Hier und dort hatte ich berichtet, dass es bislang streitig war, wo VKH für eine beabsichtigte Beschwerde zu beantragen ist. Nun hat der Gesetzgeber in einem weiteren versteckten FamFG- ... Weiterlesen
Der Hahne/Munzig : Beck`scher Online-Kommentar zum FamFG ist erschienen und steht u.a. im Fachmodul Familienrecht Plus zur Nutzung bereit . Die Kommentierung zu den §§ 1 - 37 stammt von meiner ... Weiterlesen
Nach dem Inkrafttreten des FamFG am 01.09.2009 war streitig, ob in Verfahren, die vor dem 01.09.2009 anhängig geworden und nach dem 01.09.2009 entschieden worden sind, altes Rechtsmittelrecht ... Weiterlesen
Das späte Einbringen von Folgesachen in den Scheidungsverbund war ein beliebtes Mittel, die Scheidung zu verzögern. Dem wollte § 137 II FamFG einen Riegel vorschieben, danach müssen Folgesachen ... Weiterlesen
Ich hatte im Wege der einstweiligen Anordnung das Aufenthaltsbestmmungsrecht für das Kind auf den Vater allein übetragen. Jetzt verlangt er in einem neuen Verfahren von der Mutter Herausgabe der ... Weiterlesen
Ein weiteres historisches Datum und Endstation für das Scheidungsverfahren nach altem Recht verspricht der 01.09.2010 zu werden. Wird ein Versorgungsausgleichsverfahren im Verbund eines ... Weiterlesen
Der große Senat der Familiensenate des OLG Frankfurt/Main hat am 21.06.10 getagt und folgende, nicht nur für diesen OLG Bezirk interessante Beschlüsse zum FamFG gefasst 1. Auswirkungen des ... Weiterlesen
Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte der Bundesrat den Vorschlag gemacht, die Berufungssumme des § 511 ZPO und die arbeitsgerichtliche Berufungssumme des § 64 II ArbGG von 600 auf ... Weiterlesen
Bekanntlich kennt das FamFG als einzige Entscheidungsform in Familiensachen nur noch den Beschluss (§ 116 I FamFG). Dies gilt auch für Ehe- und Familienstreitsachen. Statt eines ... Weiterlesen
Dr. Mayer hatte die Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 18.11.2009 - 2 WF 215/09 zwar bereits in der Rubrik Vergütungs- und Kostenrecht vorgestellt, sie ist es jedoch wert, hier im Familienrecht noch einmal erwähnt zu werden.Weiterlesen