Nochmals: Digitaler Vertragsnachweis
Gespeichert von Prof. Dr. Christian Rolfs am
Bereits vor einigen Wochen hatte ich hier im BeckBlog über die politische Einigung der Regierungskoalition berichtet, künftig einen digitalen Arbeitsvertragsnachweis zu ermöglichen. Inzwischen ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung in den Bundesrat eingebracht worden.
§ 2 Abs. 5 NachwG soll um folgende Sätze ergänzt werden:
Gleiches gilt, wenn dem Arbeitnehmer ein von den Vertragsparteien in elektronischer Form (§ 126a des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossener Arbeitsvertrag in einem ausdruckbaren Format übermittelt worden ist. Satz 2 findet keine Anwendung auf Arbeitnehmer, die in einem Wirtschaftsbereich oder Wirtschaftszweig nach § 2a Absatz 1 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes tätig sind.
Den gesamten Text des Gesetzentwurfs finden Sie hier.