Höherer Selbstbehalt ab 01.01.2011

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 18.08.2010
Rechtsgebiete: UnterhaltSelbstbehalt ab 01.01.2011Familienrecht30|43220 Aufrufe

Das OLG Frankfurt/Main hat angekündigt, seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 01.01.2011 wie folgt zu ändern:

Selbstbehaltssätze (Nr. 21 LL):

Mindestselbstbehalt: 950 € für Erwerbstätige, 800 € für Nichterwerbstätige,

Ehegattenselbstbehalt: 1050 € für Erwerbstätige, 975 € für Nichterwerbstätige,

Angemessener Selbtsbehalt: 1150 € ohne Aufteilung nach Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen

Mindestbedarf nach § 1615 l BGB (Nr. 18 LL): 800 €

Mindestbedarf des volljährigen Kindes mit Eigeneinkommen (Nr. 13.1.1. LL): 560 €

Mindestbedarf eines Studenten (Nr. 13.1.2. LL): 670 €

Haushaltsführung durch einen Nichterwerbstätigen (Nr. 6 LL): 400 €

Sollte der Gesetzgeber in Konsequenz des Urteils des BVerfG zum ALGII die ALGII-Sätze erhöhen, können sich diese Beträge noch verändern.

Es steht zu vermuten, dass die anderen OLG folgen werden. Ich werde berichten.

 

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30 Kommentare

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Cool...

Es werden die Unterhaltssätze massiv erhöht und jetzt die Selbstbehaltssätze. Das führt dazu, dass der Mangelfall immer mehr zum Regelfall wird. Das Tabellenwerk wird auf diesem Weg immer absurder und funktioniert theoretisch nur noch in den wenigen Fällen. Das ist wirklich ein Schildbürger-Streich.

Cui bono? Die Rechtsstreitigkeiten werden zunehmen, jeder will ja nur "was einem zusteht". Ich nehme an, die Damen und Herren der Scheidungsindustrie werden sich schon die Hände reiben.

PS: So einen Job wie die OLG Richter hätte ich auch gerne. Absurdes Zeug in die Welt setzen, dass häufig nichtmal mehr in der Theorie funktioniert - von der Praxis mal ganz abgesehen - und das ganze in einem unkündbaren, hochdotierten Arbeitsverhältnis.

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Wobei zwar die Unterhaltssätze massiv erhöht wurden, nämlich um 13% alleine im Jahr 2010 und der SB nur um 5% in vielen Jahren.

 

Seit der letzen SB Erhöhung stiegen die KU Werte um rund 100%, wärend die realen Einkünfte gesunken sind.

 

Soll mir mal jemand erklären, wie einer mit 1.500,- € Netto und 3 über 12 jährigen Kindern über 1.000,- € KU bezahlen soll, ohne dass die Mutter auch etwas zum Einkommen beitragen muss.

 

Und die Unterschreitung des SB führt ja in der realen Rechtspraxis nicht etwa dazu, dass der Unterhalt gekürzt würde, sondern es werden einfach höhere fiktive Einnahmen drauf geschlagen.

Von diesem um 50 fiktive Euros angehobenen SB hat der Zahldepp mal wieder gar nichts. Nur die Rechtsindustrie, an die sich der Bürger in seiner Naiven Rechtsgläubig gewandt hat verdient daran.

 

Allerdings erkennen immer mehr Väter, dass man diesen Moloch gar nicht befriedigen kann und es überhaupt keinen Sinn mehr macht noch zu arbeiten.

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Gerhard Raden schrieb:
ohne dass die Mutter auch etwas zum Einkommen beitragen muss.
Zum Einkommen nicht, das stimmt vllt. aber meinen Sie, dass die Erziehungsarbeit, die die Mutter leistet, nicht gleichwertig ist? Erst recht bei über 12 jährigen Pubis ;)

 

Und in vielen Familien steuert die Mutter trotzdem noch genug eigenes EK oder das des neuen Mannes bei, damit die Kinder sorgenfrei leben können, das ist einfach eine Tatsache.

 

Gerhard Raden schrieb:

Allerdings erkennen immer mehr Väter, dass man diesen Moloch gar nicht befriedigen kann und es überhaupt keinen Sinn mehr macht noch zu arbeiten.

Schönes Vorbild für die Kinder.

 

 

 

 

 

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Lilly schrieb:

Und in vielen Familien steuert die Mutter trotzdem noch genug eigenes EK oder das des neuen Mannes bei, damit die Kinder sorgenfrei leben können, das ist einfach eine Tatsache.

 

Richtig. Wenn sie will, kann sie das und in vielen Fällen tut sie das auch.

Nur wenn sie dazu keine Lust hat, braucht sie das nicht und begründen muss sie das auch nicht.

Nur der Vater muss und seinen Beitrag in Form von Betreuung leisten darf er auch nicht.

Dass man sich unter vernünftigen Leuten auf alles Mögliche einigen kann ist ja unstrittig nur reden wir hier ja von der Justiz und die belohnt die Arbeits unwillige Mutter mit Unterhalt, solange sie den Vater schön von den Kindern fern hält.

 

So ähnlich wie der BGH und so manche OLGs wie Celle, Brandenburg und jüngst wieder Naumburg ja auch streitsüchtige und Umgangs vereitelnde Mütter mit dem alleinigen Sorgerecht.

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Lilly schrieb:

Gerhard Raden schrieb:

Allerdings erkennen immer mehr Väter, dass man diesen Moloch gar nicht befriedigen kann und es überhaupt keinen Sinn mehr macht noch zu arbeiten.

Schönes Vorbild für die Kinder.

Richtig.

Ich möchte meinen Kindern vermitteln, dass, wer etwas verdienen möchte, arbeiten soll und das sich Arbeit lohnt.

Nur dieses Beispiel darf ich als Unterhaltspflichtiger nicht vorleben.

Weder muss meine Frau für ihr Geld arbeiten, noch habe ich etwas davon ,dass ich arbeite.

 

Das sollen meine Kinder nicht lernen.

 

 

 

 

 

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Abgesehen davon, dass sie jetzt Unterhalt und Umgang vermischen, was ich nicht so gut finde.

Gerhard Raden schrieb:

Weder muss meine Frau für ihr Geld arbeiten, noch habe ich etwas davon ,dass ich arbeite.

Aber das wäre doch nicht anders, wenn die Familie noch intakt wäre, dann müsste die Familie auch mit dem EK auskommen, was der Mann beisteuert. Und die Frau betreut die Kinder (und geht vllt auch halbtags arbeiten). In diesem Fall würde der Mann doch auch nicht sagen, ich gehe nicht arbeiten, es lohnt sich nicht.

Sorry, aber Sie betrachten das Ganze zu einseitig (aus entsorgter-Vater-Sicht), jedenfalls drängt sich mir der Verdacht auf. Objektiv kann man sowas wahrscheinlich nur betrachten, wenn man nicht selbst involviert ist..

 

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Der ganze Kindesunterhalt ist für viele Väter nicht mehr bezahlbar. Meine Ex bekommt für das Kind 377 Euro plus 190 Kindergeld. Das sind 567 Euro im Monat. ich habe nur 500 Euro im Monat und lebe 600 km von meinem Sohn entfernt. Das ich meine Sohn nur in den Ferien seh interessiert keinen Richter!!! Meine Ex geht schon seit 15 Jahren nicht mehr arbeiten, Warum auch, bekommt doch ein Gehalt von mir und vom Staat. Sich die Finger schmutzig machen für 400 Euro!!!! Brötchen will sie nicht verkaufen, ist sich sich zu schade. Das sind vorbilderfür unsere Kinder. Der Staat weiß doch garnicht, was er den Kindern und Väter antut.

Hauptsache die Mutter wird mit genug Geld still gehalten.

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Hallo Lilly,eine Mutter mit 2 Kids muss überhaupt nix dazu tun,sie bekommt mit Kindergeld und Unterhalt rund 1000€(das musst du erstmal verdienen)

Wenn die Kids dann auch noch so um die 12 Jahre alt sind kann sie ja noch ne 2 Drittel Stelle annehmen( ne Krankenschwester bekommt dann auch so um die 1300€ Netto) Hey das macht ja 2300€,und jetzt bringt der Neue Partner auch noch 1700€ nach Hause,dann sind das ja Leppische 4000€ also das reicht wirklich nicht.(Die sind ja voll Arm,heul)so ist das bei meiner EX.

Ich zahle vollen Unterhalt für meine beiden Kinder(das bleibt auch so)und meine neue Frau bekommt für ihre 3 Kinder nix von Vater.(nicht zahlen ist in Deutschland ganz einfach)

Und durch den Steuerklassen wechsel(ich 3 sie 5) bekommt die Ex auch noch Indirekt mehr Unterhalt von meiner neuen Frau,iss das nicht Klasse?

Und nur zur Info ich bin Kraftfahrer kein Vorstandsvorsitzender mit 10000€ Gehalt.

Eine einfache Lösung wäre der neue Zahlt die hälfte,er hat ja auch den Spass mit den Kindern,und vieleicht hätten dann ja auch Tausende Väter wieder einen Anreitz zu Arbeiten.

Ja Ja ich weiß dann wären die armen Damen ganz schnell wieder alleine,es ist nämlich viel einfacher den Stiefkinder schöne Dinge vom Geld des Vaters zu kaufen(Das Geld anderer Laute aus zu geben iss gaaaanz einfach.Gut das ich keine Mutter bin bin,dann müsste ich ja von Morgens bis Abends heulen.

Herr wirf Hirn vom Himmel

 

 

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Gerhard Raden schrieb:

Nur die Rechtsindustrie, an die sich der Bürger in seiner Naiven Rechtsgläubig gewandt hat verdient daran.

 

Allerdings erkennen immer mehr Väter, dass man diesen Moloch gar nicht befriedigen kann und es überhaupt keinen Sinn mehr macht noch zu arbeiten.

Was verdient denn die Rechtsindustrie daran? Und vor allem - wer bezahlt denn die Rechtsstreite der nicht mehr arbeitenden Väter, die den Müttern die Erziehungsarbeit und die Finazierung der gemeinsamen Kinder überlassen? "Verfahrenskostenhilfe" heißt doch das Zauberwort, mit dem die Rechtsstreite dann auf Kosten derjenigen geführt werden, die sowohl für ihre eigenen Kinder arbeiten gehen und auch für die notwendigen Rechtsstreite der Kinder bezahlen müssen, deren Väter sich mit der Trennung von Frau und Kindern aus der Verantwortung stehlen. Durch das Steueraufkommen derjenigen, die morgens noch aufstehen und schuften gehen, wird das Kindergeld, die Kindergärten, die Schulen, die Gerichtsprozesse und vielfach auch das Leben derjenigen bezahlt, für die es "überhaupt keinen Sinn mehr macht, noch zu arbeiten". Ich ahne, was mit dem Begriff "Fremdschämen" gemeint ist. Und allen Ernstes: In Abänderungsverfahren zum Kindesunterhalt, weil Sätze um 50,- € geändert wurden, die mit Verfahrenskostenhilfe geführt werden, verdienen Anwälte, die übrigens auch morgens aufstehen und schuften gehen, keine nennenswerten Beträge. Für die dabei anfallenden Anwaltshonorare würde manch einer sagen, daß es überhaupt keinen Sinn mehr macht, noch zu arbeiten.

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@Re.Venge

Re. Venge schrieb:
Was verdient denn die Rechtsindustrie daran?

Sie verdient nicht nur daran, ganz wesentliche Teile leben davon.

Deswegen hat die Anwaltsministerin Zypries ja auch noch schnell die Anwaltspflicht für alle Unterhaltssachen eingeführt.

Vermutlich hat sie schon geahnt, dass ihre Karriere als Ministerin dem Ende entgegen geht.

 

Aber erst werden die Väter von Politik und Justiz seelisch und wirtschaftlich ruiniert und dann zeigen alle mit dem Finger auf diese Drückeberger.

 

Re. Venge schrieb:
Für die dabei anfallenden Anwaltshonorare würde manch einer sagen, daß es überhaupt keinen Sinn mehr macht, noch zu arbeiten.

 

Achja!? Warum machen es dann so viele?

Also ich kenne keinen Anwalt, der sich mit 950,-€ begnügen würde.

Pro Monat meine ich.

 

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Kein Anwalt kann nur von Beratungshilfemandaten leben! Bsp.: Die Eltern werfen sich wecheselseitig Erziehungsunfähigkeit vor, weil das Kind beim Spielen vom Bobby-Car gefallen ist. Dann ist ja erst einmal nicht der Anwalt, der den Elternteil, dem das nicht gefällt, von der Straße in seine Kanzlei zerrt, sondern die Eltern gehen selbst und bitten den Anwalt um Unterstützung, vielfach auch ohne den Versuch gemacht zu haben, mit dem anderen Elternteil zu reden, weil sie den Eindruck gewonnen haben, das eh nicht zu können - das aber liegt m.E. auch nicht in der Verantwortung des Anwalts. Der Beratungshilfeschein wird vorgelegt. Der Anwalt erhält für die außergerichtliche Geschäftstätigkeit 10,- € von dem Mandanten und 99.96 € brutto von der Staatskasse. Insgesamt also ein Umsatz von 109,96 € brutto. Abzüglich der Umsatzsteuer, die an den Staat zurück geht, bleiben 72,40 €. Hiervon ist die Einkommenssteuer noch abzuziehen Die meisten Anwälte sind selbständig tätig, haben also niemanden, der die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge übernimmt, wie das bei den Arbeitnehmern der Arbeitgeber tut. Er erhält nicht für 6 Wochen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und muss dies also auch privat kostenträchtig versichern. Die Berufshaftpflichtversicherung schlägt mindestens mit rd. 800,- € zu buche, Mitarbeiter, wenn der Anwalt denn welche hat, müssen bezahlt werden, die Büromiete, Büromaterial, Porto, der Kopierer, Drucker, Toner und schließlich auch die eigene Altersversorgung (die wenigsten Anwälte hören mit 65 Jahren auf zu arbeiten, Altersteilzeit oder Vorruhestand kennen Anwälte nicht). Zurück zum Beratungshilfehonorar: reduziert man die 72,40 € allein um die Einkommensteuer von sagen wir 20 %, und das ist sicher nicht der Spitzensteuersatz, bleiben rund 60,- €. Gerade in Umgangsverfahren sind die Eltern ja oft sehr mitteilungseifrig. Das erste Beratungsgespräch dauert da gern locker mal eine Stunde. Dann wird ein Brief an die Gegenseite geschrieben, Dauer etwa 10 Minuten, einschließlich couvertieren und frankieren sowie zur Post bringen, sagen wir 15 Minuten. Es kommt eine Antwort, über die man/frau sich so aufregt, daß das nächste Gespräch wieder eine Stunde dauert. Auf den Brief wird geantwortet, wieder eine Viertelstunde um. 2 1/2 Stunden für rd. 60,- €. Wir nähern uns dem Stundenlohn des Facharbeiters -  nur zur Erinnerung: dessen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung und sogar Arbeitslosenversicherung zu 1/2 vom Arbeitgeber bezahlt wird und dessen Unfallversicherung sogar vollständig vom Arbeitgeber gezahlt wird. Wird es da nicht deutlich, warum Anwälte in Beratungshilfemandanten den Weg zum Gericht suchen, denn über die Verfahrenskostenhilfe besteht eine Möglichkeit, das Mandat wenigsten an den Rand der Wirtschaftlichkeit zu bringen. Anwälte haben auf ihrem Kanzleischild nun einmal nicht "Caritas" oder "Kirchengemeinde St. Advocatus" stehen, sondern sind Wirtschaftsbetriebe, die durchaus mit anderen klein- und mittelständischen Unternehmen vergleichbar sind.

 

Und der Anwaltszwang sowohl bei der Ehescheidung wie auch beim Unterhalt liegt u.a. auch daran, daß die Richter es schlicht und ergreifend leid waren, mit den internetgeschulten Pseudospezialisten sich über die Berechnung von Unterhalt allein auseinander setzen zu wollen. Allein den Blick darauf zu richten, daß für Unterhaltsverfahren Anwaltszwang eingeführt wurde, verzerrt das Bild jedoch auch, denn auch die Regeln für Verfahrenswerte sind - bestimmt nicht zugunsten der Anwälte- geändert worden. Mit der Ablösung der BRAGO durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wurden die Einnahmemöglichkeiten der Anwälte in Familiensachen um 1/3 reduziert, und trotzdem vertreten sie uns noch genausogut, wie zuvor. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, das die Höhe der Honorare, jedenfalls bei Verfahrenskostenhilfemandanten vorschreibt, ist seit 2004 nicht geändert worden. Eine Branche also, die nicht von jährlichen Tarifverhandlungen profitiert. Und Anwälte, die zusätzlich noch Taxi fahren, damit sie im nächsten Monat die Miete ihrer Kanzleiräume zahlen können, kenne ich genug.

 

Aber welche Alternative gibt es? Schaffen wir die Beratungshilfe ab oder werfen den Anwälten weiterhin vor, daß sie sich mit der Not der Mandanten die Taschen voll machen? Dann finden wir ggf. in Zukunft keinen mehr, der unsere Interessen sachgerecht vertritt, nur weil wir Rechtssuchenden keine Kohle haben, uns den Gang zu Gericht, vernünftig vertreten, zu erlauben? Ich jedenfalls bin froh, sachgerecht und gut vertreten zu werden, auch ohne dicke Honorare zahlen zu können. Ich bin froh, in einer Gesellschaft zu leben, in der mir der Rechtsweg auch ohne ein Wahnsinnsvermögen auf dem Konto möglich ist.

 

Natürlich bleibt das Problem, daß vielfach an die Unterhaltspflichtigen Löhne gezahlt werden, von denen nach der Trennung nicht zwei Haushalte bezahlt werden können, oft ja nicht einmal beim Zusammenleben eine Familie unterhalten werden kann. Aber das liegt doch weder in der Verantwortung der Gerichte noch der Anwälte. Den Mangel angemessen zu verteilen ist sicher in keinem Fall einfach. Und der Gesetzgeber hat sich dafür entschieden, daß bei einer Familie von 4 Personen (Vater, Mutter und zwei Kinder) und einem Durchschnittseinkommen des Vaters von sagen wir 1.500,- € im Moment der Vater allein von 900,- €, ab 2011 wohl von 950,- € leben darf, die beiden Kinder vom Kindergeld in Höhe von je 184,- € und dem Unterhalt, der insgesamt wegen des Selbstbehaltes des Vaters in 2010 bei max. 600,- € liegt. Die Restfamilie hat damit 600,- € Unterhalt und 368,- € Kindergeld = 968,- €, also 68,- € in 2010 mehr zu dritt (lassen wir die Mutter mal weg, die nach der Änderung des Unterhaltsrechts in 2008 ohnehin nur nachrangig berechtigt wäre, also zu zweit), als der Vater allein. Was genau wird jetzt der Politik und dem Gesetzgeber vorgeworfen? Inwieweit soll die Verteilung für den Vater nicht angemessen sein? Ist es aus Sicht der Unterhaltspflichtigen so falsch, daß sie nicht dafür verantwortlich sind, die eigenen Kinder satt zu kriegen? Wenn wir mal realistisch reflektieren, können wir sehr dankbar sein, daß die Kinder hier die Unterstützung des Steuerzahlers haben (AlG II, Unterhaltsvorschussleistungen, Wegfall von Kindergartenbeiträge bei engen finanziellen Verhältnissen usw.), die Unterstützung von den Menschen, die unsere eigenen Kinder nicht in die Welt gesetzt haben. Und jetzt bitte nicht der Spruch: Die Gesellschaft braucht Kinder. Die Gesellschaft braucht nur die Kinder wirklich, die in Zukunft Beitragszahler und nicht neue Beitragsempfänger sind. Also sorgen wir doch dafür , daß ihnen eine vernünftige Schulbildung zu teil wird, die Kinder gut erzogen werden und sich in der Gesellschaft zurecht finden können und benehmen können. Und sorgen nicht dafür, daß auf das Auto tolle Alufelgen kommen, das neuste Handy her muss. Durch das Vorhandensein von Flachbildschirmen kriegt man Kinder regelmäßig nicht vernünftig auf ihr Leben vorbereitet.

 

Und noch zum Schluss: Wenn es den Anwälten doch so gut geht, warum haben Sie diesen Beruf dann nicht ergriffen? Vielleicht lag es ja daran, daß man nicht 13 Jahre die Schulbank drücken wollte, ein Abitur hätte hinlegen müssen, das die numerus clausus Anforderungen erfüllt, hätte vier bis fünf Jahre studieren müssen (meist ohne Einkommen) und noch ein 2 1/2 bis 3jähriges Referendariat (mit etwa dem von Ihnen genannten Einkommen) absolvieren müssen und dann auf dem inzwischen hart umkämpften Mandantenmarkt sich behaupten zu müssen, mit Arbeitszeiten, die mit 38 Stunden pro Woche nicht erledigt sind, ohne sozialversicherungsrechtliche Absicherung durch den Arbeitgeber, ohne eine Urlaubsanspruch von 5-6 Wochen im Jahr. Ich jedenfalls bin froh, daß sich die Anwältin um meine Belange kümmert, Zeit und Ohr für mich hat, mir klar und deutlich sagt, welche Verfahren sinnvoll sind und wo das Eis dünn ist - und das vielfach sogar für 109,96 € brutto.

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Nein, ich spreche nicht von Umgang, sondern von meinem Menschenrecht, meine Kinder zu betreuen.

Statt dessen werde ich auf eine Vaterschaft per Scheckheft reduziert.

 

In einer intakten Familie würde man sich vermutlich auch gemeinsam darauf einigen, dass sie etwas zum Familieneinkommen beitragen muss, wenn sein Einkommen nicht für Alle reicht.

Und das kann auch weit über die erwähnte Halbtagsstelle hinaus gehen und da ich bewusst von über 12-Jährigen spreche, ist das i.d.R. auch möglich und wird von Vielen so gemacht.

Die altertümliche Annahme, dass der Vater immer ausschließlich und alleine für das Geld verdienen zuständig ist und die Mutter ausschließlich und alleine für die Kinder ist eine der Ursachen für den katastrophalen Zustand des deutschen Familienunrechts.

 

Richtig ist, dass ich Betroffener bin und mich als Justizopfer sehe.

Warum ich deswegen weniger objektiv sein sollte als Sie ist mir nicht ersichtlich.

Können sie mir bitte sagen, wo genau ich nicht objektiv war und was an dieser Stelle aus Ihrer Sicht "objektiv" wäre?

Glauben Sie als Frau/Mutter objektiver zu sein, als ich als Mann/Vater?

Warum?

 

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Gerhard Raden schrieb:

Nein, ich spreche nicht von Umgang,

Klang oben aber anders:

Quote:
So ähnlich wie der BGH und so manche OLGs wie Celle, Brandenburg und jüngst wieder Naumburg ja auch streitsüchtige und Umgangs vereitelnde Mütter mit dem alleinigen Sorgerecht.
Aber egal.

Nein, ich bin mit Sicherheit nicht objektiver, ich meinte damit eher den/die FamRichter/in, der/die solche Fälle zu beurteilen hat.

Bin ich nun auch Justizopfer, wenn mein Ex für unsere Kinder zusammen weniger als 100 Eur Unterhalt leisten muss und der Richter mich ans Sozialamt oder wahlweise meinen neuen Gatten verwiesen hat?! Schimpfe ich auf die deutsche Gerichtsbareit, die meinem Ex kein zumutbares Nebeneinkommen neben seiner EU-Rente unterstellt? Wohl gemerkt, er hat während unserer Ehe die gleiche Krankheit gehabt, immer gearbeitet aber seit der Scheidung gehts nimmer....

Soviel zu mir, ich wollte eigentlich gar nicht so persönlich werden, denn ich finde trotzdem gut, dass die SB-Sätze erhöht wurden, Zeit dafür war es allemal.

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Also bei richtigem Lesen meines obigen Beitrages kann man feststellen, dass die Erwähnung der Umgangsverweigerung im Naumburger Urteil nichts mit dem Unterhalt zu tun hat, sondern damit, dass Naumburg eine Mutter mit dem alleinigen Sorgerecht belohnt, weil sie dem Vater mit Hilfe des Gerichts erst den Umgang verweigert und dieses ihm dann seinen Kampf um den Umgang zum Vorwurf macht.

 

Also ich habe keinen Grund, bei einem Familienrichter von erhöhter Objektiver Objektivität auszugehen.

 

Und das bezieht sich nicht nur auf meinen oder ihren Fall, sondern dafür reicht es schon die gängigen BGH-Urteile oder die OLG-Leitlinien zu lesen.

Da wimmelt es von unterschiedlchen Rechten zwischen UInterhaltsberechtigtem und Unterhaltspflichtigem.

 

 

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Vielleicht einmal zur grundsätzlichen Klarstellung:

 

Die DüTab wird mit den gestiegenen REALeinkünften begründet, orientiert sich aber ausschließlich an den NOMINALeinkünften. Nominale 1.500 € sind aber auch in 20 Jahren noch 1.500 €. Der Vater, der heute Unterhalt auf die 1.500 € zahlen muß, mag in 20 Jahren 2.500 € verdienen und dadurch schon – abgesehen von den im zweijährigen Turnus erfolgenden „Anpassungen an die Realeinkünfte“ – in höheren Einkommensgruppen eingestuft.

In 20 Jahren wird aber der Neuvater für seine 1.500 € mit Hinweis auf eben die „Anpassung an die Realeinkünfte“ signifikant höhere Unterhaltsabgaben zu leisten haben.

 

Dies sei an einem Beispiel für die Vergangenheit veranschaulicht:

 

Ein Vater mit einem Einkommen von 1.501 € (umgerechnet) zahlte 1996 für sein 7-jähriges Kind 194 €, im Jahr 2010 272 €, also 50%(!) mehr (wo die Düsseldorfer, Kölner und Hammer Oberlandesrichter diese Reallohnentwicklung für die Begründung der Unterhaltssatzerhöhungen herzauberten, wird wohl auf immer ihr Geheimnis bleiben).

Setzt man die Kaufkraft des verbleibenden Einkommens für 1996 auf 1, hatte der Vater damals 1.307 € zur „freien“ Verfügung, 2010 zwar nominal 1.229 €, unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Inflationsrate von 1,49% im genannten Zeitraum real aber gerade mal 974 €.

 

Es bedarf also nur geringer mathematischer Fertigkeiten, um auszurechnen, in welchem Jahr JEDER Vater zwingend beim Selbstbehalt angekommen sein MUSS, gleichgültig, ob der steigt, oder nicht. Denn das System kennt nur Anpassungen nach oben, nicht aber nach unten.

 

Wesentlich ehrlicher wäre ein Unterhalt als Prozentsatz des bereinigten Netto-Einkommens. Und ganz ehrlich wäre man, wenn man davon sogar die jährliche Inflationsrate zur Hälfte abziehen würde.

 

Aber Ehrlichkeit ist ja im Familienrecht ein ungeliebtes Stiefkind.

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Tja, es sollten die Prozesskostenbeihilfe abgeschafft werden, dann wird die Welt des einfachen Klagens ganz anders aussehen. Aber so wird es doch einem einfach gemacht.

Und ausserdem sind sowie so nur die Politiker und Richter Schuld. das Kind ist 18 Jahre alt und beide Elternteil müssen sich dann den Kindes Unterhalt teilen. Es sei denn, das die Mutter kein Bock hat, also bleibt alles wieder beim Vater hängen. Hier sollte die Mutter genauso gezwungen werden, wie der Vater. Aber das wäre ja zu einfach. Die Anwälte dürfen sich doch nicht beschwären, die sind doch diejenigen, die das Verfahren hochtreiben und noch ein drauf........, Die ziehen doch erst die Väter aus oder schnüren den Streit. Wenn die Menschlich handeln würden, würde die schlichten und für das Kind eine vernünftige Lösung finden. Aber die können nur saugen, und zerstören. Zum Glück nicht alle.

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Die Erhöhung des Eigenbedarf nützt uns im Moment wenig. Mein Freund zahlt seit Mai 2010 für seine Tochter Unterhalt - vorher wohnte sie bei uns und wir haben keinen Cent von der Mutter bekommen, lediglich den Unterhaltsvorschuß vom Staat. Den Unterhaltstitel gibt es also seit Mai 2010 und die nette Kollegin vom Jugendamt meinte nur, mein Freund könne erst 2012 daran denken den Unterhalt neu berechnen zu lassen. So lange müsse er den höheren Betrag zahlen. Es ist schon ziemlich makaber, wonach nur bei allen neuberechneten Unterhaltsbeträgen dieser höhere Eigenbedarfssatz berücksichtigt wird. Aber so ist nun mal unser Rechtssystem....einer ist immer der Dumme!

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manuela12 schrieb:

Es ist schon ziemlich makaber, wonach nur bei allen neuberechneten Unterhaltsbeträgen dieser höhere Eigenbedarfssatz berücksichtigt wird. Aber so ist nun mal unser Rechtssystem....einer ist immer der Dumme!

Richtig. Nur Unterhaltsteigerungen gehen immer sofort und automatisch.

Dafür haben die Jugendämter auch immer Zeit.

 

Unterhaltsenkungen gibt es immer nur auf dem Papier um wieder mal einen Unterhaltsdrückebergerjammerartikel durch die Presselandschaft jagen zu können.

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ihr sollt euch nicht gleich auffressen, das thema ist viel zu ernst und jeder hat ein recht auf freie meinung!

Fakt ist, das viele unterhaltspflichtigen mit den Tabellen und selbstbehalten gar nicht klar kommen, sei es zum einen vom finanziellen oder zum anderen wegen dem amtsdeutsch.

ich selbst habe 2 nichteheliche kinder denen ich zum unterhalt verpflichtet bin; ok habe ich gezeugt und bin dafür mitverantwortlich!

bei einem monatseinkommen von ca 1500,-- netto (steuerkl. 3), soll ich für die erste 334,00€ und die zweite 334,00€ zahlen, bleiben noch 832,00€ über für meine eigene familie bleibt da nix hängen.

und das jugendamt nimmt sich von einer anpassung nichts an! einen anwalt kann ich mir nicht leisten

 

hier müßte sich mal die rechtsprechung hin bewegen, das man es als unterhaltspflitiger auch etwas einfacher hat und einem nicht die hose ausgezogen wird!

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@Opa:

 

Es gibt überall solche und solche - also Väter, die nix zahlen (können/wollen) und Mütter, die nicht arbeiten gehen (können/wollen). Sich darüber aufzuregen bringt in meinen Augen nichts, deshalb sind solche Fallbetrachtungen hier unnötig, wie ich finde.

Fakt ist, diejenigen die zu zahlen haben, meinen oft zu Unrecht und diejenigen die etwas bekommen, meinen oft, es reiche hinten und vorne nicht.... da beißt sich doch die Katze in den S*****z.

Schöne Weihnachten! :-)

 

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hallo an alle,

habe mir gerade all eure kommentare durchgelesen.......zum einen möchte ich bemerken, dass ich betroffener bin und selbst unterhalt für zwei kinder zahlen muss. aber objektiv bin ich trotzdem. ich gebe lilly in einem punkt recht. als ich noch verheiratet war und das geld nach hause gebracht habe, ist für mich auch nicht viel übrig gewesen. aber die situation und bedürfnisse waren auch andere. man hat einfach für die familie gelebt und gearbeitet. aber nach einer scheidung steht man(n) alleine da.  man(n) hat noch kaum was von den kindern. nur an jedem zweiten wochenende. dem mann wird mit der trennung der boden unter den boden weggezogen. um mit dieser seelischen belastung klarzukommen, ändern sich auch die bedürfnisse. vor der scheidung ist man(n) vielleicht nur einmal im monat rausgegangen um sich mit den kumpels ein bierchen zu gönnen. jetzt wo er allein ist, geht er auch mal öfter vor die tür. muss sich dem leben stellen und möchte dann vielleicht ja auch noch eine neue partnerin finden. aber das ist verdammt schwer. das geld ist immer knapp und zum anderen (so ist es zumindest bei mir) ist das selbstbwertgefühl im keller, weil man keiner neuen partnerin etwas bieten kann oder einigermaßen mithalten kann. nun könnte man argumentiren, dass ich die falschen frauen kennenlerne. aber letztendlich ist das leider so. die frau zu finden, die sich mit der vergangeheit des geschiedenen mannes, seinen zwei kindern und dessen finanziellen probleme abfindet ist ein sehr, sehr schwieriges unterfangen.  davon mal ab. ich möchte meinen kindern (12 und 15) auch mal was bieten......mal ins kino, mal auf die kirmes etc. aber seit einigen jahren, kann ich mir das echt nicht mehr erlauben. das leben muss weitergehen. und zwar für jeden.......

wir müssten doch garnicht über den selbstbehalt diskutieren, wenn das deutsche steuerrecht gegenüber geschiedenen vätern fair und gerecht wäre.

denn ich habe zwei kidner  und zahle steuern wie ein junggeselle, der nicht für zwei kinder aufkommen muss. kommt mir bitte nicht mit dem kinderfreibetrag. das macht netto keine 30,-€ im monat aus. auch nach der scheidung bleibe ich familienvater. in meinem fall spreche ich von über 400,-€ netto unterschied. meine exfrau geht arbeiten. da die kinder bei ihr leben, hat sie steuerklasse 2. aber zu steuerklasse 1 macht das auch nur 70,-€ netto mehr aus. sorry, aber in mir eröffnet sich der verdacht, dass der staat an jeder scheidung mordsmäßig mehr steuereinnahmen verdient. 

lasst uns nicht über zahlungsunwillige väter und arbeitsfaule mütter reden. der hauptschuldige ist und bleibt für mich vater staat.

 

lg

 

cesairius

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Ich hatte kürzlich einer verheirateten Mutter erzählt, wie viel Kindesunterhalt ich für 2 Kinder bezahle.

Die Antwort war: "Wow, ich lass mich sofort scheiden."

Laut statistischem Bundesamt beträgt das Durchschnittseinkommen in Deutschland 2700€ Netto. Nach den notwendigen Ausgaben wie Miete und Lebensmittel verbleiben davon 1350€. Da das unterhaltsrelevante Einkommen etwas anders berechnet wird, dürfte Stufe 3 der DT der Regelfall sein. Das sind

377€ plus 184€ Kindergeld pro Kind, also 561€ im Monat.

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Frau ihren Unterhaltbeitrag mit fiktiven 377€ leistet. Das sind dann monatlich 938€ NETTO und STEUERFREI, die angeblich für ein Kind aufgewendet werden.

Recht unwahrscheinlich, dass diese Beträge in einer durchschnittlichen intakten Familie für ein Kind pro Monat ausgegeben werden. Es geht im Familienrecht nur darum, dass einer bezahlt. Und das ist natürlich immer derjenige, der die Kinder nicht betreut.

Warum wird denn mit allen Mitteln (Umgangsvereitelung, Manipulation, ...) um die Kinder gestritten? Ganz einfach: wegen den Unterhaltstatbeständen!

Wenn das für die Betreuende (zumeist, nicht immer, weiblich) nicht lukrativ wäre, würde sie es doch nicht tun, sondern die Kinder freiwillig dem anderen Elternteil überlassen.

Selbstbehalte sind für die Fälle, in denen sie greifen sollen, eine Farce. Durch fiktives Einkommen werden diese regelmäßig ausgehebelt.

PS: Ich sage das nicht als selbst Betroffener, denn ich verdiene so gut, dass ich mir über Selbstbehalte keine Gedanken machen muss. Ich sage das als Wissender mit aller gebotenen Objektivität.

So ist das halt mit Statistiken. Kommt immer darauf an, wer diese aufstellt. Einkommen ist ja nicht nur Einkommen aus abhängiger Beschäftigung.

Die deutsche Rentenversicherung errechnet z. B. für 2010 ein Jahresdurchschnittsgehalt Brutto in Höhe von 32.003 €. Für 2008 hat das statistische Bundesamt ein Durchschnittseinkommen für Angestellte in Höhe von 3100€, netto ca. 2000€ berechnet.

Bei 2000€ Nettoeinkommen wird ja nur umso offensichtlicher, dass ein Kind garantiert keine 938€ NETTO und STEUERFREI im Monat braucht.

Zum Selbstbehalt:

 

wenn man

2722€ verdient dann der Lohnsteuerjahresausgleich obendrauf gerechnet wird und die Fahtrkosten und Krankenversicherung abzieht bleiben

2722+200-300-42=2580€

so jetzt kommt der Erwerbstätigenbonus ab 1/7 = 2211€

Das ist gem der Düsseldorfertabelle 110% Kindesunterhalt und das nun für zwei Kinder.

 

2211-377 -377= 1457€

Jetzt wird der nachehelicher Unterhalt und Altersvorsorgeunterhalt berechnet.

 

1457-551€= 906€

Da man aber den Lohnsteuerjahres ausgleich nicht im Monat zur Verfügung hat ist der Betrag der einem bleit nur 706€

Davon gehen noch Miete und Versicherungen ab, jetzt hat man das Pech das man in einem Ballungszetrum arbeitet und zahlt 420€ warm für 31 qm

Bleiben einem nach abzug aller Versicherungen noch 248€ zum Leben!

 

Irgendwo steht geschrieben, dass man nicht selbst bedürftig sein kann, aber warum wird das von deutschen Gerichten so festgelegt.

 

Mittlerweile bin ich gesundheitlich durch dieses sehr stark angeschlagen und weiss nicht wie ich das durchhalten soll.

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Kleine Frage einwerf:

Die Erhöhung des SB um 50€ heisst doch aber nicht einfach 50€ vom KU abziehen oder?

In meinem Fall möchte der KV vom bisher zu zahlenden KU i.H.v. 82,- nur noch 32,- zahlen, meiner Meinung nach sind jedoch künftig knapp 55,- € zu zahlen:

2 UHberechtigte Kinder, 1 bei KM lebend, 1 in neuer Ehe

ber. EK 1055-900 SB = 156

Kind1, 19j. (priv.) 488-184 KG = 304

Kind2,  7j.       364-  92 KG = 272

Gesamtbedarf = 576

156:576 =Faktor 0,27

Kind1 304*0,27 = 82,08

Kind2 272*0,27 = 73,44

 

nun gleiche Berechnung mit 950 SB:

ber. EK 1055-950 SB = 105

105:576 = Faktor 0,18

Kind1 304*0,18 =54,72

Kind2 272*0,18 = 48,96

 

Vielen Dank für ihre Hinweise/Meinungen im Vorraus.

 

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Liebe Frau Ariane,

Rechtsberatung im Einzelfall ist hier leider nicht möglich.

Wenn der Kindesunterhalt tituliert ist, kann der Vater nicht so einfach kürzen, sondern müsste einen Abänderungsantrag einreichen.

Einfacher und kostengünstiger wäre jedoch eine einvernehmliche Regelung

Hallo Leute,

ich habe jetzt sämtliche Meinungen und Thesen gelesen. Natürlich bin ich auch ein Betroffener, sonst wäre mir die Seite nicht unter gekommen. Meine Scheidung lief im geheimen und unter Vortäuschung falscher Tatsachen ab: Wußte nicht, dass kurz nach der Heirat (der 1. Hochzeitstag wurde nicht mal zusammen gefeiert) die Scheidung schon geplant wurde! Ein Erbhaus fiel vor die Hochzeit, ein anderes Erbe wurde mit dem Vorwandt, die Schwester auszuzahlen, für eben jenes Haus benutzt, wo ich natürlich mit einverstanden war, da wir ja in einem Jahr dort gemeinsam Leben wollten! Man was habe ich gestaunt als dem nicht so war ;-)

Meine Ex-Frau studierte z.Z. schon seit 6 Jahren ohne Erfolg und ich war einverstanden, dass sie sich nun verstärkt ums Studium kümmern wollte...hätte ich blos NEIN gesagt. Naja, welcher Mann will schon seiner Frau die Selbstverwirklichung verwähren?? Ich selbst habe auf meine Chance verzichtet und einen Job beim Wachschutz angenommen und arbeite für !!8 Euro Brutto!! die Stunde.

Die Trennung kam schnell und für mich total überraschend.."Den Jungen nehme ich mit"..war so ziemlich das letzte was ich mitbekam. Was sollte ich tun? Den Jungen von Hartz4 versorgen, während er sieht, wie Muttern Kohle scheffelt und ich ihm nichts bieten kann?

Nun ja, was soll ich sagen? Ich zahle Unterhalt in Höhe von *nur* 240 Euro, habe neu geheiratet und ein süsses Mädel bekommen (8 Monate^^). Jetzt zur momentären Situation: Ich verdiene ca. 1550 Netto bei 220 Stunden mtl.(St-Kl 3 mit 2 Kindern). Haben eine 4-Raum-Wohnung zum Mietkauf erworben, da ich ja kaum Rente zu erwarten habe..650 Euro in 27 Jahren ;-)..reicht für ein Mettbrötchen. Habe nur erwähnt, dass ich nun gerne mal eine Neuberrechnung hätte wegen neuer Familie. UND JETZT geht die SAU ab in Deutschland. Nach neuem Gesetz zählt die neue Ehefrau nicht...ABER die Lohnsteuerklasse 3 wird gerne zur Berechnung genommen. Was soll so eine unverschämte Schweinerei vom Staat?? Dann soll auch die LstKl. 1 gewählt werden und nicht ein Misch-Masch von beidem, was nur der Kindsmutter und dem Staat nutzt? Die Kindsmutter studiert nun seit 11 Jahren erfolglos vor sich hin, mein Junge wird in eine Ganztagesbetreung gegeben...aber ICH soll mir noch einen Zweitjob suchen...oder meine Frau mit nem Säugling??? Hallo..gehts noch??  Da ist doch die nächste Scheidung schon vorprogrammiert!! Da sage ich mir doch als Vernunftbegabter Mensch: Noch 27 Jahre arbeiten für 630 Euro Rente..bis dahin nur 990 Euro als Einkommen bei 12 Stunden Maloche-manchmal 6 Tage die Woche...nee lass mal, Hartz 4, 40qm Bude und 350 +Miete und Zulagen ist doch fast das Gleiche fürs nicht aufstehen...bin ich doch zu dumm für die Welt, dass ich dieses Angebot nicht nutze?? Mal ehrlich, warum lässt man den Unterhaltspflichtigen (Frau+Mann) nicht die Steuerklasse? So könnten sie die Zahlungen eher leisten als die jetzige Regelung?! Wie soll ein U-Pflichtiger je wieder eine Familie gründen? Er hat keine mehr, soll aber zahlen, als wenn...hmm  Schönes Deutschland und seine Richter...soll jetzt sogar noch mehr zahlen (300) und der Vater des bei mir lebenden Jungen zahlt 345 Euro bei 2800 NETTO!! Keine Schulden alles hat er behalten dürfen und dann so ein Urteil...gelächter!

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Hallo Ratlos.

 

Die anwesenden Juristen tun sich sicher etwas schwer, einen Rat im Einzelfall zu geben, wie Herr Burschel oben schon schrieb.

 

Ich weiß auch nicht, ob es ihrem Fall noch viel zu retten gibt aber vielleicht googlen Sie nochmal ein wenig nach Foren und Internetseiten, die auch Väter in Fragen der Vaterschaft und Trennung beraten oder sie wenden sich an den Väteraufbruch für Kinder (VAFK), der auch in vielen Orten eine direkte Beratung anbietet.

 

Die können ihnen zwar auch keine verbindliche Rechtsberatung geben aber für einen ersten Überblick über die Lage reicht es oft und hilft ein wenig die letzten Kröten beieinander zu halten.

Und da im Familienrecht sowieso die wichtigsten Fragen "nach Billigkeit" entschieden werden, ist auch das, was ein RA sagt in den seltensten Fällen wirklich "verbindlich".

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