Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2013

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.

Das Wiederaufnahmegesuch

In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.

Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.

Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.

Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte

Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben.  Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar  „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.

Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.

Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts  und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online,  im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.

Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.

Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.

Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer  Missachtung von Gesetz und Recht  ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.

Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.

Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?

Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.

Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO

Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des  Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.

Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").

Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.

 

Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.

 

UPDATE am 7. März 2013

Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen  "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings  (SZ).

Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend  irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.

Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.

Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.

Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.

Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags)  schon aufgeführt.

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Ich habe gerade einen Teil des Wiederaufnahmeantrages der Staatsanwaltschaft gelesen.  Auf Seite 57 bin ich fast explodiert ob der Fehler, die sich das auch das Landgericht Regensburg in dieser Sache geleistet hat.

Da wurde die detaillierte Erklärung des Zahnarztes Dr. Braun, mit der er der Staatsanwaltschaft ganz offensichtlich Material für einen Wiederaufnahmeantrag liefern wollte (er hat dieses Material sicherheitshalber auch noch an die weisungsbefugte Justizministerin übersandt) tatsächlich als "Wiederaufnahmeantrag" gewertet. Die 7. Kammer hat diesen Wiederaufnahmeantrag dann verworfen, weil Dr. Braun nicht antragsberechtigt sei und außerdem der Antrag nicht den Formen genüge.

Tut mir leid, so ein Verhalten von hochqualifizierten (?) Richtern kann ich nur als Dummheit oder Böswilligkeit werten. Staatsanwaltschaft und Gericht wären verpflichtet gewesen, die Schreiben so zu werten und zu verwenden, wie der Absender dies vermutlich wünscht. In dieser Erklärung des Dr. Braun ist für jeden völlig offensichtlich, dass er wünscht, die Staatsanwaltschaft möge mit diesem neuen Beweismaterial einen Wiederaufnahmeantrag stellen, ggf. die Justizminsterin eine Weisung hierfür erteilen. Keinesfalls wollte er selbst den Wiederaufnahmeantrag stellen.

Unglaublich, was da auch am Landgericht Regensburg abging! Ich frage mich wirklich, was für eine Justiz wir haben ...

Anscheinend glaubte hier jeder Richter, Mollath und Freunde sind allesamt Idioten. Nicht anders kann man die Behandlung des Schreibens des Zahnarztes Dr. Braun interpretieren.

 

Abschließend hat immerhin die StA Regensburg die damalige Verwertung als "Wiederaufnahmeantrag" als unzulässig gewertet und das Schreiben des Dr. Braun jetzt endlich so verwendet, wie es ursprünglich gedacht war.

Der Gipfel der Dreistigkeit wäre allerdings gewesen, wenn der StA behauptet hätte, die Erklärung des Dr. Braun sei zwar hochbedeutsam, aber leider für eine Wiederaufnahme verbraucht, da es ja diesbezüglich schon eine Ablehnung gab.

Was geht da nur ab an den Gerichten in Nürnberg und Regensburg! Ich wiederhole mich: bei dieser Kumulation von dreisten Fehlern kann ich an eine funktionierende Justiz nicht mehr glauben. Herr Prof. Müller hat in seinen einleitenden Worten zwar auch schon von einer unglaublichen Ansammlung von Fehlern gesprochen, doch dass es so schlimm ist, sehe ich erst jetzt ...

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§ 353d StGB Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Schriftstücks öffentlich eine Mitteilung macht,
2.
entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Schriftstück zu seiner Kenntnis gelangt sind, oder
3.
die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.   Stellt sich doch die Frage ob diese Vorschrift (Satz 3) nicht auf eine Antragsschrift der StA im Wiederaufnahmeverfahren anwendbar ist.   Was sagen Lehre und das Schrifttum dazu?
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Heinz B. schrieb:

§ 353d StGB Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

...

3.
die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist.   Stellt sich doch die Frage ob diese Vorschrift (Satz 3) nicht auf eine Antragsschrift der StA im Wiederaufnahmeverfahren anwendbar ist.   Was sagen Lehre und das Schrifttum dazu?

 

In Anlehnung an die neue Lehre der StA Augsburg von der tatbestandsbegründenden "Verweigerung" des Eingriffs in den Schutzbereich einer Strafrechtsnorm durch den Schutzrechtsinhaber - zuletzt vertreten in der hier bereits erörterten Einstellungsverfügung - setzt die Strafbarkeit aus § 353d Nr. 3 StGB die Verweigerung einer Veröffentlichung des Wiederaufnahmeantrags durch die von der Veröffentlichung Betroffene voraus. Außerdem soll aus der fehlenden Verweigerung einer Veröffentlichung auf das Vorliegen einer Zustimmung geschlossen werden dürfen.

Eine Verweigerung der Veröffentlichung des Wiederaufnahmeantrags durch die Betroffene ist offensichtlich nicht erfolgt. Außerdem  kann daraus geschlossen werden, dass sie der Veröffentlichung zugestimmt haben.

 

 

Wann entscheidet die Strafvollstreckungskammer in Bayreuth dann endlich über den Antrag auf Erledigterklärung?

 

In keinem der Wiederaufnahmeanträge ist doch ein Antrag auf Entlassung gestellt, somit ist doch die Strafvollstreckungskammer am Zug.

 

Was kann es sein, worauf die warten?

 

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Völlig unterzugehen scheint, dass der Grund, den die Jusitzministerin vorgab, als sie die Staatsanwaltschaft "anwies", die Wiederaufnahme zu prüfen - nämlich der legendäre Anruf des Richter am Landgericht, Otto Brixner bei der Steuerbehörde - in diesem Wiederaufnahmeantrag, den die Staatsanwaltschaft nun einreichte, keine Rolle spielt. 

 

Stattdessen werden längst bekannte Tatsachen angeführt, die eben eine Justizminsterin NICHT daran hinderten, Herrn Mollath vor dem Landtag weiter als 'gemeingefährlichen wahnhaften Gewalttäter' und "Gefahr für die Allgemeinheit" zu bezeichnen. 

 

Da ein Rücktritt der Ministerin offensichtlich bis zur Wahl ausgesessen werden soll, wird sich bis dorthin zeigen, dass Bayern auch ohne Justizministerin zurechtkommt, da sie entschlossen scheint, sich bis dahin zu verstecken. 

 

Eine ENTSCHULDIGUNG eines CSU-Minsters bei seinen Bürgern hat es noch nie gegeben und wird es wohl auch hier nicht geben. Schamlos! 

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Zum s t a a t s konformen Wiederaufnahmeantrag der S t a a t s a n w a l t s c h a f t :

Der Schwarze Peter wird ausschließlich auf P e t r a Maske geschoben! Unglaublich und unfassbar. Eine nicht neutrale Ehefrau fühlt sich mit ihren illegalen Geldverschiebungen              e x i s t e n z i e l l  bedrängt, gefährdet, wird deswegen f r i s t l o s  entlassen und  führt angeblich  o h n e  B e l a s t u n g s e i f e r   a l l e  Instanzen der Justiz (Amtsgericht, Landgericht, Bundesgerichtshof und v i e r  G u t a c h t e r  ( Dr.Lippert, Dr. Leipziger, zwei Professoren!) an der Nase herum und in die I r r e und dann will  die Staatsanwaltschaft mit einer  s e l e k t i v e n Begründung die Öffentlichkeit ebenfalls an der Nase herumführen, dass der Richter Brixner und der Falsch- und Zwangsgutachter Dr.Leipziger an diesem menschen-verachtenden Urteil, an der Missachtung elementarer Rechtsgrundsätze und siebenjährigen  Unterbringung keine schwerwiegende professionelle  Schuld haben! Dieses weitere Täuschungsmanöver wird in der Bevölkerung durchschaut werden, weil sich alle fragen werden, wie es möglich war, dass „studierte“ Richter und Ärzte in dieser Weise unintelligent, unbewußt oder bewusst  verantwortungslos sein  konnten!  

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An sich passt 353 d StGB sowohl vom Wortlaut als auch vom Schutzzweck: Das Wiederaufnahmeverfahren, spätestens das folgende neue Verfahren nach Wiederaufnahme,  ist auch ein Strafverfahren. Schöffen und Zeugen (hier natürlich noch mit einem Zwischenschritt: falls wieder aufgenommen wird)sollen möglichst ohne vorherige Kenntnis von Aktenteilen aussagen bzw. entscheiden. Der WA_Antrag enthält ausführliche Angaben zu den Aussagen des Attestausstellers und des Zahnarztes zu seinen Telefonaten. Durch die Veröffentlichung können sich die Zeugen an ihrer dokumentierten Aussage festhalten und können Schöffen sich vorab informieren.

 

Herr Strate würde vermutlich bei anderen Mandanten jeden Schöffen wegen Befangenheit ablehnen lassen, der vor Anklageverlesung Aktenkenntnis erlangt hat. Dass er sich hier zu einer Veröffentlichung entschlossen hat, halte ich - auch wenn ich selbst durchaus neugierig war auf den Antrag - für ungut.

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meine5cent schrieb:
An sich passt 353 d StGB sowohl vom Wortlaut als auch vom Schutzzweck
Ich weiß ja nicht was Sie da lesen können oder auch nicht ("Wortlaut"), aber in diesem Pragraphen geht es um Gerichtsverhandlungen.

Ob es eine solche geben wird ist noch nicht entschieden (siehe auch § 371 (2) und (3) StPO), bisher gibt es nur die Wiederaufnahmeanträge. 

Zeugen können auch ohne Veröffentlichung ihrer Aussage an ihrer Darstellung festhalten - es soll einen nicht unbeträchtlichen Anteil der Bevölkerung geben, der schreiben und lesen kann und darum in der Lage ist, sich privat Notizen zu machen. Bei einer Überprüfung vor Gericht, inwieweit diese Aussagen glaubhaft sind, helfen dann weder private noch öffentliche Dokumentationen der Aussage, sondern nur die persönliche Einvernahme, der Abgleich mit Sachbeweisen und anderen Aussagen sowie Glaubwürdigkeitsaspekte. Daran sollen/müssen sich Laien- und Berufsrichter orientieren und nicht daran, was irgendwann irgendwo veröffentlicht wurde.

meine5cent schrieb:
An sich passt 353 d StGB sowohl vom Wortlaut als auch vom Schutzzweck

...

Außerdem ist § 353d Abs.3 StGB ein Amtsdelikt und schützt das Amts- und Dienstgeheimnis.

Rechtsanwalt Strate ist kein Amtsträger und kann schon deswegen die Haupttat nicht begehen.

Zudem hat er den Wiederaufnahmeantrag der StA weder durch Beihilfe noch durch Anstiftung zur Verletzung von Dienstgeheimnissen erhalten.

Ich sehe da überhaupt kein Problem des § 353d StGB!

 

Weshalb schreibt RA Strate in seiner Presserklärung ?

 

Die Verteidigung stellt die beiden Schriftsätze der Staatsanwaltschaft Regensburg ins Netz. Da das Verfahren gegen Gustl Mollath zur Zeit noch den Status eines rechtskräftig abge-schlossenen Verfahrens hat, stehen allenfalls Urheberrechte einer Veröffentlichung entgegen, nicht etwa die Strafvorschrift des § 353d Nr. 3 StGB. Soweit Persönlichkeitsrechte betroffen sind, gilt in der anzustellenden Abwägung weiterhin: Bei den damals tätigen Personen handelt es sich um voll verantwortliche erwachsene Menschen, deren Handeln für Mollath Schicksal, für sie selbst Alltag war.

 

 

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Mir lässt einfach das Verhalten der Regensburger Staatsanwaltschaft und des Regensburger Landgerichts im Zusammenhang mit der damaligen Mitteilung des Dr. Braun im November 2011 keine Ruhe (siehe auch SZ-Artikel http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-wenn-der-zeuge-nicht-gefragt-wird-1.1527536

Da schrieb also Dr. Braun:

Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft,

bitte veranlassen Sie unverzüglich im Fall Gustl Mollath ein Wiederaufnahmeverfahren.

Das ist klar und eindeutig. Er schrieb nicht etwa: "Hiermit beantrage ich für Herrn Gustl Mollath ein Wiederaufnahmeverfahren"

Und was tun Staatsanwaltschaft und Landgericht? Sie verfälschen böswillig die völlig klare und eindeutige Aufforderung an die Staatsanwaltschaft, aufgrund der neuen Zeugenaussage einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, als unzulässigen Wiederaufnahmeantrag und lehnen diesen aus formalen Gründen ab.

Ja sind wir denn alle in einem Irrenhaus? Hat man sämtlichen Regensburger Juristen (Herrn Prof. Müller mal ausgenommen) das Denken verboten? Auch wenn das OLG München später Herrn Mollath die 60 Euro "Strafzahlung" für seine Zeugenaussage erlässt, so ist doch auch die Stellungnahme der Pressesprecherin dreist und volksverdummend:

Möglicherweise, sagt Gerichtssprecherin Bettina Mielke, wäre es in so einem Fall sinnvoll gewesen, direkt bei Braun "nachzufragen, ob das vorliegende Schreiben als Antrag auf Wiederaufnahme zu verstehen" sei. Und auch darauf hinzuweisen, dass der vermeintliche Antragsteller gar nicht antragsberechtigt ist. "Aber das ist immer eine Gratwanderung", sagt Mielke.

Da braucht es keine Nachfrage. Jeder, der die deutsche Sprache beherrscht, kann verstehen, dass Dr. Braun als Zeuge eine Mitteilung machen wollte und der Staatsanwaltschaft Material für einen Wiederaufnahmeantrag liefern wollte.

Die dümmliche Erklärung der Gerichtssprecherin ist ein weiterer Beweis dafür, dass deutsche Juristen im Staatsdienst einfach nicht in der Lage sind, Fehler einzugestehen und sich zu entschuldigen. Richtig wären folgende Worte gewesen: "Es ist uns da leider ein unverzeihlicher Fehler unterlaufen, wir haben die Mitteilung nicht richtig gelesen und falsch interpretiert. Wir werden den Fehler jetzt sofort korrigieren und die neuen Beweise iim Rahmen eines Wiederaufnahmeantrages prüfen"

Aber nein, die Worte "Fehler" und "Entschuldigung" sind deutschen Staatsdienern, speziell Richtern und Staatsanwälten, gänzlich fremd. So einen kritikunfähigen und Kritikresistenten Berufsstand gibt es wohl in Deutschland kein zweites Mal.

Schlimmer noch: es dauert mehr als ein Jahr und es braucht massiven Druck von außen, bis die Staatsanwaltschaft ihre Meinung zum Beweiswert der neuen Aussage ändert.

Damals erklärte die Staatsanwaltschaft Regensburg zum gleichen Sachverhalt, der jetzt Grundlage für die Wiederaufnahme ist, vollmundig:

An ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath, sagte am Montag die Sprecherin der Nürnberger Staatsanwaltschaft, Antje Gabriels-Gorsolke auf SZ-Anfrage, werde aber auch weiter nicht gedacht. Für ein solches sähe die Staatsanwaltschaft keine hinreichenden Gründe vorliegen.

Aha. Exakt diese Mitteilungen des Dr. Braun sind jetzt, ein gutes Jahr später, zentraler Wiederaufnahmegrund im Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg. Wie das? Was hat sich an der eidesstattlichen Erklärung des Dr. Braun zwischenzeitlich geändert?

Man kann als Außenstehender nur den Eindruck gewinnen, das gesamte System der bayerischen Justiz ist durch und durch korrupt, besteht nur aus Amigos, Seilschaften, menschenverachtender Rechthaberei und nur in Zeiten des Wahlkampfes und auf Druck der Öffentlichkeit sind juristische Korrekturen im Schneckentempo möglich. Wenn man über ein Jahr benötigt, um die Brisanz der Aussagen des Dr. Braun zu erkennen, so wird vermutlich das Landgericht Regensburg mindestens 10 Jahre benötigen, um über den Wiederaufnahmeantrag zu entscheiden. Wahrscheinlich hoffen die Regensburger Richter und Staatsanwälte insgeheim, das Problem Mollath möge sich genauso einfach erledigen wie seinerzeit das Problem des Lehrers Arnold aus Hessen, der zwar noch seine Rehabilitierung erleben durfte, nicht aber seine Wiedereinstellung in den Staatsdienst und als Hartz4ler an einem Herzinfarkt starb. Auch ein typisches Beispiel dafür, wie menschenverachtend mit Justizopfern umgegangen wird.

Man verzeihe mir meine sehr harten Worte gegenüber der Justiz, die ausschließlich meine persönliche Meinung darstellen. Diese resultiert nachvollziehbar aus oben benschriebenen Erfahrungen. 

Gerade die gänzliche Unfähigkeit, Fehler einzugestehen, ist systemimmanent und ein Grundwesenszug der Justiz. Während jeder Wirtschaftsbetrieb, jeder Beruf mittlerweile um Transparenz und Qualitätskontrolle bemüht ist und Fehler aufspürt, recherchiert, analysiert und transparent macht (ggf. verbunden mit Entschuldigungen und Wiedergutmachung), ist dies dem deutschen Richter und Staatsanwalt immer noch völlig wesensfremd.

Wenn ein Mensch recht hat, so hat er auch ein Recht darauf, Recht und Gerechtigkeit zu bekommen. Wenn ein Beruf geachtet werden will, dann darf es nicht heißen: Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand.

Die Details im Falle Mollath, die leider keine Einzelfälle sind sondern eher Regelfalll im Umgang mit dem Bürger, zeigen, dass wir dringend eine grundlegende Reform im Justizsystem benötigen. Das oberste Gebot hierbei muss Transparenz und Überprüfbarkeit lauten.

 

 

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Psychofan schrieb:

Man verzeihe mir meine sehr harten Worte gegenüber der Justiz, die ausschließlich meine persönliche Meinung darstellen. Diese resultiert nachvollziehbar aus oben benschriebenen Erfahrungen. 

Die Details im Falle Mollath, die leider keine Einzelfälle sind sondern eher Regelfalll im Umgang mit dem Bürger, zeigen, dass wir dringend eine grundlegende Reform im Justizsystem benötigen. Das oberste Gebot hierbei muss Transparenz und Überprüfbarkeit lauten.

 

Aus eigener Erfahrung kann ich mich diesem beiden Absätzen voll und ganz anschließen.

 

Sie haben es auf den Punkt gebracht.

 

Robert Stegmann

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Psychofan schrieb:

...

Da schrieb also Dr. Braun:

Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft,

bitte veranlassen Sie unverzüglich im Fall Gustl Mollath ein Wiederaufnahmeverfahren.

Das ist klar und eindeutig. Er schrieb nicht etwa: "Hiermit beantrage ich für Herrn Gustl Mollath ein Wiederaufnahmeverfahren"

Und was tun Staatsanwaltschaft und Landgericht? Sie verfälschen böswillig die völlig klare und eindeutige Aufforderung an die Staatsanwaltschaft, aufgrund der neuen Zeugenaussage einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, als unzulässigen Wiederaufnahmeantrag und lehnen diesen aus formalen Gründen ab.

Ja sind wir denn alle in einem Irrenhaus? Hat man sämtlichen Regensburger Juristen (Herrn Prof. Müller mal ausgenommen) das Denken verboten? Auch wenn das OLG München später Herrn Mollath die 60 Euro "Strafzahlung" für seine Zeugenaussage erlässt, so ist doch auch die Stellungnahme der Pressesprecherin dreist und volksverdummend:

Möglicherweise, sagt Gerichtssprecherin Bettina Mielke, wäre es in so einem Fall sinnvoll gewesen, direkt bei Braun "nachzufragen, ob das vorliegende Schreiben als Antrag auf Wiederaufnahme zu verstehen" sei. Und auch darauf hinzuweisen, dass der vermeintliche Antragsteller gar nicht antragsberechtigt ist. "Aber das ist immer eine Gratwanderung", sagt Mielke.

Da braucht es keine Nachfrage. Jeder, der die deutsche Sprache beherrscht, kann verstehen, dass Dr. Braun als Zeuge eine Mitteilung machen wollte und der Staatsanwaltschaft Material für einen Wiederaufnahmeantrag liefern wollte.

Die dümmliche Erklärung der Gerichtssprecherin ist ein weiterer Beweis dafür, dass deutsche Juristen im Staatsdienst einfach nicht in der Lage sind, Fehler einzugestehen und sich zu entschuldigen. Richtig wären folgende Worte gewesen: "Es ist uns da leider ein unverzeihlicher Fehler unterlaufen, wir haben die Mitteilung nicht richtig gelesen und falsch interpretiert. Wir werden den Fehler jetzt sofort korrigieren und die neuen Beweise iim Rahmen eines Wiederaufnahmeantrages prüfen"

...

 

 

Es kommt noch besser. Bettina Mielke ist nicht nur Gerichtssprecherin. Sie ist auch noch die Vorsitzende der 7. Kammer, die über die beiden Wiederaufnahmeanträge entscheidet.

Psychofan schrieb:

Mir lässt einfach das Verhalten der Regensburger Staatsanwaltschaft und des Regensburger Landgerichts im Zusammenhang mit der damaligen Mitteilung des Dr. Braun im November 2011 keine Ruhe (siehe auch SZ-Artikel http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-wenn-der-zeuge-nicht-gefragt-wird-1.1527536

Da schrieb also Dr. Braun:

Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft,

bitte veranlassen Sie unverzüglich im Fall Gustl Mollath ein Wiederaufnahmeverfahren.

Das ist klar und eindeutig. Er schrieb nicht etwa: "Hiermit beantrage ich für Herrn Gustl Mollath ein Wiederaufnahmeverfahren"

Und was tun Staatsanwaltschaft und Landgericht? Sie verfälschen böswillig die völlig klare und eindeutige Aufforderung an die Staatsanwaltschaft, aufgrund der neuen Zeugenaussage einen Wiederaufnahmeantrag zu stellen, als unzulässigen Wiederaufnahmeantrag und lehnen diesen aus formalen Gründen ab.

Ja sind wir denn alle in einem Irrenhaus? Hat man sämtlichen Regensburger Juristen (Herrn Prof. Müller mal ausgenommen) das Denken verboten? Auch wenn das OLG München später Herrn Mollath die 60 Euro "Strafzahlung" für seine Zeugenaussage erlässt, so ist doch auch die Stellungnahme der Pressesprecherin dreist und volksverdummend:

Möglicherweise, sagt Gerichtssprecherin Bettina Mielke, wäre es in so einem Fall sinnvoll gewesen, direkt bei Braun "nachzufragen, ob das vorliegende Schreiben als Antrag auf Wiederaufnahme zu verstehen" sei. Und auch darauf hinzuweisen, dass der vermeintliche Antragsteller gar nicht antragsberechtigt ist. "Aber das ist immer eine Gratwanderung", sagt Mielke.

Da braucht es keine Nachfrage. Jeder, der die deutsche Sprache beherrscht, kann verstehen, dass Dr. Braun als Zeuge eine Mitteilung machen wollte und der Staatsanwaltschaft Material für einen Wiederaufnahmeantrag liefern wollte.

Die dümmliche Erklärung der Gerichtssprecherin ist ein weiterer Beweis dafür, dass deutsche Juristen im Staatsdienst einfach nicht in der Lage sind, Fehler einzugestehen und sich zu entschuldigen. Richtig wären folgende Worte gewesen: "Es ist uns da leider ein unverzeihlicher Fehler unterlaufen, wir haben die Mitteilung nicht richtig gelesen und falsch interpretiert. Wir werden den Fehler jetzt sofort korrigieren und die neuen Beweise iim Rahmen eines Wiederaufnahmeantrages prüfen"

Aber nein, die Worte "Fehler" und "Entschuldigung" sind deutschen Staatsdienern, speziell Richtern und Staatsanwälten, gänzlich fremd. So einen kritikunfähigen und Kritikresistenten Berufsstand gibt es wohl in Deutschland kein zweites Mal.

Schlimmer noch: es dauert mehr als ein Jahr und es braucht massiven Druck von außen, bis die Staatsanwaltschaft ihre Meinung zum Beweiswert der neuen Aussage ändert.

Damals erklärte die Staatsanwaltschaft Regensburg zum gleichen Sachverhalt, der jetzt Grundlage für die Wiederaufnahme ist, vollmundig:

An ein Wiederaufnahmeverfahren im Fall Mollath, sagte am Montag die Sprecherin der Nürnberger Staatsanwaltschaft, Antje Gabriels-Gorsolke auf SZ-Anfrage, werde aber auch weiter nicht gedacht. Für ein solches sähe die Staatsanwaltschaft keine hinreichenden Gründe vorliegen.

Aha. Exakt diese Mitteilungen des Dr. Braun sind jetzt, ein gutes Jahr später, zentraler Wiederaufnahmegrund im Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg. Wie das? Was hat sich an der eidesstattlichen Erklärung des Dr. Braun zwischenzeitlich geändert?

Man kann als Außenstehender nur den Eindruck gewinnen, das gesamte System der bayerischen Justiz ist durch und durch korrupt, besteht nur aus Amigos, Seilschaften, menschenverachtender Rechthaberei und nur in Zeiten des Wahlkampfes und auf Druck der Öffentlichkeit sind juristische Korrekturen im Schneckentempo möglich. Wenn man über ein Jahr benötigt, um die Brisanz der Aussagen des Dr. Braun zu erkennen, so wird vermutlich das Landgericht Regensburg mindestens 10 Jahre benötigen, um über den Wiederaufnahmeantrag zu entscheiden. Wahrscheinlich hoffen die Regensburger Richter und Staatsanwälte insgeheim, das Problem Mollath möge sich genauso einfach erledigen wie seinerzeit das Problem des Lehrers Arnold aus Hessen, der zwar noch seine Rehabilitierung erleben durfte, nicht aber seine Wiedereinstellung in den Staatsdienst und als Hartz4ler an einem Herzinfarkt starb. Auch ein typisches Beispiel dafür, wie menschenverachtend mit Justizopfern umgegangen wird.

Man verzeihe mir meine sehr harten Worte gegenüber der Justiz, die ausschließlich meine persönliche Meinung darstellen. Diese resultiert nachvollziehbar aus oben benschriebenen Erfahrungen.

Gerade die gänzliche Unfähigkeit, Fehler einzugestehen, ist systemimmanent und ein Grundwesenszug der Justiz. Während jeder Wirtschaftsbetrieb, jeder Beruf mittlerweile um Transparenz und Qualitätskontrolle bemüht ist und Fehler aufspürt, recherchiert, analysiert und transparent macht (ggf. verbunden mit Entschuldigungen und Wiedergutmachung), ist dies dem deutschen Richter und Staatsanwalt immer noch völlig wesensfremd.

Wenn ein Mensch recht hat, so hat er auch ein Recht darauf, Recht und Gerechtigkeit zu bekommen. Wenn ein Beruf geachtet werden will, dann darf es nicht heißen: Auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in Gottes Hand.

Die Details im Falle Mollath, die leider keine Einzelfälle sind sondern eher Regelfalll im Umgang mit dem Bürger, zeigen, dass wir dringend eine grundlegende Reform im Justizsystem benötigen. Das oberste Gebot hierbei muss Transparenz und Überprüfbarkeit lauten.

 

 

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Korrektur: beteiligt waren Landgericht Regensburg und Staatsanwaltschaft Nürnberg. Ändert aber nichts am Sachverhalt. Ein Wiederaufnahmegrund wie die Zeugenaussage von Dr. Braun sollte sowohl in Nürnberg als auch Regensburg gleichermaßen als solcher erkannt werden.

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@w. Kolos:

Täter des § 353 d Nr. 3 StGB kann jeder sein, nicht nur Amtsträger.

@Mein Name:

In § 353d StGB, speziell Nr. 3,  geht es nicht um "eine Gerichtsverhandlung", sondern um Dokumente eines Strafverfahren, die VOR einer Gerichtsverhandlung veröffentlicht werden.

Mit Ihrer Argumentation - es ist ja unsicher, ob es überhaupt zu einer öffentlichen Verhandlung kommt - könnte auch in einem "normalen" Strafverfahren jederzeit die Anklageschrift veröffentlicht werden, solange die Hauptverhandlung noch nicht stattfindet, denn

- solange kein Eröffnungsbeschluss erlassen ist, weiß man nicht, ob es zur Verhandlung kommt

- selbst wenn das Gericht die Anklage zugelassen hat, weiß man  nicht, ob es zur Verhandlung kommt, könnte ja noch jemand verhandlungsunfähig werden oder das Verfahren ohne Verhandlung nach §§ 153 ff. StPO eingestellt werden

 

Zur Frage, woran sich Schöffen und Zeugen orientieren:

Falls Sie einmal eine Hauptverhandlung erlebt haben: es ist gang und gäbe, dass Zeugen z.B. vorgehalten wird, was sie in früheren Vernehmungen ausgesagt haben und dass dabei z.B. Widersprüche zwischen der früheren Aussage und der Aussage in der Verhandlung thematisiert werden. Das hat in der Regel Auswirkungen auf die Glaubhaftigkeitsprüfung (Aussagekonstanz u.a.), und genau deshalb bekommen Zeugen auch nicht Kopien ihrer Vernehmungsprotokolle ausgehändigt, um sie bis zur Verhandlung einstudieren zu können. Private Notizen und eine phänomenale Erinnerung eines Zeugen an die Vernehmung kann niemand verhindern.

 

Auch wird z.B. das Akteneinsichtsrecht des Nebenklägers durchaus kritisch gesehen, weil sich - speziell z.B. bei  Sexualdelikten - der Nebenkläger-Zeuge mittels Informationen aus der Verfahrensakte und speziell der Protokolle seiner eigenen Vernehmung eine Aussage einstudieren kann bzw.  Erinnerungsverfälschungen eintreten können, wenn Informationen aus der Akte und eigenes tatsächliches Erinnern vermischt werden.

 

 

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meine5cent schrieb:
es ist gang und gäbe, dass Zeugen z.B. vorgehalten wird, was sie in früheren Vernehmungen ausgesagt haben und dass dabei z.B. Widersprüche zwischen der früheren Aussage und der Aussage in der Verhandlung thematisiert werden. Das hat in der Regel Auswirkungen auf die Glaubhaftigkeitsprüfung (Aussagekonstanz u.a.), und genau deshalb bekommen Zeugen auch nicht Kopien ihrer Vernehmungsprotokolle ausgehändigt, um sie bis zur Verhandlung einstudieren zu können.
Und wenn jetzt noch die Kammer glaubt, möglichst wenig Widersprüche seien ein Zeichen für Glaubwürdigkeit, dann wundern mich die zahlreichen Fehlurteile überhaupt nicht mehr.

Die Kenntnisse im Justizapparat bezüglich der Aussage- und Erinnerungspsychologie scheinen sich auf dem Stand des vorvergangenen Jahrhunderts zu befinden.

Die Veröffentlichung des staatsanwaltschaftlichen Wiederaufnahmeantrags durch RA Strate dürfte den Straftatbestand der verbotenen Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung gemäß § 353d Nr. 3 StGB erfüllen, denn es muss nicht bereits zu einer echten Gerichtsverhandlung gekommen sein, sondern es reicht die Veröffentlichung von beliebigen Schriftstücken aus einem schwebenden Strafverfahren (wozu das Verfahren Mollath durch den Wiederaufnahmeantrag wurde). Auch Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte/Freizusprechende selbst (und deren Anwälte) können Täter des § 353d Nr. 3 StGB sein. Man beachte diese Entscheidung des OLG Celle: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Celle&...

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Gast schrieb:

Die Veröffentlichung des staatsanwaltschaftlichen Wiederaufnahmeantrags durch RA Strate dürfte den Straftatbestand der verbotenen Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung gemäß § 353d Nr. 3 StGB erfüllen, denn es muss nicht bereits zu einer echten Gerichtsverhandlung gekommen sein, sondern es reicht die Veröffentlichung von beliebigen Schriftstücken aus einem schwebenden Strafverfahren (wozu das Verfahren Mollath durch den Wiederaufnahmeantrag wurde). Auch Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte/Freizusprechende selbst (und deren Anwälte) können Täter des § 353d Nr. 3 StGB sein. Man beachte diese Entscheidung des OLG Celle: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Celle&...

Und nun?

Wir müssen Entscheidungen von Justizjuristen nicht unbedingt als der Weisheit letzten Schluss akzeptieren und ergeben nicken, die sind nicht klüger, besser, integrer als andere Zeitgenoosen, man könnte manchmal sogar meinen, das Gegenteil ist der Fall.

Auch der Fall Mollath zeigt das mehr als deutlich. 

Herr Strate wird schon wissen, warum er den staatsanwaltschaftlichen Wiederaufnahmeantrag ins Netz gestellt hat, Strafbarkeit hin oder her. Auf jeden Fall gibt es ein m.E. ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit, speziell in diesem Fall den Allmachtswahn der Justiz zu kontrollieren.

Unterwürfigkeit und Buckeln gegenüber der Justiz, wie von vielen Richtern erwartet, entspricht nicht einer aufgeklärten Gesellschaft. 

Stellen wir das System ruhig in Frage!

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Gast #22 schrieb:

Die Veröffentlichung des staatsanwaltschaftlichen Wiederaufnahmeantrags durch RA Strate dürfte den Straftatbestand der verbotenen Mitteilung über eine Gerichtsverhandlung gemäß § 353d Nr. 3 StGB erfüllen, denn es muss nicht bereits zu einer echten Gerichtsverhandlung gekommen sein, sondern es reicht die Veröffentlichung von beliebigen Schriftstücken aus einem schwebenden Strafverfahren (wozu das Verfahren Mollath durch den Wiederaufnahmeantrag wurde). Auch Beschuldigte/Angeschuldigte/Angeklagte/Freizusprechende selbst (und deren Anwälte) können Täter des § 353d Nr. 3 StGB sein. Man beachte diese Entscheidung des OLG Celle: http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Celle&...

meine5cent schrieb:

@w. Kolos:

Täter des § 353 d Nr. 3 StGB kann jeder sein, nicht nur Amtsträger.

 

Das ist eine kühne Behauptung. Denn damit weisen Sie den § 353d StGB den Allgemeindelikten zu, deren Täter jedermann sein kann. Der Wortlaut allein spricht zunächst dafür. Schließlich nennt das Gesetz den allgemeinen "Wer" als Täter. Gegen Ihre Behauptung spricht aber, dass dieses Delikt im 30. Abschnitt des StGB geregelt ist mit der Überschrift "Straftaten im Amt". Demnach handelt es sich in diesem Abschnitt ausschließlich um Sonderdelikte.

Die Einteilung der allgemeinen Strafrechtslehre in Allgemeindelikte, Sonderdelikte und eigenhängige Delikte dient einzig und allein der Abgenzung des Täterkreisen. Ein Allgemeindelikt kann demnach niemals ein echtes Sonderdelikt sein. Entweder gehört jedermann zum Täterkreis (Allgemeindelikt) oder nur Amtsträger (echtes Sonderdelikt).

Weil § 353d StGB im Kapitel über echte Sonderdelikte geregelt ist, kann es sich demnach nicht um ein Allgemeindelikt handeln. Das wäre systemwidrig. Entsprechend muss das allgemeine "Wer" des Gesetzeswortlauts in systematischer Gesetzesauslegung auf "Amtsträger" beschränkt werden.

Die Systematik des Strafgesetzbuchs ist ein Bestandteil des Bestimmtheitsgebots (Art. 103 Abs. 2 GG). Ich habe keine Ahnung, warum Sie und das OLG Celle (und wer auch immer) denken, das missachten zu dürfen.

Psychofan

 

"Man kann als Außenstehender nur den Eindruck gewinnen, das gesamte System der bayerischen Justiz ist durch und durch korrupt, besteht nur aus Amigos, Seilschaften, menschenverachtender Rechthaberei und nur in Zeiten des Wahlkampfes und auf Druck der Öffentlichkeit sind juristische Korrekturen im Schneckentempo möglich.Man kann als Außenstehender nur den Eindruck gewinnen, das gesamte System der bayerischen Justiz ist durch und durch korrupt, besteht nur aus Amigos, Seilschaften, menschenverachtender Rechthaberei und nur in Zeiten des Wahlkampfes und auf Druck der Öffentlichkeit sind juristische Korrekturen im Schneckentempo möglich."

 

Ja, den Eindruck kann man in hier Hamburg gewinnen.

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<a href="mailto:eiffe@gmx.de" rel="nofollow">eiffe@gmx.de</a> schrieb:

Psychofan

 

"Man kann als Außenstehender nur den Eindruck gewinnen, das gesamte System der bayerischen Justiz ist durch und durch korrupt, besteht nur aus Amigos, Seilschaften, menschenverachtender Rechthaberei und nur in Zeiten des Wahlkampfes und auf Druck der Öffentlichkeit sind juristische Korrekturen im Schneckentempo möglich.Man kann als Außenstehender nur den Eindruck gewinnen, das gesamte System der bayerischen Justiz ist durch und durch korrupt, besteht nur aus Amigos, Seilschaften, menschenverachtender Rechthaberei und nur in Zeiten des Wahlkampfes und auf Druck der Öffentlichkeit sind juristische Korrekturen im Schneckentempo möglich."

 

Ja, den Eindruck kann man in hier Hamburg gewinnen.

Dieser Eindruck ist natürlich falsch.

Das System der bayerischen Justiz ist nicht durch und durch korrupt. 

Bedauerlicherweise stehen aber die integren Organe der Rechtspflege nicht auf gegen die Brixners, Nerlichs & Co..

Auch in der CSU, ich bin da Mitglied, wird das, was sich zur Zeit wieder einmal abspielt, sehr kritisch gesehen.

Seehofer hat zwar auch, aber nicht nur, wegen Wahlkampf das Machtwort, das letzten Endes zur Wiederaufnahme führen wird, gesprochen.

So verkommen, wie viele außerhalb Bayerns meinen, ist die CSU nicht.

Vergleichbare Fälle gab und gibt es in allen Bundesländern, machen wir uns nichts vor.

M.E. liegt das an der nicht mehr steigerbaren Arroganz und Überheblichkeit von Justizjuristen, die Fehler, die nun einmal nicht auszuschließen sind, nicht zugeben können.

Deswegen ist die öffentliche Kontrolle der Justiz so wichtig, nötigenfalls durch zivilen Ungehorsam. 

4

Closius schrieb:

Deswegen ist die öffentliche Kontrolle der Justiz so wichtig, nötigenfalls durch zivilen Ungehorsam. 

 

Ziviler Ungehrosam kann zu Knast oder Psychiatrie führen. Leider scheuen die meisten Menschen davor zurück, für ihre Rechte einzutreten, sobald ihnen diese beiden Möglichkeiten vor Auge gehalten werden.

Für die Rechte von anderen schon gar nicht, solange sie nicht selbst betroffen sind.

 

Robert Stegmann

5

Robert Stegmann schrieb:

Closius schrieb:

Deswegen ist die öffentliche Kontrolle der Justiz so wichtig, nötigenfalls durch zivilen Ungehorsam. 

 

Ziviler Ungehrosam kann zu Knast oder Psychiatrie führen. Leider scheuen die meisten Menschen davor zurück, für ihre Rechte einzutreten, sobald ihnen diese beiden Möglichkeiten vor Auge gehalten werden.

Für die Rechte von anderen schon gar nicht, solange sie nicht selbst betroffen sind.

 

Robert Stegmann

Richtig, und weil das so ist, bringt es nicht viel, als Einzelkämpfer vorzugehen, sonst könnte man in der Tat schnell in der Forensik landen, wie Mollath.

Mollath wollte das (kriminelle) System aufdecken. 

Hätte er sich von vornherein einen Unterstützerkreis gesucht, hätte man ihm wohl nicht so übel mitspielen können.

Ja ich weiß, im Nachhinein ist es leicht gute Ratschläge zu geben ....

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Closius schrieb:

Richtig, und weil das so ist, bringt es nicht viel, als Einzelkämpfer vorzugehen, sonst könnte man in der Tat schnell in der Forensik landen, wie Mollath.

Mollath wollte das (kriminelle) System aufdecken. 

Hätte er sich von vornherein einen Unterstützerkreis gesucht, hätte man ihm wohl nicht so übel mitspielen können.

Ja ich weiß, im Nachhinein ist es leicht gute Ratschläge zu geben ....

 

Wir sollten nicht vergessen, dass Gustl Mollath einfach nicht glauben konnte, dass so eine Art von (Un)Rechtsprechung in Bayern überhaupt möglich ist.

Prof. Dr. Henning Ernst Müller hat vermutlich die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen, als er den kastrierten Wiederaufnahmeantrag der StA Regensburg gelesen hat.

Da spielte ja jeder das Spiel seiner Exfrau und deren Hintermänner und/oder Hinterfrauen mit. Von Verteidigern über Ärzten, Gutachtern, Staatsanwälten, Richtern bis rauf in die hohe und höchste bayerische Politik.

Wäre eines dieser Glieder schon mal früher gerissen, wäre Gustl Mollath gar nicht in die forensische Psychiatrie gekommen bzw. schon längst wieder draussen.

Der Fall Mollath ist bei weitem kein Einzelfall. Viele enden vielleicht sogar mit Freitod, weil jemand mit dem System so wie es ist nicht mehr zurecht kommt.

Andere brauchen ja erst einmal einen gewissen Kreis, der seinen Ausführungen auch vorbehaltlos Glauben schenkt.

All das ist nicht so einfach.

 

Robert Stegmann

 

 

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Closius schrieb:

Bedauerlicherweise stehen aber die integren Organe der Rechtspflege nicht auf gegen die Brixners, Nerlichs & Co..

Auch in der CSU, ich bin da Mitglied, wird das, was sich zur Zeit wieder einmal abspielt, sehr kritisch gesehen.

Seehofer hat zwar auch, aber nicht nur, wegen Wahlkampf das Machtwort, das letzten Endes zur Wiederaufnahme führen wird, gesprochen.

Das ist Seehofer (den ich als integren Menschen schätze) hoch anzurechnen. Aber eine Schwalbe macht noch keinen Sommer. Frau Justizministerin Merk, eine eiserne Lady ganz besonderer Sorte, musste ja fast von Seehofer gezwungen werden, endlich ihre Verbohrtheit, Verstocktheit und menschenverachtende Rechthaberei aufzugeben. Wäre es nach ihr gegangen, müssten wir uns auch heute noch die Litanei von der guten, unabhängigen und unfehlbaren bayerischen Justiz anhören.

Auch sonst sehe ich von den CSU-Oberen niemand, der sich hier eingeschaltet hätte. Denken Sie doch nur an Beckstein und Co. Wobei allerdings auch SPD-Schindler nicht viel besser ist. Deshalb gehe ich hier von Amigos mit einheitlicher Gesinnung aus. Es herrscht eben eher Stammtischniveau im Justizministerium, und da nützt es auch wenig, wenn ein Prof. Müller aus seinem Elfenbeinturm heraus die Theorie predigt, während draußen alles drunter und drüber geht. Man sollte fast meinen, bei der Ausbildung der Jurastudenten geht irgendetwas schief, sonst könnten es doch später nicht solche überheblichen, rechthaberischen Staatsdiener werden. Vielleicht bringt man den Studenten zuviel Jura, aber zu wenig Psychologie und Kritikfähigkeit und insbesondere Mut zur Selbstkritik bei.

Ich gebe Ihnen aber insoweit recht, dass der Fall Mollath sicher nicht einzigartig ist und in jedem Bundesland genauo vorkommen kann (und sicher tausendfach schon vorgekommen ist).

Die Besonderheit Bayerns ist lediglich, dass sich hier die Justiz (auch im Vollzug) von besonders harter Sorte zeigt (im Strafmaß, in der Auslegung von Vorschriften und Gesetzen und auch in der Ausgestaltung des Vollzuges) und dann noch ein 1. Senat des BGH jegliche Kontrollfunktion verloren hat.

 

Closius schrieb:

M.E. liegt das an der nicht mehr steigerbaren Arroganz und Überheblichkeit von Justizjuristen, die Fehler, die nun einmal nicht auszuschließen sind, nicht zugeben können.

Völlig zutreffend.

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Zu Gasts § und OLG Celle

In Hamburg finden Bürger richtig, was RA Dr Strate tat: diesen Text netzveröffentlichen: 

„Die Verteidigung stellt die beiden Schriftsätze der Staatsanwaltschaft Regensburg ins Netz. Da das Verfahren gegen Gustl Mollath zur Zeit noch den Status eines rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens hat, stehen allenfalls Urheberrechte einer Veröffentlichung entgegen, nicht etwa die Strafvorschrift des § 353d Nr. 3 StGB. Soweit Persönlichkeitsrechte betroffen sind, gilt in der anzustellenden Abwägung weiterhin: Bei den damals tätigen Personen handelt es sich um voll verantwortliche erwachsene Menschen, deren Handeln für Mollath Schicksal, für sie selbst Alltag war.

Hamburg, am 22. März 2013

Gerhard Strate“

5

@Gast # 22

 

Sie haben dabei vergessen zu erwähnen, dass die Entscheidung des OLG Celle beim BVerfG anhängig ist.

 

Es ist also noch gar nciht heraus, ob die von Ihnen genannte Entscheidung so veröffentlicht werden durfte, oder nicht.

 

Robert Stegmann

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Telefoninterview mit Gustl Mollath (Nordbayerischer Kurier)

Auszug:

Sie sind noch vorsichtig?
Mollath: Ja, ganz klar. Bei dem, was in der Vergangenheit passiert ist, wäre alles andere nicht realistisch. Ich hoffe und wünsche, dass sich jetzt endlich die Wahrheit durchsetzt. Nur die Vergangenheit und jeder Tag hier beweist mir, was in Deutschland möglich ist.
Aber die Staatsanwaltschaft scheint Ihre Sicht nun zu bestätigen?
Mollath: Ich meine, wenn man sich die Tatsachen genau anschaut, unbenommen der neuen Hinweise, hätte schon in der Vergangenheit Skepsis walten müssen; man hätte die Tatsachen werten können und müssen. So hätte man meiner Ansicht nach nicht verfahren können und dürfen. Die Staatsanwaltschaft hegt Zweifel an der Glaubwürdigkeit meiner früheren Frau. Diese Zweifel hätten schon damals die jeweiligen Richter hegen müssen und können. Doch was ich vorgebracht habe, ist erst einmal grundsätzlich nicht geglaubt worden. Prinzipiell wurde dieser Frau geglaubt, obwohl ich von vornherein dargelegt habe, welches Motiv da wahrscheinlich im Hintergrund steht. In die Richtung ist regelrecht aktiv abgewehrt worden. Alle Hinweise, Indizien, Beweise und Zeugenangebote sind nicht genutzt worden. So auch in der Verhandlung am 8. August 2006, in der dieses unsägliche Urteil (der Zwangsunterbringung) gesprochen wurde. Was glauben Sie, was ich über die Jahre miterlebt habe. Und keiner schaut hinter die Kulissen, unglaublich. Das ist das wirklich Erschütternde in der Geschichte. In der Verhandlung habe ich auch versucht, meine aussagende frühere Frau vereidigen zu lassen. Das wurde barsch abgelehnt. Denn eine Aussage wird, wenn sie unter Eid aufrechterhalten wird, in ihrer Glaubwürdigkeit aufgewertet. Ich gehe davon aus: Es sollte aktiv diese Zeugin geschützt werden.

Wollte da eine Rotarierkrähe in Robe der anderen im Zeugenstand kein Auge aushacken und ihr eine spätere Anklage wegen Meineids ersparen?

Mollath: [...]  Diese Ärztin kannte weder mich noch meine frühere Frau. Es wäre damals doch selbstverständlich gewesen, die begutachtende Ärztin oder denjenigen, der die Feststellungen angeblich getroffen hat, vor Gericht zu hören. Das wurde mir nicht ermöglicht. Normalerweise sollte das doch im Interesse des Gerichts selbst sein, die Wahrheit festzustellen. Das wurde aktiv eben nicht gemacht.

Das sind schwere Vorwürfe gegen die Justiz.
Mollath: Ich stelle Tatsachen dar. Ich bemängele grundsätzlich am Rechtssystem, letztendlich in Beweisnot zu sein, weil es einen Unterschied gibt zwischen Gerichtsprotokoll und dem tatsächlichen Verlauf die Verhandlung. 
[...]

Mein Name schrieb:

 

Wollte da eine Rotarierkrähe in Robe der anderen im Zeugenstand kein Auge aushacken und ihr eine spätere Anklage wegen Meineids ersparen?

Unsinn.

Bei Angehörigen und (mutmaßlichen) Tatopfern ist die Nichtvereidigung die absolute Regel.

 

Ich dachte eigentlich, diese Verschwörungstheorien sind ad acta gelegt.

 

 

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Gastkommentator schrieb:

Mein Name schrieb:

 

Wollte da eine Rotarierkrähe in Robe der anderen im Zeugenstand kein Auge aushacken und ihr eine spätere Anklage wegen Meineids ersparen?

 

Unsinn.

Bei Angehörigen und (mutmaßlichen) Tatopfern ist die Nichtvereidigung die absolute Regel.

 

Ich dachte eigentlich, diese Verschwörungstheorien sind ad acta gelegt.

 

 

Warum sollte das Thema ad acta gelegt sein? 

Das ist durchaus eine Möglichkeit ....

5

Eine Chance wäre es wenn man die Justizministerien der Länder abschaffen würde.

Mir war es nicht bewusst das in Bayern die Richter und Staatsanwälte "am" rotieren sind. Auch das für Beförderungen das Justizministerium zuständig ist müsste anders geregelt werden.

Aber welcher Bürger erkennt schon die Schräglage? Wenn man die Klicks bei der SZ vergleicht dann ist man erstaunt das sich mehr Leute für "Wetten Das" interessieren als für ihre Regierung.

Aber wie oder was soll dann eine Demokratie sein? Was will Herr Prof. Müller seinen Studenten sagen? Nichts ist in Ordnung.

Es ist frustrierend!

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@Mein Name: Ich habe in einem blog nicht vor, eine epische Auseinandersetzung mit Fußnotenapparat zu führen.  Aussagekonstanz ist nur eines von sehr vielen Kriterien, so schlau bin ich auch. Da Sie offenbar ein Experte für Aussagepsychologie und deren aktuellen Forschungsstand sind: Erklären Sie uns doch,  weshalb es sinnvoll ist, dass einem Zeugen seine Vernehmungsprotokolle aus einem Ermittlungsverfahren zur Verfügung stehen, bevor er noch einmal vor Gericht vernommen wird, oder hören Sie mit Ihren Stänkereien einfach auf.

Auch zur "Rotarierkrähe" schreiben Sie leider an der Sache vorbei. Die Nichtvereidigung ist seit 2004 der gesetzliche Regelfall. Nach § 61 StPO konnte die Ex-Frau sogar den Eid verweigern, worüber sie zu belehren war. Kein Grund zur Annahme einer großen Rotarierverschwörung (vielleicht taucht demnächst auch noch ein Freimaurerkomplott auf?.

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@Kolos /  § 353d StGB

 

Nach Fischer RN 6b zu § 353d ( S. 2443, 55. Aufl) ist z.B. die Bekanntgabe einer Anklageschrift bei einer Pressekonferenz in den Privaträumen tatbestandsmäßig. Dass das Delikt nur von "Amtsträgern" ausgeübt werden kann, findet sich bei Fischer nicht.

 

Schwieriger dürfte die Frage zu beantworten sein, ob eine Antragsschrift im Wiederaufnahmeverfahren noch zu einem rechtskräftig abgeschlossenen "Altverfahren" gehört. Dagegen könnte sprechen, dass das Schreiben der StA an das LG ein Aktenzeichen aus 2012 (151 Js 22423/12 WA) trägt.

 

 

 

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@psychofan:

Ein Teil des von Ihnen vermissten Fehlereingeständnisses - Schreiben Brauns zu Unrecht als Wiederaufnahmeantrag behandelt und als unzulässig abgewiesen - steht auf Seite 56, 5. Absatz (pdf) des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft.

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meine5cent schrieb:

@psychofan:

Ein Teil des von Ihnen vermissten Fehlereingeständnisses - Schreiben Brauns zu Unrecht als Wiederaufnahmeantrag behandelt und als unzulässig abgewiesen - steht auf Seite 56, 5. Absatz (pdf) des Wiederaufnahmeantrags der Staatsanwaltschaft.

Als ich Ihre Zeilen gelesen hatte, bekam ich erst mal für 10 Minuten keine Luft mehr ob des kombinierten Lach- und Weinkrampfes.

DAS soll ein Fehlereingeständnis sein? "wurde zu Unrecht als Wiederaufnahmeantrag behandelt"!  Unter Fehlereingeständnis stelle ich mir allerdings etwas grundsätzlich Anderes vor. Eine Presseerklärung z.B., welche schlimmen kapitalen Böcke da geschossen wurden, dass man das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz damit schwer enttäuscht habe, man selbstverständlich auf Zeugenaussagen und Zivilcourage in der Bevölkerung angewiesen sei und alles daran setzen werde, dass sich "Spezialbehandlungen" eines Zeugen wie die des Dr. Braun nicht mehr wiederholen können.

Statt dessen lese ich hier zwei winzige Wörtchen "zu Unrecht" - zwei Wörtchen, die im Normalfall niemals an die Öffentlichkeit gedrungen wären, gäbe es den couragierten RA Strate nicht, der sich über alle Konventionen hinwegsetzt und den Antrag der Staatsanwaltschaft veröffentlicht hat.

Das Wort "Entschuldigung" gegenüber Dr. Braun habe ich übrigens auch nirgends gelesen. Ich bin überzeugt, Herr Mollath wird dieses Wort von der Justizministerin oder einem sonstigen Staatsdiener auch niemals hören.

 

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Zwei Anmerkungen:

 

1. Erinnert sei daran, dass der Zeuge Dr.Braun vom Regensburger Gericht auch die Kosten seiner "WA-Antrags" auferlegt wurde; erst das OLG hatte ein Einsehen ... Man fragt sich also, ob dieser "robuste" Umgang mit dem Zeugen nicht der "Abschreckung" dienen sollte?

 

2. Fehlerverneinung

 

In der CSU ist die Fehlerverneinung - egal was aniiegt - ein Handlungsprinzip. Diees Prinzip hat offenbar über das Portal der Arroganz, des Buckelns, des Selbstschämens etc. Eingang in manche (willkürliche?) Rechtsfindung gehommen.

 

Fazit:

Dieses Fehlerverneinungs-Prinzip schließt damit per se die von Ihnen mit Fug und Recht geforderte Offenheit und Aufklärung im Sinne der Erhaltung des Vertrauens der Bürger in die GEWALTEN des Staates aus.

 

Es wäre wohl Sache der Dienstaufsicht, der Modernisierung der Praxis etc. insoweit voranzugehen. Aber da sind die Prinzipien der CSU vor .... wie die überwiegend fehlende Zivilcourage unter den Robenträgern des Staates.

5

Das scheint das Wichtigste neben dem ärtzlichen Attest zu sein. Aber wie wichtig sind daneben die anderen Gutachten / Schlechtachten, die mehrfach den geistigen Zustand als "kritisch " gesehen haben ? Wer kann mit 100% iger Sicherheit sagen, dass Herr Mollath gesund eingesperrt wurde und heute gesund ist und nie gefährlich war  ? Oder spielt das keine Rolle mehr ?

 

Die Regensburger Ankläger sehen vor allem die Behauptung von Mollaths Ex-Ehefrau, ihr Ex-Mann habe sie am 31. Mai 2002 in der gemeinsamen Wohnung brutal geschlagen, mit dem Tode bedroht und für rund eineinhalb Stunden eingesperrt, als eine "uneidliche Falschaussage" an. Die Staatsanwälte stützten sich dabei auf einen früheren Bekannten des Ehepaars; dieser habe erklärt, er habe noch am selben Tag mit Frau Mollath telefoniert; dass sie von ihrem Mann körperlich misshandelt worden sei, habe sie mit keiner Silbe erwähnt.

Stattdessen habe sie ihm wörtlich erklärt: "Wenn Gustl meine Bank anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe sehr gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn an, dass kannst Du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an. Ich weiß auch schon wie". Die Aussage von Frau Mollath stamme aus einer eidesstattlichen Erklärung des Zeugen und Mollath-Bekannten. Der Zeuge hatte sich bereits im November 2011 mit dieser Aussage schriftlich an Bayerns Justizministerin gewandt, nachdem er vom "Fall Mollath" in den Medien erfahren hatte.

 

5

Gast schrieb:
....

Wer kann mit 100% iger Sicherheit sagen, dass Herr Mollath gesund eingesperrt wurde und heute gesund ist und nie gefährlich war  ? Oder spielt das keine Rolle mehr ?

....

Niemand kann das mit 100%iger Sicherheit sagen, aber darauf kommt es gar nicht an.

Es kommt auch nicht darauf an, ob irgendetwas an dem unsäglichen Verfahren doch nicht ganz falsch war, oder wie Teile der Justiz jetzt suggerieren, es sich bei den Fehlern "nur" um "Flüchtigkeitsfehler" gehandelt haben sollte. 

Jeder Angeklagte im Strafverfahren, jede Partei im Zivilverfahren, hat Anspruch auf ein sauber, fehlerfrei geführtes Verfahren, selbst wenn das zum selben Ergebnis führen sollte wie das fehlerbehaftete.

Wenn Fehler vorkommen, was sich nicht ganz vermeiden läßt, sind diese schnellstmöglich "von Amts wegen" zu korrigieren, und nicht, wie es derzeit geschieht, zu vertuschen.

Der Justiz fehlt die Fehlerkultur, Justizjuristen können nicht mit eigenen Fehlern umgehen. Sie halten sich für über dem gemeinen Volk stehend. Was für ein Irrglaube ....

5

RA Strate ist als Rechtsanwalt bekanntlich "Organ der Rechtspflege" und somit Amtsträger. Die Vorschrift des § 353d Nr. 3 StGB gilt zweifellos für ihn. Es ist unerheblich, ob es ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an einer Veröffentlichung gibt, denn ein solches ist kein anerkannter Rechtfertigungsgrund im Strafrecht.

RA Strate hätte die legale Möglichkeit gehabt, den Antrag sinngemäß wiederzugeben.

2

Gast schrieb:

RA Strate ist als Rechtsanwalt bekanntlich "Organ der Rechtspflege" und somit Amtsträger. Die Vorschrift des § 353d Nr. 3 StGB gilt zweifellos für ihn. Es ist unerheblich, ob es ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an einer Veröffentlichung gibt, denn ein solches ist kein anerkannter Rechtfertigungsgrund im Strafrecht.

RA Strate hätte die legale Möglichkeit gehabt, den Antrag sinngemäß wiederzugeben.

Rechtsanwälte sind mitnichten Amtsträger. 

Und wenn es so wäre, wie nicht, hätte Strate einen ihm hoch anzurechnenden Akt zivilen Ungehorsams begangen. 

Das Leben besteht aus mehr als Recht, insb. Strafrecht, nur Justizjuristen sind anderer Meinung.

 

5

Der Fall “Mollath” hat gezeigt, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat erschüttert wurde. Dieses muss unbedingt wiederhergestellt werden.

Für Liberale gilt: Vollständige Transparenz und lückenlose Aufklärung.

Die bayerische FDP setzt sich auch für eine unabhängige Justiz ein, die – als dritte Gewalt im Staat – eine weitestgehende Selbstverwaltung mit personeller und finanzieller Autonomie erhalten soll.
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-19178–f373456.html#q373456

3

Walter Keim schrieb:

 

Die bayerische FDP setzt sich auch für eine unabhängige Justiz ein, die – als dritte Gewalt im Staat – eine weitestgehende Selbstverwaltung mit personeller und finanzieller Autonomie erhalten soll.
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-19178–f373456.html#q373456

 

 

Der Herr tut so, als wäre seine Partei nicht mit in der Verantwortung.

Ohne Weisungsbefugnis durch des Justizministeriums hätte es nie einen Antrag auf Wiederaufnahme durch die Staatsanwaltschaft gegeben.

Sicher nicht, solange Herr Nerlich Generalstaatsanwalt in Nürnberg ist.

5

Walter Keim schrieb:

Der Fall “Mollath” hat gezeigt, dass das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat erschüttert wurde. Dieses muss unbedingt wiederhergestellt werden.

Für Liberale gilt: Vollständige Transparenz und lückenlose Aufklärung.

Die bayerische FDP setzt sich auch für eine unabhängige Justiz ein, die – als dritte Gewalt im Staat – eine weitestgehende Selbstverwaltung mit personeller und finanzieller Autonomie erhalten soll.
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-512-19178–f373456.html#q373456

Die "unabhängige Justiz" ist eine Fiktion.

Vielfältige Abhängigkeiten gibt es überall, und es wird sie immer geben. Das ist zu akzeptieren. Warum sollte die Justiz überhaupt unabhängig sein können? 

Ohne Seehofers Machtwort, ohne Weisung an die Staatsanwaltschaft hätte es den Wiederaufnahmeantrag aus Regensburg wohl nicht gegeben, Nerlich hätte das verhindert. 

Da erscheint mir eine unabhängige Kontrolle der Justiz mit den notwendigen Befugnissen viel wichtiger. 

Wir haben einen Datenschutzbeauftragten, warum nicht auch einen "Justizbeauftragten". Allerdings sollten das keine Juristen sein, sondern Menschen, die gut ausgebildet, ganz normal logisches Denken gelernt haben, keine "juristische Logik".

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@psychofan:

Meine Worte "ein Teil" haben Sie aber schon gelesen?

Erst schreiben Sie, dass grundsätzlich NIEMALS Fehler eingestanden würden, dann weise ich Sie auf ein zugegeben kleines Absätzchen hin, in dem ein solches Eingeständnis dennoch enthalten ist, dann kommen Sie wieder an und stellen Formerfordernisse, wie denn gefälligst ein Schuldeingeständnis  auszusehen habe, auf. Das ist rhetorisch äußerst billig. Wird man an einer Stelle widerlegt, schreibt man eben, dass das ja egal sei, weil nicht dies und das und jenes auch noch....
 

Und: Weshalb sollte sich ein Minister für eine Gerichtsentscheidung (hier des LG Regensburg, das den vermeintlichen Wiederaufnahmeantrag als unzulässig abgewiesen hat) entschuldigen?

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Leider ist nun mein Beitrag hier gelöscht worden - wohl ein technisches Problem, das hoffentlich schnell beseitigt werden kann.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

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