LAG Berlin-Brandenburg kritisiert FU Berlin wegen abgelehnter Honorprofessur
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Noch ein Nachtrag zum Honorarprofessur an der FU-Berlin in der causa Schleusener (Beck-Blog Beitrag vom 1.11.2015). Der Akademische Senat der Freien Universität Berlin hat - wie berichtet - die Ernennung des Vorsitzenden Richters am Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg Schleusener abgelehnt, wobei auch die Tatsache eine Rolle gespielt haben soll, dass Schleusener im Jahr 2008 in erster Instanz an dem so genannten „Pfandbon-Urteil“ mitgewirkt und dabei die Kündigungsschutzklage der betroffenen Arbeitnehmerin (Emmely) abgewiesen hat. Die Richter und Richterinnen des LAG Berlin-Brandenburg haben in einer Pressemitteilung ihre Missbilligung dieses Vorgangs zum Ausdruck gebracht. Dies ist sicherlich ein ungewöhnlicher Schritt. Wörtlich heißt es in der Pressemitteilung Nr. 34/15 vom 27.10.2015: „Richterinnen und Richter haben sich als Vertreter der `Dritten Gewalt´ einer Diskussion ihrer Tätigkeit zu stellen. Eine Urteilskritik ist nicht nur zulässig, sondern wünschenswert. Die genannte Entscheidung des Akademischen Senats stellt jedoch nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg eine sachwidrige Maßregelung des betroffenen Richters dar, die weder durch die universitäre Selbstverwaltung noch durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt wird. Sie schadet nicht nur der Unabhängigkeit der Justiz, sondern auch der Qualität und Unabhängigkeit der universitären Lehre.