Vorratsdatenspeicherung - Gesetz durch den BT
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Das Thema hatten wir ja schon häufiger (z.B. hier und hier) im Blog. 404 Abgeordnete votierten mit Ja, es gab 148 Gegenstimmen sowie sieben Enthaltungen. Es ist sehr wahrscheinlich, dass der BR zustimmt - und das sehr bald.
Damit kommen auf die deutschen TK-Unternehmen erhebliche Kosten und Umsetzungsarbeit zu. Und es wird neue Gerichtsverfahren geben.
Der neue §150 Absatz 13 Satz 1 TKG legt fest, dass die Speicherungsverpflichtung nach § 113b TKG-E spätestens 18 Monate nach der Verkündung dieses Gesetzes zu erfüllen ist. Satz 2 bestimmt, dass die BNetzA den nach § 113f Absatz 1 TKG-E zu erstellenden Anforderungskatalog spätestens zwölf Monate nach Verkündung dieses Gesetzes veröffentlicht werden muss.
Was meinen Sie, wie geht es jetzt rechtlich weiter?