NSA späht Kanzlerhandy aus. Was nun?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Wenn die heute in viele Medien berichtete Geschichte stimmt, stellt sich die Frage welche rechtlichen Maßnahmen die BuReg von Deutschland aus ergreifen kann.
- Klage vor dem IGH gegen die USA? - Unwahrscheinlich und langwierig.
- Strafrechtliche Ermittlungen der Bundesanwaltschaft? - Wahrscheinlich erfolglos.
- Aussetzung von EU/US Safe Harbor? Rechtlich von Deutschland aus kaum möglich - siehe Blog und ZD-Aktuell 2013, 03691.
- Aussetzung des SWIFT- Abkommens zum Datentransfer in die USA? Vom EU-Parlament gewünscht, aber würde die eigene EU-Terroristenverfolgung beeinträchtigen.
Am wahrscheinlichsten ist die Aussetzung der Gespräche des Bundesministerium für Finanzen (BMF) – zusammen mit Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien – mit den USA, um FATCA (das US Gesetz zur Aufdeckung von internationalem Steuerbetrug) im bilateralen Verhältnis durch das zweistufige Meldeverfahren zu ersetzen = Gemeinsame Erklärung über eine zwischenstaatliche Vorgehensweise zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit im grenzüberschreitenden Bereich und zur Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) v. 8.2.2012, am 22.2.2013 parafiert. Das entsprechende Durchführungsgesetz, das eine Verordnungsermächtigung für das BMF in einem neuen § 117c AO vorsah, wurde als „Huckepackgesetz“ auf das AIFM-Steuer- aufgesattelt und vom Bundestag am 16.5.2013 verabschiedet. Im Moment liegt das Gesetz beim Vermittlungsausschuss.
Aber was meinen Sie?