NSA-Überwachung: Was könnte Deutschland rechtlich unternehmen?

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 01.08.2013

Über den Aufreger PRISM haben wir ja im Blog hier schon recht intensiv diskutiert. Das Thema ist weiter „heiß“, nachdem jetzt die Programme XkeyScore und Tempora  dazugekommen sind. Einmal vorausgesetzt, dass die Überwachung von NSA in den USA durchgeführt wird, hier die Frage an die Juristen: Was könnte Deutschland denn rechtlich dagegen unternehmen?

Hier einige Vorschläge aus den Medien (ohne dass ich dazu Stellung beziehe):

  • Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen deutsche Geheimdienstler wegen Beihilfe oder gar Mittäterschaft zum Geheimnisbruch oder anderer Straftaten nach dem StGB?
  • Ähnliche Ermittlungsverfahren gegen in Deutschland ansässige Unternehmen wegen des Verdachts der Unterstützung der Überwachung?
  • Aussetzung“ der EU/US Safe Harbor Prinzipien und/ oder der EU Standardklauseln durch die deutschen Datenschutzbehörden (siehe Blogeintrag hier und in kürze mein Beitrag in ZD-Aktuell)?
  • Dasselbe Vorgehen, aber Verhängung der Maßnahmen durch die EU Kommission?
  • Datenschutz-Audits von in Deutschland ansässigen US-Unternehmen?
  • Klage gegen die USA bei der WTO in Genf unter dem GATS?
  • Anbringen der rechtlichen Bedenken über die EU Kommission oder das EU Parlament (ähnlich wie bei der Passagierdaten-Übermittlung), evtl. mit Androhung von „Sanktionen“ (z .B. Aussetzung des Zugriffs auf die Passagierdaten)?

Was meinen Sie? Gibt es überhaupt eine Handhabe? Haben Sie noch weitere (realistische) Vorschläge?

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7 Kommentare

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Hallo Herr Dr. Spies,

 

hinsichtlich Safe Harbor wäre auch eine Nichtigkeitsklage durch einen Mitgliedstaat vor dem EuGH gegen den Komissionsbeschluss möglich. Das würde freilich an Prism & XKeyscore und den mutmaßlichen Überwachungsaktivitäten wenig ändern.

Die deutschen Datenschutzbehörden können m. E. jedoch nur die "Datenübermittlung" an eine Organisation aussetzen bzw. untersagen und nicht einen in allen Migliedstaaten verbindlich geltenden Komissionsbeschluss aussetzen. In meinem Blog habe ich mich damit etwas näher befasst.

 

Beste Grüße und danke für das Anstoßen der Diskussion,

Carlo Piltz

 

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Hallo Herr Dr. Spies,

 

hinsichtlich Safe Harbor wäre auch eine Nichtigkeitsklage durch einen Mitgliedstaat vor dem EuGH gegen den Komissionsbeschluss möglich. Das würde freilich an Prism & XKeyscore und den mutmaßlichen Überwachungsaktivitäten wenig ändern.

Die deutschen Datenschutzbehörden können m. E. jedoch nur die "Datenübermittlung" an eine Organisation aussetzen bzw. untersagen und nicht einen in allen Migliedstaaten verbindlich geltenden Komissionsbeschluss aussetzen. In meinem Blog habe ich mich damit etwas näher befasst.

 

Beste Grüße und danke für das Anstoßen der Diskussion,

Carlo Piltz

 

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Tja... ob die deutschen Behörden irgendeine Aussetzungskompetenz im Bereich Safe Harbor oder EU Standard Clauses haben....  ich habe da ernste Zweifel.

Wie Sie im Ihrem Blog schreiben: "Derzeit liegt der Ball sicherlich im Feld der Kommission."

 

Grüße aus Washington

AS

Es bleibt eigentlich nur der Weg, dass der Bürger seine Konsequenzen aus diesen Affairen zieht.

So war gestern zu lesen, dass diverse Unternehmen u.a. Vodafone, den Engländern bei der Öffnung der Ihnen anvertrauten Daten weit entgegen gekommen sind und sogar bei der Entschlüsselkung mitgeholfen haben sollen.

Da gibt es m.E. für Kunden z.B. von Vodafone nur eins: Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grunde, z.B. wegen Verstoßes gegen unsere Verfassung.

Die Kunden wurden definitiv nie über die Abhörpraktiken pp. aufgeklärt. So kann der Verbraucher die abstrafen, die ihre Rechte beeinträchtigen. Mal sehen was passiert, wenn denen der deutsche Markt wegbricht.

P.S.: Werde demnächst nicht mehr im Internet verkehren.

Ein anderer Weg, sich dagegen zu wehren.

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Auch meiner Ansicht nach ist eine Aussetzung der Safe Harbour Prinzipien bzw. der EU Standardklauseln (welches die naheliegenste Maßnahme wäre) durch nationale Datenschutzbehörden nicht möglich; dies obliegt der EU-Kommission. Fraglich ist aber, ob die Kommission auch Interesse daran hat, diesen Schritt zu tun. 

Ich bin der Ansicht, dass sich die europäischen Einzelstaaten, wie auch die Union zurückhalten werden, Sanktionen jeglicher Art gegen die USA zu verhängen, da insbesondere auch Europäische Geheimdienste von den diversen Spionageprogrammen profitiert haben udn teils auch stark in diese involviert sind. Falls hier ein Tätigwerden erwünscht ist, ist sicherlich starke Lobbyarbeit gegen das Spionageprogramm vonnöten. Ich zweifle jedoch daran, dass viele Internetnutzer die Konsequenzen meines Vorredners ziehen und in Zukunft das Interet meiden werden.

axel.spies schrieb:
Hier einige Vorschläge aus den Medien (ohne dass ich dazu Stellung beziehe):

Frage ich doch mal ganz provokativ: Wieso eigentlich nicht? Sie sind doch der Experte hier im Beck-Blog, da wäre eine Stellungnahme doch eine gute Diskussionsgrundlage um diese Vorschläge einschätzen zu können.

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