BGH zum Anspruch auf Differenzschaden gegen Fahrzeughersteller in Dieselfällen
Gespeichert von Carsten Krumm am
Natürlich wissen die Blogleser*innen, dass ich kein Zivilrechtler bin. Aber diese gerade in der NJW veröffentlichte BGH-Entscheidung sollte dann doch aus Vollständigkeitsgründen ins Blog. Es geht um die berüht-berüchtigten Dieselfälle. Leitsätze:
1.Unter den Voraussetzungen des § 823 II BGB iVm §§ 6 I, 27 I EG-FGV steht dem Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 VO (EG) 715/2007 versehenen Kraftfahrzeugs ein Anspruch gegen den Fahrzeughersteller auf Ersatz des Differenzschadens zu.
2.Die Tatbestandswirkung einer EG-Typgenehmigung kann einem Anspruch des Fahrzeugkäufers auf Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung nicht entgegengehalten werden.
BGH NJW 2023, 2259
Für den Volltext können Sie die Seite des BGH HIER aufsuchen.