Tag acht, die zweite Hälfte – Hauptverhandlung gegen Gustl Mollath
von , veröffentlicht am 17.07.2014An diesem Nachmittag hatte ich wieder Gelegenheit, der Hauptverhandlung zuzuhören.
Während am Vormittag, wie anderswo berichtet wird (z.B. hier), ein Gebrauchtwagenhändler eine immerhin fast filmreife Begegnung mit Herrn Mollath bezeugte, näherte sich die Verhandlung am Nachmittag den berühmten „Mühen der Ebene“.
Immerhin trat aber mit dem Zeugen L., der von einem Zeugenbeistand begleitet wurde, der erste mit der Begutachtung Mollaths beauftragte Psychiater auf. Allerdings nicht in der Sachverständigenrolle, sondern als „Geschädigter“: Auch ihm wurden Reifen zerstochen. Interessanter als dieser Vorgang war dennoch, ob L. sich noch an Einzelheiten der Verhandlung vor dem AG, insbesondere das Verhalten Mollaths erinnere.
Da sich L. nach eigenem Bekunden intensiv mit dem Fall beschäftigt hat, seit der Fall Mollath vor zwei Jahren bekannt wurde, vermischen sich natürlich Erinnerung und neues Wissen, was er seiner Aussage voranstellte. Mollath sei damals zu zwei angebotenen Terminen nicht gekommen und er sei deshalb ohne Gutachten zur Verhandlung erschienen. Viel später habe er gehört, Mollath sei nicht gekommen, weil dieser annehme, er habe ein Konto bei der HVB. Das sei aber überhaupt nicht der Fall, wie er glaubhaft versichert.
Allerdings habe er damals allein aufgrund der Schriftstücke im „Duraplus“-Ordner (insbesondere deren äußerer Gestaltung) schon angenommen, dass Mollath unter einer gravierenden psychischen Störung litte – wahrscheinlich sogar psychotischer Art. Deshalb habe er dem Gericht auch eine Unterbringung nach § 81 StPO vorgeschlagen, um die Schuldfähigkeit Mollaths zu begutachten. Für einen Lacher sorgt Mollaths Feststellung, vom Lay-Out her sehe die Website von L.s Praxis ganz ähnlich aus. Von RA Strate befragt, wie er seine Mitwirkung heute sehe, bleibt L. bei seiner damaligen Einschätzung. Auch wenn er nun die BVerfG-Entscheidung („Flowtex“) vorgehalten bekomme, ändere dies wenig, da er diese anders interpretiere als Strate. Strate konstatiert in von ihm eingeräumter emotionaler Empörung, er habe von L. mehr Selbstkritik erwartet, zumal L. ja ganz am Anfang der fatalen Entwicklung um den Fall Mollath gestanden habe. Nun ist natürlich fraglich, ob man tatsächlich mit dem heutigen Wissen den Psychiater L. die späteren Fehler anderer Juristen und Psychiater anlasten darf, zumal es vor dem AG noch nicht um das Thema § 63 StGB ging.
Jedenfalls kann davon ausgegangen werden, dass – als eine Reaktion auf den Fall Mollath – die Unterbringung nach § 81 StPO heute kaum noch Bedeutung hat.
Im Anschluss wurden richterliche und polizeiliche Protokolle verlesen, die die damaligen Vernehmungen von Frau Mollath betrafen.
Einen kleinen Ausblick auf Freitag, an dem der Sachverständige Eisenmenger sein rechtsmedizinisches Gutachten erstatten wird, gab es dann noch: Offenbar wird Eisenmenger den Beweiswert der Aussage des Arztes Reichel und dessen Attest als eher gering einschätzen, insbesondere was die Angaben zur Entstehungszeit der Verletzungen angeht.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben
51 Kommentare
Kommentare als Feed abonnierenHoffmann kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Prof Müller, sie schreiben:
"Jedenfalls kann davon ausgegangen werden, dass – als eine Reaktion auf den Fall Mollath – die Unterbringung nach § 81 StPO heute kaum noch Bedeutung hat. "
Damit unterstellen Sie aber jedem deutschen Richter aufgrund des Fall Mollath eine innere Befangenheit und eine nicht-existierende Objektivität aller Richter in Deutschland, Richter, die
laufend behaupten, sie würden sich von der Öffentlichkeit nicht von deren eigenen Fall ablenken lassen, und immer über die eigene Sache nach Recht und Gesetz urteilen. Und nun solch eine Unterstellung über die deutschen Richter von Ihnen, Herr Prof. Müller. Das heisst ja im Umkehrschluss auch, dass das Verhalten eines Bochumer Richters im April 2009 und speziell am 20.04.2009 nicht passiert wäre, wenn der skandalöse Fall Mollath dem Bochumer Richter schon damals bekannt gewesen wäre bzw. die Aufklärung über den Fall Mollath früher geschehen wäre. Ist der Fall Mollath nun ein weiterer Wiederaufnahmegrund wegen des Verhaltens des Bochumer Richters, aufgrund seines Beschluss vom 03.04.2009, hier: ? Die Beschwerde vom 09.04.2009 wurde bis heute von dem Bochumer Richter nicht bearbeitet. Diese Beschwerde vom 09.04.2009 argumentiert u.a. auch mit der Textziffer 20 aus BVerfG-Urteil 2 BvR 1523/01, mit dem auch Gustl Mollath und sein RA Strate laufend bezüglich der Verfassungswidrigkeit des Einweisungsbeschlusse gegen Mollath argumentieren.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Das ist ja auch eine der Merkwürdigkeiten das damaligen Mollath-Prozesses, dass der Pflichtverteidiger trotz (mehrfacher) Anträge von Anwalt, Mandant und Staatsanwaltschaft nicht entpflichtet wurde. Tatsächlich scheinen die Hürden sehr hoch zu sein:
"Nicht umsonst hat Beate Zschäpe, die Hauptangeklagte im NSU-Verfahren, gleich drei Pflichtverteidiger, die Höchstzahl, die laut Gesetz möglich ist. Und dieses Gesetz sieht vor, dass ein Angeklagter nicht eben mal seine Anwälte ablehnen kann, nur weil er sich schlecht beraten fühlt oder weil die Stimmung getrübt ist. Da muss schon mehr vorfallen. Der Angeklagte muss "substanziiert darlegen, ob eine dauerhafte und ernsthafte Störung des Vertrauens vorliegt". Das wird schwierig. [...]
Deutsche Gerichte tanzen nicht gern nach der Pfeife der Angeklagten. Sie entbinden Pflichtverteidiger höchst ungern und höchst selten von ihrem Mandat. Der RAF-Terrorist Andreas Baader nannte seine Pflichtverteidiger einst "Arschlöcher" und randalierte im Gerichtssaal, wenn sie zum Sprechen ansetzten - das Gericht entband die Pflichtverteidiger dennoch nicht. In Aachen musste ein Heroindealer seinem Verteidiger erst mitten im Gerichtssaal ein Veilchen schlagen, damit die Richter ihn von seinem Mandat entbanden."
http://www.sueddeutsche.de/politik/zschaepe-verteidigung-im-nsu-prozess-...
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Gast: Allerdings gibt es erheblcihe Unterschiede zwischen der Situation im NSU-Prozess und dem Mollath-Verfahren:
- bei Mollath wurde die Entbindung schon etliche Wochen vor der Hauptverhandlung beantragt, nicht erst nach 128 Tagen Hauptverhandlung
- die Hauptverhandlung bei Mollath sollte nur einen halben Tag dauern, nicht (wie bei NSU) mehr als ein Jahr
- die Akten im Mollath-Prozess waren damals ca. 2 Bände dick, im NSU-Prozess sind es ca. 700!
- bei Mollath wurde die Entbindung nicht nur vom Angeklagten, sondern auch vom Pflichtverteidiger selbst und von der Staatsanwaltschaft beantragt
- bei Mollath wurde der Anlass von StA und Gericht immerhin so beurteilt, dass man diesen Anlass als Indiz für die Gefährlichkeit nutzen wollte bzw. faktisch im Urteil so genutzt hat
- bei Mollath hat das Gericht erst kurz vor knapp überhaupt zum Entbindungsantrag Stellung genommen und damit die Zeit verschenkt, die ein neuer Anwalt zur Vorbereitung hätte nutzen können.
- bei Mollath hat der Vorsitzende den Antrag der Staatsanwaltschaft gar nicht beschieden
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Hoffmann,
Sie schreiben:
Nein, ich unterstelle nichts, sondern habe die begründete Hoffnung, dass (auch) durch den Fall Mollath die problematische Anwendung des § 81 StPO - schon vorher recht selten angewandt - nunmehr noch kritischer gesehen wird und deshalb heute kaum noch praktiziert wird. Ein als positiv zu beurteilender Lernprozess ist keineswegs "innere Befangenheit" und "nicht-existierende Objektivität". Spekulationen über andere Fälle will ich hier nicht anstellen. Wiederaufnahmen gegen einzelne Beschlüsse gibt es ohnehin nicht (siehe § 359 StPO).
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Gast kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Professor Henning Müller, nun wurde aus einem weiter oben von Ihnen (m.E. falsch) diagnostizierten Mollath-Effekt schon eine Hoffnung, dass sich ein entsprechender Effekt noch abzeichnen werde. Sie werden es erleben: Nichts, absolut nichts wird sich durch den Fall Mollath ändern, und zwar deshalb nicht, weil es gelungen ist, alle Kräfte, die Änderung wollen, so zu kanalisieren, dass sie unfähig sind, etwas zu bewegen.
Mit besten Grüßen
atropa belladonna kommentiert am Permanenter Link
Interessant finde ich, dass andere geltende Bestimmungen offensichtlich ebenfalls regelmäßig nicht eingehalten werden. So wird heute von RA Dr. Adam Ahmed aus München berichtet, dass die bisherhigen RAe von Ilona Haslbauer (soll "ein Fall noch krasser als der Fall Mollath" sein) nie beanstandet hätten, dass bei den jährlichen Anhörungen generell nur 1 statt 3 Richtern anwesend gewesen ist. Es sei kein Einzelfall, dass "Gerichte die geltende Rechtslage nicht einhalten".
Ach ja, einer der 3 oder 4 RAe, die vor Dr. Ahmed für Ilona Haslbauer tätig waren, war übrigens auch für Herrn Mollath tätig (oder untätig?). Später war diese RAin dann auch mal im Auftrag eines BZK tätig (Taufkirchen, in dem ihre vormalige Mandantin Haslbauer immer noch einsaß).
Welche Abgründe.
http://www.regensburg-digital.de/nina-hagen-und-die-zweite-mollath/16072...
Das ausschlaggebende Argument für diese Entscheidung, so Ahmed: „Wegen einer Tat, für die Frau Haslbauer zunächst zu vier Monaten Haft verurteilt wurde, sitzt sie jetzt seit siebeneinhalb Jahren in der Forensik. Das ist einfach nicht verhältnismäßig.“ Und Ahmed merkt kritisch an, dass seine Vorgänger – drei oder vier Rechtsanwälte waren bereits für Haslbauer tätig, ehe er das Mandat übernahm – „darauf schon früher hätten hinweisen können“. Auch dass diese Rechtsanwälte es nie gerügt hätten, dass frühere Anhörungen Haslbauers nur von einem anstelle von drei Richtern durchgeführt wurden, verwundere ihn doch sehr. Doch es sei weder ein Einzelfall, dass Gerichte die geltende Rechtslage nicht einhalten, noch dass es oft lange dauere, bis sich ein Anwalt finde, der sich ernsthaft um solche Verstöße kümmere.
Gastkommentator kommentiert am Permanenter Link
Die mündliche Anhörung nach § 454 Abs. 1 S. 3 StPO kann nach allg. Rechtsprechung auch durch einen beauftragten Richter (einer der drei Kammermitglieder) erfolgen. Die Beschlussfassung erfolgt dann durch die Kammer. Diese Handhabung ist nicht gesetzwidrig.
Gast kommentiert am Permanenter Link
@ Prof. Müller
Danke für Ihre differenzierten Ausführungen, die ein Schlaglicht auf die Besonderheiten des Verfahrens werfen: Argumente hatten keine Chance, auch wenn Konsequenzen praktisch möglich gewesen wären, wurden sie nicht gezogen.
Eine andere Sache, die ich schwer verstehe ist, wie der §63 StGB überhaupt erwogen werden konnte. Reichen da Behauptungen über Stalking-ähnliche Vorfälle aus? Dr.Leipziger hat immerhin angesprochen, dass die Anknüpfungstatsachen nicht ausreichen. Woraus ich schließe, dass der Sv praktisch schon eine Art Kontrolle ausüben kann.
McMurphy kommentiert am Permanenter Link
"Gerhard Strate sagte am 17. Juli 2014 um 00:57 :
Was mich amüsiert, mir aber auch gleichzeitig das kalte Entsetzen in die Adern treibt, ist der Mangel an Urteilskraft, der Journalisten führender Medien, wie Beate Lakotta und Daniel Müller, dirigiert. Sie setzen auf die Knalleffekte von großen zerplatzenden Seifenblasen aus dem Roncalli-Zirkus, deren zerstäubende Reste sich schlierig auf die Tasten ihrer Laptops legen. Am Ende dieses Prozesses werden sie als das öffentlich dastehen, was sie jetzt schon sind: Deppen!"
Keiner kann Beleidigungen so poetisch verpacken wie Herr Strate (in einem Kommentar im Wolff-Blog).
Hans Müller kommentiert am Permanenter Link
Eine Beleidigung wie Schwanenflaum, sozusagen.
Gastmann kommentiert am Permanenter Link
Ja, in der Kunst der Beleidigung ist der Mann Spitze (und damit im Wolff-Blog, wo wenig anderes gepflegt wird, sicher auch am richtigen Ort). Substanz hat da aber nichts.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Tag 9
http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath
gaestchen kommentiert am Permanenter Link
Herr Strate muss ja wissen, was Seifenblasen sind, produziert er sie mit seinen erfolglosen Strafanzeigen und unzulässigen Klageerzwingungsanträgen permanent selbst. Auch der auf seiner Seite publizierte Seifenblasenwolkenantrag im Falk_Prozess war ja nicht gerade erfolgreich (huch: nicht nur in Bayern sind hanseatische Florettfechter erfolglos!) .
Was ist an "Deppen" besonders poetisch?
Peter Herche kommentiert am Permanenter Link
Gast kommentiert am Permanenter Link
Wegen "Knalleffekten von großen zerplatzenden Seifenblasen" muss man sich wenigstens nicht beim Presserat beschweren - oder doch?
Die Verteidiger Gerhard Strate und Uwe Maeffert unterstellten mir mehrfach, in einem Brief an die Chefredaktion des SPIEGEL und in einer sechsseitigen, an die Medien verteilten Erklärung in der Hauptverhandlung in Gießen, Voreingenommenheit, Parteilichkeit und das Unvermögen, offen für neue Ergebnisse des Wiederaufnahmeprozesses zu sein. Ihre Kritik an mir gipfelte in einer umfangreichen Beschwerde beim Presserat.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8671663.html
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-8746384.html
Gast kommentiert am Permanenter Link
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-107728874.html
Strate spricht an die Adresse der Schöffen, dass es im Saal anwesende Journalisten gibt, die seinen Mandanten sehr kritisch gegenüber stehen und jedem Detail mit hoher "investigativer Energie" nachgingen. Er meint damit den Chefreporter des Nordbayerischen Kuriers, Otto Lapp. Lapp hatte über den Vorfall auf dem Rastplatz berichtet, bei dem Mollath gegenüber seiner Begleiterin, einer ehemaligen Psychiatriepatientin, ausgerastet sein soll.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Strate rät, den Server der Praxis beschlagnahmen zu lassen.
http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath
Ist das denn überhaupt möglich, wenn der Arzt gar nicht angeklagt ist?
atropa belladonna kommentiert am Permanenter Link
Ich weiß nicht ob das möglich ist, aber es wäre angebracht.
Ein graphologisches Gutachten desgleichen, also ein vergleichendes mit den grammatikalischen/orthographischen Fehlern, die der Arzt und die die Exfrau und die Sprechstundenhilfe üblicherweise machen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Man kann sich wieder einmal fragen, wer hier angeklagt ist und was das alles mit Wahrheitsfindung zu tun hat:
"Kann es nicht so sein, dass es dort (auf Wörthmüllers Grundstück) gar keine Zäune gibt (...), dass gar nicht zu erkennen war, dass es ein privates Grundstück ist?" - "Doch das kann sein."- "Kann es sein, dass ich einfach nur nach Familie R. gefragt habe?" - "Nein, dann hätte ich Ihnen das gesagt." Mit seinen Fragen klagt er immer wieder an: "Ist es richtig, dass ich in eine Einzelzelle gebracht wurde, die sie als Patientenzimmer bezeichnen. (...) dass ich mich erstmal vor Männern nackt ausziehen musste? (...), dass ich 23 Stunden im Zimmer bleiben musste, und nur eine Stunde Hofgang hatte?" - "Ja, das ist richtig." - "Warum musste ich Handschellen tragen?" - "Sie mussten keine Handschellen tragen, das habe ich angeordnet." - " Sie haben eine Diagnose formuliert, zumindest eine Prognose abgegeben." - "Ich habe nie eine Diagnose gestellt, ich sehe mich dazu auch nicht in der Lage." So geht es immer weiter.
"Ist es richtig, dass ich Ihnen beschrieb, meine Frau noch schützen zu wollen. (...) Ich habe es Ihnen doch erklärt, denken Sie nochmal an Ihre Worte ,normal' und ,Menschlichkeit'". - Wörthmüller: "Mein Anliegen war, Ihnen einfach zuzuhören." - "Ist Ihnen klar, was es bedeutet, siebeneinhalb Jahre in verschiedenen BKHs gehalten worden zu sein?" -"Ich finde ihre Geschichte dramatisch und schlimm."
http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath
Über "scharfe Fragen vom Angeklagten" berichtet jetzt auch die SZ:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/wiederaufnahme-in-regensburg-psychiate...
Lutz Lippke kommentiert am Permanenter Link
#15: "Man kann sich wieder einmal fragen, wer hier angeklagt ist und was das alles mit Wahrheitsfindung zu tun hat"
Ja das ist ungewohnt, eine Strafverteidigung, die gegen Falschbeschuldigung und Menschenrechtsverstösse vorgeht. Die man nicht niederbrüllen, in Deals oder mediales Desinteresse zwingen kann. Dazu bedarf es ungewöhnlicher Menschen. Die machen dem angepassten Wohlstandsvolk irgendwie Angst. Kein Wunder wie viele verängstigte, namenlose "Gäste" hier retten wollen, was noch zu retten ist. Aber was gibt es bei dieser armseligen Unmoral noch zu retten?
Nils Kratzer kommentiert am Permanenter Link
Das "Wiederaufnahmeverfahren" gestaltet sich mE nach mittlerweile wie ein "mittelalterlicher Hexenprozess".
Der Bischoff rennt durchs Land und sagt sie sei eine "Hexe". Das Volk rennt ihm hinterher und schreit: ja, ja verbrennt sie, denn der Bischof hat recht, weil er immer recht hat. Schließlich hat der Papst ihn ernannt.
Durch irgend eine göttliche Fügung, kann die "Hexe" Zweifel an ihrer Eigenschaft als "Hexe" streuen und sie entgeht nochmals um Haaresbreite dem Scheiterhaufen.
Aber jetzt kommen die Zeugen: Diese können "bezeugen", dass sie die mutmaßliche "Hexe" gesehen haben, wie sie nachts aus dem Bett gestiegen ist und mit dem "Leibhaftigen" den Geschlechtsverkehr ausgeübt hat. Dann hat sie sich auf ihren Besen geschwungen und ist dreimal um den Kirchturm geflogen....-)
bille kommentiert am Permanenter Link
@atropa belladonna
Erstmal muss man wieder Atteste suchen spielen:
"Warum eine Version des Attests verschwunden ist, weiß Escher nicht."
http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath
Gast kommentiert am Permanenter Link
was gibt es bei dieser armseligen Unmoral noch zu retten?
Die Moral!
Gast kommentiert am Permanenter Link
Escher fragt nun nach dem neuen Mann von Mollaths Exfrau: Kennen Sie Martin M., will sie von Brixner wissen. "Aber natürlich kenne ich den", erwidert Brixner mit kräftiger Stimme, "da mache ich keinen Hehl draus, das habe ich auch damals schon gesagt." Er kennt M. aus seiner Zeit als aktiver Handballer, privat habe er aber nichts mit ihm zu tun. Er wisse nicht, was M. beruflich gemacht habe, ob er eine feste Freundin gehabt habe. "Das interessiert mich nicht." Manchmal habe man nach dem Training noch zusammen ein Bier getrunken, dann sei er heimgefahren. Das Privatleben sei dabei kein Thema gewesen.
Escher fragt direkt nach der Begegnung zwischen Brixner und Martin M. am Tag von Mollaths Verhandlung. Der frühere Richter betont: es sei eine zufällige Begegnung auf dem Gang gewesen - und die habe keinerlei Bedeutung gehabt. "Dass ich näheren Kontakt mit dem hatte? Völlig ausgeschlossen."
http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-prozess-umstrittener-richter-b...
Gast kommentiert am Permanenter Link
"Jedenfalls kann davon ausgegangen werden, dass – als eine Reaktion auf den Fall Mollath – die Unterbringung nach § 81 StPO heute kaum noch Bedeutung hat. "
Das ist so nicht richtig: Schon vor Jahren (2008) war unter Landgerichten die Tendenz verbreitet, von einer Einweisung nach § 81 StPO abzusehen, wenn der "Proband" nicht bereit war, sich "untersuchen" zu lassen. Im Gegensatz zu einer Unterbringung nach § 63 konnte und kann die Einweisung nach § 81 StPO mit aufschiebender Wirkung angefochten werden, wobei auch die Umstände der beabsichtigten Einweisung auf den Prüfstand kommen. Das führte natürlich dazu, dass so gut wie immer Rechtsmittel eingelegt wurde, und vor dem Hintergrund des BVerfG-Beschlusses aus 2001 wurden massenhaft §-81-StPO-Entscheidungen von der Beschwerdeinstanz kassiert - schon vor Jahren, also nicht als Konsequenz aus dem Fall Mollath....
Gast kommentiert am Permanenter Link
"Wenn ich, wie heute früh im Radio, höre, dass die ganze Hauptverhandlung schludrig gewesen sein soll, dann muss ich sagen, manche Presseberichte sind auch nicht besser."
http://www.sueddeutsche.de/bayern/mollath-prozess-umstrittener-richter-b...
Da hat er leider recht, nur ein Beispiel:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-umstrittener-richter-mit-...
Nur haben Presseberichte noch niemand für Jahre in der Forensik verschwinden lassen.
bille kommentiert am Permanenter Link
"Es kann schon sein, dass ich gesagt habe, dass es um eine Unterbringung in der Forensik geht."
http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath
Aha. Nicht ewa darum, ob Mollath irgendwas getan hat.
Geht auch klar.
Ein Student kommentiert am Permanenter Link
Man merkt Brixner an, dass er nicht alles sagen will. Er wird kaum konkret. Es wäre interessant zu wissen, mit wem er vor seiner Befragung gesprochen hat.
Ein Student kommentiert am Permanenter Link
Was wohl in der bayrischen Justiz üblich ist?
Schade, dass diese Frage nicht gestellt wurde.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Mit Staunen habe er festgestellt, dass seine Protokollführerin dem Landtag erzählt hat, er habe mit Martin M. vor dem Prozess gesprochen.
http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath
Ich finde auch die gute Erinnerung von Frau Ich.Weiß.Es.Nicht. sehr erstaunlich, auf jeden Fall erstaunlicher als Brixners Nicht-Erinnerung.
Erstaunlich finde ich auch den SZ-Bericht über die Aussage der mit partiellem Gedächtnis gesegneten Richterin, die die Abgeordneten dann doch noch irgendwie erreicht hat. Denn der betreffende Journalist hat (wie übrigens auch die Herren Strate und Schlötterer, Frau Lakotta und viele Andere) genau mitbekommen, welche Irritationen die Nicht-Entschuldigung von Frau Ich.Weiß.Es.Nicht. verursacht hat - man beachte auch den Titel:
http://www.sueddeutsche.de/bayern/fall-mollath-zeugin-belastet-richter-b...
Na klar, Frauen sind immer glaubwürdig und haben nur edle Motive!
Gast kommentiert am Permanenter Link
Strate spricht ihn dann auf eine Aussage vor dem Untersuchungsausschuss an, nach der Brixner sagte, ein bekannter Hamburger Anwalt (Strate) unterstelle in einem 140-seitigen Pamphlet, das Schlimmste, was ein Richter tun könne. "Was meinten Sie mit Pamphlet?"- Brixner "Na, Ihren Wiederaufnahmeantrag." - "Woher hatten Sie den?" - Brixner: Ein befreundeter Anwalt habe ihn darauf hingewiesen, dass das im Internet stehe. Er habe den Antrag sogar dabei. Strate: "Mit so viel Ehre habe ich nicht gerechnet."
http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath
Absurdes Theater, was tut das zur Sache. Hat Herr Strate wirklich gefragt, woher Brixner den Wiederaufnahmeantrag hatte? Schwer zu glauben.
bille kommentiert am Permanenter Link
@Prof. Dr. Henning Ernst Müller
War es eigentlich zulässig, dass Brixner die Begründung Donahnys, der vom Mandat entbunden werden wollte, im Urteil aufgenommen aufgenommen hat (dadurch einen zusätzlichen "Beweis für Mollaths Gefährlichkeit" suggeriert hat)?
Oder wäre das nicht damals schon ein Revisionsgrund gewesen?
RA Veits kommentiert am Permanenter Link
Lehrstunde, wie man sich als Zeuge verhält
Herr Brixner erinnert mich in seinem Vorgehen an einen ehemaligen Richter am Verwaltungsgericht Regensburg, lange Jahre Vorsitzender des Rechts- und Verfassungsausschusses im Bay. Landtag.
Wie allgemein bekannt, hatte letzterer vor einer Weile wegen einer Angelegenheit im Straßenverkehr vor dem zuständigen Amtsrichter als Angeklagter zu erscheinen. Wie er sich dort einließ, kann als Lehrstück bezeichnet werden.
Sinngemäß machte er von seinem Recht der Verteidigung Gebrauch wie folgt.
1. Er könne sich an den Vorfall nicht mehr erinnern.
2. Er habe aber unmittelbar nach dem Geschehen einen Aktenvermerk verfasst.
Folge:
1. Er konnte nicht erfolgreich mangels jeglicher Erinnerung befragt werden.
2. Durch Vorlesen seines AV wurde der fragliche Ablauf des Geschehens nach seiner Schilderung aktenkundig, ohne dass er Gefahr lief - mangels vorgeblich konkreter Erinnerung; mangels gestellter, da aussichtsloser Fragen - sich inhaltlich in Widersprüche etc. zu verfangen.
(Am Ende hat es ihm aber nicht geholfen)
War es nicht bereits Franz Josef Strauß, der bei diversen Gelegenheiten sich darauf berief, sich nicht mehr erinnern zu können?
Und gibt es nicht in Wilhelm Schlötterers Buch (Macht und Missbrauch, ab Seite 377: "Das Waffenarsenal") ein gewisses Unterkapitel (Seite 386)? Es lautet:
" Der Schutzschild ´Unwissenheit` "
Ich zitiere daraus:
"Nichtwissen und Nichterinnerung höchster bayerischer Amtsträger sind mittlerweile gerichts- und landtagsbekannte Tatsachen ...."
Erinnert wird im Buch (Seite 387) im Zusammenhang mit einem U-Ausschuss an die Aussage Stoibers, der die SZ mit der Überschrift "Mein Name ist Stoiber, ich weiß von nichts" begegnete.
Auf Seite 388 schreibt Schlötterer:
"Nach alledem stellt sich die Grundsatzfrage: Wie will man eigentlich von normalen Bürgern noch verlangen, dass sie als Zeugen überhaupt aussagen und noch dazu wahrheitsgemäß? Wenn die höchsten Amtsträger des Freistaats, die als solche vornehmlich zur Wahrung des Rechts verpflichtet sind, sich in dieser Weise gerieren, kann man die Vorschriften über Zeugnisverweigerungsrecht und Falschaussage genauso gut abschaffen."
Nun denn:
Die Zeiten jedenfalls, in denen man dieses Gewese achselzuckend mit "Hund seid´s schon!"
abtat, sind im Jahr 2014 auch "DANK" der Causa Mollath, bekanntlich ein (tiefer) Fall der bayerischen Justiz, vorbei.
Am Ende kann ich allen Lesern nur das vorerwähnte Kapitel "Waffenarsenal" zum gründlichen Studium anempfehlen. Es ist eine einzige Fundgrube: Es stärkt das (Rechts)Bewußtsein in unserer ach so freiheitlichen demokratischen Grundordnung wie sie das BVerfG in einem seiner ersten Urteile definierte.
mkv
Gast kommentiert am Permanenter Link
Von Otto Lapp
Regensburg. Auf ihn hatte Mollath schon immer geschimpft: Otto Brixner. Jetzt steht er ihm erstmals gegenüber – und hört keine Entschuldigung. Aber das Eingeständnis eines Fehlers. Vor dem Gericht gehen sie sich aus dem Weg.
http://www.nordbayerischer-kurier.de/nachrichten/mollath-richter-im-wied...
Gast kommentiert am Permanenter Link
Mollaths Faxe und Briefe aus dem Jahr 2002 an seine damalige Frau und die Hypovereinsbank werden verlesen.
http://www.live.mittelbayerische.de/Event/Der_Fall_Mollath
Am 7.12.02 schreibt Mollath an Dr. Ploss (HBV, Compliance):
"Heute werde ich mit einem Schreiben der Dresdner Bank für meine Frau konfrontiert."
http://www.gustl-for-help.de/download/2002-Mollath-Briefverkehr-Bank.pdf
Wie kann Mollath über ein halbes Jahr, nachdem seine Frau ausgezogen ist, mit einem Schreiben für [!] seine Frau "konfrontiert" werden?
bille kommentiert am Permanenter Link
Das sollte sie vielleicht Petra M. oder die Bank fragen.
Adresse nicht geändert, kein Fax beim Bruder, deshalb an die alte Fax.- Nr. nicht geschickt.....gibt unzählige Gründe dafür.
Gast kommentiert am Permanenter Link
@ bille
Da Mollath den Brief geschrieben hat, wäre die Frage doch an ihn zu richten, nicht wahr?
bille kommentiert am Permanenter Link
@Gast
Mollath hat einen Brief von der deutschen Bank an seine Frau geschrieben????
Gast kommentiert am Permanenter Link
"Echte" Mollathunterstützer erkennt man u.a. daran, dass sie meinen, "die ganze Geschichte" zu kennen, dass sie diese ausschließlich von ihrem Ende her betrachten, dass sie keine noch so dünne Begründung resp. Spekulation scheuen, um die Dinge wieder passend zu machen.
Nun hat diese Geschichte aber wie jede Geschichte auch einen Anfang, und da spielt eben der Umgang mit fremden Dokumenten auch eine gewisse Rolle - vor allem in der frühen Prozessphase, über die wenig bekannt ist.
Noch lange, bevor die Reifenstechereien ins böse Spiel kamen, gab es den Versuch, Mollath als Stalker darzustellen, um seine Gefährlichkeit zu propagieren. Warum das recht plausibel war?
Weil es eine größere Anzahl von Zeugen gab, die über Nachstellungen klagten und weil Mollath evtl. Übergriffe, wenngleich vage formuliert, selbst dokumentiert hat, z.B. hier.
St.Rt. kommentiert am Permanenter Link
"~~Weil es eine größere Anzahl von Zeugen gab, die über Nachstellungen klagten und weil Mollath evtl. Übergriffe, wenngleich vage formuliert, selbst dokumentiert hat, z.B. hier."
Warum sprechen Sie in Rätseln? Kennen Sie denn die "ganze Geschichte" und das ganz genau?
Glauben Sie nicht, dass sich jemand verfolgt fühlt, der z.B. kriminelle Handlungen begangen hat und die Aufdeckung fürchten muß?
Wenn es ausreichend ist, "vage zu formulieren", dass man bedroht oder ähnliches wird - ohne auch nur deutlich auszudrücken worum es tatsächlich geht und derjenige, welche damit beschuldigt wird, dann Jahre in der Psychatrie verschwindet - meine Güte - mindestens die Hälfte der Bevölkerung wäre da untergebracht.
Was meinen Sie, sollte das so laufen?
f&f kommentiert am Permanenter Link
Aus diesen Ihren Ausführungen wäre dann ja zwangsläufig zu schließen, dass es sich bei Ihnen vom Wesen her um einen "echten" Mollath Unterstützer handelt.
Sollten Sie tatsächlich relevantes Faktenwissen über die von Ihnen angedeuteten, nicht etwa dünn herbeispekulierten Vorkommnisse rund um GM im Vorfeld der angeklagten Taten haben, würden Sie sich da nicht strafbar machen, wenn Sie dieses Wissen nicht den ermittelnden Behörden zu Verfügung stellen?
Zumal Sie ja offenkundig maßgeblich zur Aufklärung der wirklichen Wahrheit beitragen könnten.
bille kommentiert am Permanenter Link
@Gast
Und andere wieder geben sogar Mollath die Schuld, wenn Banken an die falsche Adresse Briefe schicken.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Schuldzuweisungen sollten hier sekundär sein. Der Bank ist sicher kein Vorwurf hinsichtlich der "Konfrontation" zu machen. Aber vielleicht der Post, weil die vorübergehend den Nachsendeservice nicht anbieten konnte? Wäre zu recherchieren ...
Gast kommentiert am Permanenter Link
Mollaths aggressive Generalabrechnung vor Gericht
http://mobil.morgenpost.de/politik/article130274764/Mollaths-aggressive-...
Gast kommentiert am Permanenter Link
Von Beate Lakotta, Regensburg
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/gustl-mollath-psychiater-sagte-im-...
Gast kommentiert am Permanenter Link
@ St.Rt.
Ich kann nicht erkennen, dass in dem Text, auf den Sie sich beziehen, behauptet wird, man kenne die ganze Geschichte. Haben Sie die Diskussion hier verfolgt? Dann sollten Sie eigentlich nicht vor Rätseln stehen.
Ich finde die Diskussion müßig, wenn man sich nicht mehr mit Textpassagen auseinandersetzt, sondern diese nur noch als Stimulus sieht, um reflexartig mit durchsichtigen rhetorischen Tricks Zustimmung zu generieren.
Tilman kommentiert am Permanenter Link
Was ist mit der flowtex Entscheidung gemeint?
Name kommentiert am Permanenter Link
@ Tilman: 2 BvR 1523/01
[23] Eine Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Beobachtung kann danach nicht erfolgen, wenn der Beschuldigte sich weigert, sie zuzulassen bzw. bei ihr mitzuwirken, soweit die Untersuchung nach ihrer Art die freiwillige Mitwirkung des Beschuldigten voraussetzt (vgl. BGH, StV 1994, S. 231 f.). Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine Exploration erforderlich wäre, diese aber vom Beschuldigten verweigert wird und ein Erkenntnisgewinn deshalb nur bei Anwendung verbotener Vernehmungsmethoden (§ 136 a StPO) oder einer sonstigen Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Beschuldigten zu erwarten ist (vgl. OLG Celle, StV 1985, S. 224; StV 1991, S. 248).
Tilman kommentiert am Permanenter Link
Danke, die Zusammenfassung kannte ich, neu war dass dies mit dem Flowtex-Fall zu tun hatte.
http://m.spiegel.de/wirtschaft/a-157200.html
Hinweis kommentiert am Permanenter Link
Das Wortprotokoll des achten Verhandlungstags am 16.07.2014 (= Mollath-Hauptverhandlung-2014-07-16.pdf) ist heute morgen am 06.09.2014 auf der Website von Dr. Strate erschienen:
http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-Hauptverhandlung-2014-07-...
Im Vorspann schreibt Dr. Strate:
"Die von mir verauslagten Kosten dieser Wortprotokollierung in Höhe von ca. 26.000 Euro werden den Pflichtverteidigern von der Staatskasse wahrscheinlich nicht erstattet werden."
In einem Rechtsstaat würde das Strafgericht selbst für die vollständige Protokollierung der Zeugenaussagen sorgen.
Seiten