Offiziell: Guttenberg hat vorsätzlich abgeschrieben
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Eigentlich keine Neuigkeit mehr, aber der Ordnung halber soll es doch auch hier gemeldet werden: Die Kommission "Selbstkontrolle in der Wissenschaft" der Uni Bayreuth hat in ihrem Bericht über die Dissertation Guttenbergs wenig überraschend konstatiert, dass die eklatant umfangreichen Plagiate in der Arbeit dort nicht durch bloße "Fehler" oder "Nachlässigkeiten" hineingekommen sein können, sondern nach menschlichem Ermessen nur mit Vorsatz des Plagiators (ergänzend: sei dies nun Guttenberg selbst oder sein Auftragnehmer) Aus der Pressemitteilung:
„Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.“
Der Bericht selbst soll am 11. Mai in einer Pressekonferenz vorgestellt und dann vollständig veröffentlicht werden.
Die Staatsanwaltschaft in Hof wird nun demnächst zu entscheiden haben, ob sie den Herrn zu G. wegen Verstoßes gegen das UrhG (§ 106) anklagt. Angeblich soll es ja inzwischen auch einen Strafantragsteller geben, so dass es auf die Frage des "besonderen öffentlichen Interesses" (§ 109 UrhG, siehe dazu hier) nicht mehr ankommen dürfte.
Mein Eindruck: Das politische Comeback des ehemaligen Ministers hat sich damit wohl erledigt, zumindest in diesem Jahrzehnt.