Bis wann kann die Formblatterklärung im Rahmen der Prozesskostenhilfe noch nachgereicht werden?
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Mancher Prozesskostenhilfeantrag scheitert daran, dass die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht beigebracht wird. Das LAG Sachsen hat sich im Beschluss vom 15.3.2024 - 1 Ta 32/24 - mit dieser Frage befasst und sich auf den Standpunkt gestellt, dass Prozesskostenhilfe auch im Beschwerdeverfahren nicht mehr bewilligt werden kann, wenn die Partei entgegen eigener Ankündigung eine Formblatterklärung über ihre persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse bis zum Ende des Rechtszuges nicht beigebracht hat.