Verdient die Ex-Frau des belgischen Kinderschänders Marc Dutroux, auf Bewährung vorzeitig entlassen zu werden?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Zur Erinnerung: Michelle Martin, die frühere Ehefrau und Komplizin des belgischen Kinderschänders Marc Dutroux, war 1996 nach der Entdeckung des Verließes für die Entführungsopfer im gemeinsam bewohnten Haus in Charleroi festgenommen und 2004 zu einer Freiheitstrafe von 30 Jahren verurteilt worden. Nach dem Urteilsspruch hatte sie ihrem damaligen Mann bei der Entführung und Vergewaltigung von sechs Mädchen geholfen, von denen er zwei tötete und zwei in einem Kellerverlies verhungern ließ. Frau Martin wurde vorgeworfen, dass sie die beiden acht Jahre alten Mädchen Julie Lejeune und Mélissa Russo in ihrem Verlies hatte verhungern lassen, während Dutroux eine Freistrafe von vier Monaten wegen Diebstahls absaß. Stets hatte sie sich als willenloses Werkzeug ihres Mannes dargestellt.
Am Dienstagabend ist die nun 52-jährige Frau, nachdem sie 16 Jahre in Haft saß, aus dem Frauengefängnis in Brüssel entlassen. Sie will künftig in einem katholischen Kloster leben. Begleitet war die Entlassung von massiven Protesten, nachdem die Staatsanwaltschaft und die Angehörigen der Opfer mit ihrem Bemühen gescheitert waren , die Entlassung auf Bewährung zu verhindern.
Nach belgischem Recht ist eine Freilassung nach Verbüßung eines Drittels der Haftstrafe möglich. Der Anwalt von Dutroux teilte unterdessen mit, nun hoffe auch sein zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilter Mandant auf vorzeitige Entlassung.
Verdient jemand wie Michelle Martin, Marc Dutroux oder in einigen Jahren auch Anders Behring Breivik (hier im Blog tauchte diese Frage schon auf) wirklich eine zweite Chance? In der heutigen SZ diskutiert die Philosophin Hannah-Barbara Gerl-Falkovitz über das böse im Menschen, göttliche Vergebung und den Umzug von Frau Martin in ein katholisches Kloster.