1,5-Einigungsgebühr bei Prozesskostenhilfeerstreckung auf den Mehrvergleich
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
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Das LAG München hat im Beschluss vom 15.2.2023 - 11 Ta 28/23 seine bisherige restriktive Rechtsprechung aufgegeben und billigt nunmehr auch dem in Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt bei Abschluss eines Mehrvergleichs und Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den Mehrvergleich eine 1,5 Einigungsgebühr aus der Staatskasse zu. Die Entscheidung war überfällig, sie ist ausführlich und gut begründet.