OVG Münster: E-Zigaretten sind keine Arzneimittel, sondern Genussmittel
Gespeichert von Dr. Jörn Patzak am
Nach einem Bericht auf presseportal.de hat das OVG Münster am 20.3.2012 im Vorfeld eines Eilverfahrens dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter in Nordrhein-Westfalen den rechtlichen Hinweis erteilt, dass die "Warnung" des Ministeriums vor E-Zigaretten in der Pressemitteilung vom 16.12.2011 sowie der Erlass des Ministeriums an die nachgeordneten Behörden rechtswidrig sei (s. dazu im Einzelnen hier). Konkret geht es um die E-Zigarette SNOKE®, bei der es sich nach Ansicht des OVG nun doch nicht um ein Arzneimittel, sondern um ein Genussmittel handeln soll.
Man kann gespannt sein, wie das OVG diese Auffassung begründen wird. Im Arzneimittelrecht gibt es nämlich die Katogorie "Genussmittel" bislang nicht.
Es bleibt dabei: Eine höchst umstrittene Rechtsfrage, bei der das letzte Wort sicherlich noch nicht gesprochen ist.