Volksverhetzung durch Piusbruder Williamson - erneute Verurteilung
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Vor über drei Jahren hatte ich in einem Blogbeitrag über die Verurteilung des Piusbruders Williamson berichtet, der im Jahr 2009 in Bayern einem schwedischen Fernsehsender ein Interview gab, in dem er die Tötung von Juden in Gaskammern abstritt. Das damalige Urteil wurde - wegen Fehlern in Anklage und Eröffnung - vom OLG Nürnberg in der Revision gekippt. Nach neuer Anklageerhebung und neuer Verurteilung durch das AG kam es nun vor zwei Wochen in der Berufungsinstanz vor dem LG Regensburg nach der mittlerweile fünften Verhandlung zu einer neuen Verurteilung des Bischofs (Zeitungsbericht). Bekanntlich ist die öffentliche Leugnung oder Verharmlosung des Holocaust in Deutschland nach § 130 Abs.3 StGB strafbar, wenn diese geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.
Aus meiner Sicht ist, auch wenn ich die Norm durchaus kritisch sehe, der objektive Tatbestand erfüllt. Fraglich war allenfalls der subjektive Tatbestand, nämlich, ob dem Angeklagten bewusst war, dass seine Äußerungen auch in Deutschland verbreitet werden würden und deshalb geeignet waren, den hiesigen öffentlichen Frieden zu stören. Dass er das Verbot kannte, ging aus dem Interview selbst hervor.
Der Regionalblog Regensburg Digital fasst die mündliche Begründung des Vorsitzenden (das Urteil lautete wie schon in der Vorinstanz: Geldstrafe - 90 Tagessätze) so zusammen:
"Dass Williamson den Holocaust geleugnet und sich der Volksverhetzung schuldig gemacht habe, könne wohl niemand ernsthaft in Zweifel ziehen. „Wer die Existenz von Gaskammern bestreitet, leugnet einen wesentlichen Teilaspekt. Was braucht es denn sonst noch?“, so Boeckh. Getan habe Williamson dies vorsätzlich und im vollem Bewusstsein der möglichen Folgen. Generell sei ein Interview immer öffentlich und dass Journalisten solche Aussagen aufgreifen und verbreiten würden, sei klar gewesen. „Es ist auch allgemein bekannt, dass Fernsehen über Satellit zu empfangen ist.“
Niemand, auch nicht Williamson, könne so blauäugig sein, nicht zu überblicken, was seine Äußerungen für eine Brisanz gehabt hätten. Dass sie Deutschland verbreitet werden würden – zumal er sie hier getroffen hatte – liege auf der Hand, auch angesichts der gerade anstehenden Wiederaufnahme der Piusbruderschaft in den Schoß der katholischen Kirche. Und es gebe gerade in Deutschland gute Gründe, weshalb Holocaustleugnung strafbar sei. Es gelte, den Anfängen zu wehren. Dass der öffentliche Friede durch Williamsons immer noch „massiv gestört“ sei, liege auf der Hand. „Sonst würden wir hier nicht seit fünf Jahren verhandeln.“"
Die Verteidigung hat Revision eingelegt (Quelle).