Genügt das bloße Betrachten im Internet zur Strafbarkeit nach § 184b StGB? Anmerkung zu OLG Hamburg vom 15.02.2010
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
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Die Entscheidung des OLG Hamburg, Urteil v. 15.02.2010 - 2 - 27/09 REV hat vor einigen Wochen erhebliches Aufsehen in der Netzöffentlichkeit erregt, auch hier im Blog. Die Redaktion der Zeitschrift MMR hat mich gebeten, eine Anmerkung zu verfassen. Die im Heft 05/2010 erschienene Urteilsbesprechung wird nun freundlicherweise vom Verlag auch für die Blog-Öffentlichkeit freigeschaltet, so dass ich meine Auffassung hier zur Diskussion stellen kann. Hier der Link: