Wenn die Blogleser*innen bald alle legal bekifft sind: Wie sieht es dann mit dem Führen von Kfz aus?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Wahrscheinlich freuen sich die anderen Blogger*innen und die Blogleser*innen auch über die Frohe Botschaft der (Konsum-)Cannabislegalisierung. Bevor sich aber alle (vielleicht schon ab 1.4.24) im Rausch befinden, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass die 1 ng-Nachweisgrenze im Rahmen des § 24a StVG noch immer gilt. Empfindliche Geldbußen ab 500 Euro und mind. 1 Monat Fahrverbot drohen.
Natürlich muss auch da noch etwas getan werden. Immerhin fahren wir ja auch noch nach einem beim Abendbrot getrunkenen Bierchen folgenlos mit dem Auto - hier gelten ja 0,5 Promille als Grenze. Umso gespannter darf man sein, wie mit dem nun bald ja legal kiffenden Teil Deutschlands (in entsprechender Weise) umgegangen wird, damit Montagmorgen nach einem "gechillten" Wochenende nicht jede*r nach § 24a StVG geahndet wird, die/der mit roten Augen im Straßenverkehr unterwes ist. Neue Grenzwerte müssen also her. Die LTO hat hier einmal den Stand der Diskussion zusammengestellt. Mir scheint es so, als würde sich recht bald 3 oder 4 ng/ml Bluteserum als Grenzwert durchsetzen.