Ehemaliger Lehrer wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
An dieser Stelle hatten wir vor einiger Zeit (zuletzt am 16.5.2023) über den Fall eines Berliner Lehrers berichtet, dem das Land Berlin im August 2021 mit der Begründung gekündigt, er habe die Impfpolitik mit dem Naziregime gleichgesetzt, den Nationalsozialismus verharmlost und dessen Opfer missachtet. Dagegen zog der damalige Berufsschullehrer vor das Arbeitsgericht. In der zweiten Instanz wurde ihm eine Abfindung in Höhe von 72.000 Euro zugesprochen. Das Arbeitsverhältnis wurde allerdings auf Antrag des Landes aufgehoben. Eine Fortsetzung sei dem Land nicht mehr zumutbar, entschied das LAG Berlin-Brandenburg.
Nun wird gemeldet (DPA, Zeit-Online etc.), dass der ehemalige Lehrer wegen Volksverhetzung in zwei Fällen vom AG Tiergarten (Urteil vom 4.1.2024) zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt worden ist. Der 62-Jährige, der damals an einer Berufsschule unterrichtete, habe den Holocaust verharmlost, befand das Amtsgericht. Der Angeklagte hatte im Sommer 2021 über eine Online-Plattform ein Video veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers gezeigt wurde. Dabei war durch Bildbearbeitung der Text «Impfen macht frei» eingefügt worden. Zudem habe er laut Anklage in einem weiteren Video die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung mit dem Holocaust verglichen. Dabei habe es sich um "geistige Brandbeschleunigung" gehandelt.
Historisches Unrecht und die Corona-Maßnahmen gleichzusetzen, „ist ein Verharmlosen, eine andere Deutung ist fernliegend“, zitierte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung aus einer früheren Entscheidung des Berliner Kammergerichts. Sie gehe davon aus, dass auch der Fall des Lehrers bis vor das Kammergericht gehen werde, so die Richterin. Das Amtsgericht entschied auf eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 25 Euro (3000 Euro).