Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2011 bringt höhere Selbstbehalte
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Bereits hier hatte ich berichtet, dass das OLG Frankfurt/Main seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 01.01.2011 ändern will.
Nun verlautet aus Düsseldorf, dass die DT zum 01.01.2011 wie folgt geändert werden soll.
Bedarfssätze der Kinder: unverändert (Ausnahme Bedarf des Volljährigen mit eigenem Hausstand 670 € statt bislang 640)
Notwendiger Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen (§ 1603 II BGB)
- bei Erwerbstätigkeit 950 € (statt 900)
- ohne Erwerbstätigkeit 770 € (unverändert, OLG Frankfurt: 800)
Angemessener Selbstbehalt
- ggegenüber Ehegattten und nichtehelicher Mutter: 1.050 € (statt 1.000)
- gegenüber volljährigen Kindern: 1.150 (statt 1.100)
Mindestbedarf der nichtehelichen Mutter und des Ehegattten 750 € (unverändert, OLG Frankfurt: 800)
Selbstbehalt gegenüber Eltern und Großeltern 1.500 € (statt 1.400)
Durch die Erhöhung der Selbstbehalte wird die Anzahl der Mangelfälle zunehmen.