Ich habe es geahnt
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Das Justizministerium schweigt noch immer. Derweil wird die Entscheidung des BVerfG zur elterlichen Sorge nichtehelicher Kinder bereits kräftig kommerzialisiert. Ein Verlag (dessen Name ich mal weglasse) schreibt mir:
Sehr geehrter Herr Burschel,
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Karlsruhe hat Anfang August entschieden: Bei unehelichen Kindern ist das gemeinsame Sorgerecht nicht mehr von der Zustimmung der Mutter abhängig. Selbstverständlich berichtet Famxxx in der neuesten Ausgabe aktuell über dieses bahnbrechende Urteil. Und als besonderen Service finden Famxxx-Leser auch schon den passenden Musterantrag im Online-Service.