Völkerrechtsexperte Prof. Dr. Claus Kreß sieht Deutschland im Krieg
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Die Fragen nach Krieg und Geltung des Kriegsrechts in Afghanistan, die ich nach dem Luftangriff auf den Tanklastzug im Blog aufgeworfen habe, beantwortet im aktuellen SPIEGEL Nr. 46 S. 26 (leider gibt SPIEGEL ONLINE nur eine kurze Zusammenfassung) der Kölner Ordinarius für Straf-und Völkerrecht Prof. Dr. Claus Kreß eindeutig und korrigiert damit die Rechtsauffassung des Verteidigungsministers:
(1) Bei der Auseinandersetzung mit den Taliban handele es sich völkerrechtlich um einen nicht-international bewaffneten Konflikt, für den Kriegsrechts gelte. Dies entspreche auch der Rechtsauffassung von Großbritannien, Kanada und den USA.
(2) Die falsche Weichenstellung durch das Verteidigungsministerium setzte sich fort, wenn jetzt die Staatsanwaltschaft - wie bei einem missglückten Polizeieinsatz - wegen fahrlässiger Tötung anlässlich des Luftangriffs auf den Tanklastzug ermittle.
(3) Für die Strafbarkeit deutscher Soldaten im Einsatz gelte daher das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) mit Zuständigkeit der Generalbundesanwältin.
(4) Es sei ein unhaltbarer Zustand, dass für strafrechtliche Konflikte, in die deutsche Soldaten geraten, keine spezielle Staatsanwaltschaft mit besonderen Fachwissen gebildet werde.
Dem ist von meiner Seite aus nichts hinzufügen!