Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2013

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.

Das Wiederaufnahmegesuch

In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.

Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.

Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.

Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte

Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben.  Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar  „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.

Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.

Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts  und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online,  im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.

Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.

Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.

Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer  Missachtung von Gesetz und Recht  ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.

Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.

Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?

Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.

Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO

Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des  Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.

Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").

Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.

 

Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.

 

UPDATE am 7. März 2013

Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen  "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings  (SZ).

Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend  irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.

Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.

Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.

Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.

Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags)  schon aufgeführt.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

1100 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Sofie schrieb:

 

 

Auf der Webseite steht, dass bereits lange ein Antrag auf Erledigterklärung beim Gericht in Bayreuth liegt, die Entscheidung steht somit aus.

Vorausgesetzt, die Webseite ist aktuell. RAin Lorenz-Löblein hat Bayreuth wohl mehrfach aufgefordert, hier eine Entscheidung zu treffen. Scheinbar interssiert das die Presse weniger.

Strates Anträge werden sofort veröffentlicht.

 

 

 

Ja, die RA Löblein hat sich früh eingesetzt. Großartig.

 

Diese ausstehende "Erledigterklärung," bezieht die sich auf Herrn Mollaths 7jährige Unterbringung in der For.Psych.?

Warum geschieht da nichts? Wer ist der zuständige Richter?

Wer sind die übergeordneten Instanzen? Oder sind Richter einfach Narrenfrei, bzw. wo liegt der Hase im Pfeffer?

Soweit ich Wolff, Müller, Garcia u.a. verstanden habe, muss sich das Justitzsystem öffentlicher _und_ interner Kritik stellen. Reformbedarf für ein demokratisches Rechtssystem wird auch im Justitzsystem massiv eingefordert.

5

 

 

 

 

 

Wo ist denn bitte die Verhältnismäßigkeit gewahrt?

Es gibt bereits einen Wiederaufnahmeantrag mit dem Wiederaufnahmegrund Rechtsbeugung, ein zweiter Wiederaufnahmeantrag wird folgen, es pfeifen schon die Spatzen von den Dächern, dass es an der Begehung der vorgeworfenen Taten und an den Gutachten erhebliche Zweifel gibt, und da soll eine weitere Unterbringung verhältnismäßig sein?

 

 

 

 

 

5

Zur Praxis bei Durchsuchungen:

 

Selbstverständlich wird bei einer geplanten Durchsuchung  IMMER ein neutraler Zeuge hinzugezogen, wie gesetzlich vorgesehen.

 

In der Regel ein Hausmeister/Nachbar, Gemeinde- oder sonstiger Behoerdenmitarbeiter etc.

 

Dass die Hinzuziehung eines Zeugen mit dem "Argument" unterlassen wird, es  (O. García, #10, eignes Heraussuchen erspart, die Frage kam mir auch in den Sinn...) stehe eine "Gefährdung" des Zeugen im Raum, begegnet mir hier zum ERSTEN MAL - von wegen "Kästchen" ankreuzen....

 

Während 15 Jahren Polizeidienst hab ich sicher Durchsuchungen im dreistelligen Bereich mitgemacht. Wie gesagt, wenn geplant - nicht Gefahr im Verzug - Hinzuziehung Zeuge: IMMER, PFLICHT! 

 

Sogar bei Durchsuchung von Wohnheimen auf Daimler-Gelände nach Mordfall in Hundertschaftsstaerke: jeder Durchsuchungstrupp hatte "seinen" Zeugen dabei! 

 

(Aber das war alles auch NICHT in Bayern....)

 

 

5

DAS VERHÄNGNISVOLLE  ATTEST:

Das  A T T E S T aus der Praxis Reichel war der Anfang des Vorgehens gegen Herrn Gustl Mollath und könnte möglicherweise zu dem Ende dieses Justizversagens und einem "NEUBEGINN" DER JUSTIZ + zur FREIHEIT UND  REHABILITATION VON GUSTL MOLLATH mit beitragen :

 

Der Verdacht der Fälschung, wurde durch das „Stern-Interwiew“ mit Frau Dr. Reichel

angestoßen, bei dem sie vorgab, den Namen Mollath  nicht zu kennen. Wie sich bald darauf herausstellte war die Ex-Frau doch in der Praxis.

.

Es kann  durchaus sein, dass Frau Dr. Reichel 2006 überhaupt nicht mit bekam, dass dieses Attest  dem Landgericht vorgelegt wurde und diese schwer destruktive Wirkung haben würde.

 

Das Attest könnte dadurch zustande gekommen sein, dass lediglich die Befunderhebung in die EDV illegal eingebracht wurde und der unerfahrene Sohn naiv und unkritisch das Attest ausgestellt hat.

Da der Sohn das Attest, die Befunde bestätigt und die „Praxis“ verteidigt, würde dies bedeuten, dass

er die Fälschung decken würde.Für eine Fälschung spricht:

Die Unleserlichkeit der Unterschrift, zahlreiche Rechtschreibfehler, nichtärztliche Formulierung.

Und insbes. die Tatsache, dass eine Fälschung ohne weiteres aufgrund der Beziehung der Ex-Frau zur Arztpraxis möglich gewesen ist.

Ein gefälschtes Attest konnte auch sicher vor Gericht durchgehen, da angenommen werden kann, dass Richter Brixner, Frau Dr. Reichel n i c h t zur  Hauptverhandlung  als Zeugin einzuladen.

Angesichts der siebenjährigen Unterbringung von Herrn Mollath ist es legitim, ethisch ver-

tretbar und adäquat, das Verhalten der Ex-frau kritisch zu reflektieren und zu hinterfragen!

Alle Umstände; Zusammenhänge, Belege sprechen für die nachfolgend beschriebene  z w e i t e  Variante bei der  das Attest  durch   die Befunderhebung manipulativ „erschlichen“ wurde:

1) Die Ex-Frau provoziert Herrn Mollath,

2) Herr Mollath wehrt sich lt. Herrn Mollath

3) es kommt zu kleineren Verletzungen,

4) die Ex-Frau geht erst 2 Tage später zum Arzt!

5) nur noch harmlose Blutergüsse sind zu sehen,

6) die „impulsive“Ex-Frau dramatisiert …..

7) die Ex-Frau will kein Attest, weil sie sich noch

    nicht zur Scheidung entschieden hat,

    tatsächlich weil das Attest nicht viel hergegeben hätte

    die Scheidung  sehr viel später beantragt wurde,

8)der e r s t e  Arzttermin wurde z i e l gerichtet

   wahrgenommen, um später zeitnah ein Attest

   abrufen zu können, um Herrn Mollath fertigmachen

   zu können!(Erklärung von Herrn Braun)

9)Dies erklärt auch, dass die Ex-Frau erst neun Monate

   später zur Attest-Ausstellung erschienen ist.

   Die Erklärung, das Attest wäre verloren gegangen

   und sie jetzt das Attest für die Scheidung braucht,

   sind m.E. Schutzbehauptungen.

10) Wie bei Ehekonflikten üblich, sind die komplexen

      Befunde und die Dokumentation dürftig, zumal

      bei dem 1. Arztbesuch kein Attest gefordert wurde.

11)Die Ex-Frau erscheint nach 8 ½ Monaten zum

     2.Arztbesuch und dringt auf ein Attest, da ja alles

    von acht Monaten festgestellt wurde. Was tatsächlich

    festgestellt wurde, lässt sich verlässlich nicht/nur

    begrenzt rekonstruieren und der Arzt-Sohn Reichel

    stellt das verhängnisvolle Attest allerdings mit der  

    Formulierung aus, die Angaben  wären„glaubhaft“

12) Die Ex-Frau lebt monatelang weiter mit Herrn

     Mollath zusammen, macht erst  19 Monate! nach der

     angeblichen Körperverletzung eine Anzeige!

13)Wie das Gesamtverhalten der Ex-Frau zu bewerten ist

     kann der einzelne Leser entscheiden und wird

     durch die unbegründete Anzeige wegen Waffenbesitz,

     die darauf folgende Razzia, das Attest von Dr. Krach,

     die fragwürdige Zeugenaussage bezüglich  der Reifen-

     zerstechereien u.v.a.m. überdeutlich.

  

 Die eidestattliche Zeugenaussage von Herrn Braun

hat das planvolle, destruktive Verhalten der Ex-Frau

bestätigt.

Es ist auch möglich, dass nach der manipulativen, erschlichenen

Befunderhebung das Attest danach gefälscht wurde.

 

Diese beleg- und nachweisbaren Gesamtumstände stellen nach einer Stellungnahme eines erfahrenen Rechtsexperten einen begründeten Anfangsverdacht dar.

Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Wiederaufnahme des Verfahrens wird zeigen, ob die bayerische Justiz sich durch  Manipulationen  nicht weiterhin an der Nase herum führen lässt

 und entsprechende Ermittlungen einleitet.

Wenn ich um zahlreiche Beiträge bitten darf.

5

@ O.Garcia:

ein methodenkritisches Gutachten könnte sowohl von der Vollstreckungskammer als auch von der Verteidigung in Auftrag gegeben werden. Unter diesen ganz besonderen Umständen (zahlreiche neue Erkenntnisse bis hin zu Zweifeln der Staatsanwaltschaft an der Richtigkeit des Urteils und der darin enthaltenen tatsächlichen Feststellungen) wäre der erste Schritt jedoch, den bisherigen Gutachtern Gelegenheit zur Eigenkorrektur bzw. Eigenüberprüfung zu geben. Jeder seriöse Gutachter wird zum jetzigen Zeitpunkt betonen, dass seine gutachterlichen Erkenntnisse nicht isoliert von den bisherigen gerichtlichen Feststellungen zu sehen sind, vielmehr die Prognose der Gefährlichkeit auf der Annahme einer tatsächlich begangenen Straftat fußt.

Darüber hinaus wäre auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht möglich (mit dem Ziel der sofortigen Freilassung Mollaths). In Anbetracht der fehlenden Verhältnismäßigkeit kann ich ohnehin nicht verstehen, warum sich das BVErfG jetzt nicht zu einer raschen Entscheidung gedrängt sieht. Will es tatsächlich das Ergebnis der Wiederaufnahmebemühungen abwarten?

4

Psychofan schrieb:

....

Darüber hinaus wäre auch ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Bundesverfassungsgericht möglich (mit dem Ziel der sofortigen Freilassung Mollaths). In Anbetracht der fehlenden Verhältnismäßigkeit kann ich ohnehin nicht verstehen, warum sich das BVErfG jetzt nicht zu einer raschen Entscheidung gedrängt sieht. Will es tatsächlich das Ergebnis der Wiederaufnahmebemühungen abwarten?

Ja. Das BVG ist seit langem in Kenntnis gesetzt. Warum reagiert es nicht? Warum sitzt Molllath noch immer in "Unterbringungsverwahrnis" einer "forensischen Psychiatrie?" Was hat er getan?

4

 

 

Hat schon mal jemand die Verfassungsbeschwerde nach dem BVerfGG geprüft? Ist die zulässig?

Manchmal werden doch begründete Verfassungsbeschwerden wegen Unzulässigkeit verworfen.

 

Und wer war damals gegen einen Antrag auf einstweilige Anordnung? Oder warum wurde keiner gestellt? Was sprach dagegen?

 

Kann es sein, dass eine Entscheidung ausbleibt, damit keine Ablehnung wegen Unzulässigkeit erfolgen muss?

 

 

4

@* Nr.28 schreibt:

Dafür, dass Mollath festgehalten wird, ist ja gar nicht mehr das alte Brixner Urteil die Grundlage, sondern der letzte Beschluss zur Fortsetzung der Unterbringung, der auf dem letzten vom Gericht akzeptierten Gutachten baut.

Falsch!

Man kann nicht in die Forensik wandern, mit einer Gefährlichkeitsprognose: Häusliche Gewalt/ Reifenstechen, dann plötzlich eine Gefahrenprognose wie z.B.: Mord erhalten.

Sei denn, man hat in der Forensik einen Mord begangen und man ist dafür verurteilt worden.

Dann wäre ein neues Urteil mit einer neuen Gefährlichkeitsprognose vom Richter möglich.

Nach dem Urteil 08.08.2006 beziehen alle Gutachten sich auf die Gefährlichkeitsprognose von Brixner, die gar keine ist.

Gruss

Tine Peuler

5

* "Es liegen erhebliche Missverständnisse vor, was die öffentliche Reichweite und Wirkung angeht - nicht nur dieses Blogs".

 

Bei den vielen Fernsehkrimis mir Morden ist die Bevölkerung abgestumpft.

 

Aber die Politk in Bayern hat sich für Mollath interessiert.

 

 

 

4

@ qed: Ein weitaus größeres Problem scheint mir der zumeist erhebliche Polizistenrabatt (nicht selten  100%) zu sein, der dann in Kraft tritt, wenn Polizisten Gewalttaten verübt oder zur Abwehr diesbezüglicher Anzeigen falsch verdächtigt und falsch bezeugt haben.

 

Auch liegt hier eindeutig eines Sytematik vor.

5

Für ihre Recherche zu den Versäumnissen der Justiz und psychiatrischer Gutachter im Fall Mollath sind Olaf Przybilla und Uwe Ritzer mit dem Wächterpreis ausgezeichnet worden. 

 

Das ist ein Anfang....

 

Die Seite hier hat inzwischen 48.000 irgendwas Aufrufe - ich denke, das war weiter oben gemeint.

5

Sehr geehrte Kommentatoren,

off-topic Kommentare habe ich gelöscht - es geht hier um den "Fall Mollath in der Wiederaufnahme", nicht um Familienrecht-Kindeswohl-Umgangsentscheidungen, auch nicht um irgendwelche Bamberger Familienrichter.

Besten Dank für Ihr Verständnis

Hnening Ernst Müller

 

Beate Merk hat wieder einmal gelogen. Sie hat nämlich bestritten, am 04.12. 2012 im bayerischen Landtag gesagt zu haben, renommierte Gutachter "hätten festgestellt", dass Mollath eine Straftat begangen habe:

 

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f367611.html#q3...

 

Dabei ist es doch auf einem Video festgehalten, dass sie das gesagt hat:

 

http://www.youtube.com/watch?v=8YOYL-h1L-I

 

Die Lüge ist auch das Kernelement der gesamten Mollath-Geschichte, wobei Mollath der einzige zu sein scheint, der nicht gelogen hat und nicht lügt.

 

Könnte es sein, dass alle Verantwortlichen geisteskrank sind, nach IC-10 ? Wenn ja: Wäre es ein Wiederaufnahmegrund, wenn Richter & Co. allesamt schon zum Zeitpunkt des Verfahrens geisteskrank gewesen sein sollten?

5

* schrieb:

Beate Merk hat wieder einmal gelogen. Sie hat nämlich bestritten, am 04.12. 2012 im bayerischen Landtag gesagt zu haben, renommierte Gutachter "hätten festgestellt", dass Mollath eine Straftat begangen habe:

 

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f367611.html#q3...

 

Dabei ist es doch auf einem Video festgehalten, dass sie das gesagt hat:

 

Damit man nicht so lange suchen muss, der Satz mit der Lüge durch Frau Merk kam ab 5:28:

 

http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=8YOYL-h1L-I#t=328s

 

 

5

* schrieb:

Beate Merk hat wieder einmal gelogen. Sie hat nämlich bestritten, am 04.12. 2012 im bayerischen Landtag gesagt zu haben, renommierte Gutachter "hätten festgestellt", dass Mollath eine Straftat begangen habe:

http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193--f367611.html#q3...

Dabei ist es doch auf einem Video festgehalten, dass sie das gesagt hat:

http://www.youtube.com/watch?v=8YOYL-h1L-I

 

Ich habe es nicht für möglich gehalten, aber Sie haben tatsächlich recht. Auf dem You-tube-Video erklärt sie bei 5:38 ganz deutlich:

"Diese fachärztlichen Gutachten haben festgestellt, dass der Betroffene M eine Straftat begangen hat, dass er psychisch krank ist und dass er für die Allgemeinheit gefährlich ist".

Zumindest eine gewisse Oberflächlichkeit, Nachlässigkeit, lockerer Umgang mit Wahrheit und Fakten sind in der Tat Kernprobleme dieser Frau Merk. Daran sollte sie etwas arbeiten, um es mal höflich zu formulieren. Man kann es aber auch so ausdrücken wie Sie.

Darüber hinaus betreibt Frau Merk Volksverdummung. Sie beeindruckt das Volk mit drei Gutachtern. Sie verschweigt, dass diese Gutachter nach Standarts, die wiederum die Justiz vorgibt, gar nicht anders urteilen können: Die Gutachter müssen die Anknüpfungstatsache übernehmen, dass M. Verbrechen begangen hat. Aus der Tatsache, dass er jegliche Aufarbeitung und Therapie verweigert, schließen sie natürlich auf fortbestehende Gefährlichkeit.

Frau Merk, raten Sie mal, was die Gutachter zur Krankheit, zum Wahn und zur Gefährlichkeit von M. gesagt hätten, wenn man den Gutachtern nun vorgibt: Herr M. hat keine Verbrechen begangen, seine Frau hat sich an ihm rächen wollen und alle Beschuldigungen M.s entsprechen der Wahrheit. Raten Sie mal, was für ein Gutachten Sie dann bekommen...

Es liegt also alles nur an den Anknüpfungstatsachen, die die Justiz den Gutachtern vorgibt. Man könnte bösartigerweise auch behaupten, die Justiz manipuliert an dieser Stelle den Gutachter und gibt das Endergebnis vor. Fair wäre es gewesen, den Gutachter auch aufzufordern, mit dieser o.g. Alternativhypothese zu arbeiten (spätestens mit Vorliegen des HVB-Berichtes wäre das schon sinnvoll gewesen). Aber fair ist die Justiz eher selten ...

 

5

Ich, als österreichischer Unternehmer, habe ein Interview der süddeutschen Zeitung zum Justizskandalfall Gustl Mollath gegeben.

Seitdem kann ich mich vor E-Mails und Telefonanrufen nicht mehr retten.

 

Mein Fazit:

 

1. Die Menschen sind, so wie ich, extrem entsetzt, was da im Fall Gustl Mollath schief läuft.

2. Sie wollen sich verstärkt durch Meinungsäußerungen für ihn einsetzen.

3. Das schreckt mich aber besonders: Sie haben das Vertrauen in Politik und Justiz verloren.

 

Armes Bayern

5

Gast schrieb:

Ich, als österreichischer Unternehmer, habe ein Interview der süddeutschen Zeitung zum Justizskandalfall Gustl Mollath gegeben.

Seitdem kann ich mich vor E-Mails und Telefonanrufen nicht mehr retten.

 

Mein Fazit:

 

1. Die Menschen sind, so wie ich, extrem entsetzt, was da im Fall Gustl Mollath schief läuft.

2. Sie wollen sich verstärkt durch Meinungsäußerungen für ihn einsetzen.

3. Das schreckt mich aber besonders: Sie haben das Vertrauen in Politik und Justiz verloren.

 

Armes Bayern

 

Zu 1.:  Ich bin nicht entsetzt, weil mir seit Jahren klar ist, was sich für manche im Zuge der Mollath-Affäre ein wenig erschließt. Mir sind noch ganz andere Sachen bekannt.

 

Zu 2.: Es wären in Sachen PR ganz andere Dinge nötig, und was die Leute "wollen" ... na ja....

 

Zu 3.: Ich hielte es für schrecklich, wenn die Leute dieser Justiz vertrauen würden.

 

Ansonsten: Wer sich heute aus Angst zurückhält, braucht sich über die totale Hölle morgen nicht zu wundern.

5

Sehr geehrter ++++ aka Arne, Sie schreiben:

falls Sie sich wundern sollten, warum auf einmal so wenig geschrieben wird, dann sollten Sie wissen, dass entweder Ihre Seite gehackt wurde, oder die "Moderationspraxis" noch restriktiver geworden ist.

Seit dem 13.03 war es mir, vorher schreibend unter dem Namen Arne, nicht mehr möglich auf den Beck Blog zuzugreifen.

Ich denke das geht einigen so, was eher auf ein Problem oder Hack deuten würde.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass sich auf einem meiner PCs, auf dem ich überwiegend hier geschrieben habe, ein cookie gewesen ist, der mir vorgegaukelt hat, Ihre Seite wäre nicht erreichbar: "The requested URL was rejected".

Ich bin definitiv nicht der Einzige, da ich im Internet Hinweise darauf gefunden habe, das "Waldemar Robert Kolos" ebenso betroffen ist/war.

Es gab vorgestern eine angekündigte technische Überarbeitung der Seite, der traffic sollte dabei eigentlich nicht betroffen sein - ist es aber womöglich doch.  Mir wurden zwei Fälle per E-Mail gemeldet, die habe ich an die Community-Leitung weitergemeldet. Ich kann Ihnen keine Nachricht senden, wenn Sie sich hier nur anonym und unangemeldet äußern, ich weiß auch nicht, ob Sie derselbe Arne sind, der hier zuvor unangemeldet gepostet hat. Es ist auch nicht "meine Seite".

ABER - Ich bin in meinen ca. 15 Jahre Forenaktivität bestimmt in 100+ verschiedenen Foren aktiv gewesen oder bin es immer noch.

IN KEINEM wurden Beiträge ohne Erklärungen gelöscht. Dies ist unter aller Sau und verdirbt einem nicht nur den Spaß, sondern ist einfach gegen jede Etiquette/Netiquette.

Dies ist mir hier zum ersten Mal passiert und selbst auf Nachfrage wird nur die Nachfrage gelöscht.

Dass in anderen Foren "nicht gelöscht" wird, ist - Verzeihung - "Quark". In den meisten anderen Foren findet eine Vor-Filterung statt, in den meisten anderen Foren müssen Sie sich mit einer gültigen E-Mail-Adresse anmelden. Dass der Beck-Blog eine striktere Moderation hat als andere Foren (zB SPON), habe ich schon erläutert. Es wäre sicherlich begrüßenswert, wenn Moderationsentscheidungen transparent(er) kommuniziert werden, solche Entscheidungen sind und bleiben aber notwendig in einem Forum mit so großer Reichweite.

Ich werde mir erlauben, falls auch dieser Post gelöscht werden sollte ohne Infos zu bekommen, dass dies bewußt von Ihrer Seite geschieht, diesen Post noch 2-3 Mal wiederholen um sicher zu gehen, dass diese Information Sie auch erreicht.

Im Gegensatz zu Ihnen poste ich hier offen und transparent mit meinem Namen. Nachricht per E-Mail können Sie mir zukommen lassen - als "alter Hase" im Internet wissen Sie sicherlich, wie man meine E-Mail Adresse findet. Ich lese alles, kann allerdings aus Zeitgründen nicht immer antworten.

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrter ++++ aka Arne, Sie schreiben:

falls Sie sich wundern sollten, warum auf einmal so wenig geschrieben wird, dann sollten Sie wissen, dass entweder Ihre Seite gehackt wurde, oder die "Moderationspraxis" noch restriktiver geworden ist.

Seit dem 13.03 war es mir, vorher schreibend unter dem Namen Arne, nicht mehr möglich auf den Beck Blog zuzugreifen.

Ich denke das geht einigen so, was eher auf ein Problem oder Hack deuten würde.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass sich auf einem meiner PCs, auf dem ich überwiegend hier geschrieben habe, ein cookie gewesen ist, der mir vorgegaukelt hat, Ihre Seite wäre nicht erreichbar: "The requested URL was rejected".

Ich bin definitiv nicht der Einzige, da ich im Internet Hinweise darauf gefunden habe, das "Waldemar Robert Kolos" ebenso betroffen ist/war.

Es gab vorgestern eine angekündigte technische Überarbeitung der Seite, der traffic sollte dabei eigentlich nicht betroffen sein - ist es aber womöglich doch.  Mir wurden zwei Fälle per E-Mail gemeldet, die habe ich an die Community-Leitung weitergemeldet. Ich kann Ihnen keine Nachricht senden, wenn Sie sich hier nur anonym und unangemeldet äußern, ich weiß auch nicht, ob Sie derselbe Arne sind, der hier zuvor unangemeldet gepostet hat. Es ist auch nicht "meine Seite".

ABER - Ich bin in meinen ca. 15 Jahre Forenaktivität bestimmt in 100+ verschiedenen Foren aktiv gewesen oder bin es immer noch.

IN KEINEM wurden Beiträge ohne Erklärungen gelöscht. Dies ist unter aller Sau und verdirbt einem nicht nur den Spaß, sondern ist einfach gegen jede Etiquette/Netiquette.

Dies ist mir hier zum ersten Mal passiert und selbst auf Nachfrage wird nur die Nachfrage gelöscht.

Dass in anderen Foren "nicht gelöscht" wird, ist - Verzeihung - "Quark". In den meisten anderen Foren findet eine Vor-Filterung statt, in den meisten anderen Foren müssen Sie sich mit einer gültigen E-Mail-Adresse anmelden. Dass der Beck-Blog eine striktere Moderation hat als andere Foren (zB SPON), habe ich schon erläutert. Es wäre sicherlich begrüßenswert, wenn Moderationsentscheidungen transparent(er) kommuniziert werden, solche Entscheidungen sind und bleiben aber notwendig in einem Forum mit so großer Reichweite.

Ich werde mir erlauben, falls auch dieser Post gelöscht werden sollte ohne Infos zu bekommen, dass dies bewußt von Ihrer Seite geschieht, diesen Post noch 2-3 Mal wiederholen um sicher zu gehen, dass diese Information Sie auch erreicht.

Im Gegensatz zu Ihnen poste ich hier offen und transparent mit meinem Namen. Nachricht per E-Mail können Sie mir zukommen lassen - als "alter Hase" im Internet wissen Sie sicherlich, wie man meine E-Mail Adresse findet. Ich lese alles, kann allerdings aus Zeitgründen nicht immer antworten.

 

Sehr geehrter Prof. Henning Ernst Müller, danke für Ihre Erklärung. Die Behauptung, in anderen Foren werde nicht gelöscht, ist tatsächlich "Quark", es laufen noch ganz andere Sachen als unkommentiertes Löschen (Mobbing durch offensichtlich bezahlte Schreiber, die Diskussionsinhalte mit allen Mitteln in bestimmte Richtungen zu treiben suchen, z.B.), was zum Untergang oder zur Bedeutungslosoigkeit diverser großer Foren geführt hat (diegesellschafter.de / politik.de / Foren der Bundesparteien u. vieler anderer mehr).

 

Es ist Ihnen tatsächlich sehr hoch anzurechnen, dass Sie unter Ihrem Namen auftreten und dabei zum Teil sehr klar Ihre Meinung sagen, und was ich hier im Beck-Blog noch nicht erlebt habe, ist ein Mobbing, wie ich es aus vielen anderen Foren kenne.

Ich denke, dass schwere Angriffe auf die Diskussionskultur in den  institutionalisierten Teilen des Internets zu einem erheblichen Misstrauen / Vertrauensschaden auf Seiten der User geführt haben, ich selbst bin davon jedenfalls betroffen. Insofern brauchten wir guten Willen und etwas Zeit auf beiden Seiten, auf Seiten der Administratoren wie der User.

 

Wir müssen es erst lernen, demokratisch und sachlich zu dieskutieren und solche Art der Diskussion auch als unverzichtbaren Bestandteil der gesellschaftlichen Ordnung gegen alles andere zu verteidigen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Winfried Sobottka

 

 

 

5

Henning Ernst Müller schrieb:

Es gab vorgestern eine angekündigte technische Überarbeitung der Seite, der traffic sollte dabei eigentlich nicht betroffen sein - ist es aber womöglich doch.

 

Mir wurden zwei Fälle per E-Mail gemeldet, die habe ich an die Community-Leitung weitergemeldet.

 

Ich kann Ihnen keine Nachricht senden, wenn Sie sich hier nur anonym und unangemeldet äußern, ich weiß auch nicht, ob Sie derselbe Arne sind,

 

Dass in anderen Foren "nicht gelöscht" wird, ist - Verzeihung - "Quark

 

Im Gegensatz zu Ihnen poste ich hier offen und transparent mit meinem Namen. Nachricht per E-Mail können Sie mir zukommen lassen - als "alter Hase" im Internet wissen Sie sicherlich, wie man meine E-Mail Adresse findet. Ich lese alles, kann allerdings aus Zeitgründen nicht immer antworten.

 

Hallo Herr Müller,

 

schön das mein Post Sie erreicht hat, bevor es gelöscht wurde.

Vorab - ich sehe nicht Sie als Buhmann, sondern als Gefangenen Ihrere Plattform und greife niemals Sie persönlich an.

Außerdem wollte ich mit meinem Posting eher auf ein größeres Problem hinweisen, dass mit traffic nichts zu tun hatte, sondern das am cookie liegt - und das Problem ist auch nicht behoben, solange man den cookie nicht löscht - sonst hätte ich hier gar nicht wieder schreiben können.

 

Leider möchte ich mich aber in einem Punkt verteidigen:

Ich habe nicht geschrieben "nicht gelöscht" wird, wie Sie mir da als Quark in den Mund gelegt haben.

Meine Aussage war "Beiträge ohne Erklärungen gelöscht" und somit, dass man überall sonst wenigstens eine Erklärung bekommt und wenn es nur wäre "Gehört nicht zu Thema" oder "Wortwahl daneben" oder "Persönlicher Angriff" etc.

Hier wird gelöscht und selbst auf Nachfrage wird man dumm im Regen stehen gelassen.

Ich wüßte z.B. immer noch gerne, warum mein erster Beitrag der gelöscht wurde, gelöscht wurde, da ich dort nichts anderes geschrieben habe, wie anschließend andere User auch.

 

Und einen weiteren Punkt möchte ich zumindestens erklären:

Leider ist mein Name weltweit eindeutig und da ich gestalkt werde, versuche ich zu vermeiden mich komplett offen zu legen, da es diese Person nichts angeht, wofür ich mich einsetze. Dies hat aber nichts mit anonym zu tun, da ich mich nicht * oder Gast nenne, sondern bis auf den letzten Post als ++++ auch immer meine echte email und meinen Vornamen angegeben habe und unter dieser auch erreichbar wäre.

In allen mir bekannten Diskussionen über Herrn Mollath, habe ich auch noch keinen 2ten Arne gefunden

Aber ich weiß was Sie meinen und mache Ihnen sowieso keinen Vorwurf!

 

Übrigens können nur angemeldete user Ihre email sehen - ich also nicht.

 

Arne A

4

Ich zitiere aus dem gestern erhaltenen Schreiben eines Amtsgerichts-Dirkektors, Roland Stockmann, Würzburg, dass vielleicht erklären und offenlegen kann, welche Defizite bei der bayerischen Jusitz tatsächlich in Zusammenhang mit psychiatrischen Diagnosen vorliegen: 

 

"Der Richter ( über sich selbst ) ist auch froh, dass ein Mensch mit dieser damals festgestellten Persönlichkeitsstörung nicht mehr im Polizeidienst tätig werden durfte." (bezieht sich auf mich, die Aussage an sich ist falsch, tut hier aber nichts zur Sache).

 

Weiter schreibt Stockmann: 

"Eine andere Frage ist jedoch, ob,sie damals festgestellte Persönlichkeitsstörung auch auf Dauer gegeben ist."

(es gab Fehlgutachten eines regionalen Gutachters, Obergutachten Prof. Dr. Nedopil stellte nach sieben Monaten Forensik fest, dass bei mir KEINE Persönlichkeitsstörung vorliegt, LG Würzburg, Az.10465/09).

 

Wesentlich scheint mir, dass selbst Juristen in Fuehrungspositionen in Franken offenbar nicht wissen, was eine Persönlichkeitsstörung DEFINIERT und dass diese nicht "kommt" und geht wie ein Schnupfen! 

 

Vielleicht kann Herr Sponsel hierzu ergänzen? 

 

Ein Untersuchungsausschuss  - auch wegen offenkundiger WISSENSDEFIZITE - scheint jedenfalls weiter angebracht! 

 

Herr Mollath befindet sich weiter in Unterbringung - vermutlich hat dies bei mir lediglich Prof. Dr. Nedopil als ortsfremder neutraler Gutachter und das ihm von mir von Anfang an entgegengebrachte Vertrauen verhindert! 

 

 

M.Deeg

 

5

Aus bloßen psychiatrischen Diagnosen folgt in der Regel juristisch nichts, was bei vielen forensischen PsychiaterInnen aber noch nicht angekommen ist

 

M.Deeg schrieb:

Wesentlich scheint mir, dass selbst Juristen in Fuehrungspositionen in Franken offenbar nicht wissen, was eine Persönlichkeitsstörung DEFINIERT und dass diese nicht "kommt" und geht wie ein Schnupfen! 

Vielleicht kann Herr Sponsel hierzu ergänzen? 

 

Die höhere Rechtssprechung ist m.E.  hier hoch entwickelt. Allgemein gilt, dass der Zusammenhang für eine zum (Tat-) Zeitpunkt festgestellte Diagnose und dem Vermögen, Tun und Lassen zu eben diesem Zeitpunkt für das Gericht (und seine Organe) nachvollziehbar dargelegt werden muss. Das eben ist die Aufgabe eines wissenschaftlichen und gemeinverständlichen Gutachtens. Aber das ist z.B. bei der Schuldunfähigkeitsfeststellung praktisch fast nie der Fall - und es ist ja auch objektv schwer. Die meisten PsychiaterInnen wissen gar nicht, was ihre Aufgabe ist und wenn sie es wissen, erfüllen  sie sie oft nicht, meist wohl, weil sie es nicht können, was auch an den Umständen liegen kann. Aber "gutachten" ist ein Geschäft - schlechtachten meist ein besseres - und erhöht das Selbstgefühl vieler GutachterInnen. Da die meisten Richter die Gutachterkontrolle, zu der sie von Rechts wegen eigentlich verpflichtet sind, auch nicht können oder wollen (dauert zu lange und bringt meist nur Scherereien), konnte sich das über die Jahrzehnte entwickeln, wovor wir heute stehen: vor einem forensisch-psychiatrischen und juristischen Scherbenhaufen (wobei man natürlich auch auf uns PsychologInnen aufpassen muss*). Einen Beleg mag man darin sehen, dass Leute wie Dr. L. den Landtag beraten. Da feiert das Bock-Gärtner-Phänomen eine makabre Hochzeit.

Darüber hinaus ist das Konzept der Persönlichkeitsstörung an sich schon problematisch und wird immer noch kontrovers diskutiert - und mit dem DSM-V droht eine weitere Inflation der Psychodiagnostik.

*So wurde zwar von Psychologen SASA (Schwere andere seelische Abartigkeit – ein Unwort, das zum dritten Reich aber nicht in die Nachkriegszeit passt)  entwickelt, aber das dient bestenfalls wie andere Explorationsleitfäden "nur" einer sichereren Diagnose, löst aber die entscheidene Zusammenhangsfrage nicht. Würde z.B. SASA für die Tatzeit festgestellt, so heißt das für die Schuldunfähigkeit "nur", dass nun zu prüfen ist, ob das 4. Eingangsmerkmal ("SASA") des § 20 StGB die Einsichtsfähigkeit (wird gewöhnlich m.E. rechtswidrig gar nicht geprüft) oder die Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt maßgeblich beeinflusst wurde.

 

 

Zitat des Herrn Deeg: "Herr Mollath befindet sich weiter in Unterbringung". 

 

Der Fall ist doch seit ettlichen Monaten ​ob seiner Brisanz bekannt. Die Justiz arbeitet ruck-zuck. Will nicht glauben, dass da einige Staatsanwaelte ueber Monate penibel Teilaspekte prueften, statt mal den hervorragenden Bog von Frau Gabriele Wolff als Leitfaden zu nehmen.  Auch leisten Schach-Grossmeister mehr Denkprozesse, als die ganze WA benoetigt. In wenigen Stunden, nicht Tagen, Wochen oder gar - wie hier - Monaten.

 

Ferner nervt mich die Art und Weise, mit der ein wilder "Gutachter-Shopping" betrieben wird. Da es hier um medizinische SV geht, sollten die streng wissenschaftlich arbeitenden Gutachter gefaelligst auch die Exploration der von Unterstuetzern arrangierten Begutachtungen einbeziehen und ggf. auch mal uebernehmen. 

 

Hier braucht man Qualitaet, nicht Quantitaet!!! Siehe dazu die umfangreichen Arbeiten von Dr. Ruolf Sponsel, z.B. hier: http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/medber.htm#Kommentar%20zu%20P...

 

Nach der WDR-Dokumentation frage ich mich, was mit dem seit 13 Jahren sicherheitsverwahrten aelteren herrn mit Brille und langen grauen gelocktem Haar wurde und wird? Laut Gutachten absolut nicht psychisch krank. Hat auch niemand umgebracht oder sich an einer Leiche vergangen. vielmehr sei er durch Schlaegereien aufgefallen. 

 

Der Richter uebernahm einfach nicht das SV-Gutachten. Bedeutet dies, dass letztlich vor allem wieder mal Richter das Sagen haben, auch wenn sie nicht vom Fach sind?

 

Man sollte fordern, alle Eitelkeiten zu ignorieren und das LEID eines rechtswidrig psychiatrisierten Menschen zu behandeln! Diese Aufarbeitung duerfte sich hinziehen. Derweil kann Herr Mollath doch in Freiheit das WA Verfahren abwarten! Oder bleibt die Justiz bei der an den Haaren herbei gezogenen Gefaehrlichkeit?!? Wuerde diese mit derselben Strenge und Konsequenz immer und ueberall angewendet, muessten Hunderttausende sicherheitsverwahrt werden!

Hier ein Kommentar von Richard Albrecht, der offenbar auch vom Cookie-Problem betroffen war, und mir seinen Kommentar per E-mail geschickt hat:

Richard Albrecht schreibt:

 

Prof. Müller; Ass. Bode und Mitlesende

Zwei Denkanregungen zum „Fall Mollath“:

Rückschau; Begriffliches

-Es gibt nichts Praktischeres als eine gute Theorie" – meinte vor Jahrzehnten schon Feldforscher und Sozialpsychologe Kurt Lewin. Das meine ich auch heute noch und bewußt auf den „Fall Mollath, der zunächst als scheinbare Banalität eines sogenannten „Rosenkriegs“ daherkam, bezogen. Wenn es sich auch hier nicht nur um einen „Einzelfall“ handelt, ist über Herrn Mollaths sofortige Freilassung, seine baldige, auch rechtsförmige, Rehabilitierung und seine angemessene Geldentschädigung stärker als bisher in allen Blogbeiträgen (die ich verfolgten konnte) der Präventionsaspekt, der dieses Wegsperren, das Bertolt Brecht in anderem Zusammenhang KALTE HINRICHTUNG nannte, künftig verhindern soll, theoretisch nachzudenken und praktisch Konsequenzen zu ziehen: Vertrauen in diese Justiz ist gut – Kontrolle dieser Justiz ist besser. Und noch besser ist Justizkritik als Bürgerpflicht.

-Wenn es denn richtig ist, daß es (wie auch ich meine) „ohne Theorie kein richtiges praktisches Handeln“ geben kann – dann braucht´s auch angemessene Begrifflichkeiten für das, was im „Fall Mollath“ seit nunmehr gut zehn Jahren ablief. (Der dt. Richterbund sprach allgemein von REGIERUNGSKRIMINALITÄT; ich sprach erfahrungsbezogen von STAATSRACHE.) Die hier angemessenen zentralen Begriffe oder Leitkategorien können sein als allgemeiner Sachverhalt STAATKRIMINALITÄT. Wie inzwischen unwiderleglich dokumentiert, hätte diese ohne (namentlich benannte) KRIMINELLE PSYCHIATER / FORENSIKER nicht vollzogen werden können. (Auf diesen Aspekt hat Dr. Rudolf Sponsel so kundig-engagiert wie beharrlich-sachlich aufmerksam gemacht:  http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/Stellungn.htm .

Und der Ärzte(leser)brief hat schon vor drei Monaten Notwendiges öffentlich eingefordert

http://www.donaukurier.de/interaktiv/leserbriefe/ueberregional/art76949,2693779 .)

 

Dr. Richard Albrecht, 14. 3. 2013

Noch ein Hinweis, der mich gerade aus dem Management erreicht hat. Die Wartungsarbeiten an der Firewall (zur Spam- und Hackerabwehr) sind offenbar noch nicht beendet, es kann noch immer zu Problemen beim Posten kommen. Diese Schwierigkeiten sind nicht "persönlich" gemeint.

Ich bitte um Ihr Verständnis.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Liebe Community-Nutzer,

ich möchte mich jetzt auch von Verlagsseite kurz in die rege Diskussion einklinken, die wir sehr begrüßen. Es ist richtig, dass es im beck-blog eine Moderationspraxis gibt. Insoweit sei auf die Hinweise von Prof. Dr. Müller zu diesem Thema verwiesen. Ich selbst bin seit Februar im Verlag und unter anderem für den Blog und die Community verantwortlich. Ich versichere Ihnen, dass ich die Moderationspraxis bei der geplanten Weiterentwicklung des Blogs berücksichtigen werde. Insbesondere werde ich auch die derzeitige Moderationspraxis einer Prüfung unterziehen.

Die technischen Probleme, die Sie seit vorgestern beobachten, hängen jedoch mit einer Aktualisierung unserer Sicherheitssysteme zusammen, die weder inhaltliche Bewertungen vornehmen noch irgendwie darauf abzielen, die inhaltliche Diskussion zu unterbinden. Ob es sich um ein technisches Problem handelt, bemerken Sie daran, dass Sie einen Fehlercode angezeigt bekommen. Die Meldung lautet in etwa:

The requested URL was rejected. Please consult with your administrator.

Your support ID is: 20stelliger Zahlencode”

Sollten Sie eine solche Fehlermeldung erhalten, wäre uns sehr damit geholfen, wenn Sie mir den 20stelligen Zahlencode kurzerhand per privater Nachricht hier in der Community oder per E-Mail (stephan.lahl@beck.de) weiterleiten.

Ich kann dann mit der IT klären, warum der Zugriff verwehrt wurde und welche Änderungen an unseren Sicherheitssystemen gegebenenfalls vorgenommen werden müssen, damit solche Ausschlüsse nicht mehr erfolgen.

Solange bitte ich Sie um Ihr Verständnis.

Beste Grüße

Stephan Lahl

StephanL schrieb:

The requested URL was rejected. Please consult with your administrator.

Your support ID is: 20stelliger Zahlencode”

Sollten Sie eine solche Fehlermeldung erhalten, wäre uns sehr damit geholfen, wenn Sie mir den 20stelligen Zahlencode kurzerhand per privater Nachricht hier in der Community oder per E-Mail (stephan.lahl@beck.de) weiterleiten.

 

Hallo Herr Lahl,

 

danke für die Info - es ist gut zu wissen, dass dies dann weder ein Hack, noch eine Methode ist, um User mundtot zu machen.

Da ich in den 2 Tagen jedes Mal eine andere Nummer erhalten habe, habe ich mir leider keine der 20stelligen Zahlencodes gemerkt.

 

das Problem dürfte sein, dass user die immer noch keinen Zugriff haben, Ihre mail nicht lesen können und die, die schon die Cookies entfernt haben, die Fehlermeldung nicht mehr bekommen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Arne A

5

Kommunikation und Handhabung technischer Probleme

Arne schrieb:

das Problem dürfte sein, dass user die immer noch keinen Zugriff haben, Ihre mail nicht lesen können und die, die schon die Cookies entfernt haben, die Fehlermeldung nicht mehr bekommen.

 

So ist es. Ich verstehe nicht,  wieso das Problem nicht auf der community-Seite mitgeteilt und informiert wurde, wie vorzugehen ist. Ich habe seit heute Nachmittag wieder Zugriff.

 

Wenngleich eine Pause natürlich auch seine Vorzüge hat ;-)

Hallo Herr Professor Müller, hallo Herr Lahl, 

ich habe nachdem ich mich nicht einloggen konnte, erst einmal alle Cookies von beck.de und blog.beck.de auf meinem Rechner gelöscht, danach hat das Login funktioniert.

Und, nein, ich habe nicht zwischenzeitlich unter anderem Nick gepostet. 

So ganz sauber ist die Login-Prozedur also noch nicht, aber Ihre IT-Experten werden das schon noch hinbekommen. 

Ich halte mich zur Zeit in Russland auf, wo man die Causa Mollath übrigens durchaus registriert, überwiegend mit Unverständnis, wie so etwas in einem Rechtsstaat vorkommen kann.

Gruß,

Peter Matschke

 

 

Besteht - nur so rein theoretisch - die Möglichkeit, dass die Strafvollstreckungskammer darauf hofft, dass eine Entscheidung über den Antrag der Verteidigung auf Erledigterklärung der Unterbringung sich durch eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg erübrigt?

 

Was ist, wenn das LG Regensburg verkündet, die Wiederaufnahmeanträge (oder auch nur einer von beiden) sei zulässig und das Urteil ist ohne Hauptverhandlung aufgehoben. Dann ist doch die Strafvollstreckung automatisch beendet, die Entscheidung wird den Strafvollstreckungsakten zugeführt, es gibt eine Abschlusssverfügung und fertig. Oder?

 

Kann die Strafvollstreckungskammer in Bayreuth die Entscheidung sozusagen aussitzen?

 

 

5

Gruebler schrieb:

 

Besteht - nur so rein theoretisch - die Möglichkeit, dass die Strafvollstreckungskammer darauf hofft, dass eine Entscheidung über den Antrag der Verteidigung auf Erledigterklärung der Unterbringung sich durch eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg erübrigt?

...

 

Kann die Strafvollstreckungskammer in Bayreuth die Entscheidung sozusagen aussitzen?

 

Rein theoretisch halte ich es für ausgeschlossen, weil rein theoretisch dies Rechtsbeugung wäre. Es gibt keine Subsidiarität des Überprüfungsverfahrens.

Rein praktisch kann man das zwar nicht ganz ausschließen. Ich persönlich glaube aber an so etwas nicht. Die Kammer wird es in der Regel kaum interessieren, welche Anträge außerhalb ihres Verfahrens gestellt werden. Wie es aussieht, interessiert sich die Kammer nicht einmal für alle Anträge, die bei ihr gestellt werden.

Gustl Mollaths Rechtsanwältin hat schon vor einigen Monaten einen Antrag auf Feststellung der Fehleinweisung gestellt. Ohne Reaktion. Sie hat den Antrag erneut gestellt. Und nichts passiert.

 

 

 

 

Schön, dass es diesen Beck-Blog zum Fall Mollath gibt, hier ist ja Öffentlichkeit sehr wichtig.

Dank an Professor Müller.

Und eine Bitte an den Beck-Verlag: Die zugesendeten Links führen nur zum Anfang der Diskussion. Ist es technisch so aufwändig, den Link direkt zum neuen Beitrag zu schalten?

5

Gast 87 schrieb:

Und eine Bitte an den Beck-Verlag: Die zugesendeten Links führen nur zum Anfang der Diskussion. Ist es technisch so aufwändig, den Link direkt zum neuen Beitrag zu schalten?

Lieber Gast,

auch an diesem Problem bin ich dran.

Beste Grüße

Stephan Lahl

Sehr geehrter Arne,

als Professor bin ich per E-Mail erreichbar in der Universität Regensburg. Geben Sie einfach meinen Namen bei einer Suchmaschine  ein.  Es trifft möglicherweise zu, dass nirgendwo anders bereits gepostete Beiträge ohne Erklärung gelöscht werden. Aber woanders werden Beiträge gar nicht erst publiziert, wenn sie dem Forenbetreiber nicht passen, werden also ohne Erklärung nicht publiziert. Oder aber: In vielen Foren können Sie gar nicht posten, wenn sie unangemeldet sind.

Sie können sich übrigens, wenn Sie das wollen,  hier mit einem Pseudonym anmelden, wie z.B. der sehr engagierte Kommentator "Mein Name". Fast alle seiner teilweise auch sehr kritischen Kommentare sind für jeden zu lesen. Ich kann mich mit ihm per PN austauschen, was gelegentlich auch der Fall ist. Der Beck-Verlag wollte die Einstiegshürden möglichst niedrig halten - was ich sehr positiv finde. Wenn man aber zugleich verhindern möchte, dass sich die Kommentatoren persönlich streiten, dass sie off topic posten oder pauschale Beschimpfungen posten, dann muss zugleich eine Moderation erfolgen.

 

 

 

 

Sehr geehrter Grübler,

Sie fragen:.

 

Besteht - nur so rein theoretisch - die Möglichkeit, dass die Strafvollstreckungskammer darauf hofft, dass eine Entscheidung über den Antrag der Verteidigung auf Erledigterklärung der Unterbringung sich durch eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg erübrigt?

Wer was "hofft", weiß ich nicht.

 

Was ist, wenn das LG Regensburg verkündet, die Wiederaufnahmeanträge (oder auch nur einer von beiden) sei zulässig und das Urteil ist ohne Hauptverhandlung aufgehoben. Dann ist doch die Strafvollstreckung automatisch beendet, die Entscheidung wird den Strafvollstreckungsakten zugeführt, es gibt eine Abschlusssverfügung und fertig. Oder?

Ja. Im von Ihnen gebildeten hypothetischen Fall wäre es so, aber ob dieser Fall eintritt, kann derzeit niemand sicher vorhersagen.

 

Kann die Strafvollstreckungskammer in Bayreuth die Entscheidung sozusagen aussitzen?

Das wäre eine mögliche Erklärung, aber ich kann nicht Gedanken lesen. Momentan werte ich es so, dass die StVK meint, ohne neue Begutachtung einschl. Exploration keine neue Entscheidung treffen zu können, solange es ein rechtskräftiges Urteil als Grundlage der Unterbringung gibt.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Sie fragen:.

 

Besteht - nur so rein theoretisch - die Möglichkeit, dass die Strafvollstreckungskammer darauf hofft, dass eine Entscheidung über den Antrag der Verteidigung auf Erledigterklärung der Unterbringung sich durch eine Entscheidung des Landgerichts Regensburg erübrigt?

Wer was "hofft", weiß ich nicht.

 

 

 

Kann die Strafvollstreckungskammer in Bayreuth die Entscheidung sozusagen aussitzen?

Das wäre eine mögliche Erklärung, aber ich kann nicht Gedanken lesen. Momentan werte ich es so, dass die StVK meint, ohne neue Begutachtung einschl. Exploration keine neue Entscheidung treffen zu können, solange es ein rechtskräftiges Urteil als Grundlage der Unterbringung gibt.

 

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

besten Dank für Ihre Antworten.

Ich ändere meine Frage:

Wie ist es rechtlich zu bewerten, wenn die Strafvollstreckungskammer die Entscheidung über den Antrag der Verteidigung aussitzt, indem sie eine Entscheidung über die Wiederaufnahme aus Regensburg abwartet?

 

Und dies, nachdem die Verteidigung auf das Beschleunigungsgebot hingewiesen wurde, und eine weitere Fristverlängerung abgelehnt.

 

 

5

Grübler schrieb:

Und dies, nachdem die Verteidigung auf das Beschleunigungsgebot hingewiesen wurde, und eine weitere Fristverlängerung abgelehnt.

Das ist ja das Problem. Untätigkeitsklagen gibts in diesen Fällen nicht.

Aber man kann, so glaube ich, jede Wette eingehen, das Ergebnis wird folgendes sein: WA mit sofortigem Aufheben des Urteils ohne neues Verfahren.

So kann jeder sein Gesicht wahren und eine Aufklärung gibts nicht. 

Das wird dann wohl Prozessökonomie genannt.

 

Ist ja auch nicht unvernünftig. Denn selbst wenn festgestellt werden würde, dass Mollath im Wahn die Taten begangen hat, aufgrund des Verhältnismässigkeitsgrundsatzes kann die Unterbringung nicht weitergeführt werden.

Also egal welches Ergebnis am Ende rauskommen sollte, Mollath kommt immer frei. Wozu also noch Steuergelder im Prozess verbrennen? 

Sollte er aber ein unschuldiges Opfer einer Verschwörung sein, ist es auch egal, denn die Taten der Verschwörer sind verjährt.

 

Interessant wäre es nur noch zu wissen, wie die Schadensersatzansprüche von Mollath in dem Fall aussehen werden. Wird ja eigentlich keine Verantwortung von irgendjemandem festgestellt...

 

 

 

 

 

astroloop schrieb:

Aber man kann, so glaube ich, jede Wette eingehen, das Ergebnis wird folgendes sein: WA mit sofortigem Aufheben des Urteils ohne neues Verfahren.

So kann jeder sein Gesicht wahren und eine Aufklärung gibts nicht.

Ich hoffe das Sie die Wette verlieren.

Ich wünsche jeden der Beteiligten die Herrn Mollath das angetan haben und noch antun das sie die Hauptrolle in ihrer eigenen Tragödie spielen werden!

 

Ist es nicht möglich den Brixner doch noch wegen schwerer Freiheitsberaubung dran zukriegen?

Wohl eher nicht, Dr. Strate hätte das sonst sicher versucht.

5

 

Publicity für wen?

Es ist doch ein Unding, wenn ein Mensch wie Herr Mollath aufgrund einer abstrakten Regelung (alle 63/20er) vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde.

 

 

5

Ich möchte mich auf diesem Wege bei O. Garcia bedanken, der die letzten Tage sachlich und argumentativ stark die anmassende "Deutungshoheit" eines Schreibers "rtc" auf der Wikipedia über den Fall Mollath relativiert hat. Das hatte  auch mich sehr besorgt, und der Artikel ist jetzt verbessert worden, u.a. in dem G.Wolffs Arbeit aufgenommen wurde.

Der Beck-Blog ist auch Klasse!

5

Sehr geehrter Psychofan,

Sie haben Recht, was die Anknüpfungstatsachen angeht. Aber ein wichtiges Kriterium für § 63 StGB, dass nämlich die (von den SV als gegeben erachteten) Straftaten auch wahnbedingt sind/waren, wird im entscheidenden Erstgutachten retrospektiv nach mehreren Jahre  (!) beurteilt. Da die erste Straftat, nämlich die (angebliche) Körperverletzung in einer häuslichen Auseinandersetzung, selbst äußerlich vom geschilderten Tatbalauf keinen näheren Aufschluss darüber gab, ob der Angeklagte diese gesteuert von seinem Wahn beging, war die Schlussfolgerung des SV, diese Tat sei mit Sicherheit (!) mindestens im schuldeingeschränkten Zustand begangen, eine Schlussfolgerung, die die Anknüpfungstatsachen aus logischen Gründen nicht zuließen. Da sich alle späteren Gutachten darauf verließen, dass diese Ersteinschätzung zutreffe, ist dies m. E. ein ganz entscheidender Aspekt für die jahrelange Unterbringung.

Zudem als allg. Beobachtung: Manche SV hegen einen starken Aktenpositivismus: Sie unterstellen nicht nur als wahr (und legen es ihrem Gutachten zugrunde) was im rechtskräftigen Urteil festgestellt wurde, sondern werten praktisch alle in den  Akten festgehaltenen Tatsachen als wahr.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

 Aber ein wichtiges Kriterium für § 63 StGB, dass nämlich die (von den SV als gegeben erachteten) Straftaten auch wahnbedingt sind/waren, wird im entscheidenden Erstgutachten retrospektiv nach mehreren Jahre  (!) beurteilt. Da die erste Straftat, nämlich die (angebliche) Körperverletzung in einer häuslichen Auseinandersetzung, selbst äußerlich vom geschilderten Tatbalauf keinen näheren Aufschluss darüber gab, ob der Angeklagte diese gesteuert von seinem Wahn beging, war die Schlussfolgerung des SV, diese Tat sei mit Sicherheit (!) mindestens im schuldeingeschränkten Zustand begangen, eine Schlussfolgerung, die die Anknüpfungstatsachen aus logischen Gründen nicht zuließen. Da sich alle späteren Gutachten darauf verließen, dass diese Ersteinschätzung zutreffe, ist dies m. E. ein ganz entscheidender Aspekt für die jahrelange Unterbringung.

nur kurz zur Info: mein Nick ist ironisch zu verstehen, ich bin also alles andere als ein Fan der Psychiater.

Mit Ihrer Kritik am Erstgutachten haben Sie vermutlich recht. Allerdings ist ein Rückschluss auf den psychischen Zustand zum Tatzeitpunkt auch Jahre später u.U. noch möglich, wenn der Proband kooperiert und auch eine umfassende Exploration des Umfeldes möglich ist / erfolgt. Wenn Angehörige berichten, der Täter habe in den Tagen vor und nach der Tat ständig Stimmen gehört oder weiße Mäuse gesehen, so ist die Diagnose auch eindeutig.

Eine solche Befragung von Nachbarn etc. ist m.W. nicht erfolgt, und die Tat selbst lässt auch keine Rückschlüsse auf einen Wahn zu, wie Sie richtig bemerken. Einziger Hinweis auf einen Wahn war diese Ferndiagnose dieser feministischen Ärztin Dr. Krach aus Erlangen, die diese Vermutung einer psychischen Erkrankung aufstellte. Diese wiederum war auch nur Zeugin vom Hörensagen, zudem Jahre später. Sie konnte nur das wiedergeben, was ihr die Ehefrau zum Verhalten von M. berichtete.

Insofern hat der SV das geliefert, was die Justiz von ihm hören wollte. Natürlich eine Sauerei, sowohl von der Justiz als auch der Medizin. Ich hoffe, der SV wird noch zur Verantwortung gezogen. Das gab es sogar schon mal.

 

5

Diagnose reicht nicht, es muss ein kausaler Zusammenhang zur Tat hergestellt werden. Aus einem Wahn zum Tatzeitpunkt folgt keineswegs schuldunfähig. Das ist eben zu zeigen.

 

Psychofan schrieb:

[Allerdings ist ein Rückschluss auf den psychischen Zustand zum Tatzeitpunkt auch Jahre später u.U. noch möglich, wenn der Proband kooperiert und auch eine umfassende Exploration des Umfeldes möglich ist / erfolgt. Wenn Angehörige berichten, der Täter habe in den Tagen vor und nach der Tat ständig Stimmen gehört oder weiße Mäuse gesehen, so ist die Diagnose auch eindeutig.

 

Das Zeigen ist  ein zweistufiges Vorgehen: erst muss gezeigt werden, das eines oder mehrere der vier Eingangsmerkmale sicher vorliegen, nicht vielleicht, oder, möglich, mutmaßlich, könnte, wahrscheinlich usw.  Dann muss in der 2. Stufe gezeigt werden, dass dieses Eingangsmerkmal die Einsichts- bzw. Steuerungsfähigkeit bei den Tathandlungen maßgeblich beeinträchtigt hat. Die Prüfung der Steuerungsfähigkeit setzt hierbei voraus, dass Einsichtsfähigkeit vorliegt (wird meist stillschweigend angenommen und von der Schlechtachterindustrie bagatellisiert).

Vielleicht kann mal einer die Elementaritäten aus dem Münchner Kommentar zu den §§ 20, 21 StGB einspielen.

 

Psychofan schrieb:

Mit Ihrer Kritik am Erstgutachten haben Sie vermutlich recht. Allerdings ist ein Rückschluss auf den psychischen Zustand zum Tatzeitpunkt auch Jahre später u.U. noch möglich, wenn der Proband kooperiert und auch eine umfassende Exploration des Umfeldes möglich ist / erfolgt. Wenn Angehörige berichten, der Täter habe in den Tagen vor und nach der Tat ständig Stimmen gehört oder weiße Mäuse gesehen, so ist die Diagnose auch eindeutig.

Sehr geehrter Psychofan,

gerade da Sie in der Vergangenheit durch so argumentativ hervorragende Beiträge aufgefallen sind, bin ich von diesem Ihrem Beitrag sehr enttäuscht. Was Sie und der Professor betreiben, ist Idiotie, aber nicht im beleidigenden, sondern im Wortsinne: Sie beiden vereinfachen die Wirklichkeit in einer idealistischen Weise, dass kein Bezug mehr zum Gesprächsinhalt feststellbar ist.

 

Vorweg ist ersteinmal zu fragen, was Sie beide eigentlich befähigen soll, äussere Anzeichen einer Gedankenbildung erkennen und bewerten zu können?

Hatten Sie beide schon einmal einen Wahn? Leiden Sie derzeit noch darunter? Wenn ja, wieso sollte dies dann bei ausgewählten Anderen im Gegensatz zu Ihnen zu Unterschieden in deren strafrechtlichen Beurteilung führen?

Und selbst wenn der Professor jetzt beteuert die Stimmen weisser Mäuse zu hören (und auch schon die Jahre zuvor), bin ich dennoch geneigt ihm diesbezüglich wenig zuzutrauen.

Das ist wie bei "Ich liebe Dich!". Ausgesprochen schwierig, das zu verifizieren. Noch schlimmer, wenn das Gefühl nicht erwidert wird, dann kann diese Erklärung plötzlich wahr sein, wird aber als "krank" verifiziert. Und dient plötzlich dem Angebeten oder Angebeteten als Rechtfertigung, Massnahmen dagegen einzuleiten, weil derselbige/dieselbige das Gefühl selber nicht erwidert sondern als Bedrohung verifiziert. Und die Gesellschaft unterstützt das auch noch! Dass man ungefragt geliebt wird...soweit kommts noch...Der letzte der das versucht hat, war Jesus. Und dafür ist er auch gleich genagelt worden...

Das Strafrecht käme verständigerweise auch ohne solche Qualifikationen wie der Gefährlichkeitsprognose wunderbar zurecht

Denn zum Einen wäre wohl zu fragen, warum das "System" den Satz "Hände hoch, die weissen Mäuse befehlen einen Banküberfall!" mehr fürchtet als : "Der wollte mir das Geld nicht geben, also habe ich ihn umgebracht." ???

 

Ist gar nicht einzusehen.

 

Und der zweite Teil der Gefährlichkeitsprognose, die PROGNOSE: ja gibts neuerdings Hellseher?!? Der Anspruch der im Gesetz formuliert wird, ist gar nicht zu erbringen...Das "System" kann Unmögliches nicht leisten. Da können wissenschaftliche Standards formuliert werden soviel Ihr wollt: Klau ich einen Kaugummi, schliesst das nicht aus, dass ich in Zukunft eine Bank ausraube.

 

Raube ich eine Bank aus, schliesst das in Zukunft nicht aus, dass ich nur noch Kaugummis klaue.

Oder anders: Auch Berufsalkoholiker können stets nüchtern unterwegs sein, warum also Führerscheinentzug?

Psychofan schrieb:

Einziger Hinweis auf einen Wahn war diese Ferndiagnose dieser feministischen Ärztin Dr. Krach aus Erlangen, die diese Vermutung einer psychischen Erkrankung aufstellte. Diese wiederum war auch nur Zeugin vom Hörensagen, zudem Jahre später. Sie konnte nur das wiedergeben, was ihr die Ehefrau zum Verhalten von M. berichtete.

So läufts doch immer. 

Das kennen wir aus der Krankengeschichte.

astroloop schrieb:

Psychofan schrieb:

Mit Ihrer Kritik am Erstgutachten haben Sie vermutlich recht. Allerdings ist ein Rückschluss auf den psychischen Zustand zum Tatzeitpunkt auch Jahre später u.U. noch möglich, wenn der Proband kooperiert und auch eine umfassende Exploration des Umfeldes möglich ist / erfolgt. Wenn Angehörige berichten, der Täter habe in den Tagen vor und nach der Tat ständig Stimmen gehört oder weiße Mäuse gesehen, so ist die Diagnose auch eindeutig.

Sehr geehrter Psychofan,

gerade da Sie in der Vergangenheit durch so argumentativ hervorragende Beiträge aufgefallen sind, bin ich von diesem Ihrem Beitrag sehr enttäuscht. Was Sie und der Professor betreiben, ist Idiotie, aber nicht im beleidigenden, sondern im Wortsinne: Sie beiden vereinfachen die Wirklichkeit in einer idealistischen Weise, dass kein Bezug mehr zum Gesprächsinhalt feststellbar ist.

 

Es gibt keinen Tag, an dem ich keine Stimmen hörte, außerdem sehe ich täglich ein braunes und ein weißes Kaninchen.

Ich hatte auch schon Wahnvorstellungen. Als ich fünf Jahre alt war, war ich davon überzeugt, man müsse der kirchlichen Lehre folgen, weil es sonst Essig mit einem Leben nach dem Tode sei. Die höhere Intelligenz eines Hauptschülers, der im Konfirmanden-Unterricht stets mit verschmitztem Gesicht sagte: "das ist gewiss nicht wahr...", wenn es im apostolischen Glaubensbekenntnis doch eigentlich heißen sollte: "...das ist gewisslich wahr", ging mir erst später auf.

Noch im Alter von 18 hatte ich die Wahnvorstellung, in einer Demokratie zu leben, noch im Alter von 30 die Wahnvorstellung, in einem Rechtsstaat zu leben. Das waren zu den jeweiligen Zeiten abgrundtief gefestigte Wahnvorstellungen, und meine Ausssichten auf Heilung lagen bei null: Ich hätte jede Therapie verweigert, die mich davon hätte abbringen sollen.

Heute werde ich für "partiell wahnhaft krank" erklärt - von einem von der Justiz beauftragten Psychiater. Nur, wenn es um den Staat gehe, sei ich wahnhaft krank, ansonsten aber nicht,  würde mich vielmehr "auf intellektuell durchaus hohem Niveau" zu allen möglichen Themen des Zeitgeschehens äußern.

Was mir als Wahn vorgeworfen wirft: Nach meiner Überzeugung liegen Staat und Gesellschaft in den Händen "dunkler Mächte" (so der von den Gerichten beauftragte Psychiater).

Hier gibt es eine eindeutige Parallele zum Fall Mollath, man sehe sich die Worte der Beate Merk und die Titel zweier Bücher an:

http://apokalypse20xy.files.wordpress.com/2013/01/beate_merk-csu-gustl_m...

 

Übrigens: In Versuchen wurde festgestellt, dass man in allen Menschen Einbildungen erzeugen kann, die dann als real empfunden werden. Solche Versuche wurden z.B. in den Kellern eines schottischen "Spukschlosses" gemacht, aber z.B. auch mit Besuchern des Loch Ness, die dort angestrengt Ausschau nach Nessi hielten.

Weiterhin kann man Menschen mit Erlebnissen konfrontieren, die sich unglaubhaft anhören, und diese Menschen dann, wenn sie davon berichten, als wahnkrank abstempeln.  Natürlich - so etwas würde kein anständiger Mensch tun. Unanständige Menschen aber schon.

Ich denke, solange die Psychiatrie nur auf Dogmen baut, die subjektiv bestimmt werden, Krankheiten subjektiv erfindet, die Maßstäbe zur Bestimmung von Krankheit ebenfalls, dann noch das subjektive Urteil eines "Experten" fordert, ob die subjektiv bestimmten Maßstäbe nach seiner subjektiven Einschätzung erfüllt seien - solange kann man die Psychiatrie nur in Bausch und Bogen ablehnen, weil sie kein einziges valides Urteil produzieren kann, dem Missbrauch aber alle Türen und Tore öffnet.

5

Psychofan schrieb:

Eine solche Befragung von Nachbarn etc. ist m.W. nicht erfolgt, und die Tat selbst lässt auch keine Rückschlüsse auf einen Wahn zu, wie Sie richtig bemerken.

Man sollte zuerst feststellen ob es wirklich eine Tat gegeben hat. Das kann man aber nur in einem neuen Prozess bewerkstelligen. Hier könnte man dann Ärztin und Sohn sowie die Krankenakte von Frau Petra M. heranziehen. Es ist die Frage ob das Video der Reifenstecherei überhaupt noch existiert. Das würde ich mir auch gerne ansehen!

Es ist die Frage ob das Gericht eine Wiederaufnahme des Falls überhaupt zulässt.

Fraglich bleibt wozu wir uns eigentlich Justizministerien leisten. Wenn ich nach Bayern sehe dann dient das Dortige wohl nur der Vernebelung.

5

@Prof. Müller; @Ass. Bode u.a.

 

Drei Denkanregungen zum „Fall Mollath“
Rückschau; Begriffliches; Staatscharakter

 

-„Es gibt nichts Praktischeres als eine gute Theorie” – meinte vor Jahrzehnten schon der Feldforscher und Sozialpsychologe Kurt Lewin. Das meine ich auch heute noch und bewußt auf den „Fall Mollath, der zunächst als scheinbare Banalität eines sogenannten „Rosenkriegs“ daherkam, bezogen. Wenn es sich auch hier nicht nur um einen „Einzelfall“ handelt, ist über Herrn Mollaths sofortige Freilassung, seine baldige, auch rechtsförmige, Rehabilitierung und seine angemessene Geldentschädigung hinaus stärker als bisher der Präventionsaspekt, der dieses Wegsperren, das Bertolt Brecht in anderem Zusammenhang KALTE HINRICHTUNG nannte, zu bedenken: auch hier theoretisch nachdenken und praktische Konsequenzen ziehen: Vertrauen in diese Justiz ist gut – Kontrolle dieser Justiz ist besser. Und noch besser ist Justizkritik als Bürgerpflicht.

 

-Wenn es richtig ist, daß es ohne Theorie kein richtiges praktisches Handeln geben kann – dann braucht´s auch angemessene Begrifflichkeiten für das, was im „Fall Mollath“ seit nunmehr gut zehn Jahren ablief. (Der dt. Richterbund sprach allgemein von REGIERUNGSKRIMINALITÄT; ich sprach erfahrungsbezogen von STAATSRACHE.) Die hier angemessenen zentralen Begriffe oder Leitkategorien können sein als allgemeiner Sachverhalt STAATKRIMINALITÄT. Wie inzwischen unwiderleglich dokumentiert, hätte diese ohne (namentlich benannte) KRIMINELLE PSYCHIATER / FORENSIKER nicht vollzogen werden können. (Auf diesen Aspekt hat Dr. Rudolf Sponsel so kundig-engagiert wie beharrlich-sachlich aufmerksam gemacht -> http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/Stellungn.htm . Und der Ärzte(leser)brief hat schon vor drei Monaten Notwendiges öffentlich eingefordert -> http://www.donaukurier.de/interaktiv/leserbriefe/ueberregional/art76949,2693779 .)

 

-Im monatelangen Bemühen, zu verstehen und dazu über die vielen (oft ermüdenden, weil überdokumentierenden) Einzelheiten von Rechtsbruch, Manipulation, Lüge und Betrug hinaus zu Besonderheiten im sogenannten „Fall Mollath“ zu gelangen, fiel mir außer der methodischen Vierfelderstruktur (Vorder/Hinterbühne; Primär/Sekundäreliten) etwas Zusätzliches auf, das die Leitthese (Staats/Regierungskriminalität) plausibilisiert: ich meine den auch hier wirksamen tiefen oder geheimen Arkanstaat, auch „Staat im Staate“ genannt -> http://duckhome.de/tb/archives/9685-STAAT-IM-STAATE.html , der nach wie vor autoritäre Herrschaftsformen und Regime „auszeichnet“.

 

Dr. Richard Albrecht, 15. 3. 2013
http://eingreifendes-denken.net

5

 

 

 

 

Bei der Diagnose eines Wahns muss der Arzt den Bezug zur Realität überprüfen. Sollte der Gutachter hierzu selbst außerstande sein, so hat er die Pflicht, sich an das Gericht zu wenden. So zumindest nach dem ärztlichen Pflichtenkatalog.

Es kann nur Wahn diagnostiziert werden, wenn die vorgetragenen Tatsachen außerhalb der Realität sind.

 

In dem Duraplus Ordner waren doch Hinweise auf Kontobewegungen mit der Schweiz. Ein Gutachter hätte also vor der Wahndiagnose beim Gericht nachfragen müssen.

 

 

 

 

 

5

@Diejenigen aus dem näheren Unterstützerkreis:

Gibt es Erkenntnise oder Hinweise zu folgenden Tatsachen:

Gibt es eine dienstliche Verbindung/ Zuordnung zwischen:

  • Der Kriminalhauptkomissar der damals die Hausdurchsung durchgeführt hat 
  • Dem ermittelnden Beamten mit dem Video "Reifenstechen"
  • Der Polizeidienststelle, die Mollath das erstemal verhaftet und mutmasslich verprügelt hat?

 

Um die Stellen im Gesetz und Verfahren genauer beurteilen zu können, die massgeblich zu dem Systemversagen im konkreten Einzelfall beigetragen haben, ist es m.E erst einmal notwendig festzustellen, ob vorsätzlich (und letzlich kriminell) auf einen gewünschten Endzustand hingearbeitet wurde.

 

Gegen Brixner in seiner Rolle als Richter anzugehen wird schwierig, zumal er es sicher vorziehen wird, diesbezüglich eventuell weiter die Unwahrheit zu sagen.

Bei den Beamten des Polizeidienstes ist die Chance auf genauere Untersuchungen ungleich grösser. 

Es deutet sich doch an, dass die Hausdursuchung ungewöhnlich (ohne Zeugen) durchgeführt wurde, der Film der Kamera nie im Verfahren begutachtet werden konnte (anderswo wird behauptet, die Kamera wäre in der falschen Strasse, resp. ums Eck aufgestellt gewesen), die Fahndungsausschreibung nur an eine Polizeidienststelle ging. 

 

Ein bisschen viel Zufall und das bei so einer kleinen Nummer wie Mollath. Der Eindruck hier könnte auch auf Weisung gehandelt worden sein, drängt sich geradezu auf.

Auch viele von meinen Beitragen sind gelöscht worden, weshalb ich den Eindruck habe, dass ich mich wiederhole.

1. Richter vermutet Schuldunfähigkeit, bittet SV um Gutachten.

2. SV stellt eine Diagnose

3. Wenn der Richter der Diagnose glauben schenkt und sie auch für den Tat relevant findet, stellt er im Urteil eine Gefährlichkeitsprognose auf.

Die Gefährlichkeitsprognose ist allein Richtersache.

In der Gefährlichkeitsprognose muss er die befürchtete Taten einigermaßen konkret benennen.

Um als gefährlich zu gelten, müssen sie mittlere Kriminalität erreichen.

4. In den Jahren danach ist es die Aufgabe der Psychiater zu beurteilen, ob diese Gefährlichkeitsprognose getilgt werden kann oder nicht. Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit.

Bei Mollath wurde vom Richter keine richtige Gefährlichkeitsprognose aufgestellt. Zu befürchten ist: "weitere Taten wie bisher"

Diese Gefährlichkeitsprognose ist nicht gefährlich. Erreicht nicht "mittlere Kriminalität".

Also konnten und können die Gutachter auch nicht die Gefährlichkeitsprognose tilgen. Sie ist nicht vorhanden. Und die Verhältnismäßigkeit scheinen alle vergessen zu haben. Ein neues Gutachten können diese Tatsache nicht ändern.

Es ist völlig Wurscht, ob Wahn oder kein Wahn festgestellt worden ist / wird.

Und was ist Wahn? Wenn Beziehungstaten als Wahn eingestuft werden, dann ist alles Wahn. Der Mensch hat Gefühle und alles was er tut und macht ist ein Produkt seines Gefühls- / Triebverhaltens.

Blaue Flecken können in einer Beziehung auf verschiedenster Art und Weise entstehen. Wenn es um vorgeworfenen Taten in einer Beziehung geht, muss man mehr als vorsichtig sein (hat mich im Kachelmannprozess auch gestört.)

Und wer sagt, dass Hass krankhaft ist und Liebe nicht?

Beide Gefühle können zu grausamen Taten führen.

Die Psychiatrie wäre jedoch überfordert, wenn man vorsichtshalber alle Menschen, die Liebe oder Hass empfindet, einsperren würde.

Gruss

Tine Peuler

5

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.