Vergangenheit nichts falsch gemacht wurde, weil damals ja noch ein anderer Stand war und damals war er gefährlich - steht ja in der Akte. Und dann macht man M. indirekt noch ein paar Vorwürfe, dass er sich ja eher hätte begutachten lassen können und er dann auch schon eher rausgekommen wäre und er selber schuld ist. Das System der Psychatrien funktioniert jedenfalls bestens, wie man jetzt daran sieht, dass M. nach seiner Heilung auch freigelassen werden kann. Und kein Mensch interessiert sich für das Wiederaufnahmeverfahren, weil M. ja schon wieder frei ist.

5

Zitat aus:  http://www.augsburger-allgemeine.de/neu-ulm/Fall-Mollath-wird-Publikumsmagnet-id25855191.html

 

Groß ist das Interesse auch in Neu-Ulm, wenn Runge und Schlötterer aus den Akten zitieren und „menschenverachtende Praktiken im Bereich der bayerischen Staatsregierung, insbesondere ihrem Ableger, der Justiz“, anprangern. Inzwischen liefen mehr als 20 Verfahren gegen eine noch höhere Zahl von Betroffenen, die Mollath damals in seiner Anzeige wegen Schwarzgeldverschiebungen genannt hatte, es gibt erste Strafbefehle, berichten Runge und Schlötterer.

5

Seehofer könnte begnadigen:

“Der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller hat darauf hingewiesen, dass Seehofer Gustl Mollath auch begnadigen könnte. Zu diesem Schritt sei er als Ministerpräsident durchaus berechtigt. Ein solcher Schritt könnte “von Amts wegen” und ohne Antrag erfolgen, so Müller weiter”
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-seehofer-entscheidung-100.html

4

Walter Keim schrieb:

Seehofer könnte begnadigen:

“Der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller hat darauf hingewiesen, dass Seehofer Gustl Mollath auch begnadigen könnte. Zu diesem Schritt sei er als Ministerpräsident durchaus berechtigt. Ein solcher Schritt könnte “von Amts wegen” und ohne Antrag erfolgen, so Müller weiter”
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-seehofer-entscheidung-100.html

 

Ist aber Quatsch. Gustl Mollath will keine Gnade, er will Gerechtigkeit.

 

Robert Stegmann

5

Robert Stegmann schrieb:

Walter Keim schrieb:

Seehofer könnte begnadigen:

“Der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller hat darauf hingewiesen, dass Seehofer Gustl Mollath auch begnadigen könnte. Zu diesem Schritt sei er als Ministerpräsident durchaus berechtigt. Ein solcher Schritt könnte “von Amts wegen” und ohne Antrag erfolgen, so Müller weiter”
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-seehofer-entscheidung-100.html

 

Ist aber Quatsch. Gustl Mollath will keine Gnade, er will Gerechtigkeit.

 

Robert Stegmann

Wie definieren Sie oder Mollath Gerechtigkeit ?

 

 

1

Gast schrieb:

Robert Stegmann schrieb:

Ist aber Quatsch. Gustl Mollath will keine Gnade, er will Gerechtigkeit.

 

Robert Stegmann

Wie definieren Sie oder Mollath Gerechtigkeit ?

 

 

 

Für den Anfang wären Rechtstaatlichkeit statt Willkürjuztiz schon mal ganz gut....

5

Gast schrieb:

Wie definieren Sie oder Mollath Gerechtigkeit ?

 

In dem Staatsanwaltschaften vor allem den § 160 Abs. 2 StPO beachten und das auch dem Gericht gegenüber vertreten.

 

Es gab so viele Anhaltspunkte, dass die Anzeige wegen Körperverletzung auf einen Rosenkrieg basiert. Statt die Glaubwürdigkeit der Zeugin auch auch nur zu hinterfragen, wurde alles mit aufgenommen, was zu einer negativen Entscheidung führen musste. Kein einziges Mal hat die Staatsanwaltschaft auch nur annähernd die Position des Herrn Mollath eingenommen, obwohl das sogar ihre gesetzlich Pflicht ist.

 

Ebenso ist es mit den Reifenstechereien. Es gibt keine Zeugen, die sagen können, das war Herr Mollath. Ich frage mich ernsthaft, wie das Plädoyer der Staatsanwaltschaft in diesem Fall im Wortlaut ausfiel.

 

Der Staatsanwaltschaft mache ich den größten Vorwurf. Sie hätte ganz viel verhindern können, wenn sie ihren gesetzlichen Auftrag ernsthaft wahr genommen hätte.

 

Hier hätte die Staatsanwaltschaft Regensburg Vorreiter werden können, wenn sie sich ihren ersten Entwurf nicht von Herrn Nerlich wiederstandlos kastrieren hätte lassen.

 

Herr Nerlich war dagegen, den Richter seiner gerechten Strafe zuzuführen. Über die Gründe kann man nur spekulieren, aber mit Gerechtigkeit hat das überhaupt nichts zu tun. Hier entfernt sich die Justiz aber nicht nur von der Gerechtigkeit, sondern in weitem Maß auch vom Bürger.

 

Robert Stegmann

 

 

 

 

 

5

Robert Stegmann schrieb:

Walter Keim schrieb:

Seehofer könnte begnadigen:

“Der Regensburger Strafrechtsprofessor Henning Ernst Müller hat darauf hingewiesen, dass Seehofer Gustl Mollath auch begnadigen könnte. Zu diesem Schritt sei er als Ministerpräsident durchaus berechtigt. Ein solcher Schritt könnte “von Amts wegen” und ohne Antrag erfolgen, so Müller weiter”
http://www.br.de/nachrichten/mittelfranken/mollath-seehofer-entscheidung-100.html

 

Ist aber Quatsch. Gustl Mollath will keine Gnade, er will Gerechtigkeit.

 

Robert Stegmann

Quatsch? Das wäre hochproblematisch für Mollath. Was sollte Strate ihm raten?

Eine Begnadigung wäre ein äußerst geschickter Schachzug von Seehofer. Denn wenn Mollath annimmt (wer könnte es ihm verdenken nach 8 Jahren Forensik) und in Freiheit auf den Wiederaufnahmeprozess warten würde, so wäre doch zumindest der öffentliche Druck raus. Wen interessiert schon ein freier Mollath? - Wenn er aber ablehnt, so dürften viele Menschen kein Verständnis dafür haben ("der ist doch verrückt, die Begnadigung nicht anzunehmen").

So oder so wäre das Thema Mollath für die Wahlen entschärft.

Seien wir also froh, dass weder Merk noch Seehofer den Begnadigungs-Schachzug gesehen haben.

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Quote:

Ist aber Quatsch. Gustl Mollath will keine Gnade, er will Gerechtigkeit.

 

Robert Stegmann

psychofan schrieb:

Quatsch? Das wäre hochproblematisch für Mollath. Was sollte Strate ihm raten?

Eine Begnadigung wäre ein äußerst geschickter Schachzug von Seehofer. Denn wenn Mollath annimmt (wer könnte es ihm verdenken nach 8 Jahren Forensik) und in Freiheit auf den Wiederaufnahmeprozess warten würde, so wäre doch zumindest der öffentliche Druck raus. Wen interessiert schon ein freier Mollath? - Wenn er aber ablehnt, so dürften viele Menschen kein Verständnis dafür haben ("der ist doch verrückt, die Begnadigung nicht anzunehmen").

So oder so wäre das Thema Mollath für die Wahlen entschärft.

Seien wir also froh, dass weder Merk noch Seehofer den Begnadigungs-Schachzug gesehen haben.

Gnade hieße, dass Herr Mollath doch schuldig ist. Ob dann alle laufenden Verfahren überhaupt noch weiter betrieben werden, ist äußerst zweifelhaft. 

Hier wurde mehrmals bewußt das Gesetz durch Rechtsbeugung gebrochen. Von Freiheitsberaubung ganz zu schweigen. Und das alles soll nun durch einen Gnadenakt beendet werden?

Ich persönlich bin dagegen. Wenn sie anderen Meinung sind, sei es Ihnen unbenommen.

 

Robert Stegmann

 

 

5

psychofan schrieb:

Eine Begnadigung wäre ein äußerst geschickter Schachzug von Seehofer. Denn wenn Mollath annimmt (wer könnte es ihm verdenken nach 8 Jahren Forensik) und in Freiheit auf den Wiederaufnahmeprozess warten würde, so wäre doch zumindest der öffentliche Druck raus. Wen interessiert schon ein freier Mollath? - Wenn er aber ablehnt, so dürften viele Menschen kein Verständnis dafür haben ("der ist doch verrückt, die Begnadigung nicht anzunehmen").

So oder so wäre das Thema Mollath für die Wahlen entschärft.

Seien wir also froh, dass weder Merk noch Seehofer den Begnadigungs-Schachzug gesehen haben.

Das haben die gesehen, es ist aber einfach noch zu früh für die Begnadigung. M. hätte zu viel Zeit mit Talkshowauftritten und diversen Interviews seine Situation auch noch persönlich in den Wahlkampf zu tragen. Und das auch noch im "Sommerloch", da hätte der doch noch viel mehr Präsenz in allen Medien.

So eine Begnadigung macht man etwa 2 Wochen vor der Wahl. Dann kann sich S. nochmal als "freundlicher Landesvater" präsentieren, der dem armen Gustl aus der Patsche hilft, es gibt für die Presse ein nettes Bildchen, wie die beiden sich die Hände schütteln. M. kann in den zwei Wochen nicht mehr viel Schaden anrichten, weil er sich dann nämlich erstmal um sein Leben kümmern muss (Wohnung suchen etc.) und die Zeitungen sind voll mit anderen Wahlkampfthemen.

5

Die Justiz ist unabhängig

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Henning Ernst Müller,

 

heute war in der Presse ein Interview mit JM Beate Merk unter http://www.mainpost.de/ueberregional/meinung/Ich-bin-keine-eiserne-Lady;art9517,7549810> abgedruckt.

 

Darin wiederholt JM Beate Merk, das Mantra „Die Justiz ist unabhängig“,

und führt folgendes aus:
„Weil die Gerichte unabhängig sind von der Politik, kann ich zum Beispiel überhaupt nichts machen, wenn ich das Gefühl habe, in einem gerichtlichen Verfahren läuft etwas nicht richtig. Wir haben da aus gutem Grund enge Grenzen, rote Schilder, auf denen steht: Da kommst du als Justizminister nicht durch. Das ist ein großes Problem für mich: Da heißt es dann: Warum haben Sie dieses Urteil aus Nürnberg zum Fall Mollath nicht auseinandergenommen? Das kann ich gar nicht, denn das Urteil ist rechtskräftig. Ich kann erst handeln, wenn massive und vor allem neue Fakten auf dem Tisch liegen, die Auswirkungen auf dieses Urteil hätten“

und

„..dann muss ich mich an das rechtskräftige Gerichtsurteil halten. Ich darf das nicht infrage stellen. Das ist Ausfluss der Unabhängigkeit der Justiz.“

 

Ich dachte immer, dass das Gesetz durchaus eine externe Kontrolle der Justiz vorsieht, die in § 26 des Deutschen Richtergesetzes festgeschrieben ist. Dort heißt es:

»(1) Der Richter untersteht einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird. (2) Die Dienstaufsicht umfaßt vorbehaltlich des Absatzes 1 auch die Befugnis, die ordnungswidrige Art der Ausführung eines Amtsgeschäfts vorzuhalten und zu ordnungsgemäßer, unverzögerter Erledigung der Amtsgeschäfte zu ermahnen. (3) Behauptet der Richter, daß eine Maßnahme der Dienstaufsicht seine Unabhängigkeit beeinträchtige, so entscheidet auf Antrag des Richters ein Gericht nach Maßgabe dieses Gesetzes.«

Hieraus lässt sich unschwer entnehmen, dass die Dienstaufsicht zwar keinen Einfluss auf gerichtliche Entscheidungen nimmt, jedoch zur ordnungsgemäßen Amtsführung ermahnen darf. Wer die Dienstaufsicht über die Gerichte ausübt, ergibt sich aus dem Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz, § 16. An erster Stelle heißt es dort: Die Dienstaufsicht üben aus das Justizministerium über alle Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie über sämtliche Staatsanwaltschaften und Vollzugsanstalten;

 

Frage:

Dieses Thema ist sicher schon im Blog behandelt worden, könnte Sie mir bitte die Quelle nennen. Besten Dank. Gr Nico Frank

5

Der Fall Mollath ist wirklich ein erschütterndes Beispiel von Justiz. Und was die Psychiatrie anbelangt ... kennt jemand noch den Fall Postel, der eigentlich Postbote war und es mit gefälschten Unterlagen zum Oberarzt in der Psychiatrie brachte? Er gibt ja sehr informative Interviews über seine Erfahrungen als Oberarzt. Durchaus sehenswert.

5

Justizministerin Merk (CSU) will offenbar beim Bundesverfassungsgericht für eine baldige Freilassung Gustl Mollaths Partei ergreifen. "Ich werde in meiner Stellungnahme an das Bundesverfassungsgericht deutlich machen, dass nach meiner Auffassung die Unterbringung des Mannes mit zunehmender Dauer unverhältnismäßig ist", sagte Merk in einem Interview mit der Augsburger Allgemeinen.

 

http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-merk-will-sich-wohl-fuer-freilassung-einsetzen-1.1709896

 

 

4

Fall Mollath: FDP-Politiker fordert Neujustierung der Strafprozessordnung

 

Der Rechtsanwalt und Rottaler FDP-Kreisvorsitzende Siegfried H. Seidl fordert, dass Befangenheitsanträge gegen Gutachter von neutralem Richter überprüft werden sollte. Zudem solle die Befangenheitsregel neu in der Strafprozessordnung justiert werden.   http://www.wochenblatt.de/nachrichten/regensburg/regionales/Fall-Mollath-FDP-Politiker-fordert-Neujustierung-der-Strafprozessordnung;art1172,186520

 

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Eine Begnadigung darf nicht die Lösung dieses Skandals werden.

 

Das Problem, dass der CSU derzeit immer noch in die Karten spielt, ist die insgesamt geringe Öffentlichkeit die sich über den Fall Mollath ausreichend informiert hat und die darüberhinaus auch den Mut aufbringt, öffentlich Kritik gegenüber der Justizministerin, der CSU allgemein und ganz besonders gegenüber den am Skandal beteiligen Justizmitarbeitern zu äußert.

Viele "Normalbürger" sind vermutlich verunsichert, nachdem sie erleben mußten, dass auch CSU Frauen durch Polizeieinsätze nach Stasimanier eingeschüchtert werden, nur weil sie sich im Internet zur Person Merk geäußern haben. Aber vielleicht war auch das nur ein vereinbartes Schauspiel, um eben jene mutige und rechtsstaatlich denkende Bevölkerungsteile zu verunsichern.

Der CSU traue ich -im Lichte des Mollathfalls- alles zu, um die Macht weiterhin zu behalten.

 

Jeder, der durch das tiefste, ländliche Bayern fährt und dort bei "vertrauten" Kunden nur ganz vorsichtig das Thema Mollath anschneidet, der wird -wie ich- fast immer eine stark ablehnende Haltung erleben, nach dem Motto, laß mich damit in Ruhe, es gibt wichtigere Themen für die Politik; oder die Menschen glauben ganz fest daran, der Mollath trägt schon die Hauptschuld an seinem Leid und man unterstellt, wenn er nur sein "Maul" gehalten hätte, dann hätte er weiterhin ein gutes Leben führen können.

Und genau deshalb sind alle Medien -auch das TV- gefordert, nicht nachzulassen und die bekannten Fakten zu wiederholen, bis auch das "schwarze Gehirn" die Tatsachen aufgenommen hat, mit der Hoffnung für uns alle, dass die Mauer der Verblendung einstürzt und ein gewisser Zweifel an dem rechtsstaatlichen Handeln der "ÜBER- CSU" erwächst.

Denn nur ein drohender oder eingetretender CSU- Machtverlust birgt den Keim einer Erneuerung der Politiklandschaft und letztlich die Chance einer offenen Aufarbeitung des schrecklichen Justizskandal Mollath in sich.

Zusätzlich müßte eigentlich jeder rechtschafende Staatsanwalt Deutschlands die Gutachter, die beteilgten Skandalärzte, den Richter Brixner und die damalige Staatsanwaltschaft, sowie auch die Frau Ex- Mollath und deren aktuellen Ehemann mit Strafanzeigen überschütten! Änsätze dafür sind doch genügend vorhanden.

 

Schaue ich mir aktuell die Demonstrationsbereitschaft der Bevölkerung für Mollath an, dann bleibt mir nur der neidische Blick Richtung Türkei oder Ägypten.

 

Leider bin ich in Betrachtung des vorgenannten nicht sehr optimistisch eine baldige Freilassung des Herrn Mollath erleben zu dürfen.

 

 

 

 

 

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Sehr geehrte Kommentatoren,

dem BR habe ich auf die Frage, ob eine Begnadigung überhaupt rechtlich möglich ist, die zutreffende bejahende Antwort gegeben. Dass es nicht dem Willen von Herrn Mollath entspricht, aus Gnade freizukommen, sollte klar sein. Nach § 5 Bay GnadenO hat  eine Gerichtsentscheidung (hier: OLG Bamberg) allerdings Vorrang. Ich glaube auch nicht, dass dieser Weg beschritten wird, bevor über die Wiederaufnahme entschieden wurde.

Zu der "Kehrtwende" von Frau Merk: Dass es zumindest unverhältnismäßig ist, Herrn Mollath weiter zu inhaftieren, war schon im November 2012 deutlich. Damals wäre es noch möglich gewesen, durch eine Freilassung den Skandal in der Öffentlichkeit zu begrenzen. Natürlich stand die Entscheidung  nicht Frau Merk zu Gebote - das ist aber auch jetzt nicht der Fall. Damals hat Frau Merk noch eindeutig Signale in die andere Richtung ausgesprochen, indem sie das Vorgehen der Justiz im Fall Molath verteidigt hat. Hinsichtlich der (Un-)Verhältnismäßigkeit ist seither eigentlich keine neue sachliche  Information hinzugelommen außer die Aufforderung des BVerfG.

Henning Ernst Müller

 

Für Herrn Mollath scheint sich eine baldige Verbesserung seiner Lage abzuzeichnen.

Wie sieht es aber mit einer Verbesserung der Justiz- und Politikleistung aus?

Nach meinem Eindruck ausgesprochen schlecht.

 

Wer den Gerechtigkeitssinn der Bevölkerung -also der Menschen, in deren Namen die ach so fehlerfreie und gerechte Justiz urteilt- als "Druck der Straße" oder der "Pöbel mischt sich in Dinge ein, die er nicht versteht", oder "man verbittet sich die Einmischung in die unabhängige Justiz" herabwürdigt, der hat weder das Grundgesetz begriffen, noch das Wesen einer demokratischen Gesellschaft.

 

Die Justiz war noch nie unabhängig und sie wird es auch nie sein! Was glauben die Damen und Herren Richter und Staatsanwälte eigentlich, woher deren Monatsentgeld kommt, vom lieben Gott?

Sie können im besten Fall gerecht und angemessen urteilen, und mit noch mehr GLÜCK sind die Damen und Herren Richter selbstkritisch und bei Bedarf bereit, Zweifel und Fehler innerhalb der eigenen Reihen kurzfristig zu klären und ggf. zu beseitigen ohne als Nestbeschmutzer zu gelten.

 

Wenn ich meine geschriebenen Worte lese, dann erscheint mir der Text wie aus einer fremden Welt, der auf dieser Erde nocht nicht begriffen wurde.

Und genau deshalb muß das Volk der Justiz deutlich stärker "auf die Finger schauen" und u. U. auch eingreifen. Dafür sind die Volksvertreter u.a. auch gewählt worden, im Namen des Wahlvolks die Richter auf deutlich sichtbare Fehler und Mängel hinzuweisen oder in letzten Konsequenz auch zu entlassen.

Und Richter die in der Verhandlung schreien, die gehören entlassen und zwar sofort.

 

 

 

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