Kammergericht hat Humor: Die Dämmerung bleibt im Dunkeln
Gespeichert von Carsten Krumm am
Anlässlich einer Aufsatzrecherche bin ich an dieser Entscheidung des KG vorbeigekommen. Von der juristischen Öffentlchkeit unbemerkt ist da m.E. humorvoll mit einer Einwendung des Verteidigers umgegangen worden. Der hatte bei einer Geschwindigkeitsmessung Probleme aufwerfen wollen, die keine waren. Im Juli um 17 Uhr vermeinte er, es könne bereits dämmern. Dem KG dämmerte dabei nichts....ihm blieb der Sinn der Einwendung "im Dunkeln":
Der Hinweis des Verteidigers, zur Tatzeit (11. Juli 2020 um 17:03 Uhr) sei die Sonne noch nicht astronomisch untergegangen, ist zutreffend. Sonnenuntergang war erst um 21:24 Uhr, also knapp viereinhalb Stunden später. Welche zur Tatzeit vorherrschende Dämmerung der Verteidiger gemeint haben will, bleibt daher im Dunkeln.
KG Beschl. v. 30.8.2021 – 3 Ws (B) 140/21, BeckRS 2021, 40517