Die Frohe Botschaft für evangelische Christen: Der liebe Gott möchte wegen des Klimas, dass nur 100 km/h auf der BAB gefahren wird und 80 km/h auf Landstraßen
Gespeichert von Carsten Krumm am
Diese kuriose Meldung ging von einigen Wochen durch die Tagespresse. Die EKD hat entschieden, dass dienstliche Fahrten von Mitarbeiter*innen besondere Tempolimits aus Klimaschutzgesichtspunkten einhalten sollen:
100 km/h auf Autobahnen
80 km/h auf Landstraßen
Hier ein Link zu einer Meldung hierzu in Auto/Motor/Sport. Und noch ein Link zur taz.
Nun ist es nicht Sinn des Blogs, sich theologisch fundiert mit dieser Problematik auseinander zu setzen. Bei 80 km/h auf Landstraßen stellt sich mir aber die Frage, ob die EKD hier nicht systematisch jedenfalls auf Landstraßen zu Ordnungswidrigkeiten aufruft. Immerhin heißt es ja in § 3 Abs. 2 StVO:
Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.
Aus verkehrsrechtlicher Sicht also interessant und vielleicht ein schönes Diskussionsthema an den Weihnachtstagen! Ist systematisches 80 km/h-Fahren mit einem PKW u.U. ein Fall des § 3 Abs. 2 StVO? Falls ja: Ist nicht nur d. Fahrer*in, sondern auch die EKD ordnungswidrigkeitenrechtlich verantwortlich? Vielleicht auch diejenigen, die dem Beschluss zugestimmt haben? Ist ein*e Fahrer*in ggf. gerechtfertigt oder zumindest entschuldigt, weil es eine christliche Pflicht zur OWi-Begehung gibt?
Vielleicht lassen Sie uns an Ihren Gedanken hierzu teilhaben?!